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Auto vom Händler gekauft, Gewährleistung in Anspruch nehmen
Hallo Gemeinde
Ich habe meiner Frau im Juni ein Peugeot 208 (bj.2012) von einen Händler gekauft.
Wir hatten von anfang an ein klappern an der Vorderachse, uns wurde gesagt es wäre nichts und alles wäre Normal und gut. Zwischenzeitlich war mal ein Sensor kaputt der getauscht wurde. Da habe ich nochmal darauf hingewiesen das sie bitte nochmal nach dem klappern gucken möchten, wieder die Aussage alles ok mit dem Auto.
Wie sich jeder jetzt vorstellen kann war es natürlich nicht ok, meine Frau war heute in einer Werkstatt und hat es mal kontrollieren lassen. Querlenker, koppelstangen etc. Sind fertig und müssen gewechselt.
Habe jetzt schon im Autohaus angerufen und der Chef ist erst am Montag zu sprechen, der Mitarbeiter hat aber schon sowas in der Richtung gesagt das dass ja nicht sein kann das jetzt alles kaputt ist und das wir uns wahrscheinlich mit an den Kosten beteiligen müssen.
Ich warte jetzt mal auf Montag ab was mir da der Chef erzählt.
Da ich ja noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bin dachte ich das die anstandslos reparieren müssen und auf mich keine Kosten zukommen.
Was sagt ihr dazu, muss ich mich mit an den kosten beteiligen oder nicht? Rechtsschutz ist vorhanden falls ich die benötigen sollte.
Beste Antwort im Thema
Auf keinen Fall. Der Händler muss in den ersten 6 Monaten alle Mängel beseitigen, besonders da ihr ja von Anfang an auf das klappern hingewiesen habt. Er hätte dem nachgehen müssen.
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83 Antworten
Auf keinen Fall. Der Händler muss in den ersten 6 Monaten alle Mängel beseitigen, besonders da ihr ja von Anfang an auf das klappern hingewiesen habt. Er hätte dem nachgehen müssen.
Am besten direkt mal in den Raum stellen, dass du bei Weigerung den Schaden vom Gutachter begutachten lassen wirst (Kosten werden ihm in Rechnung gestellt) und den Wagen anschließend in einer anderen Werkstatt reparieren lässt, da er sich ja weigerte.
Aber das ganze am Besten immer mit Zeugen und Androhung des Gutachtens und Fremd-Reparatur schriftlich mit Einschreiben.
Mängelanzeige schriftlich gemacht?
oder wenigstens unter zeugen?
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 11. September 2020 um 19:28:45 Uhr:
Mängelanzeige schriftlich gemacht?
oder wenigstens unter zeugen?
Die erste Mängelanzeige hatten wir am Telefon besprochen die zweite dann wo der Sensor defekt war. Da wurde uns ein Auto gestellt und zur Übergabe wurde es mündlich nochmals erwähnt. Also nichts schriftlich aber meine Frau und ich sind da die Zeugen, wenn das überhaupt zählt.
Zitat:
@Peter931 schrieb am 11. September 2020 um 19:01:36 Uhr:
Am besten direkt mal in den Raum stellen, dass du bei Weigerung den Schaden vom Gutachter begutachten lassen wirst (Kosten werden ihm in Rechnung gestellt) und den Wagen anschließend in einer anderen Werkstatt reparieren lässt, da er sich ja weigerte.
Aber das ganze am Besten immer mit Zeugen und Androhung des Gutachtens und Fremd-Reparatur schriftlich mit Einschreiben.
Den Gutachter zahle ich dann aber erstmal. Ohne zu wissen was am Ende entschieden wird. Ich gebe den Händler schon die Möglichkeit der Nachbesserung, kann man glaube ich 2x machen??? Ich will ja kein ünnötigen Stress machen und versuchen es vernünftig zu klären. Wenn es nichts bringt dann eben über meine Rechtsschutz.
Meine Sorge ist im den Fall auch das der Querlenker und die Koppelstangen unter Verschleißteile zählen könnten und ich nichts bekomme. Das gute ist halt das dass klappern wenigstens schon von Anfang an ist und es auch schon mehrfach erwähnt wurde. Der Chef und der Verkäufer + ein weiterer Mitarbeiter wissen davon, wir hatten jeweils mit denen über das klappern gesprochen.
Achso im letzten TÜV Bericht steht auch das bei ein Querlenker sich die Galvanisierung löst. Also ein Indiz dafür das es den Schaden schon von anfang an gegeben haben muss.
Zitat:
@spowling schrieb am 11. September 2020 um 19:43:25 Uhr:
Meine Sorge ist im den Fall auch das der Querlenker und die Koppelstangen unter Verschleißteile zählen könnten und ich nichts bekomme. Das gute ist halt das dass klappern wenigstens schon von Anfang an ist und es auch schon mehrfach erwähnt wurde. Der Chef und der Verkäufer + ein weiterer Mitarbeiter wissen davon, wir hatten jeweils mit denen über das klappern gesprochen.
Achso im letzten TÜV Bericht steht auch das bei ein Querlenker sich die Galvanisierung löst. Also ein Indiz dafür das es den Schaden schon von anfang an gegeben haben muss.
Was hat die Beschichtung der Querlenker mit ausgeschlagenen Buchsen zu tun?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. September 2020 um 19:51:27 Uhr:
Zitat:
@spowling schrieb am 11. September 2020 um 19:43:25 Uhr:
Meine Sorge ist im den Fall auch das der Querlenker und die Koppelstangen unter Verschleißteile zählen könnten und ich nichts bekomme. Das gute ist halt das dass klappern wenigstens schon von Anfang an ist und es auch schon mehrfach erwähnt wurde. Der Chef und der Verkäufer + ein weiterer Mitarbeiter wissen davon, wir hatten jeweils mit denen über das klappern gesprochen.
Achso im letzten TÜV Bericht steht auch das bei ein Querlenker sich die Galvanisierung löst. Also ein Indiz dafür das es den Schaden schon von anfang an gegeben haben muss.
Ist damit nicht der Gummi von einer Buchse gemeint. Welcher Prüfer schreibt in einen Bericht das sich eine Beschichtung löst?
Was hat die Beschichtung der Querlenker mit ausgeschlagenen Buchsen zu tun? Das wäre doch nicht relevant?
Deine Sorge erscheint mir ganz richtig. Auf Verschleißteile erstreckt sich keine Gewähr des Händlers.
Suche doch die ADAC-Liste (letzter Stand vom 20.08.2014) mit Gerichtsentscheidungen über die Abgrenzungen von Mangel und Verschleiß. Da sind auch Entscheidungen zitiert, die sich auf solche Teile erstrecken, die in deinem Auto betroffen sind. Ungünstig für dich...
Problematisch finde ich auch, dass ihr das Klappern bereits von Anfang an kanntet und trotzdem das Fahrzeug gekauft habt. Der Verschleiß war ganz offensichtlich bereits zu diesem Zeitpunkt an den Teilen vorhanden, weshalb der Händler keine Gewähr für deren volle Funktionstüchtigkeit leisten muss.
Zitat:
@spowling schrieb am 11. September 2020 um 20:09:02 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. September 2020 um 19:51:27 Uhr:
Ist damit nicht der Gummi von einer Buchse gemeint. Welcher Prüfer schreibt in einen Bericht das sich eine Beschichtung löst?
Was hat die Beschichtung der Querlenker mit ausgeschlagenen Buchsen zu tun? Das wäre doch nicht relevant?
Die Buchsengummis werden aber nicht galvanisiert, sondern vulkanisiert
Also Gutachter ist Quatsch, den müßte der TE selbst zahlen, das erstattet niemand.
Und woanders reparieren lassen geht auch nicht, der Händler hat zuerst die Pflicht (aber auch das Recht) selbst nachzubessern.
Verschleiß: wenn das Klappern direkt ab Kauf vorhanden war, ist die Reparatur selbstverständlich im Umfang der Gewährleistung.
Insgesamt ist auch zu beachten, wie viele Kilometer gelaufen sind: wenn jemand kurz vor Ablauf der 6 Monate mit einem "verschleißähnlichen" Mangel ankommt und hat inzwischen 20 tkm gefahren, mag es anders aussehen.
Was jetzt zu tun ist: sofort schriftlich, als Einschreiben, die Mängel benennen und dem Händler eine angemessenen Frist (z.B. 2 Wochen) zur Mängelbeseitigung setzen.
Wird das abgelehnt -> alles an einen Anwalt übergeben und nichts (!) mehr selbst unternehmen.
Zitat:
@spowling schrieb am 11. September 2020 um 19:43:25 Uhr:
Meine Sorge ist im den Fall auch das der Querlenker und die Koppelstangen unter Verschleißteile zählen könnten und ich nichts bekomme. ...
Deine Sorge ist berechtigt.
Bei einem 10 Jahre alten Auto sind Querlenker und Koppelstangen defintiv Verschleiß. Du hättest schon vor dem Verkauf stur bleiben sollen und auf Beseitigung des Klappern bestehen müssen. Natürlich versucht jeder Verkäufer sowas wegzudiskutieren. Würdest Du auch versuchen Tja, hinterher ist man immer schlauer.
Da die Werkstatt aber schon Bereitschaft signalisiert hat, könnte die Werkstatt den Arbeitslohn stellen und du die Teile. Prinzipiell könnte sonst die Werkstatt dir auch irgendwelche gebrauchten Altteile einbauen, Hauptsache das Klappern ist weg. Aber das willst du sicherlich auch nicht.
Laß dich auf nix ein, die Werkstatt soll alles komplett zahlen.
Also es war von Anfang an so? Das heißt, schon bei der Probefahrt und das Auto wurde so gekauft? Dann würde nämlich keine Gewährleistung greifen. Dann hätte man vereinbaren müssen, dass der Mangel beseitigt wird.