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Auto vom "Schwarz" Händler gekauft, Mängel festgestellt

Themenstarteram 14. August 2018 um 10:45

Ich brauche eure hilfe, und zwar hat ein gute Freund von mir ein Audi A4 gekauft, 2015, 13500 euro, der Verkäufer hat sich als privat vorgestellt, das Auto gehörte zu sein Vater, er wohnt in Dortmund aber das Auto wurde zuletzt nähe Sinsheim angemeldet, mein Freund hat das Auto am Samstag angeschaut, probegefahren, alles scheinte in Ordnung zu sein, hat eine Anzahlung von 2000 bezahlt, den rest wollte er überweisen, bis das Auto abgeholt wird, der VK wollte aber nur Bar, ok, am Dienstag hat mein Freund den rest Bar bezahlt und das Auto abgeholt, angemeldet und los gehts...aber am näschten Tag hätte das Auto wenig Kühlwasser, nachgekippt, zu Arbeit gefahren...näschte Morgen wieder, dannach hat er Festgestellt dass wird im Kühlsystem Druck aufgebaut, vermuttlich Zylinderkopfdichtungschaden oder noch schlimmer Zylinderkopfschaden. Wollte er den Verkäufer anrufen aber sein Handy ist zu, auf Whatsapp war er zuletzt am Dienstag (Tag der abholung) online.

Jetzt meine Frage, was kann er tun? Anzeige beim Polizei wegen Betrug? Anwalt einschalten? So eine Reparatur kostet mindestens 2000-3000 euro, je nach dem was kaputt ist.

Die Gewährleistung wurde im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen.

Vielen dank für eure hilfe

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5 Antworten
am 14. August 2018 um 10:50

Die Anzeige kannst sein lassen, absolut sinnlos.

Betrug hier nachzuweisen ist sogut wie unmöglich.

Betrug = Vorsatz!

Und das mußt du dem Verkäufer nachweisen!!

Da die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde, solltest

du den VK auffordern den Mangel abzustellen, wenn das nix wird

was sogut wie sicher ist, kann der Anwaltsjoker helfen.

Die Polizei ist für solche Sache nie der Ansprechpartner.

PS:

Find es aber gut, das sich hier immer soviele um ihre guten Freunde kümmern.:D

Zitat:

@Cs2018 schrieb am 14. August 2018 um 12:45:28 Uhr:

 

Die Gewährleistung wurde im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen.

Sicher? Die meisten Vordrucke für Private Kraftfahrzeugverkäufe haben die entsprechende Formulierung schon mit abgedruckt.

Oder ist es ein gewerblicher Kaufvertrag, auf dem die Gewährleistung tatsächlich nicht ausgeschlossen wurde? Dann wie von Knecht ruprecht bereits erwähnt vorgehen... wobei ich da, zumindest ohne Anwalt, eher weniger gute Chancen sehe...

PS:

Find es aber gut, das sich hier immer soviele um ihre guten Freunde kümmern.:D

Nicht jeder will seinen eigenen Fehler zugeben, da muss dann halt der Freund herhalten.

Die gängigen Vordrucke die man so bekommt (ADAC, Mobile.de usw.) schließen die Gewährleistung immer aus. Die sind ja extra dafür gemacht Privat an Privat zu verkaufen. Der VK ist hier ja ganz offensichtlich als Privatmann aufgetreten. Sollte er dennoch einen gewerblichen Vertrag genomnmen haben, dann hat er auf jeden Fall den der auf dem Vertrag draufsteht, betrogen oder den Vordruck geklaut/gefälscht.

Im Zweifel würde ich sagen: Teures Lehrgeld bezahlt. Denn Privatkauf ist nunmal Privatkauf und da gilt Nachhaken nicht...Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (wovon ich ausgehe) gilt gekauft wie gesehen. Außer Du kannst Ihm Arglist nachweisen aber wie soll das gehen?

P.S. ...was es doch immer für komische Freunde gibt...

Zitat:

@Cs2018 schrieb am 14. August 2018 um 12:45:28 Uhr:

..., der Verkäufer hat sich als privat vorgestellt, das Auto gehörte zu sein Vater, er wohnt in Dortmund aber das Auto wurde zuletzt nähe Sinsheim angemeldet, ...

meistens haben Vater und Sohn denselben Familiennamen:

passen Name des Verkäufers und letzter Haltereintrag zusammen?

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