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Auto von vom LKW fallende Eisplatten beschädigt...nun 2 fragen

Themenstarteram 9. März 2010 um 18:51

Da ich die Frage in VW-Forum schonmal gestellt habe und ich dort auf die Experten vom Versicherungs-Forum verwiesen wurde...stell ich das gleiche nochmal hier ein:

-----------------------------------------------------------------------------------

MoinMoin!

 

Gestern hat ein vor mir auf die Autobahn auffahrender LKW unmengen an Eis und Eisplatten von seinem Auflieger verloren, die natürlich allesamt auf meinen schönen Passi geregnet sind. Die Folge: Kratzer, eine Delle und kaputter Lack an Motorhaube, Stossstange und linken Kotflügel sowie eine kaputte Windschutzscheibe.

 

Gott sei Dank konnte ich mir das Kennzeichen vom Auflieger merken, da er natürlich nicht angehalten hat. Über die Polizei konnte ich dann den Halter herrausfinden und habe schon Kontakt mit dem ihm und seiner Versicherung aufgenommen, scheint bisher alles sehr vernünftig abzulaufen. Ich soll einen Kostenvoranschlag meines Autohauses an die Versicherung schicken und einen Leihwagen übernehmen die aufgrund des Fahrzeugalters und der PS-Leistung (was auch immer die mit dem Leihwagen zu tun hat) bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Tag.

 

Meine Frage nun ist, ob an meinem Passat (knapp 2 Jahre jung, 53000 km gelaufen) durch die Reparatur (ausbeulen, lackieren der Motorhaube, Stossstange und Kotflügel) und dem Austausch der Windschutzscheibe ein Wertverlust entstanden ist? Wenn Ja, wie errechne ich den, weil ich das natürlich von der Versicherung im Rahmen der Wertverlusterstattung zurückhaben möchte.

 

Viele Grüße

 

Tobi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Gutachter der Versicherung würde ich nicht akzeptieren.

Du bist der Geschädigte, d.h. Dinge wie Gutachter oder Rechtsanwalt sind (bei Schäden >750€) deine Wahl. Allerdings musst du auch nachweisen dass der andere den Schaden verursacht hat. Und da kann es bei solchen Unfällen schon mal Probleme geben.

Der Tipp ist zwar nicht falsch, aber eben widersprüchlich bzw. riskant.

Klar ist der TE der Geschädigte, aber er ist eben auch für RA und SV der Auftraggeber. Und hier geht es nicht um einen Auffahrunfall mit unkritischer Haftung, sondern um verlorene Eisplatten.

Bei diesen Geschichten ist der Grat zwischen Recht haben und auf dem Schaden sitzenbleiben eben -leider- sehr schmal.

Wenn der TE nicht beweisen kann, dass die Platten

a) genau diesen Schaden verursacht haben und

b) die Platten von genau diesem Hänger gefallen sind und nicht von irgendeinem anderen, dessen Kennzeichen er sich nicht merken konnte,

ist Schicht im Schacht.

Die Beweissicherung muss zudem zeitnah erfolgen. Daher halte ich in einer solchen Konstellation das pauschale Abraten von einem Versicherungs-SV für gefährlich für den TE (abgesehen davon, dass ich es ohnehin für falsch halte, pauschal zu sagen, dass vom Geschädigten beauftragte SV immer "besser" sind als vom Versicherer beauftragte. Aber das ist ein anderes Thema.)

Mir wäre es daher an der Stelle des TE lieber, die Beweise sind gesichert, ohne dass es mich Geld kostet, als ein tolles Gutachten zu haben, das mich am Ende ein paar hundert EUR kostet und ich eine Ablehnung vom Gegner kassiere.

Aber warten wir mal ab, ob der TE die Eintrittspflicht bestätigt bekommt, dann sehen wir weiter.

Hafi

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Moin.

 

Hat der Fahrer Dir gegenüber, seinem Arbeitgeber und der Versicherung gegenüber zugegeben, den Zug vor der Abfahrt nicht auf Eis und Schnee untersucht zu haben und dieses ggf. Entfernt zu haben?

 

Dann (und nur dann) kannst Du Dir Gedanken über Wertminderung machen.

 

Ich will Dir keine Angst machen aber diese "Der Wagen vor mir hat was verloren"-Fälle sind sehr Streit-tauglich, weil die Spediteure Angst um ihre Schadenquote haben und sich die Fahrer oft nach kurzer Zeit an nichts mehr erinnern können.

Lass Dir von der Versicherung schriftlich die Eintrittspflicht bestätigen. Dann kannst Du auch anfragen, wie die Wertminderung ermittelt werden soll: eigenes Gutachten (Achtung Kostenrisiko) oder Gutachter der Versicherung.

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 9. März 2010 um 19:08

Nabend!

Also bisher war es so, das der Fahrzeughalter (eine grosse LKW-Vermietung) mir am Telefon zugesichert hat, das sie schnellstens eine Schadensmeldung an die Vers. schicken. Ich solle da aber schonmal anrufen und alles melden, damit ich alle vorher nötigen Arbeiten erledigen kann (wie Fotos machen usw)

Der Mann hatte, so klang es am Telefon, wohl schon mit dem Fahrer telefoniert der bestätigt hatte, das er zu dem Zeitpunkt an dem Unfallort gewesen ist. Mitbekommen hat er wohl nichts...

Das mit der Eintrittserklärung werde ich machen, umgehend sogar. Danke für den Tipp.....Ansonsten, einen Zeugen habe ich für den Unfall.

Grüße

Tobi

Gutachter der Versicherung würde ich nicht akzeptieren. Zuerst die Deckungszusage der Versicherung abwarten und dann eigenen Gutachter beauftragen. Der legt neben der Schadenhöhe auch den Nutzungsausfallsatz und die Wertminderung fest. Letztere hängt vom Schadenumfang ab, bei einem so jungen Auto gibt es IMHO sicher eine. Die Höhe von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten hängt tatsächlich von Alter, Motorleistung etc. ab. Hierzu gibt es entsprechende Tabellen wo ein Fahrzeug einsortiert wird. Ab fünf Jahren alter wird er eine Klasse, ab 10 Jahren zwei Klassen heruntergestuft.

Du bist der Geschädigte, d.h. Dinge wie Gutachter oder Rechtsanwalt sind (bei Schäden >750€) deine Wahl. Allerdings musst du auch nachweisen dass der andere den Schaden verursacht hat. Und da kann es bei solchen Unfällen schon mal Probleme geben. Bei Motorhaube, neuer Scheibe etc. dürfte der Schaden aber eh deutlich über der sog. Bagatellgrenze liegen.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Tobi783

Ansonsten, einen Zeugen habe ich für den Unfall.

Das ist gut. Den solltest Du, wenn Du mit der Versicherung korrespondierst, gleich namentlich benennen. Dann sollte es klappen.

 

Viel Erfolg

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Gutachter der Versicherung würde ich nicht akzeptieren.

Du bist der Geschädigte, d.h. Dinge wie Gutachter oder Rechtsanwalt sind (bei Schäden >750€) deine Wahl. Allerdings musst du auch nachweisen dass der andere den Schaden verursacht hat. Und da kann es bei solchen Unfällen schon mal Probleme geben.

Der Tipp ist zwar nicht falsch, aber eben widersprüchlich bzw. riskant.

Klar ist der TE der Geschädigte, aber er ist eben auch für RA und SV der Auftraggeber. Und hier geht es nicht um einen Auffahrunfall mit unkritischer Haftung, sondern um verlorene Eisplatten.

Bei diesen Geschichten ist der Grat zwischen Recht haben und auf dem Schaden sitzenbleiben eben -leider- sehr schmal.

Wenn der TE nicht beweisen kann, dass die Platten

a) genau diesen Schaden verursacht haben und

b) die Platten von genau diesem Hänger gefallen sind und nicht von irgendeinem anderen, dessen Kennzeichen er sich nicht merken konnte,

ist Schicht im Schacht.

Die Beweissicherung muss zudem zeitnah erfolgen. Daher halte ich in einer solchen Konstellation das pauschale Abraten von einem Versicherungs-SV für gefährlich für den TE (abgesehen davon, dass ich es ohnehin für falsch halte, pauschal zu sagen, dass vom Geschädigten beauftragte SV immer "besser" sind als vom Versicherer beauftragte. Aber das ist ein anderes Thema.)

Mir wäre es daher an der Stelle des TE lieber, die Beweise sind gesichert, ohne dass es mich Geld kostet, als ein tolles Gutachten zu haben, das mich am Ende ein paar hundert EUR kostet und ich eine Ablehnung vom Gegner kassiere.

Aber warten wir mal ab, ob der TE die Eintrittspflicht bestätigt bekommt, dann sehen wir weiter.

Hafi

am 9. März 2010 um 20:18

Kann ich Hafi nur zustimmen.

Immer mit der Ruhe.

Mit verlorenen Eisplatten kann es genauso ausgehen wie wenn jemand z.B. Split oder Sand verliert.

Man kann auf seinem Schaden sitzen bleiben.

Gruß

Frank, der erst die schriftliche Kostenübernahme der Versicherung abwarten würde. ;)

Von einem Versicherungs-SV würde ich trotzdem abraten. Alternativ kann man auch einen eigenen Gutachter mit der Beweissicherung beauftragen, sprich der dokumentiert erstmal (kostengünstig) nur den Schaden ohne ein Gutachten auszuarbeiten. Erst wenn die Schuldfrage geklärt ist beauftragt man den dann mit dem eigentlichen Gutachten. So kann man das Kostenrisiko minimieren.

Dass das mit der Beweislast immer so eine Sache ist hatte ich ja auch schon geschrieben. Allerdings gab es ja offenbar einen unabhängigen Zeugen.

Und klar, Gutachter gibt´s immer solche und solche. Ggf. einfach mal in der Werkstatt oder im Bekanntenkreis jemanden aus der Autobranche fragen mit wem sie gute Erfahrungen gemacht haben.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Frank, der erst die schriftliche Kostenübernahme der Versicherung abwarten würde. ;)

Der Punkt schein hier einstimmig zu sein :)

Themenstarteram 9. März 2010 um 20:36

Man Man Man, ihr macht mir echt schiss hier.....scheisskram alles :(

Ich hoffe die Versicherung macht keine Zicken, auf so´n Stress hab ich nun nicht auch noch Bock! Morgen muss ich erstmal wieder die Versicherung anrufen (falls ich die Nacht vor Sorgen überlebe)

am 9. März 2010 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Tobi783

Man Man Man, ihr macht mir echt schiss hier.....scheisskram alles :(

Ich hoffe die Versicherung macht keine Zicken, auf so´n Stress hab ich nun nicht auch noch Bock! Morgen muss ich erstmal wieder die Versicherung anrufen (falls ich die Nacht vor Sorgen überlebe)

Tut mir leid, aber sollen wir schreiben "Alles kein Problem" oder "Klar du bekommst alles bezahlt".

Dann könntest du heute Nacht zwar gut schlafen, doch am Morgen könnte es ein böses Erwachen geben.

Gruß

Frank, der dir wünscht das alles klar geht.

Ich kann aufgrund eigener, schlechter Erfahrungen den Vorrednern nur beipflichten.

 

Ein LKW hatte mich mal mit dem Anhänger touchiert. Der Fahrer hatte den Unfallbericht unterschrieben, daher hatte ich auf eine Aufnahme durch die Polizei verzichtet.

Der Speditionschef sagte mir telefonisch die Kostenübernahme nach Voranschlag zu. Doch leider kam nie Geld.

 

Erst nachdem der von mir beauftragte Anwalt einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hatte, wurde die Zahlung geleistet.

 

Vorsicht ist also am Platze!

 

Gruß

konsulistic

 

@TE: Warum hast du nicht gleich auch die Polizei angerufen? (oder ist dies etwas untergegangen in deinen Post's das du sie eh angerufen hast). Damit wäre anschließend klar gewesen dass der LKW sicher mit Schnee und Eisplatten bedeckt war (ev. wichtig wenn sich ein Fahrer/Spedition Rausreden möchte) und natürlich auch zur gefahrenabwehr, dass anderen das gleiche (bei dem LKW) passiert.

lg

am 10. März 2010 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Tobi783

....... Danke für den Tipp.....Ansonsten, einen Zeugen habe ich für den Unfall.

Grüße

Tobi

warum macht ihr dem armen unnötig angst?:confused::rolleyes:

er hat das kennzeichen

er hat die bestätigung, daß der wagen dort war

er hat einen zeugen

so what?

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

warum macht ihr dem armen unnötig angst?:confused::rolleyes:

er hat das kennzeichen

er hat die bestätigung, daß der wagen dort war

er hat einen zeugen

so what?

so what? haste nicht gelesen, wieviel negative fälle es hierzu gibt?

nein....dann hier nochmal einer aus meiner eigenen erfahrung:

Wagen nagelneu lackiert...2 wochen später auf der AB einen LKW überholt, welcher sand geladen hatte.

als wir uns links hinter dem LKW befinden fängt es am gesamten auto an zu "knistern", konnten und erst keinen reim drauf machen.

als wir zuhause waren, haben wir das unheil gesehen:

die gesamte front war mit sand/lehm/erde überzogen....hatte auf den neuen lack gewirkt wie schleifpapier.

wir hatten das kennzeichen, wir hatten die lkw-firmenbeschriftung und wir waren zu zweit.

geholfen hat es uns leider gar nix.

Aussage der Polizei: wir hätten den LKW sofort an ort und stelle (also auf der autobahn) zum anhalten bringen müssen zwecks beweissicherung.

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