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Auto Vorführung bei einer Zulassung eines EU Neuwagen
Guten Tag,
Anscheinend verlangen die Zulassungsstellen mittlerweile die Vorführung eines EU Neuwagen beim Zulassung, ich wohne in Duisburg, und ich habe nachgefragt bei der Zulassungsstelle in Duisburg und habe die folgende Antwort bekommen:
"bei jedem Fahrzeug welches nach Deutschland importiert oder ins Ausland exportiert wird, muss eine Überprüfung der Fahrgestellnummer durchgeführt werden.
Diese FIN Überprüfung findet entweder im Anschluss an die Zulassung statt, oder kann vorab durch eine Prüforganisation erfolgen. Eine Überprüfung durch eine Prüforganisation darf nicht älter als 14 Tage sein."
Jetzt meine Frage, hat jemand Erfahrung damit?
Was "im Anschluss" bedeutet ? Heißt das dass ich trotzdem die Zulassung bekomme und muss halt danach das Auto vorführen? (Ich habe nochmal per Email bei der Zulassungsstelle gefragt, habe allerdings keine weiter Antwort bekommen.
Ich würde mich über jeden Tipp oder Erfahrung freuen.
Kaufe mein erstes Auto und fühle mich etwas verloren.
Vielen Dank im voraus.
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13 Antworten
Sollte kein Problem sein, im Normalfall sollte der Händler, der dir das EU-Fahrzeug verkauft, diese Ident-Prüfung bereits veranlasst haben. Fraglich könnte allenfalls die 14-Tages-Frist sein (hat meine Zulassungsstelle übrigens nicht interessiert, Ident-Prüfung war vom 31.3., Zulassung am 22.5.). Die Dekra hat übrigens 2022 dafür 15,- € berechnet.
Zitat:
@Shuttetclick schrieb am 18. Januar 2025 um 14:05:11 Uhr:
Jetzt meine Frage, hat jemand Erfahrung damit?
Was "im Anschluss" bedeutet ?
Das bedeutet, dass Du das Fzg mit zum Termin der Zulassung mitbringen musst, damit dort die Fin überprüft werden kann.
Alternativ kannst Du das fzg auch bei einer Prüfstelle vorstellen und nimmst die Fin Bestätigung mit zur Zulassungsstelle.
Hintergrund ist die Umsetzung von § 14 Abs 8 FZV und soll die unerlaubte Fernzulassung verhindern.
Aber wie soll ich das machen wenn ich dass Auto ohne Zulassung nicht bewegen darf? Selbst für ein Kurzzeitkennzeichen ist diese FIN Überprüfung benötigt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 16:01:21 Uhr:
Zitat:
@Shuttetclick schrieb am 18. Januar 2025 um 14:05:11 Uhr:
Jetzt meine Frage, hat jemand Erfahrung damit?
Was "im Anschluss" bedeutet ?
Das bedeutet, dass Du das Fzg mit zum Termin der Zulassung mitbringen musst, damit dort die Fin überprüft werden kann.
Alternativ kannst Du das fzg auch bei einer Prüfstelle vorstellen und nimmst die Fin Bestätigung mit zur Zulassungsstelle.
Hintergrund ist die Umsetzung von § 14 Abs 8 FZV und soll die unerlaubte Fernzulassung verhindern.
Vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen und die eVB entsprechend ausstellen lassen.
Aber das erlaubt mich nicht das Auto zu fahren bis das Auto zugelassen wurde, oder?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Januar 2025 um 17:00:33 Uhr:
Vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen und die eVB entsprechend ausstellen lassen.
Nein.
Fahrten in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind gestattet, also zur Zulassungsstelle
Ich bin etwas verwirrt, meinst du ein Kurzzeitkennzeichen? (Dafür brauche ich trotzdem diese Auto Vorführung/ Fin Überprüfung)
Oder wie soll ich fahren mit einer Kennzeichen die noch nicht angemeldet ist?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Januar 2025 um 22:03:41 Uhr:
Nein.
Fahrten in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren sind gestattet, also zur Zulassungsstelle
§ 12 Abs 4 FZV
Du lässt dir ein Kennzeichen vorab zuteilen, halt bei der Zulassungsstelle, holst dir dann das Blech, ran ans Auto. Die eVB muss solche Fahrten einschließen und dann darfst du so zur Zulassungsstelle fahren.
Aber nicht verwechseln mit "Wunschkennzeichen reservieren".
Wo steht denn das Fahrzeug?
In Deutschland beim Händler dann soll der sich darum kümmern das die FIN Prüfung gemacht wird.
Wenn der Wagen im Ausland steht brauchst du ein Überführungskennzeichen oder Exportkennzeichen aus dem Land wo der Wagen steht.
Ist in machen Ländern höchst kompliziert da ist dann eine Überführung auf einem Transporter oder Anhänger sinnvoller.
@Turbotobi28 das Auto wird noch geliefert, und wird in Deutschland abgeholt, der Händler bietet wahrscheinlich die Option allerdings mit extra Kosten und Wartezeit verbunden, deswegen wollte ich gucken ob ich andere Optionen habe.
Ich habe 2002 für mein EU-Fahrzeug (allerdings gebraucht, fünf Monate alt) nach Bezahlung vom Händler den Fahrzeugbrief (jetzt ZB2) zur Selbstanmeldung zugeschickt bekommen. Mehr Unterlagen oder eine Vorführung des Fahrzeugs waren nicht nötig.
Ein guter Händler erledigt das und man erhält eine entsprechendes Dokument für die Zulassungsstelle. Alternativ beantragt der Händler erstmal nur die Zulassungsbescheinigung Teil II. Dann erfolgt die Bestätigung der FIN dabei und man selbst muss nichts mehr tun.
Das wird jedoch oft in einem zusätzlichen Paket angeboten, wo dann meist noch andere Dinge wie die deutsche Bedienungsanleitung usw. mit bei sind. Hat mein Händler letztes Jahr auch so gehabt. War es mir aber wert, da ich selbst mit Vorerfahrung als ehemaliger Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle kein Bock drauf hatte mich zu kümmern.