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Auto Wieder zurück geben Händler ?

BMW 5er F10
Themenstarteram 5. Juni 2018 um 0:44

Hallo

Ich habe 525d 2010 gekauft

Mobile.de war Anzeige mit Navigation

Auto schon Navigation Taste aber Keine drin Menü und normalerweise also keine Navigation

Möglich auto wieder zurück geben

Ich habe heute gekauft noch nicht angemeldet

Groß

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Beste Antwort im Thema

Vielleicht hilft das hier weiter:

Fehlende Ausstattung taugt als Rücktrittsgrund

Kunde klagte wegen fehlender Freisprecheinrichtung

Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).

In verhandelten Fall hatte ein Kunde geklagt, der 2015 über den Onlinemarktplatz Mobile.de einen BMW X1 sDrive 18d bei einem Autohaus für 21.200 Euro gekauft hatte. Er bemängelte, dass die in der Fahrzeugbeschreibung bei Mobile.de angegebene „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ fehlte.

Zuvor hatte der Kläger nach telefonischen Kontakten der Parteien das Fahrzeug gekauft; das beklagte Autohaus übersandte ein Bestellformular, in dem das vorgenannte Ausstattungsmerkmal nicht erwähnt war und der Kläger unterzeichnete dieses. Tatsächlich verfügte das Fahrzeug auch nicht über eine werkseitige Freisprecheinrichtung.

Im folgenden beanstandete der Kläger die fehlende Freisprecheinrichtung als Sachmangel; das beklagte Autohaus wies das mit dem Hinweis zurück, dass in der Bestellung und im späteren Kaufvertrag keine Freisprecheinrichtung zugesagt worden war. Hieraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung. Das OLG Hamm gab ihm recht.

Die Gründe für das Urteil

Das OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, die die Berechtigung des Klägers zum Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag feststellte. Das Gericht verurteilte die Beklagte unter Berücksichtigung einer Nutzungsvergütung/-entschädigung zur Rückzahlung von 20.750 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG Hamm sah in der fehlenden Freisprecheinrichtung einen Sachmangel an der Kaufsache. Der Kläger habe nachweisen können, dass die Freisprechvorrichtung mit USB-Schnittstelle von dem beklagten Autohaus bei Mobile.de in der dort veröffentlichten Fahrzeugbeschreibung aufgeführt gewesen sei.

Dies habe der Käufer als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten dürfen, dass es sich um das offizielle, von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal „Fernsprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ handelt. Nach dem OLG Hamm ist die Beschaffenheitsangabe auch nicht dadurch widerrufen worden, dass das Ausstattungsmerkmal im später unterzeichneten Bestellformular nicht mehr erwähnt worden sei.

Mache, so das OLG Hamm, ein Kfz-Verkäufer im Vorfeld eines Vertragsschlusses konkrete Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs, könnte er sich von diesen nur dann distanzieren, wenn er gegenüber dem Kaufinteressenten vor dem Vertragsschluss eindeutig klarstellt, dass das Ausstattungsmerkmal doch nicht vorhanden ist. Nachdem das beklagte Autohaus dies im vorliegenden Fall nicht getan habe, war der Kunde als Kläger zum Rücktritt berechtigt. Laut dem OLG Hamm musste der Kläger dem beklagtem Autohaus auch keine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Zum einen hat die Beklagte diese ernsthaft und endgültig abgelehnt. Zum anderen sei es der Beklagten auch technisch überhaupt nicht möglich gewesen, das Fahrzeug mit der werkseitig von BMW angebotenen Freisprecheinrichtung nachzurüsten. Auf den nachträglichen Einbau einer Freisprecheinrichtung eines anderen Herstellers musste sich der Kläger in diesem Fall nicht einlassen. Insgesamt kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit eine erhebliche Pflichtverletzung indiziert, die zum Rücktritt berechtigt.

Das Urteil in der Praxis

Interessant für die Praxis ist, dass Beschaffenheitsangaben auf Werbeplattformen ihrem Umfang nach und auch im Einzelnen zutreffen müssen. Rein der Umstand, dass in einem Bestellformular Beschaffenheitsvereinbarungen nicht mehr enthalten sind, bedeutet nicht, dass eine Beschaffenheitsangabe widerrufen wurde. Vielmehr muss ein Kaufinteressent vor dem Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Ausstattungsmerkmal nicht vorhanden ist.

Insoweit ist immer vor Übersendung eines Bestellformular die Übereinstimmung mit Beschaffenheitsvereinbarungen in der Werbung insbesondere auf öffentlichen Plattformen abzugleichen.

Joachim

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28 Antworten

Hallo keno66,

hast Du die Anzeige ausgedruckt?

Es sollte sich um eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges handeln, die der Verkäufer erfüllen muss.

Ich würde einen kurzen Besuch beim Anwalt empfehlen (mit der Anzeige, sonst ist der Nachweis scher möglich).

Joachim

Oh man. Wieso immer gleich zum Anwalt gehen.

Gebe mal deine VIN ein, dann siehst Du genau, womit dein Auto ausgestattet ist.

VIN = letzten 7 Stellen deiner Fahrgestellnummer

https://www.etkbmw.com/bmw/DE/vin/decoder/online

Aus welchem Grund wurde denn das Bild von dir eingestellt?

Im Kaufvertrag sind doch sicherlich die "Extras" aufgeführt oder?

Wenn das Extra schriftlich aufgeführt ist dann kann man dies auch einfordern oder sich anderweitig einigen.

Gruß Volker

Themenstarteram 5. Juni 2018 um 7:51

Zitat:

@500Marco schrieb am 5. Juni 2018 um 07:15:49 Uhr:

Hallo keno66,

hast Du die Anzeige ausgedruckt?

Es sollte sich um eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges handeln, die der Verkäufer erfüllen muss.

Ich würde einen kurzen Besuch beim Anwalt empfehlen (mit der Anzeige, sonst ist der Nachweis scher möglich).

Joachim

Leider Anzeige nicht ausgedruckt

Ich habe mobile de Email geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich Ihnen dazu keine Daten zur Verfügung stellen.

mobile.de gibt Daten Dritter nur auf Anfrage von öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder heraus. Bitte wenden Sie sich daher immer erst an Ihre nächste Polizeidienststelle.

Hallo!

 

Maßgeblich ist der Kaufvertrag, der die verkaufte Sache beschreibt und regeln sollte. Anzeigen bei Mobile.de können Fehler enthalten und sind nicht wirklich bindend. Mal grübeln, korrekt müsste das eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sein. Erst schriftliche Bestätigungen sind bindend.

 

CU Oliver

Solltest du das Auto in verbindung mit einem Kreditvertrag gekauft haben kannst du das Auto ohne Probleme inerhalb von 14 Tagen zurückgeben.

Wichtig, du muss schriftlich mit Einschreiben und Rückschein deinen Kaufvertrag Wiedersprechen.

Also, an die Arbeit.

warum bezahlt man etwas, bevor man vertraglich zugesicherte Eigenschaften geprüft oder prüfen hat lassen?

Schafft man es nicht mal auf einer Probefahrt ein wenig am I-Drive zu spielen, das man jetzt den Unbedarften mimt :confused:

macht einen das "Habenwollen" so blind, das man ungeprüft das Objekt der Begierde bezahlt, um sich dann anonym in einem Forum der Lächerlichkeit preis zu geben?

Hängt die Hürde "Autokauf" für mündige Bürger mittlerweile zu hoch?

"Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen"

statt nun gleich Anwälte und Gerichte zu bemühen==> suche das Gespräch und rede mit dem Verkäufer!

so der Verkauf mit Vertrag und Unterschrift besiegelt wurde, darf man zugesicherte Eigenschaften, die das Auto nicht hat, durchaus für einen Rücktritt vom Verkauf nutzen.

IdR weiß der Verkäufer, das sich hier Widerstand kaum lohnt.

Zum "übers Ohr hauen" gehören immer min. 2 ;) Ich würde dem Verkäufer nicht x böse Absicht unterstellen, der Azubi hat anscheinend den falschen Text zum richtigen Auto inseriert...

VG

kanne

Der hat auch keine Klimaautomatik;)

Habe meinen zu verkaufen mit Navi Prof und Klimaautomatik...allerdings Schalter Limo.mit Garantie von BMW und Wartung in 23 tkm gratis... Euro 6

hatte genau das gleiche mal am E34 beim BMW Händler, es fehlte die Klimaanlage, obwohl im Angebot drin aber nicht im Kaufvertrag.

Was soll ich sagen..... Händler hat ohne wenn und aber die Klimaanlage nachgerüstet, sogar die Klimaautomatik, weil es die man. derzeit nicht lieferbar gewesen ist.

Hängt immer von dem Händler ab....Fahrzeug ist noch nicht zugelassen, kann es Problemlos zurücknehmen.

Anderseits wenn Dir das Fahrzeug sehr gut gefällt, BMW ist eine Nachrüst Oase....gleich NAVI Prof rein... wo liegt das Problem ?

Ein paar Euro soll auch der Händler noch springen lassen, dann sind alle glücklich

Grüße

Zitat:

@kanne66 schrieb am 5. Juni 2018 um 10:20:46 Uhr:

warum bezahlt man etwas, bevor man vertraglich zugesicherte Eigenschaften geprüft oder prüfen hat lassen?

Schafft man es nicht mal auf einer Probefahrt ein wenig am I-Drive zu spielen, das man jetzt den Unbedarften mimt :confused:

macht einen das "Habenwollen" so blind, das man ungeprüft das Objekt der Begierde bezahlt, um sich dann anonym in einem Forum der Lächerlichkeit preis zu geben?

Hängt die Hürde "Autokauf" für mündige Bürger mittlerweile zu hoch?

"Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen"

statt nun gleich Anwälte und Gerichte zu bemühen==> suche das Gespräch und rede mit dem Verkäufer!

so der Verkauf mit Vertrag und Unterschrift besiegelt wurde, darf man zugesicherte Eigenschaften, die das Auto nicht hat, durchaus für einen Rücktritt vom Verkauf nutzen.

IdR weiß der Verkäufer, das sich hier Widerstand kaum lohnt.

Zum "übers Ohr hauen" gehören immer min. 2 ;) Ich würde dem Verkäufer nicht x böse Absicht unterstellen, der Azubi hat anscheinend den falschen Text zum richtigen Auto inseriert...

VG

kanne

Es gibt Menschen die sind in solchen Dingen extrem unerfahren.

https://www.adac.de/.../gebrauchtwagenkauf-checkliste.pdf

bitte VOR Kauf lesen, verstehen und mit Fingerspitzengefühl anwenden... dann klappt das auch mit einem neuen Gebrauchten...

VG

kanne

Zitat:

@keno66 schrieb am 5. Juni 2018 um 09:51:28 Uhr:

Zitat:

@500Marco schrieb am 5. Juni 2018 um 07:15:49 Uhr:

Hallo keno66,

hast Du die Anzeige ausgedruckt?

Es sollte sich um eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeuges handeln, die der Verkäufer erfüllen muss.

Ich würde einen kurzen Besuch beim Anwalt empfehlen (mit der Anzeige, sonst ist der Nachweis scher möglich).

Joachim

Leider Anzeige nicht ausgedruckt

Ich habe mobile de Email geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich Ihnen dazu keine Daten zur Verfügung stellen.

mobile.de gibt Daten Dritter nur auf Anfrage von öffentlichen Stellen des Bundes oder der Länder heraus. Bitte wenden Sie sich daher immer erst an Ihre nächste Polizeidienststelle.

Hast Du inzwischen mal die VIN gecheckt? Was sagt die Austattungsliste mit Deiner Fahrgestellnummer??

Vielleicht hilft das hier weiter:

Fehlende Ausstattung taugt als Rücktrittsgrund

Kunde klagte wegen fehlender Freisprecheinrichtung

Ein Verkäufer muss einem Kunden vor dem Autokauf darauf hinweisen, wenn im Angebot gekennzeichnete Ausstattungsdetails nicht im Auto verbaut sind. Tut er das nicht und der Käufer stellt die fehlenden Features nach dem Kauf fest, darf dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 2/16).

In verhandelten Fall hatte ein Kunde geklagt, der 2015 über den Onlinemarktplatz Mobile.de einen BMW X1 sDrive 18d bei einem Autohaus für 21.200 Euro gekauft hatte. Er bemängelte, dass die in der Fahrzeugbeschreibung bei Mobile.de angegebene „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ fehlte.

Zuvor hatte der Kläger nach telefonischen Kontakten der Parteien das Fahrzeug gekauft; das beklagte Autohaus übersandte ein Bestellformular, in dem das vorgenannte Ausstattungsmerkmal nicht erwähnt war und der Kläger unterzeichnete dieses. Tatsächlich verfügte das Fahrzeug auch nicht über eine werkseitige Freisprecheinrichtung.

Im folgenden beanstandete der Kläger die fehlende Freisprecheinrichtung als Sachmangel; das beklagte Autohaus wies das mit dem Hinweis zurück, dass in der Bestellung und im späteren Kaufvertrag keine Freisprecheinrichtung zugesagt worden war. Hieraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung. Das OLG Hamm gab ihm recht.

Die Gründe für das Urteil

Das OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, die die Berechtigung des Klägers zum Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag feststellte. Das Gericht verurteilte die Beklagte unter Berücksichtigung einer Nutzungsvergütung/-entschädigung zur Rückzahlung von 20.750 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG Hamm sah in der fehlenden Freisprecheinrichtung einen Sachmangel an der Kaufsache. Der Kläger habe nachweisen können, dass die Freisprechvorrichtung mit USB-Schnittstelle von dem beklagten Autohaus bei Mobile.de in der dort veröffentlichten Fahrzeugbeschreibung aufgeführt gewesen sei.

Dies habe der Käufer als Beschaffenheitsvereinbarung verstehen und erwarten dürfen, dass es sich um das offizielle, von BMW angebotene Ausstattungsmerkmal „Fernsprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ handelt. Nach dem OLG Hamm ist die Beschaffenheitsangabe auch nicht dadurch widerrufen worden, dass das Ausstattungsmerkmal im später unterzeichneten Bestellformular nicht mehr erwähnt worden sei.

Mache, so das OLG Hamm, ein Kfz-Verkäufer im Vorfeld eines Vertragsschlusses konkrete Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs, könnte er sich von diesen nur dann distanzieren, wenn er gegenüber dem Kaufinteressenten vor dem Vertragsschluss eindeutig klarstellt, dass das Ausstattungsmerkmal doch nicht vorhanden ist. Nachdem das beklagte Autohaus dies im vorliegenden Fall nicht getan habe, war der Kunde als Kläger zum Rücktritt berechtigt. Laut dem OLG Hamm musste der Kläger dem beklagtem Autohaus auch keine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Zum einen hat die Beklagte diese ernsthaft und endgültig abgelehnt. Zum anderen sei es der Beklagten auch technisch überhaupt nicht möglich gewesen, das Fahrzeug mit der werkseitig von BMW angebotenen Freisprecheinrichtung nachzurüsten. Auf den nachträglichen Einbau einer Freisprecheinrichtung eines anderen Herstellers musste sich der Kläger in diesem Fall nicht einlassen. Insgesamt kam das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit eine erhebliche Pflichtverletzung indiziert, die zum Rücktritt berechtigt.

Das Urteil in der Praxis

Interessant für die Praxis ist, dass Beschaffenheitsangaben auf Werbeplattformen ihrem Umfang nach und auch im Einzelnen zutreffen müssen. Rein der Umstand, dass in einem Bestellformular Beschaffenheitsvereinbarungen nicht mehr enthalten sind, bedeutet nicht, dass eine Beschaffenheitsangabe widerrufen wurde. Vielmehr muss ein Kaufinteressent vor dem Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Ausstattungsmerkmal nicht vorhanden ist.

Insoweit ist immer vor Übersendung eines Bestellformular die Übereinstimmung mit Beschaffenheitsvereinbarungen in der Werbung insbesondere auf öffentlichen Plattformen abzugleichen.

Joachim

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