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Auto wird verkauft - Was muss beachtet werden

BMW 3er E46
Themenstarteram 17. März 2012 um 15:31

Hallo zusammen,

habe heute mein Inserat ( KLICK ) in Mobile.de reingestellt und wollte euch noch bezüglich des Kaufvertrages etwas fragen. Das Auto war keine 15min reingestellt und direkt hat mich ein Interessent angerufen.

Direkt nach kurzer Absprache an einem öffentlichen Platz getroffen weil es 2 Ausländer waren und ich deßhalb etwas vorsichtiger in solchen Sachen bin. Waren recht nette Leute und auch sehr freundlich und wollten direkt eine Anzahlung machen und mir das Auto für 4700 € abkaufen, da er es unbedingt haben möchte.

Habe gesagt dass ich noch einen Kaufvetrag ausdrucken werde und mich am Montag bezüglich der 4700€ melden werde da es mir ein bisschen wenig ist.

Den Kaufvertrag selber werde ich bei Mobile.de/ADAC ausdrucken.

Nur eine kleine Frage, kann ich selber was in den Kaufvertrag reinschreiben, dass er danach keine beanstandungen machen kann wegen irgendwelchen Schäden oder sonst irgendwas?

Also verkaufen und dann sein Problem?

Es ging um den Motor der ein bisschen ein klackern hatte was ihn störte, alles andere war perfekt. Kleinen Schaden an der Seite habe ich ihm genannt der aber von BMW selber behoben wurde, war für ihn auch kein Problem da alles neu gemacht wurde. Außer das mit dem Motor.

Habe mich ein bisschen im Internet umgeschaut und es scheint normal zu sein, hört sich ähnlich wie beim Diesel an, dass es wahrscheinlich an der Valvetronic liegt und bei diesem Model normal ist?!

Mir geht es einfach drum dass er danach nicht kommen kann und mir irgenwelche Reperaturen am Motor dann aufzählt wo ich dann plötzlich zahlen muss?! Habe ihm zwar gesagt dass ich in eine Werkstatt fahren werde und es kurz anschauen lasse, wenn die aber nix finden werden?!

Den Auspuff den ich ihm genannt habe wird er selber richten, hat ein Loch wo es rausbläst.

Würde mich freuen wenn ihr mir kurz helfen könnt!

 

MFG

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27 Antworten

Schreib alles wirklich alles in den Kaufvertrag damit du nicht der arglistigen Täuschung beschuldigt werden kannst.

Themenstarteram 17. März 2012 um 19:40

kann man das beim Vertrag per Handschrift einfach dazu schreiben oder muss man das übern Computer hinzufügen?

Einfach per Hand in gegenward des Käufers mit in den Vertrag aufnehmen.

Die Sachmängelhaftung ausschliessen da du Privat verkäufer bist, dies steht aber bei einem Kaufvertrag vom ADAC drin.

Themenstarteram 18. März 2012 um 10:29

Also brauch ich reintheoretisch nichts mehr reinschreiben ohne dass ich mir sorgen machen muss? oder gibts sonst noch irgendwelche kleinigkeiten die wichtig sind aber noch nicht drin stehen?

Also die Sachmängelhaftung wird bei den meisten Privat-Kaufverträgen sowieso ausgeschlossen, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Um ganz sicher zu gehen, schreib alles rein, was ihr besprochen habt/aufgefallen ist bei Sonstiges/Besonderheiten (es reicht auch Stichpunktartig, z. B. Schaden Heckschürze, Motor klackert etc.). Wichtig sind auch Vorschäden/Unfälle. Ein Zeuge von deiner Seite wäre auch nie verkehrt.

 

Anzahlung ist ok, Rest bei Übergabe (gehört auch in den Kaufvertrag). Ich würde aber den Wagen aber nur abgemeldet abgeben, oder aber er meldet in deinem Beisein direkt um, Vertrag hin oder her!

Themenstarteram 18. März 2012 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von bmw320i

Also die Sachmängelhaftung wird bei den meisten Privat-Kaufverträgen sowieso ausgeschlossen, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Um ganz sicher zu gehen, schreib alles rein, was ihr besprochen habt/aufgefallen ist bei Sonstiges/Besonderheiten (es reicht auch Stichpunktartig, z. B. Schaden Heckschürze, Motor klackert etc.). Wichtig sind auch Vorschäden/Unfälle. Ein Zeuge von deiner Seite wäre auch nie verkehrt.

Anzahlung ist ok, Rest bei Übergabe (gehört auch in den Kaufvertrag). Ich würde aber den Wagen aber nur abgemeldet abgeben, oder aber er meldet in deinem Beisein direkt um, Vertrag hin oder her!

Okay gut, werde aber glaub zum sichergehen auch reinschreiben bei Sonstiges " „Der Gegenstand wird gekauft wie gesehen und ist vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.“ " ?!

und sollte z.b. auch sachen rein die z.b. er selber gesagt hat die er richten lässt wie z.b. den auspuff? Also einfach alles reinschreiben auch wenn er das selber richten wird wie z.b. "Auspuff defeckt?"

Dann werd ich den Kaufvertrag jetzt mal vorfertigen und für morgen vorbereiten

Das mit der Haftung steht eh bei jedem guten Vordruck drin, z. B. hier vom Tüv: http://www.google.de/url?...

Themenstarteram 20. März 2012 um 13:07

Habe jetzt folgendes Problem.

Mein Auto ist Zielfinanziert und die Abschlußrate noch nicht gezahlt. Der Vertrag läuft eigentlich am 30. April aus, ich werde aber ab 1.April die Abschlußrate zahlen können und in der woche wird mir der Fahrzeugbrief dann auch zugeschickt. Habe meinem Käufer auch gesagt dass es wahrscheinlich noch 1-2 Wochen dauern würde bis er das Auto bekommt. Anzahlung will er aber trotzdem machen (Ist das ok?!).

Ist es machbar, das Auto zu verkaufen und ihm den Fahrzeugschein nachzureichen? Kann ich den vollen Betrag vor dem nachreichen verlangen oder soll er mir das ganze Geld erst nachdem ich ihm den Fahrzeugbrief gegeben hab zahlen? Würde das in den Kaufvertrag reinschreiben dass nach übergabe des Fahrzeugbriefes der volle betrag bezahlt wird. Geht das?!

MFG

Also, eine Anzahlung ist immer gut. Wie bereits oben schon geschrieben würde ich persönlich aber kein Auto angemeldet übergeben. Eine Ab-/Ummeldung ist ohne den Fahrzeugbrief nicht möglich ist.

 

Es ist also Dir überlassen, ob Du den gesamten Betrag oder eine ANzahlung kassierst und das Auto aushändigst und er in der zwischenzeit auf deine Kosten/mit Deiner Versicherung rumfährt, oder aber erst alles bei Übergabe mit Brief. Nur wenn in dieser Übergangszeit beim dem Käufer etwas mit dem Wagen passiert (Unfall o. ä.), musst Du (Deine Versicherung) erstmal in Vorleistung treten.

 

Meine Empfehlung: Er zahlt dir eine Anzahlung (dann weisst Du wenigstens, das der Wagen quasi "weg" ist und er weiss, dass er den Wagen zum Zeitpunkt "X" bekommt) und der Rest wird bei der Übergabe mit Fahrzeugbrief gemacht (Restbetrag, Fahrzeugübergabe, Ab-/Ummeldung etc.).

Themenstarteram 20. März 2012 um 17:34

Ok also bin direkt zum BMW Händler nochmal hin und er kann mir den Fahrzeugbrief unabhängig vom Geld schon vorher übergeben da er sich drauf verlässt dass ich direkt die letzte Rate zahle :).

Wird dann somit so ablaufen, ich habe heute den Kaufvertrag unterschrieben für den neuen. Der Neue wird gegen Ende nächste Woche fertig. Ich melde meinen dann direkt ab und den neuen an. Währenddessen meld ich mich beim Käufer vom alten der den alten dann direkt auf sich anmeldet mit einem rotem Nummernschild, gibt mir das Geld und ich ihm den Rest und des wars. Normal müsste ja dann alles klappen (:.

Danke euch

Achja mein neuer, bekommen für 26000€, was haltet ihr davon?? Habe keinen billigeren gefunden in meinem Umkreis 89XXX mit dieser Ausstattung

KLICK

am 20. März 2012 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von Ravosch91

Ok also bin direkt zum BMW Händler nochmal hin und er kann mir den Fahrzeugbrief unabhängig vom Geld schon vorher übergeben da er sich drauf verlässt dass ich direkt die letzte Rate zahle :).

Wird dann somit so ablaufen, ich habe heute den Kaufvertrag unterschrieben für den neuen. Der Neue wird gegen Ende nächste Woche fertig. Ich melde meinen dann direkt ab und den neuen an. Währenddessen meld ich mich beim Käufer vom alten der den alten dann direkt auf sich anmeldet mit einem rotem Nummernschild, gibt mir das Geld und ich ihm den Rest und des wars. Normal müsste ja dann alles klappen (:.

Danke euch

Achja mein neuer, bekommen für 26000€, was haltet ihr davon?? Habe keinen billigeren gefunden in meinem Umkreis 89XXX mit dieser Ausstattung

KLICK

Abgesehen von den Felgen: hübsch. Sowas schwebt mir auch vor. Wobei ich eher etwas weniger ausgeben wollte. :) Mir steht das oben durchdiskutierte Prozedere auch noch bevor. :D

am 20. März 2012 um 21:17

Ich würde sagen, man kann nur verkaufen was man auch besitzt. Da der Wagen finanziert ist gehört er noch der Bank. Demnach ist der Kaufvertrag eh unwirksam, da du ja nicht der rechtmäßige Besitzer bist. Also als Käufer hätte ich da Bauchschmerzen.

ADAC-Kaufvertrag:

 

Der Verkäufer garantiert:

1.1. dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes

Eigentum.

 

 

Da der Wagen noch nicht abgezahlt ist, bist du noch nicht der Eigentümer!!!

Sollte es tatsächlich nach dem Kauf Probleme geben und der Käufer macht Ärger, könnte ich mir gut vorstellen, daß dann so ein Kaufvertrag im jetzigen Zeitpunkt, leicht als unwirksam erklärt werden kann.

Themenstarteram 30. März 2012 um 10:10

Hallo zusammen,

habe vor einer Stunde mein Auto nun endlich verkauft!

Tüv Kaufvertrag wurde von beiden Seiten ausgefüllt und unterschrieben, passt also.

Beim Häckchen "folgende Unfall- oder sontige erhebliche Schäden (Zahl, Art, Umfang) erlitt:" hab ich ein häckchen gemacht und hingeschrieben :

Auspuff defekt, rechte Seitenwand komplett beschädigt

Alles wurde von einem BMW Händler gerichtet und neu gemacht, mit Rechnungen belegbar!

 

Jetzt das Problem

Geld wurde mir gegeben, er hat alles bekommen was er braucht aaaaber, er hat keine Probefahrt machen wollen!? Selber Schuld?!

Er ist dann mit dem Auto losgefahren mit roten Kennzeichen weil es schon abgemeldet war und ruft mich direkt nach 15min an und meint, dass vllt. vorne links ein Gummilager bzw. der Querlenker defekt ist?! er hat gemeint dass es vllt. bis zu 300-400€ Schaden sein kann. Ich habe ihn aber darauf hingewiesen dass ich kein Mechaniker bin und mich dort nicht auskenne, ich habe den Auspuffschaden und den Seitenschaden angegeben und alles andere war mir nicht bewusst. Beim Bremsen merkt er es anscheinend dass vorne links etwas nicht stimmt und das Lenkrad ziemlich arg vibriert!?

Er hat gemeint er will vorbei kommen direkt und mir es zeigen, ich habe aber daraufhin gesagt dass ich keine Zeit habe und zur Arbeit muss, er soll in eine Werkstatt gehen und sich das anschauen lassen!

 

Wenn er wieder anruft, kann er irgendwas verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten? Oder darf er mit dem Preis runter gehen oder sonstiges?

Im Kaufvertrag steht ja drin " Das Fahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. "

 

Er ist ja selber schuld dass er keine Probefahrt gemacht hat oder? Und wie gesagt, hat er irgendeine Chance vom Kaufvertrag zurückzutreten ? Ich habe davon nichts gewusst und naja, will das Auto eigentlich nurnoch weg haben...

 

Würde mich freuen dass ihr mir schnell helfen könnt bis er sich wieder meldet.

 

 

HIER noch der Kaufvertrag der 2x ausgedruckt wurde und von beiden Seiten unterschrieben wurde

 

 

MFG

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