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Auto wird zum Händler geliefert, statt bestellter Werksabholung

VW T-Roc 1 (A1)
Themenstarteram 1. November 2024 um 18:52

Händlerlieferung anstelle von Werksabholung

Hatte im März meinen T-Roc mit Erlebnisabholung bestellt für Lieferung im Januar 2025 - Idee war dann vom Verkäufter die Abholung bis Februar 2025 zu schieben, da Nachfolger für mein jetziges Leasing-Auto welches im März 2025 endet.

Die Idee war für mich akzeptabel Ich habe mich schon sehr auf die Werksabholung gefreut.

Für die Werksabholung berechnet das Autohaus 999,00 EUR

Letzte Woche kam ein Anruf mit dem Hinweis sie hätten eine gute Nachricht und eine schlechte.

Schlechte Nachricht: Disponent hat versehentlich Händlerlieferung bestellt. Kann man auch nicht mehr ändern

Gute Nachricht: Ihr neues Auto ist jetzt bald da und kann abgeholt werden.

Ich : „dann drei Monate zu früh? Was soll jetzt an dieser Nachricht gut gut sein.?“

Ein Kompensationsvorschlag von Autohaus Kam nur in der Form.

Auto könnte ich bis Januar beim Händler lagern und im Januar abholen, steht dann solange bei dem auf dem Hof.

Für die Autostadt würde man mir vier Eintrittskarten „schenken“, die ja eigentlich in der Erlebnisabholung ohnehin enthalten sind.

FAZIT: Man tut überhaupt nichts um den Fehler zu kompensieren.

Wie würdet Ihr reagieren?

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27 Antworten

Zusehen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden kann, dann Fahrzeug abholen, aber Preis um 999,- € reduzieren, da bestellte Werksabholung nicht "geliefert" wird.

Lieferung zum Händler ist aber teurer als Abholung in WOB

Die gleiche Story hab ich doch im Nachbar Forum schon gelesen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. November 2024 um 20:20:35 Uhr:

Zusehen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden kann, ...

Wie kommst du darauf?

Ich kenne das von BMW, dass bei Lieferung des Neufahrzeugs der alte Leasingvertrag durchaus einige Zeit vorher beendet werden kann. Genau das würde ich hier (falls altes und neues Fahrzeug vom gleichen Leasinggeber) auch versuchen.

Wenn der Neuwagen drei Monate lang auf dem Hof (also draußen) steht, wird er bestimmt nicht besser. Batterie leidet, Bremsscheiben rosten, Reifen könnten Standplatten bekommen. Oder glaubt jemand hier, dass der Händler die Batterie regelmäßig lädt, die Bremsscheiben konserviert und den Reifendruck erhöht?

"Lieferung zum Händler ist aber teurer als Abholung in WOB"

Ist mir klar, aber bestellte Werksabholung wurde nicht geliefert und Lieferung zum Händler nicht bestellt. Einfach mal auf stur stellen...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. November 2024 um 20:00:37 Uhr:

"Lieferung zum Händler ist aber teurer als Abholung in WOB"

Ist mir klar, aber bestellte Werksabholung wurde nicht geliefert und Lieferung zum Händler nicht bestellt. Einfach mal auf stur stellen...

Naja, im Endeffekt kostet das nur Nerven, Geld und Zeit. Diese "Ich habe aber Recht"-Mentalität nützt im Endeffekt niemandem. Sicherlich gibt's doch eine brauchbare Lösung mit dem Händler. Ansonsten läufst du ggf. Gefahr, länger als als die Leasingzeit vor Gericht zu sein.

 

Da hast du mich etwas falsch verstanden. Ohne einfach mal stur zu stellen, wird der Händler jeden Kompromiss ablehnen. Kostet ihn Geld und das möchten die wenigsten Händler riskieren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. November 2024 um 21:10:23 Uhr:

Da hast du mich etwas falsch verstanden. Ohne einfach mal stur zu stellen, wird der Händler jeden Kompromiss ablehnen. Kostet ihn Geld und das möchten die wenigsten Händler riskieren.

Nein, ich hab's genau so verstanden, wie du es beschreibst. Viel Erfolg mit dieser Methode

 

Das FAZIT kann ich nicht ganz nachvollziehen. Man bietet dir doch an das Fahrzeug zu lagern (wer lagert heute noch kostenlos ein Fahrzeug?) und du erhälst Eintritt in die Autostadt. Was willst du denn noch mehr? Wenn auch noch auf die Mehrkosten für die Händlerlieferung verzichtet wird sehe ich das durchaus als Kompensation.

Natürlich ist das Erlebnis der Abholung etwas anders, das war dann aber auch schon alles.

Ähnliche Antworten gab es im anderen Forum auch. Wahrscheinlich nicht die richtigen.

Drei Gutscheine für je zwei Eintrittskarten zum einmaligen Eintritt in die Autostadt hab ich noch von den letzten drei Fahrzeugabholungen. Warum wohl? Weil ich keine Lust habe, zig km zu fahren, um mir die Autostadt (nochmal) anzuschauen. Zusammen mit der Fahrzeugabholung ist das okay, dann macht die Fahrt auch Sinn, aber sonst? Eher nicht. Die Wurst jedenfalls lohnt nach meinem Geschmack die Fahrt nicht...

Nebenbei, die Werksabholung beinhaltet auch Gutscheine (Verzehr, Souvenirs).

Also OK. Ich hole mein Auto nicht dort ab, wo ich es gerne hätte. Aber letztendlich habe ich mein Auto doch. Probleme gibt's aber auch. Und dann noch Ärger machen wollen und sich stur schalten. Das ist Deutschland

Ja, die Zeit wo der Kunde König war, ist lange vorbei. Auch das ist Deutschland...

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