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Auto wurde angefahren

Themenstarteram 9. Januar 2010 um 15:10

Hi,

mein Auto wurde beim Parken angefahren und heute habe ich von der Polizei den entsprechenden Hinweis erhalten, dass sich der Täter gemeldet hat.

Nun meine Frage:

Wie gehe ich nun vor? Wo rufe ich als erstes an und wohin als erstes mit meinem Auto?

Schaden ist: Kotflügel zerbeult und zerkratzt.

Wie kann ich sicher gehen, dass ich die Höchstsumme des mir zustehenden Schadensersatz erhalte? Was muss ich beachten?

Habe bisher noch nie einen Unfall gehabt und kenne mich daher nicht aus. Freue mich über eine Rückmeldung.

Danke!

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9 Antworten
am 9. Januar 2010 um 15:15

"Höchstsumme" gibt es nicht :rolleyes: Der Schaden wird (dazu gleich mehr) beurteilt werden, und das bekommst du bezahlt. Dummerweise klingelt gerade das Telefon.

unabhaengig zu self's folgenden ausfuehrungen, steht dazu auch einiges in der FAQ.

hast du das kennzeichen?

dann kannst du ueber den zentralruf der autoversicherer seine versicherung schonmal informieren.

Harry

am 9. Januar 2010 um 17:11

So, wieder da. Im Prinzip sollte dein Unfallgegner erstmal den Schaden seiner Versicherung melden. Dann wird die Versicherung dich kontaktieren, im Allgemeinen werden sie dir einen Fragebogen zuschicken. Den füllst du dann gemäß "die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit" aus und schickst ihn zurück. Dabei wird die Frage gestellt werden, ob du den Schaden bereits hast begutachten lassen.

Schaden begutachten: Solltest du unaufgefordert nicht machen lassen, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen. Du solltest das Angebot, dass die Versicherung dir einen Gutachter schickt, höflich ablehnen. Idealerweise hast du schon eine (deine) Werkstatt und einen eigenen Gutachter griffbereit. Gutachter kannst du dir gut in deiner Werkstatt empfehlen lassen.

Je nach dem wird der Schaden entweder gemäß Kostenvoranschlag, Gutachten oder gemäß Reparaturrechnung ersetzt. Wenn du den Schaden selbst (oder gar nicht) reparierst, rechnest du "fiktiv" ab, bekommst direkt Bargeld von der Versicherung. So mache ich es bei meinem aktuellen Unfallschaden. Sonst bringst du das Auto in die Werkstatt*, lässt es reparieren und die Rechnung an die Versicherung schicken.

*für die Zeit, die dein Auto in der Werkstatt steht, steht dir wahlweise ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Wenn du zum Beispiel einen Kompaktwagen fährst, bekommst weniger Mietwagen und auch weniger Entschädigung bezahlt, als wenn du deinen A8 in die Werkstatt geben musst. Logisch.

Zusätzlich zu Reparaturkosten und Fahrzeugersatz steht dir noch eine Auslagenpauschale von 25 € (oder so, die Größenordnung) zu, für eben Fahrerei zu Gutachter und Werkstatt, Porto, Telefongespräche.

Im Allgemeinen musst du der Versicherung damit aber nicht hinterherrennen, die zahlen normalerweise ordnungsgemäß.

 

Was du jetzt zuallererst mal tust: Schließ dich mit deinem Unfallgegner kurz, telefonisch, sprecht euch ein bisschen ab, zum Beispiel, dass er dir direkt die Schadennummer zukommen lässt.

Ich weiß ja nicht bei welcher Versicherung du bist. Ich selbst bin bei der Provinzial hier vor Ort. Nachdem eine nette Frau meinen hinteren Kotflügel eingedrückt hatte, hat mein Versicherer alles für mich geregelt. Inkl. Gutachter usw.. Außerdem hat er noch 80€ Leistungsausfall etc. herausgeholt.

Themenstarteram 22. Januar 2010 um 16:00

Hi,

also ich habe das der gegnerischen Versicherung gemeldet (Volkswagenversicherung) Das war vor über einer Woche. Der Mann am Telefon meinte, mich würde umgehend deren Regulierungsabteilung anrufen. Bis heute kam kein Anruf. Auch auf Mails antworten die nicht. Der Ansprechpartner sagte, das sich die Abteilung melden würde, um evtl.ein Gutachtertermin auszumachen.

Ich habe keine Lust jetzt noch Wochen zu warten, vor allem weil halt das Auto auch kaputt ist. Die Telefonnummer ist auch nicht günstig und man muss lange in der Warteschleife hängen.

Kann ich das Auto einfach zur reparatur bringen ohne Rückmeldung der Versicherung erhalten zu haben?

Zitat:

Original geschrieben von MikeyMuc

Kann ich das Auto einfach zur reparatur bringen ohne Rückmeldung der Versicherung erhalten zu haben?

generell schon, solange die schuldfrage eindeutig ist.

lass dir aber von der gegnerischen VS keinen gutachter nennen!

es ist dein recht einen gutachter deiner wahl zu nehmen.

(vgl. FAQ)

allerdings muss dabei die bagtellgrenze ueberschritten sein ( warens ca 750EUR ? )

da das fahrzeug ja fahrtauglich zu sein scheint, eilt es ja nicht ganz so?

sollte sich die VS querstellen, kannst du ja schriftlich anfragen ob es ihnen lieber sei, dass du die sache einem anwalt uebergibst ;)

auch der anwalt steht dir zu!

nur ist er eben nicht immer zwingend notwendig, solange die regulierung reibungslos ablaufen wuerde.

mfg

Harry

 

Zitat:

Original geschrieben von IceWeasel

Ich weiß ja nicht bei welcher Versicherung du bist. Ich selbst bin bei der Provinzial hier vor Ort. Nachdem eine nette Frau meinen hinteren Kotflügel eingedrückt hatte, hat mein Versicherer alles für mich geregelt. Inkl. Gutachter usw.. Außerdem hat er noch 80€ Leistungsausfall etc. herausgeholt.

Komisch, ich lese das ständig, dass die eigene Versicherung da weiterhilft. Aber als ich einmal einen unverschuldeten Unfall hatte, sagte mein Allianzmensch, dass die nix damit zutun haben und ich mich an die Verishcerung (HUK) des Unfallgegners wenden soll. Ich bin dann auf eigene Faust zum Gutachter und Anwalt und 5 und 15 Tage Monate später klingelte die Kasse.

am 24. Januar 2010 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von MikeyMuc

Hi,

also ich habe das der gegnerischen Versicherung gemeldet (Volkswagenversicherung)...

Die Telefonnummer ist auch nicht günstig und man muss lange in der Warteschleife hängen.

Wieso welche Nummer hast du denn?

(Wenn es ne 0180-Nummer ist sucht du hier nach ner normalen Festnetznummer: www.tk-anbieter.der)

Zitat:

Kann ich das Auto einfach zur reparatur bringen ohne Rückmeldung der Versicherung erhalten zu haben?

Was sagt den die Werkstatt deines Vertrauens zu dir?

Ich mach immer bei nem Kaskoschaden ne Abtretung fertig und alles läuft über die Werkstatt, musst dich nur noch um Nutzungsausfall und Kostenpauschale kümmern!

Einfach den Verursacher aunrufen, nummer seiner Versicherung geben lassen, die Anrufen... (hast du ja alles schon gemacht).

Wenn du den Schaden eh reparieren willst, kannst du auch einfach eine kostenübernahme der Versicherung geben lassen, lässt dein Auto in der Werke reparieren (geht meist ohne Gutachter und hin und her), und die schicken die Rechnung direkt zu Versicherung, selbst kannst du dann für die Dauer der Rep Leihwagen, oder Nutzungsuasfallgeltend machen, wie auch die ca. 25 € pasuchal für Aufwand (Post, Telekom, ect.).

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