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Autobahn: darf man andere Autos ausbremsen?
Hallo liebe Forenleser,
immer wieder erlebt man auf der Autobahn diese penetranten Drängler. Daher habe ich mich damit beschäftigt, was eigentlich schlimmstenfalls auf mich zukommen kann, wenn ich ein Autofahrer "etwas" ausbremse.
Im Internet bin ich auf diesen Link gestoßen:
http://www.juraforum.de/.../autobahn-darf-man-andere-autos-ausbremsen
Vielleicht gibt es einige, die das interessieren dürfte. :-)
Beste Antwort im Thema
ich glaube, dass wir hier getrollt werden. Ist ja nicht schwer zu erkennen, auf welche Knöpfe man drücken muss, um hier einen 10-Seiten Thread zu generieren. Zumal die Diskussion über einen sonnenklaren Sachverhalt eh sinnlos ist.
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66 Antworten
wenns die Rennleitung sieht, nichts gutes. Kann man als Nötigung auslegen.
In Deinem Link ist doch alles schön erklärt. Ausbremsen ist eindeutig kein geeignetes Mittel, um sich gegen Drängler zur Wehr zu setzen...
Ganz schlechtes Verhalten. Ist auch Nötigung.
Man sollte einfach cool bleiben und tolerant sein B)
(Theroretisch könnte es ja auch ein Arzt sein der schnell ins Krankenhaus muss...)
Da steht's doch:
Zitat:
Grundsätzlich wird seitens der Rechtsprechung angenommen, dass eine strafbare Nötigung vorliegt, wenn
- das Opfer eine Vollbremsung machen muss;
- die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unangemessen niedrig ist oder der Wagen des Opfers zum Stillstand kommt [Bayerisches Oberstes Landesgericht, 06.07.2001, 1 St RR 57/2001.
Temporärer Leistungsverlust dagegen kommt durchaus mal vor... Insbesondere, wenn man mit (grundsätzlich auch schon diskussionswürdigen) 180 eine LKW-Kolonne überholt und der dicke BMW trotzdem mit Lichthupe von hinten heranschießt...
Das kommt drauf an wie schnell du überholst.
Wenn du mit ausreichend vdiff überholst als 10 bis 20km/h Unterschied eher nicht.
langsamer schon gar nicht.
Tja und wenn du mit 40km/h vdiff überholst darf eigentlich keiner etwas dagegen haben dass es dann eben nur 30 vdiff sind.
eigentlich eh logisch,oder
Dichtes Auffahren ist eine Straftat und diese darf man mit Notwehr abwehren
wenn Du sie ohne Grund "etwas" ausbremst ist es immer noch eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden. Außerdem geh davon aus, dass die Anzeige des solcherart Behinderten den Vorfall sicher etwas drastischer schildern wird als Du ihn vielleicht vorhattest und dann sind wir eben doch wieder bei einer Straftat. Also lass es besser.
Einfach weiterfahren, wie bisher auch. Ausbremsem führt nur zum Eskalieren der Situation.
Eine Straftat rechtfertigt nicht eine Andere. Sonst hätten wir Faustrecht auf den Straßen.
Kann mich aber leider auch nicht davon freisprechen, einen dreisten Drängler, schon mal geärgert zu haben...
Zitat:
@burbaner schrieb am 14. Januar 2015 um 12:19:32 Uhr:
Eine Straftat rechtfertigt nicht eine Andere.
Aber sowas von, alleine wegen dem Notwehrgesetz.
Seltsam, dass die Cops was sehen könnte, wird hier als Risiko betrachtet.
Dass so ein "Ausbremsen" auch mal in einen fulminanten Crash münden kann, kommt anscheinend keinen in den Sinn.
Einfach nicht dicht auffahren
Wobei man auch mal klarstellen muss, dass sich der gemeine V&S-Lenker schon bei geringfügigem Unterschreiten des Mindestabstandes durch den Hintermann genötigt fühlt und ob seines dünnen Nervenkleides sehr schnell sein ach so besonnenes Lenken vergisst und versucht, den Hintermann durch bewusst unriskante Fahrmanöver zu erziehen.
Eigentlich müsste man solchen Ausbremsern bewusst in den Wagen brettern, tut nur leider etwas weh.
Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 14. Januar 2015 um 12:21:02 Uhr:
Zitat:
@burbaner schrieb am 14. Januar 2015 um 12:19:32 Uhr:
Eine Straftat rechtfertigt nicht eine Andere.
Aber sowas von, alleine wegen dem Notwehrgesetz.
Da wirst Du aber Argumentationsprobleme bekommen, wenn Du eine sowieso schon gefährliche Situation (Drängeln) durch Ausbremsen noch gefährlicher machst. Ich würde sagen, der Notwehrparagraph zieht hier nicht.