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Autobahn plötzlich auf Tempo 100 begrenzt

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 10:17

Hallo MTer,

Ich hab da mal ne Frage:

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann mich bitte einer aufklären?

 

Danke + vG

Beste Antwort im Thema
am 20. Januar 2014 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

...wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.

Wie oft muss man diesen Schwachsinn hier eigentlich noch lesen!? :mad:

Wenn man unschuldig ist - da das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht verboten ist, kann daraus auch keine Schuld konstruiert werden - kann man keine (Teil-)Schuld bekommen. Es kann lediglich zu einer (Teil-)Haftung aufgrund der (erhöhten) Betriebsgefahr kommen. Und das auch nur, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Schuld/Haftung sind nicht einmal zwei Paar Schuhe, das sind Schuhe und Unterhosen...

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Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe

Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Kann man machen, muss man nicht.

"Unbegrenzt" gibt es nicht, es gilt dann eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bedeutet, dass sich alles auf diese 130 km/h bezieht. Da Abstufungen bei Geschwindigkeitsreduzierungen von jeweils 30 km/h zulässig sind, kann die erste ausgeschilderte Limitierung tatsächlich 100 km/h betragen.

am 20. Januar 2014 um 10:27

Mir fallen spontan Dutzende solcher Stellen ein.

z.B. A6 Saarbrücken - Kaiserslautern kurz vor Homburg/Saar

Ohne ersichtlichen Grund!

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe

Vor einiger Zeit war ich auf der Autobahn unterwegs, das Teilstück war ohne Tempolimit. Das irgenwann ein Limit kommt ist ja OK, aber das es gleich auf 100 runtergeht und 300 Meter weiter auf 80 km/h ist doch nicht normal, oder? Ist nicht üblicherweise erst ein 120er Schild aufzustellen?

Zitat:

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.

VwV StVO

100 auf 80 in 300 Metern ist absolut kein Problem. 200 Meter reichen.

erlaubt wäre auch 100 auf 60 in 400 Metern. Ohne 80 dazwischen. Oder 80 auf 40.

 

"unbegrenzt" auf 100 geht. Auch wenn in der Regel die erste 120 sein soll.

Da kann man mal nachfragen warum.

(z. B. bei [Bauarbeiten 2 km] kann man dann in 2 km Entfernung durchaus darauf verzichten)

Aber grundsätzlich wenn es da ist, dann gilt es.

Du kannst aus der VwV StVO keine Rechte (direkt im Straßenverkehr) für dich ableiten. Die richtet sich an die Verwaltung.

 

Die Frage ist ja auch, wo das Problem ist.

Was kann es denn für ein Schild sein?

Wenn man am Schild eigentlich 120 anpeilt und dann sieht, "oh es ist 100" - naja dann bremst man minimal stärker ab.

Ansonsten war man entweder zu schnell für die Aufmerksamkeit die man momentan aufbringen kann oder zu schnell für die Sichtweite.

Hi,

wie schon gesagt ist das zwar unüblich aber keineswegs unmöglich. Es gibt Richtlinien wie Schilder aufzustellen sind,aber das sind eben nur Richtlinien.

Aber selbst mit 200km/h plus, die man ja nur bei hervorragenden Sicht und Straßenverhältnissen fährt sollte es kein problem sein nach erkennen der Schilder herunterzubremsen ohne das gleich eine Vollbremsung nötig ist.

Ich lasse es aber auch lieber ausrollen wenn der übliche Geschwindigkeitstrichter 120/100/80 kommt.

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 20. Januar 2014 um 11:07

Hallo Zusammen,

das ging ja wieder schnell :)

 

Danke für die Erläuterung!

Ich hatte micht etwas gewundert weil man ja doch so schnell fahren darf wie man will, also auch mal Volldampf. Und da es keine Ankündigung des Limits gibt kann ein Ortsunkundiger dann auch mal überrascht werden und heftig in die Eisen gehen müssen.

 

vG

Hi,

wie gesagt Richtgeschwindigkeit in Deutschland ist 130. Wer schneller fährt muß mit solchen Dingen rechnen und Leben.

Was viele ja auch nicht wissen wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.

Gruß Tobias

am 20. Januar 2014 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

...wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.

Wie oft muss man diesen Schwachsinn hier eigentlich noch lesen!? :mad:

Wenn man unschuldig ist - da das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nicht verboten ist, kann daraus auch keine Schuld konstruiert werden - kann man keine (Teil-)Schuld bekommen. Es kann lediglich zu einer (Teil-)Haftung aufgrund der (erhöhten) Betriebsgefahr kommen. Und das auch nur, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Schuld/Haftung sind nicht einmal zwei Paar Schuhe, das sind Schuhe und Unterhosen...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

............Was viele ja auch nicht wissen wenn man schneller fährt als 130 kann man bei einem Unfall grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen bekommen auch wenn man eigentlich unschuldig ist.

............

grundsätzlich nicht, wurde hier schon öfter diskutiert und auch mit Urteilen belegt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Hi,

mag sein das ich das ungünstig formuliert habe,ich möchte hier auch nicht darauf herumreiten ob das nun Schuld oder Haftung ist.

Fakt ist das man bei entsprechend hohem Tempo einen Teil des entstehenden Schaden bezahlen muß (oder eben die eigene Versicherung). Ob das nun Haftung oder Schuld ist,ist für den Laien im Prinzip egal es kostet Geld ;)

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

"Unbegrenzt" gibt es nicht, es gilt dann eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bedeutet, dass sich alles auf diese 130 km/h bezieht. Da Abstufungen bei Geschwindigkeitsreduzierungen von jeweils 30 km/h zulässig sind, kann die erste ausgeschilderte Limitierung tatsächlich 100 km/h betragen.

Entschuldige das ist Blödsinn.

DIE RICHTGESCHWINDIKEIT IST KEINE HÖCHSTS ZULÄSSIGE GESCHWINDIKEIT.

Somit darf auch soweit es die Verkehrslage zuläßt (für manche unerheblich) auch schneller gefahren werden.

am 20. Januar 2014 um 13:16

deswegen heißt sie ja auch richtgeschwindigkeit.

man kann sich danach richten, muss man aber nicht;)

Die Schilder werden aber im Prinzip auf 130 ausgelegt.

Ja du kannst drüber, aber eigenverantwortlich und immer noch innerhalb des Sichtfahrgebots, des Zustands der Fahrbahn, des Wetters, der Verkehrsdichte usw...

 

Und wer widerspricht wenn ich sage, daß jemand der am 100 Schild nicht 100 draufhat vorher irgendwas falsch gemacht hat?

Fahrlässig, ist möglich.

Vorsätzlich geht natürlich auch - mit "reinrollen". Aber die könnten hoffentlich die geforderte Geschwindigkeit haben wenn es sein müßte. (und bitte nicht beschweren wenn es ein Foto gibt)

Sind in dem Fall in meinen Augen noch die "besseren" als fahrlässig zu schnell für Aufmerksamkeit oder Sichtfahrgebot nicht eingehalten.

 

Vorsätzlich schneller als Sichtfahrgebot - da hört der Spaß dann auf.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

"Unbegrenzt" gibt es nicht, es gilt dann eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Bedeutet, dass sich alles auf diese 130 km/h bezieht. Da Abstufungen bei Geschwindigkeitsreduzierungen von jeweils 30 km/h zulässig sind, kann die erste ausgeschilderte Limitierung tatsächlich 100 km/h betragen.

Entschuldige das ist Blödsinn.

DIE RICHTGESCHWINDIKEIT IST KEINE HÖCHSTS ZULÄSSIGE GESCHWINDIKEIT.

Somit darf auch soweit es die Verkehrslage zuläßt (für manche unerheblich) auch schneller gefahren werden.

Könntest Du bitte markieren, wo ich etwas von höchst zulässiger Geschwindigkeit geschrieben habe?

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

mag sein das ich das ungünstig formuliert habe,ich möchte hier auch nicht darauf herumreiten ob das nun Schuld oder Haftung ist.

Fakt ist das man bei entsprechend hohem Tempo einen Teil des entstehenden Schaden bezahlen muß (oder eben die eigene Versicherung). Ob das nun Haftung oder Schuld ist,ist für den Laien im Prinzip egal es kostet Geld ;)

Gruß Tobias

auch das stimmt so nicht. Auch eine Teilschuld begründet sich nicht allein auf hohe Geschwindigkeit. Es gibt durchaus Urteile bei denen das Gericht den Schnellfahrer von jeder Schuld am Zustandekommen des Unfalls freigesprochen hat, ergo auch keine Haftung, keine Zahlung.

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