- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Autohändler kauft Auto auf, bezahlt nicht aber verkauft es mit falschen Angaben weiter?
Autohändler kauft Auto auf, bezahlt nicht aber verkauft es mit falschen Angaben weiter?
Moin, ich hätte mal eine Frage zum Autoverkauf an Händler oder sogenannte „Aufkäufer“ von Fahrzeugen... Ich kenne mich leider mit solchen Dingen nicht wirklich aus, aber vielleicht kann mir jemand ja weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt: Ich hatte einen Unfall mit meinem Auto, mein Auto wurde daraufhin von einem Gutachter als (wirtschaftlicher) Totalschaden deklariert und von meiner Versicherung in einer Restwertbörse inseriert. Es wurde auch jemand gefunden der ein Höchstgebot abgegeben hat, und dieses hab ich dann natürlich auch angenommen.
Jetzt ist das Ganze aber schon 3 Wochen her, und seit drei Wochen passiert nichts... Es wurde auch ein Kaufvertrag unterschrieben und nach den Vorgaben der Versicherung muss der Käufer bis zum nächsten Wochenende zahlen. Seit drei Wochen meldet der Käufer sich aber schon nicht, ich warte die ganze Zeit drauf dass das Auto abgeholt wird. Ich bezahle nämlich momentan auch Lagergebühren bei meiner Werkstatt, dafür dass mein Auto dort steht, und warte und warte... Vereinbart wurde natürlich Geld gegen Auto, abgemeldet ist es schon und den Fahrzeugbrief etc. habe ich auch noch zuhause. Gleichzeitig hat der Händler mein Auto aber online schon zum Verkauf eingestellt, allerdings mit „falschen Angaben“ (Unfallschaden wird nicht wirklich erwähnt und ist auf Fotos auch nicht zu sehen, auf Nachfrage wird auch nicht der komplette Schaden erwähnt), obwohl es ihm ja noch nicht mal gehört (oder irre ich mich da?). Ist das alles so rechtens?
Ich hab einfach ehrlich gesagt Angst, dass der Typ einfach nicht zahlt oder dass sein Lügengeflecht beim Verkauf auf mich zurückfällt... Mir kommt das alles komisch vor, aber wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus... Wie seht ihr das, kann mich da vielleicht jemand aufklären ob das immer so „verzögert“ läuft?
Ähnliche Themen
9 Antworten
Da er erst bis zum nächsten Wochenende zahlen muss solltest du diese Frist erstmal abwarten.
Danach würde ich sofort mit nem Anwalt reden.....
Hallo Marie,
rufe mal deine Versicherung an und erkläre den Fall. Die können vielleicht beim Käufer nachhaken, dass macht mehr Druck.
Die Stellplatzgebühren bei der Werkstatt sollte die Versicherung oder der Käufer übernehmen müssen und nicht Du. Immerhin hast Du den Wagen dort nicht abgestellt und der Wagen gehört dir ja theoretisch seit 3 Wochen nicht mehr. Bezahle NICHTS an die Werkstatt. Die kriegen ihr Geld von dem, der das Auto abholt.
Mit welchen Angaben der neue Besitzer das Auto verkauft kann Dir völlig egal sein. Da fällt nichts auf Dich zurück.
Wenn Du Rechtschutz versichert bist, dann gehe zum Anwalt. Wenn nicht, dann nerve die Versicherung so oft es geht. Die haben den Verkauf an XY ja auch angeleiert.
Viel Glück
Thomas
Zitat:
@Niete schrieb am 4. Februar 2020 um 12:43:21 Uhr:
...
Mit welchen Angaben der neue Besitzer das Auto verkauft kann Dir völlig egal sein. Da fällt nichts auf Dich zurück.
...
Da wäre ich vorsichtig, nicht das der erzählt, das du Ihm den als Unfallfrei verkauft hast und er jetzt im Kundenauftrag weiter gibt.
Leider ist das ne beliebte Masche, einer kauft den Billig auf, zum Schrottwert, dann wandert er zum nächsten Händler und der verkauft den Totalschaden mit beschädigten Fahrwerk als leichten Unfallschaden mit kräftigen Gewinn.
Und um den ganzen die Krone aufzusetzen kommt die gegnerische Versicherung noch auf den Trichter, das der Schaden ja schon ein Vorschaden war, obwohl man mit Rechnungen und Prüfgutachten beweisen konnte, das dem nicht so war. Das hat nicht mal den Richter interessiert
PS wie ist der Fall denn ausgegangen?
So, habe den Thread in das Autoverkauf Forum verschoben.
Gruss andi_sco
Ausschreibungen über die Restwertbörse wickelt doch Gutachter und Versicherung ab, so dass der Fahrzeughalter weder selbst aktiv werden muss noch das Zahlungsausfallrisiko hat. So kenne ich es zumindest von den Unfällen, bei denen ich abgeschossen wurde.
Wer war denn der Schuldige?
Falls das Fahrzeug z. B. bei Mobile o. ä. mit fragwürdiger Zustandsbeschreibung ausgeschrieben wird und die Nicht-Verkehrssicherheit verschwiegen wird, genügt eine kurze Email von dir an die Online-Plattform und das Inserat ist ganz schnell gelöscht. So weit meine Erfahrung, wenn schon mal ein schräger Gebrauchtwagenhändler bei (m)einer Fahrzeugbesichtigung meinte, ich verstünde von Kfz weniger als er. :-)
Für sowas braucht man (noch) keinen Anwalt. Nach Ablauf der Frist den Käufer in Verzug setzen, mit konkretem Datum.
Zitat:
@jof schrieb am 29. Februar 2020 um 20:41:17 Uhr:
Für sowas braucht man (noch) keinen Anwalt. Nach Ablauf der Frist den Käufer in Verzug setzen, mit konkretem Datum.
Das kriegt auch ein Nicht-Kaufmann/BWLer garantiert rechtssicher hin.
Moin,
Ich darf euch darauf hinweisen, dass dieser Thread eine Dubletten ist schaut etwas weiter runter - sollte geklärt sein.
LG Kester
Zitat:
@andi_sco schrieb am 29. Februar 2020 um 16:46:26 Uhr:
Zitat:
@Niete schrieb am 4. Februar 2020 um 12:43:21 Uhr:
...
Mit welchen Angaben der neue Besitzer das Auto verkauft kann Dir völlig egal sein. Da fällt nichts auf Dich zurück.
...
Da wäre ich vorsichtig, nicht das der erzählt, das du Ihm den als Unfallfrei verkauft hast und er jetzt im Kundenauftrag weiter gibt.
Leider ist das ne beliebte Masche, einer kauft den Billig auf, zum Schrottwert, dann wandert er zum nächsten Händler und der verkauft den Totalschaden mit beschädigten Fahrwerk als leichten Unfallschaden mit kräftigen Gewinn.
Und um den ganzen die Krone aufzusetzen kommt die gegnerische Versicherung noch auf den Trichter, das der Schaden ja schon ein Vorschaden war, obwohl man mit Rechnungen und Prüfgutachten beweisen konnte, das dem nicht so war. Das hat nicht mal den Richter interessiert
PS wie ist der Fall denn ausgegangen?
Hallo andy_sco,
mach ihr doch keine Angst. Sie schreibt doch, dass das Auto über eine RESTWERTBÖRSE DER VERSICHERUNG angeboten wurde. Da sind immer Fotos und ein Gutachten für die Händler dabei.
Und sie hat mit dem kaufenden Händler einen KAUFVERTRAG gemacht.
1) Wie soll der also erklären, dass er nichts von dem wirtschaftlichen Totalschaden wusste?
2) Wenn der "im Kundenauftrag" verkauft, hat sie ja den Kaufvertrag als Beweis, dass es sein Auto ist.
Gruß Thomas