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Autohändler rangiert Wagen ohne Nummernschild kurze Wege

Themenstarteram 3. Juni 2024 um 10:20

Bei uns liegt ein grösserer Autohändler direkt bei McDonald's. Die Wagen werden zur Autowäsche und Abstellplatz (100-150m) ohne Nummernschild rangiert. Eigentlich doch nicht erlaubt oder? Dort ist logischerweise viel Verkehr.

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35 Antworten

Opel Franken in Duisburg Wanheimerort hatte eine Songergenehmigung ohne Nummernschilder vom Lager zur Filiale zu fahren. (ca. 100 Meter) Den Laden gibt es seit zig Jahren nicht mehr... Ich weiß nicht, ob es damals Händlerkenzeihen gab...

Liegt das Händler-Kennzeihen eventuel hinter der Windschutzscheibe?

Vieleicht eine alte Sondergenehmigung von der Stadt, die noch gültig ist.

Ist die Straße ein Privatgrundstück, die den Anliegern gehört?

Auf Privatgelände stellt es kein Problem dar.

Hier rangiert der größte örtliche Renaulthändler auch seine Fahrzeuge über öffentliche Straßen von seinem Verkaufsgrundstück auf einen Firmenparkplatz auf der anderen Straßenseite. Da werden die Azubis zum hin- und herfahren in die Fahrzeuge gesetzt. Ob es dafür eine Ausnahmegenehmigung gibt, weiß ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln. Wie dann eventuelle Unfallschäden reguliert werden, weiß ich auch nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Juni 2024 um 12:45:30 Uhr:

Auf Privatgelände stellt es kein Problem dar.

Das ist ein verbreiteter Irrglaube. Sobald das Privatgrundstück dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und zur Verfügung steht, gilt genauso Versicherungs- und Zulassungspflicht, wie auf der Strasse. Die betrifft regelmässig Supermarktparkplätze u.dgl., also auch McD und die Zufahrten zu einer Waschanlage.

Und eine Fahrerlaubnis muss man auch haben ...

Die wenigsten Händler wickeln kleine betriebsinterne Unfallschäden über die Versicherung ab. Das wird intern repariert und lackiert und dann weiter verkauft.

Wie sieht es dann mit einem Haftpflichtschaden (am fremden Fahrzeug) aus? Ob das so einfach mit der Regulierung des Schadens wird, glaube ich nicht. Hier im Versicherungsforum wird doch bei jedem Pups nach einem Anwalt gerufen und auch empfohlen einen solchen zu beauftragen.

Man kann also nur hoffen, dass der Unfallgner nicht auf MT unterwegs ist.

Wo kein Kläger, da kein Richter

Das hab ich hier in der Gegend früher auch öfter mal gesehen, dass ein Händler mit Autos ohne Kennzeichen gute 2 Kilometer (einfache Strecke) auf öffentlichen Straßen zur nächsten Tankstelle (anderes Autohaus) gefahren ist...ob es dafür eine Sondergenehmigung gab? Keine Ahnung.

"Betriebsintern" einen Poller umnieten ist ja ne andere Hausnummer als einem Moppedfahrer die Vorfahrt zu nehmen. Da sollte der Altgesellle sehr schnell schalten und mit den roten Nummern lossprinten.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 3. Juni 2024 um 12:53:15 Uhr:

Wie dann eventuelle Unfallschäden reguliert werden, weiß ich auch nicht.

Da wurde wohl "vergessen" das Händlerkenzeichen zu montieren... Natürlich ist das Fahrzeug versichert... ;)

Sollte es zum Unfall kommen ist das Kenzeichen schneller vor Ort, als die Polizei, denn die brauchen 10 Minuten...

(Dieser Text ist mit dem pessimistischen Vorurteil geschrieben worden, dass es keine Genehmigung gibt, und der Händler sich ein weiteres Kennzeichen spart... Ich bin aber optimistisch, dass es eine legale Lösung gibt...)

Und was will der TE mit diesem Fred hier uns mitteilen?

Man kann sich auch über jeden Furz aufregen.

Schon mal drüber nachgedacht, was die Autohändler machen, wenn die neue Fahrzeuge angeliefert bekommen und diese auf der Straße entladen?

Selbst größere Händler haben nicht immer den Platz auf dem Hof, da die Autos abzuladen.

Auch mal ein Praxisbeispiel bei Privatleuten:

Wie bekommt man ein nicht zugelassenes Fahrzeug z.B. von einem Trailer in eine (Tief-)Garage?

Wer holt sich dafür ein KZK o.ä.?

Ich gebe es zu und bekenne mich schuldig: "Ich bin die 20m bis zur TG OHNE Zulassung gefahren, da es nicht anders ging. Bei den Motorrädern war ich dazu noch zu faul zum Schiebe und bin da auch die 20m gefahren..."

Einfach mal den Ball flach halten und nicht immer den Oberlehrer raushängen lassen.

 

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 3. Juni 2024 um 15:11:46 Uhr:

 

Auch mal ein Praxisbeispiel bei Privatleuten:

Wie bekommt man ein nicht zugelassenes Fahrzeug z.B. von einem Trailer in eine (Tief-)Garage?

Wer holt sich dafür ein KZK o.ä.?

Das Privatleute einen Trailer haben und ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen müssen dürfte die absolute Ausnahme sein.

Ich kann mich in den 25 Jahren seit ich Auto fahren nicht erinnern das ich mal ein Fahrzeug ohne Zulassung hatte, höchstens mal 2h an der Straße stehen ohne Kennzeichen während der Ummeldung ;)

So lange der Händler dafür gerade steht wenn dann doch mal was passieren sollte ist das alles ja ok.

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