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Autohändler verweigert Widerruf, bitte um Hilfe!
Hallo,
diese Woche Montag habe ich einen Kredit und Kaufvertrag sowie eine Garantievereinbarung
direkt beim Händler unterschrieben, welche ich jetzt aufheben möchte.
Nach mehrfachen e-mail Kontakt, meinte der Händler wir haben einen Kaufvertrag!.
Das Fahrzeug ist noch immer bei ihm. Wenn ich den Kreditvertrag kündige, hat das Auswirkungen auf den Kaufvertag?. Und wie bekomme ich die Garantievereinbarung los?, diese läuft seit dem 19-.11.2018
finde aber kein Widerrufsrecht in dieser, rein garnix.
Freue mich sich über eure Hilfe und Feedback.
Schon mal Danke im voraus.
VG, Peter
Beste Antwort im Thema
Die Aussage, dass du dir Sorgen um die Kosten für die HU machst, finde ich traurig.
"Musss ich den auch noch zahlen."
Bei ein wenig Anstand ersetzt du ihm diese Auslagen freiwillig.
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12 Antworten
Das mit dem 14 tägigen Wiederrufsrecht gilt ja nur bei sog. Fernabsatz (Haustürgeschäft, E-Mail, Telefon) Wenn Du vor Ort beim Händler alles unterschrieben hast, gilt kein Wiederruf (außer es ist ausdrücklich vereinbart)
Du hast hier im Grunde 3 Verträge:
1. Kaufvertrag über das Auto (Auto X mit Ausstattung Y zum Preis von Z)
2. Kreditvertrag (das Auto X wird von der Bank beim Händler bezahlt und Du "stotterst" den Preis + Zinsen bei der Bank ab) Der Händler bekommt i.d.R. auch eine Provision dafür udn den Vertrag hast Du mit der Bank.
3. Garantieverlängerung (Auto X wird wird repariert zu folgenden Bedingen, aber nur wenn Betrag Y gezahlt wird). Diese Versicherung wird in der Regel eingeschränkt (Werkstattbindung, Wartungsverpflichtung, bestimmte Teile werden nicht berücksichtigt).
Wenn 2 nicht zustande kommt, dann ist kein Geld für 1 vorhanden. Also wird der Händler sein Auto nicht los. Er könnte zwar auf Abnahme klagen aber was würde das nützen? Du hättest das Geld nicht und somit kannst Du das Auto nicht kaufen. der Kaufvertrag würde somit auch hinfällig.
Der 3. Vertrag wäre davon unberührt. Was man da machen könnte: Bei nicht zustande kommen von 1 und 2 hat sich 3 erledigt, da das versicherte Auto X nicht vorhanden ist, kann es auch nicht versichert sein. Ist genauso wie die KFZ Haftpflicht. Ohne Auto habe ich keine, wozu auich?
Willst Du das Auto kaufen oder nicht? Wenn ja, wirst Du um die abbgeschlossene garantieverlängerung nicht herum kommen.
Ähm.... Nunja so ganz richtig ist es nicht, was Stephan da schreibt.
Hier handelt es sich um verbundene Verträge, sofern der Kreditvertrag ausdrücklich der Finanzierung des Fahrzeugs dient. Wenn einer der Verträge widerrufen wird, erlischt auch automatisch der andere. Kreditverträge haben IMMER ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Eine Verlängerung wäre möglich aber keine Verkürzung.
Der Händler kann also NICHT auf einer Erfüllung vom Kaufvertrag bestehen, wenn der Kreditvertrag widerrufen wird.
Der garantievertrag ist natürlich an das Fahrzeug gebunden und ist ebenso verbunden. Versicherungen (Garantieverträge sind auch nur Versicherungen) haben übrigens ebenso ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Sollte das Fahrzeug natürlich bereits auf den Käufer zugelassen sein, ist dem Händler aufgrund des zusätzlichen Halters ein Schaden (Minderwert des Fahrzeugs) entstanden, der ggf vom Käufer zu erstatten wäre.
Ich würde hier also den Kreditvertrag beim Kreditgeber und den Garantievertrag beim Versicherer zu sofort innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen.
Kleine Ergänzung zum fast richtigen Vorbeitrag:
Selbst wenn der Kreditvertrag ausdrücklich der Finanzierung des Fahrzeuges dient, sind es nicht automatisch verbundene Verträge. Das muss auch nach außen dokumentiert werden, z.B. indem der Händler auch den Finanzierungsvertrag vermittelt - was hier nach dem TE-Beitrag ja der Fall war. Wobei ich hoffe, dass er ein Verbraucher ist.
Ein Widerruf ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung - ob der Händler das akzeptiert oder nicht, ist egal. Wenn es dem Händler nicht passt, kann er auf Abnahme klagen. Dann muss der Widerrufende im Streitfall nur beweisen, dass ein Widerrufsrecht bestand und dieser Widerruf frist- und formgerecht ausgeübt wurde.
Würde mich mal interessieren, ob im Darlehensvertrag auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde.
Grundsatz
https://www.bussgeldkatalog.org/widerrufsrecht-autokauf/
Ist der Widerruf beim Autokauf innerhalb von 14 Tagen möglich?
Viele Kunden gehen davon aus, dass es beim Autokauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme. In der Regel ist ein solcher Vertrag, wenn er erst einmal unterschrieben wurde, rechtlich bindend.
Bei Autokauf mit Finanzierung gilt Folgendes:
Für Verbraucherkredite gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann man die Finanzierung ohne Angabe von Gründen kündigen. Handelt es sich beim Finanzierungs- und Kaufvertrag um ein Koppelgeschäft (dies ist der Fall, wenn die Finanzierung direkt beim Händler abgeschlossen wurde), gilt bei Kündigung des einen Vertrages auch der andere als gekündigt. Liegen jedoch zwei unabhängige Verträge über den Kauf und die Finanzierung vor, kann man vom Kaufvertrag nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zurücktreten.
Vielleicht liegt das Problem woanders: Handelt es sich um ein privates oder um einen gewerbliches Geschäft? Bei letzterem gilt die 14-Tage-Regel nämlich nicht.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 25. November 2018 um 13:33:59 Uhr:
Handelt es sich um ein privates oder um einen gewerbliches Geschäft? Bei letzterem gilt die 14-Tage-Regel nämlich nicht.
Ich bin als Privatmann zum Händler um Privat einen PKW zu kaufen.
Wenn ich den Kreditvertag also kündige ist automatisch der Kaufvertag und die Garantieverlängerung hinfällig?
Ich habe vergessen zu erwähnen das der Händler extra noch den TüV erneuert hat, muss ich den jetzt auch noch zahlen?. Dann muss ich mal nachschauen ob der Kreditvertag an das Fahrzeug gekoppelt war oder ob es sich um ein Darlehen seitens der Bank handelt, das ging alles so schnell, ich hoffe komme da raus aus der Nummer.
Schon mal vielen Dank für euer wertvolles Feedback!
VG, Peter
Die Aussage, dass du dir Sorgen um die Kosten für die HU machst, finde ich traurig.
"Musss ich den auch noch zahlen."
Bei ein wenig Anstand ersetzt du ihm diese Auslagen freiwillig.
Welches Ziel möchte der TE eigentlich erreichen?
Widerruf des Kreditbetrags?
Widerruf der Gebrauchtwagengarantie?
Rücktritt vom Kaufvertrag?
Gerade beim letzten Punkt sehe ich kein Widerrufsrecht, außer du kannst bezeugen, dass du zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht geschäftsfähig warst (z.b. hart besoffen).
Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben (!), bei dem es kein Rücktrittsrecht gibt.
Wenn dich der Händler aus dem Kaufvertrag "entlässt" (freiwillige Basis), dann ist es oftmals so, dass Autohäuser 10% vom vereinbarten Kaufpreis als "Aufwandsersatz" sehen möchten.
Vielleicht kannst du mich/uns nochmal erhellen.
Das Zauberwort heißt „verbundenes“ Geschäft. Ist doch oben schon prima erklärt. Er kann also grundsätzlich aus allen Verträgen raus ohne irgendeine Art von Entschädigung zu zahlen.
Wenn der Kredit beim Händler (z.B. Autobank) abgeschlossen wurde zum Kauf eines bestimmten Fahrzeuges handelt es sich um verbundene Verträge. Kein Kreditvertrag bedeutet auch kein Kaufvertrag. Da Verbraucherkredite 14 Tage widerrufen werden können, ist es bei einem verbundenen Geschäft nicht relevant, dass der Kaufvertrag für das Fahrzeug nicht widerrufen werden kann, da dieser mit Rücktritt vom Kreditvertrag erlischt.
Danke für die Klarstellung, wieder was gelernt.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 26. November 2018 um 16:15:11 Uhr:
Wenn der Kredit beim Händler (z.B. Autobank) abgeschlossen wurde zum Kauf eines bestimmten Fahrzeuges handelt es sich um verbundene Verträge. Kein Kreditvertrag bedeutet auch kein Kaufvertrag. Da Verbraucherkredite 14 Tage widerrufen werden können, ist es bei einem verbundenen Geschäft nicht relevant, dass der Kaufvertrag für das Fahrzeug nicht widerrufen werden kann, da dieser mit Rücktritt vom Kreditvertrag erlischt.
Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, dass die meisten Händler bei einer Neuwagenbestellung, die ja oft mit einem Kredit- oder Leasinggeschäft gekoppelt ist, wenigstens DIESE 14 Tage warten, bevor sie den Wagen tatsächlich beim Hersteller ordern ...