Autohändler will keine Gewährleistung und 6 Monate Garantie übernehmen
Hallo alle zusammen,
Ich habe ein Mercedes Benz E 220 diesel bei einem Autohändler Gekauft vor ein Monat.
Leider hat das Auto Mehrer Schaden wie Turbolader, Lichtmaschine, Einspritzventile, Kurbelwellensensor und wer weist noch das er hat. Das Sind jetzt vom ADAC und vom Werkstatt erfasst hat. Und jetzt steht er nur da im Stellplatz da und startet nicht mehr. Und habe vier mal das auto an den Händler übergeben das er den Repariert und hat jedes mal nichts gemacht und so wieder an mich zurück gegeben. Und der Händler hat mir noch aus der Gewährleistung noch 6 Monate Garantie gegeben für den Auto und jetzt verweigert den Auto zurück zunehmen.
Ich habe die Sache jetzt an meinem Anwalt übergeben mein Anwalt hat ihm zwei mal angeschrieben hat bei beidem Anschreiben nicht geantwortet. Die Sache geht ans Gericht.
Der Lustigste kommt noch der Händler hat mich vor paar tagen angeschrieben und behauptet: Ich solle mit dem Auto Sachen Transportiert und da durch wurde im Innenraum zu Schäden entstanden. Und die Gewährleistung betrifft nur die Teile die nicht als nicht verschleiß treten wir von der Gewährleistung zurück. Das hat er mir im Whatsapp gesendet.
Ich habe das Auto kaum gefahren der Händler hatte das Auto mehr zu Sicht als ich.
Hatte jemand mit solchen Situation zu tuen oder Erfahrung.
Und achten Sie der Vertrag wurde mit Gewehrleistung und noch 6 Monate Garantie.
Anwalt ist eingeschaltet Rechtsversicherung nimmt die Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Dave
Beste Antwort im Thema
Was nützt einem der schönste Titel, wenn man Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts vorstrecken muss um dann zu erkennen: Der Beklagte ist nicht leistungsfähig.
Will heißen: Mit einem Urteil ist einem nicht zwingend geholfen.
Ich will hier nicht einen auf Quertreiber machen. Ich halte jedoch auch bei eindeutiger Sach- und Rechtslage immer etwas Zurückhaltung für geboten.
Ähnliche Themen
35 Antworten
Zum Glück habe ich solche Erfahrungen noch nicht machen müssen aber ich glaube ich hole mir mal Angebote für eine Rechtsschutzversicherung ein...
Viel Glück das sich alles noch zum Guten wendet!
Der Händler ist gegenüber einem privaten Käufer die ersten 6 Monate in der gesetzlichen Sachmängelhaftung!
Er muss die Schäden auf seine Kosten reparieren, es sei denn er kann nachweisen dass du den Schaden verursacht hat.
Wenn du den Wagen gewerblich gekauft hast.... dann hast du Pech da der Händler dann keinerlei Leistungen erbringen muss!!!!!
Rechtschutzversicherung würde ich immer empfehlen, wenn man es sich leisten kann und das sollte man als E-Klasse Fahrer können (man zahlt je nachdem um die 300 EUR dafür im Jahr). Das geht heutzutage so schnell...
Ich wünsche dir auch viel Glück. Ich denke, dass ein gewerblicher Händler immer Gebrauchtwagengarantie geben muss, damit wird ja immer argumentiert, wenn sie den Wagen ankaufen, dass das Risiko ja höher ist und dadurch muss der Einkaufswert sehr weit unter dem Verkaufswert sein. Diese aufgeführten Teile sind zwar im weitesten Sinne Verschleißteile, aber Turbolader, Lichtmaschine, Einspritzventile und Kurbelwellensensor sind keine typischen Verschleißteile wie Bremsbeläge usw.
Also da würde ich ja fast mal unterstellen, dass der Wagen bewusst mit Mängeln verkauft wurde und diese verschwiegen wurden, damit ist der Kaufvertrag ungültig und du würdest dein komplettes Geld zurück bekommen. Ist immer schwierig das nachzuweisen, aber bei so vielen Teilen auf einmal, die eigentlich nicht defekt sein sollten, müsste das kein Problem sei.
Wie alt ist der Wagen denn? Wieviel KM? Und in welchem Zeitraum wurden diese Mängel alle festgestellt?
Garantie gibt ein Händler nur wenn er an einem Privatmann verkauft hat. Dann hat der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate die sog Sachmängelhaftung!
Verkauft der Händler an einen Gewerbetreibenden hat der Käufer nichts!!!!
Keine Garantie, keine Haftung..... nichts!!!
Ich bin jetzt daovn ausgegangen, dass er privat ist, es steht jedenfalls nichts von gewerblich, oder habe ich das überlesen?
Ich Bedanke mich für die Nette Antworte.
Das Auto wurde Privat gekauft für Private zwecke.
Bitte Beachten Sie, Jeder Autohändler ist verpflichtet 12 Monate Gewehrleistung anzubieten aber Dieser Händler hat extra 6 Monate Garantie angeboten das war Freiwillig das ist wieder mal was anderes. So mit Hat er mich überzeugt den Auto zukaufen mit 6 Monate Garantie. Bei Gewehrleistung für Verschleißteile nicht verpflichtet zu reparieren oder das auto zurück zu nehmen. Eine Garantie das Heisst das er Verpflichtet ist bei Schaden wie Turbo schaden muss er es Reparieren oder Falls wenn er nicht Repariert muss er den Kauf Stornieren.
Leider hat der Händler mit Bewusst mir ein Defekten Auto Verkauft.
Zitat:
@Dave-Neuss schrieb am 30. November 2018 um 11:39:28 Uhr:
...Gekauft vor ein Monat.
Ich habe die Sache jetzt an meinem Anwalt übergeben mein Anwalt hat ihm zwei mal angeschrieben hat bei beidem Anschreiben nicht geantwortet.
Ich hoffe dein Anwalt kennt so banale Dinge wie Fristsetzungen. Ansonsten werdet ihr kläglich scheitern
FEA
Natürlich wurde von mein Anwalt Fristgesetz heute ist das letzte Tag danach Klage.
Ist das ein autorisierter Mercedes Händler? Habe sowas noch nie gehört, wenn deine Angaben richtig sind, woran ich nicht Zweifel, dann ist das Recht auf deiner Seite
Mich wundert, dass er 6 Monate Garantie gibt und dich damit überzeugen möchte und dir bewusst ein defektes Auto verkauft. Das passt leider nicht zusammen. Selbst wenn er dann das Geld hat und es nur Ärger mit dem Wagen gibt, dann ist ja klar, dass der Kunde sein Geld zurück will und bei den Summen dann auch gerichtlich vorgehen wird.
Nein kein autorisierter Mercedes Händler. eher Autohändler ist ein Südländer.
Selbst wenn er ein deutsches Gewerbe ist, muss er sich dem Recht beugen, aber fürs nächste Mal sicher besser mal vorher fragen oder besser informieren, drücke dir die Daumen
Dann ist das beim Richter in guten Händen, was sollen wir denn dazu noch sagen oder beitragen, was nicht schon dein Anwalt wissen sollte?
Im Übrigen ist dein Schreibstil ungeeignet, das Problem in seinen Details, auf die es hier maßgeblich ankommt, verständlich darzulegen. Insofern sei deinem Anwalt ein verständlicher Sachvortrag bei Gericht zu wünschen.
Also der einschlägig bekannte und typische Fähnchenhändler auf dem Schotterplatz wo jeder sagt geh da nicht hin. Na denn.. da wirst du noch viel Freude haben. Teilschuld an dem jetzt folgenden Ärger liegt allerdings auch bei dir. Einige Mängel hätte man erkennen können, oder wenn man keine Ahnung hat einen mit Sachverstand mitnehmen können. Auch werden im Cockpit Mängel stellenweise angezeigt. Sei´s drum, wenn das vor Gericht geht brauchst du einen langen Atem.
Zitat:
@Dave-Neuss schrieb am 30. November 2018 um 13:12:50 Uhr:
Natürlich wurde von mein Anwalt Fristgesetz heute ist das letzte Tag danach Klage.
Sehr schön. Das laß sich für mich eher so als wenn du selbst vorher gegen den Händler aktiv warst, und dann irgendwann den Anwalt eingeschaltet hast, der dann 2 Briefe geschrieben hat auf deren Antwort er heute noch wartet. Etwas viel Aktion in nur einem Monat, respektive vielleicht 2 Wochen die er jetzt aktiv ist.
Viel Glück.