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Autohandel Werkstatt **** Erfahrungen
Ich habe meiner Tochter einen VW Golf Bj2004 als Erstwagen (Zum Üben und Vergurken) gekauft. Der Wagen machte einen guten Eindruck, die Firma selbst ist eben so eine kleine Firma bei der der Chef noch selbst mit anpackt.
Nun ist das ganze etwa 5 Monate her und wir haben das Gefühl das der Tacho nicht die "Wahrheit" anzeigt. Was aus den Papieren nicht hervorgeht, es muss sich wohl um ein Fahrzeug handeln was mal bei einem Kurierdienst gelaufen ist... Dafür wäre es dann wirklich teuer gewesen. Das Getriebe hakt enorm und die Klappergeräusche im Motorraum lassen nichts gutes Erahnen...
Der Händler will davon nichts wissen und ist nur schwer erreichbar. Was tun, wie lange muss ein Händler auf Gebrauchtwagen Garantie geben?
Kann ich noch die Wandlung verlangen? Den Weg zum Rechtsanwalt würde ich mir gern sparen... Sooo viel wert hat der Golf nicht, das wäre Geld hinterherwerfen...
Das Dumme ist ... wir haben keinerlei Vertrag gemacht, er wollte dass nicht und hat den Preis statt dessen lieber reduziert...
Was tun? Schwamm drüber oder kämpfen...
Beste Antwort im Thema
Warum muss man eigentlich einen Zombie-Thread wieder aus der Gruft zerren?
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11 Antworten
Ich würde hier fast sagen Schwamm drüber. Normalerweise müsste der Händler 2 Jahre Gewährleistung geben, bei denen er euch in den ersten 6 Monaten beweisen müsste, dass der Wagen mangelfrei war (mit Ausnahme von verschleissteilen. Was die Laufleistung angeht, könnte man sicher eine weitere Preisreduzierung oder gar Wandlung des kaufes erreichen, sofern der tachostand manipuliert wurde. ABER: in eurem fall, habt ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag mit dem ihr beweisen könntet, dass das Fahrzeug die und die Laufleistung gehabt haben soll. Er könnte ja behaupten, sofern der km-stand nicht den wirklich gefahrenen entspricht, dass er euch gesagt hat, dass der Wagen nen anderen Tacho bekommen hatte, weil der alte defekt war.
Wenn du zeugen, idealerweise nicht dir verwandt, beim Kauf hattest, könnte man versuchen, die Mängelbeseitigung zu erwirken. Händler per Einschreiben mit rückschein über die mängel, sofern nicht tatsächlich nur verschleissteile, informieren und ihm ne Frist zur Beseitigung setzen. Die Möglichkeit zur Beseitigung müsstet ihr ihm einräumen. Und je nach schwere des mangels würde er euch wohl ne Wandlung anbieten.
Und was jetzt kommt ist unvermeidlich: wieso lässt man sich auf so nen Kuhhandel ein? Wenn ein Händler schon von sich aus darauf verzichtet nen schriftlichen Kaufvertrag zu machen, ist da in den meisten Fällen was faul.
Was hat der Wagen denn gekostet und wie hoch soll die Laufleistung sein, wenn man fragen darf.
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Ich würde hier fast sagen Schwamm drüber. Normalerweise müsste der Händler 2 Jahre Gewährleistung geben, bei denen er euch in den ersten 6 Monaten beweisen müsste, dass der Wagen mangelfrei war (mit Ausnahme von verschleissteilen. Was die Laufleistung angeht, könnte man sicher eine weitere Preisreduzierung oder gar Wandlung des kaufes erreichen, sofern der tachostand manipuliert wurde. ABER: in eurem fall, habt ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag mit dem ihr beweisen könntet, dass das Fahrzeug die und die Laufleistung gehabt haben soll. Er könnte ja behaupten, sofern der km-stand nicht den wirklich gefahrenen entspricht, dass er euch gesagt hat, dass der Wagen nen anderen Tacho bekommen hatte, weil der alte defekt war.
Wenn du zeugen, idealerweise nicht dir verwandt, beim Kauf hattest, könnte man versuchen, die Mängelbeseitigung zu erwirken. Händler per Einschreiben mit rückschein über die mängel, sofern nicht tatsächlich nur verschleissteile, informieren und ihm ne Frist zur Beseitigung setzen. Die Möglichkeit zur Beseitigung müsstet ihr ihm einräumen. Und je nach schwere des mangels würde er euch wohl ne Wandlung anbieten.
Und was jetzt kommt ist unvermeidlich: wieso lässt man sich auf so nen Kuhhandel ein? Wenn ein Händler schon von sich aus darauf verzichtet nen schriftlichen Kaufvertrag zu machen, ist da in den meisten Fällen was faul.
Was hat der Wagen denn gekostet und wie hoch soll die Laufleistung sein, wenn man fragen darf.
der @audi-andy sieht den fall nüchtern reell und mich würde auch preis wie (vom verkäufer) angegebene km interessieren!
ich will es auch kurz ansprechen (das unvermeidliche)...wie kann man ein auto ohne schriftlichen vertrag (am besten immer so ein vorgedruckter wie z.b vom adac nutzen) erwerben??? keine handhabe, kein nachweis, kein nichts...3x käse :-( :-( :-(!!!
sowas macht man nicht mal beim verkauf innerhalb familie oder freunden, oder ?!?
sollte wenigstens eine lehre sein und an allle eine warnung, wenn ein gewerblicher verkäufer sowas macht und vorschlägt :-(
Zitat:
Original geschrieben von brockmeyer2004
Was tun, wie lange muss ein Händler auf Gebrauchtwagen Garantie geben?
Eine Gebrauchtwagen Garantie muss euch der Händler nicht geben, die kann man freiwillig als Käufer dazu kaufen und ist im Grunde nur ein Versicherung. Gesetzlich muss aber ein Händler bei verkauf an Privat bei Gebrauchtwagen 12 Monate lang ein Gewährleistung geben, was du auch sicherlich meintest.
Ohne Vertrag wird es schwierig und der Verkäufer wusste schon was er tat, auch wenn er vom Preis etwas runter ging. Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, dann könnt Ihr es mit dem Anwalt versuchen. Ohne Vertrag könnt Ihr bezüglich der Kilometerzahl nichts machen, da ihr nicht vorweisen könnt welchen Kilometerstand der Wagen bei der Übergabe hatte.
Den Titel hier würde ich aber abändern, das könnte teuer werden. Man darf auch wenn man anonym ist keine Namen öffentlich einstellen.
Gruß Gero
Naja, auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag, und das Ihr den Wagen dort gekauft habt, wird der Junge wohl kaum abstreiten. Ich würde überlegen was ich will, wandeln oder Preisnachlass, dann hinfahren und die Sache persönlich klären.
Ohne weitere Infos, km-Stand, Preis.. mag ich mir kein Urteil erlauben.
Nach 12 Jahren Unfallfreiheit zu erwarten, ist eh ziemlich vermessen.
Zitat:
@brockmeyer2004 schrieb am 2. März 2012 um 01:26:33 Uhr:
Ich habe meiner Tochter einen VW Golf Bj2004 als Erstwagen (Zum Üben und Vergurken) gekauft. Der Wagen machte einen guten Eindruck, die Firma selbst ist eben so eine kleine Firma bei der der Chef noch selbst mit anpackt.
Nun ist das ganze etwa 5 Monate her und wir haben das Gefühl das der Tacho nicht die "Wahrheit" anzeigt. Was aus den Papieren nicht hervorgeht, es muss sich wohl um ein Fahrzeug handeln was mal bei einem Kurierdienst gelaufen ist... Dafür wäre es dann wirklich teuer gewesen. Das Getriebe hakt enorm und die Klappergeräusche im Motorraum lassen nichts gutes Erahnen...
Der Händler will davon nichts wissen und ist nur schwer erreichbar. Was tun, wie lange muss ein Händler auf Gebrauchtwagen Garantie geben?
Kann ich noch die Wandlung verlangen? Den Weg zum Rechtsanwalt würde ich mir gern sparen... Sooo viel wert hat der Golf nicht, das wäre Geld hinterherwerfen...
Das Dumme ist ... wir haben keinerlei Vertrag gemacht, er wollte dass nicht und hat den Preis statt dessen lieber reduziert...
Was tun? Schwamm drüber oder kämpfen...
@rudi333 Da war ein Leichenschänder am Werk, der Wagen war zum Kaufzeitpunkt ~ 8 Jahre...
Mittlerweile hat die Tochter bestimmt eh was anderes, oder der Golf war doch ganz gut...
Warum muss man eigentlich einen Zombie-Thread wieder aus der Gruft zerren?
Da war ich auch mal in die Falle getappt.
Zitat:
@tartra schrieb am 13. Oktober 2016 um 18:24:12 Uhr:
@rudi333 Da war ein Leichenschänder am Werk, der Wagen war zum Kaufzeitpunkt ~ 8 Jahre...
Mittlerweile hat die Tochter bestimmt eh was anderes, oder der Golf war doch ganz gut...
Zitat:
@andy1080 schrieb am 2. März 2012 um 04:57:58 Uhr:
Normalerweise müsste der Händler 2 Jahre Gewährleistung geben, ...
Kann auf 1 Jahr im Kaufvertrag reduziert werden, wird auch meist gemacht.
Zitat:
@cpedv schrieb am 2. März 2012 um 10:13:30 Uhr:
Gesetzlich muss aber ein Händler bei verkauf an Privat bei Gebrauchtwagen 12 Monate lang ein Gewährleistung geben, ...
Aber nur 6 Monate sind etwas wert, da ab da die Beweislastumkehr eintritt.
Gruß Metalhead
In 2020 sehen wir denn mal weiter... (another 4 years)
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Oktober 2016 um 19:44:47 Uhr:
Aber nur 6 Monate sind etwas wert, da ab da die Beweislastumkehr eintritt.
Gruß Metalhead
Auch wenn es oft behauptet wird, aber es bleibt falsch.
Die Beweislastumkehr tritt am Kauftag ein und endet mit Ablauf des 6. Monats. Danach gilt die ansonsten übliche Beweislast (der Anspruchsteller muss die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs beweisen).
Und jetzt begraben wir die Leiche wieder und holen sie 2020 (ohne "in") wieder hervor ;-)