1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Autohaus ändert Leasingvertrag nachträglich

Autohaus ändert Leasingvertrag nachträglich

Themenstarteram 7. September 2023 um 15:31

Hallo zusammen,

ich brauche Rat zu einem vom Autohaus nach Abschluss geänderten Leasingvertrag für ein KfZ.

Wir haben diesen Vertrag bereits im Dez 2021 abgeschlossen und der Hersteller ist seit gut 9 Monaten im Verzug (unverb. Liefertermin bis 01.12.2022). Nun ist das Fahrzeug endlich da und ich habe heute eine Mail bekommen, dass die im Vertrag enthaltenen Winterräder nicht nur nicht mehr lieferbar sind, sondern sich auch unsere Zusatzkosten für die Alternative um satte 540€ erhöhen.

Die vertraglich vereinbarten Räder wurden zudem zum Einkaufpreis angeboten, wir müssen für den Deal also keine MwSt zahlen.

Angebotene Räder: 1.362 €

Neues Angebot: 1.900 €

In den ALG (Allgemeinen Leasing Bedingungen) ist keine konkrete Preisanpassungsklausel enthalten. Das einzige, was dem nahe kommt, habe ich im Screenshot beigefügt.

Meine Frage also:

Muss das Autohaus sich in Bezug auf den vereinbarten Preis an die Leasingbedingungen halten und - auch wenn die vereinbarten Räder nicht mehr lieferbar sind - eine Alternative finden und die Preisdifferenz selbst übernehmen?

Vielen Dank!!

Auszug aus ALB
Ähnliche Themen
10 Antworten

Du musst das mal aufdröseln.

1. Du hast einen Leasingsvertrag für ein Auto. Vertragspartner ist der Leasinggeber. Vermittler das Autohaus.

2. Du hast einen Kaufvertrag über Winterreifen mit dem Autohaus.

Das sind 2 verschiedene Verträge und Vertragspartner. Damit ist es auch egal was im Leasingvertrag steht. Beim Reifenkauf ist es ein ganz normaler Kaufvertrag nach BGB. Der Kaufvertrag wird erst mit Lieferung der Reifen erfüllt. Die Reifen sind nicht mehr lieferbar, damit kann er nicht erfüllt werden und der Verkäufer bietet Dir eine Alternative an - ärgerlich, dass diese teurer ist. In wie weit Du einen Anspruch auf die Lieferung hast, müsstest Du im Gesetz selber nachlesen (bin kein Anwalt). Ich vermute aber, da bisher kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, können beide Parteien auch vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen ändern.

Sind die Alternativen Reifen hochwertiger? Wird ebenfalls ein Rabatt von 19% angeboten?

Du möchtest hier konkrete Rechtsberatung. Das dürfen - bis auf wenige Ausnahmen - nur Anwälte.

 

Inhaltlich dürfte es auf Grundlage der gegebenen Informationen so sein, dass hier der gute alte Grundsatz gilt, dass man Verträge erfüllen muss. Aus der Schilderung ergibt sich nicht, ob die Räder geleast oder gekauft wurden und wer der Vertragspartner für die Räder ist. Wenn dir jemand bestimmte Räder verkauft hat, muss er sie liefern, ansonsten kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen. Wenn die Räder mit geleast sind, wird es etwas komplizierter, da beim Leasing üblicherweise der Leasinggeber Rechte gegen den Verkäufer abtritt und sich gleichzeitig freizeichnet. Die Frage ist, ob er das nur in Bezug auf die Gewährleistungsrechte gemacht hat oder auch in Bezug auf die primäre Erfüllung.

Mit anderen Worten: Vielleicht doch ein paar Euro für einen Anwalt in die Hand nehmen?

Themenstarteram 7. September 2023 um 16:43

Hallo Keiler, danke für deine Antwort.

Die Reifen sind gleichwertig. Du hast recht es handelt sich um einen Kaufvertrag (s. Anlage), der als Anlage von beiden Parteien unterschrieben wurde. Allerdings erschließt sich mir gerade nicht warum dort "Anlage zum Kaufvertrag" steht, denn einen eigentlichen Kaufvertrag habe ich nicht bekommen. Diese Anlage war im zugesandten Dokument des Leasingvertrags enthalten.

Auf diesem Vertrag steht allerdings sehr wenig.

Ob ein Nachlass von 19% möglich ist, habe ich angefragt. Bisher noch keine Rückmeldung.

16941044565131931162403335652646

Zitat:

@Keiler schrieb am 7. September 2023 um 17:46:34 Uhr:

Ich vermute aber, da bisher kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, können beide Parteien auch vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen ändern.

Warum sollte kein Vertrag zustande gekommen sein? Man muss hier trennen zwischen dem Verpflichtungsgeschäft und dem Verfügungsgeschäft. Das Verpflichtungsgeschäft liegt vor, es fehlt nur an der Verfügung. Ein Rücktrittsrecht dürfte, wenn nicht vereinbart, nicht bestehen. Der Anspruch ist nicht von der Erfüllung abhängig.

Wer sich dafür interessiert, kann ja mal mit den Stichworten "Kaufvertrag" und "Abstraktionsprinzip" googlen.

Man müsste den Threadtitel mal ändern.

Wenn überhaupt bersucht das Autohaus hier den Kaufvertrag zu ändern.

Meine Laienmeinung: Es ist ein Kaufvertrag über die Felgen zu 1362 EUR brutto zustande gekommen.

Der Rest ist Problem des Autohauses.

Wurde die Art der Winterkompletträder (Felgendesign, Reifenmarke) irgendwo noch spezifiziert?

Wenn das alles ist was schriftlich fixiert wurde könnte der Händler den billigsten Satz Stahlfelgen mit drittklassigen Winterreifen liefern...

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 8. September 2023 um 11:07:10 Uhr:

Wenn das alles ist was schriftlich fixiert wurde könnte der Händler den billigsten Satz Stahlfelgen mit drittklassigen Winterreifen liefern...

Eine OEM Zulassung für den Enyaq darf er schon erwarten...

Zitat:

@TobiMxR schrieb am 7. September 2023 um 17:31:50 Uhr:

Hallo zusammen,

ich brauche Rat zu einem vom Autohaus nach Abschluss geänderten Leasingvertrag für ein KfZ.

Wir haben diesen Vertrag bereits im Dez 2021 abgeschlossen und der Hersteller ist seit gut 9 Monaten im Verzug (unverb. Liefertermin bis 01.12.2022). Nun ist das Fahrzeug endlich da und ich habe heute eine Mail bekommen, dass die im Vertrag enthaltenen Winterräder nicht nur nicht mehr lieferbar sind, sondern sich auch unsere Zusatzkosten für die Alternative um satte 540€ erhöhen.

Die vertraglich vereinbarten Räder wurden zudem zum Einkaufpreis angeboten, wir müssen für den Deal also keine MwSt zahlen.

Angebotene Räder: 1.362 €

Neues Angebot: 1.900 €

In den ALG (Allgemeinen Leasing Bedingungen) ist keine konkrete Preisanpassungsklausel enthalten. Das einzige, was dem nahe kommt, habe ich im Screenshot beigefügt.

Meine Frage also:

Muss das Autohaus sich in Bezug auf den vereinbarten Preis an die Leasingbedingungen halten und - auch wenn die vereinbarten Räder nicht mehr lieferbar sind - eine Alternative finden und die Preisdifferenz selbst übernehmen?

Vielen Dank!!

Wie kommst Du darauf, dass ihr keine Mehrwertsteuer zahlen müsst, da zum Einkaufspreis angeboten? In der Rechnung steht auch brutto…

MwSt sind immer fällig. Ich gehe mal davon aus, dass der Händler die Reifen zum Einkaufspreis (EK) und nicht den Listenpreis abgeben wollte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen