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Autohaus Dubios???

Themenstarteram 25. März 2008 um 19:56

Moin,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Habe interesse an einem Auto welches vom EU Autocentrum München angeboten wird. Habe alles erfragt was interessant und wichtig ist. Es handelt sich um einen eigentlichen EU-Import (aber Deutsches Fahrzeug) der aus "geseztzlichen Gründen" (Deutsches Recht) als gebrauchter im Kaufvertrag gelistet wird. Ist ja eigentlich ein neuer, nur sollte man hier stutzig werden?

Naja, jedenfalls hat dieser Wagen eine úmfangreiche Sonderausstattung. Im ,mir heute gefaxten, Kaufvertrag stehen ein paar Sachen drin und dann der Hinweis: "...und vieles mehr"!!!

Geschieht so etwas aus "Platzgründen im Kaufvertrag" oder bekomme ich hinterher einen anderen minderwertigeren Wagen als ich eigentlich bezahlen werde? Das Auto steht , wie der Name schon sagt in München und ich bin 600 km entfernt. Macht man eigentlich nicht, ist aber schließlich ein "Neuwagen", den man ja vorher nicht wie einen gebrauchten untersucht.

Hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Autohaus? Würde mir sehr weiterhelfen.

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Bevor du Tausende in den Sand setzt, gib doch lieber mal 200 aus für die Fahrt nach München, um böse Überaschungen zu vermeiden.;)

Gruss Diggi

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Bevor du Tausende in den Sand setzt, gib doch lieber mal 200 aus für die Fahrt nach München, um böse Überaschungen zu vermeiden.;)

Gruss Diggi

Ich kaufe ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur nach persönlicher Inaugenscheinnahme. Sollte bei Geschäften in dieser Größenordnung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Themenstarteram 25. März 2008 um 20:59

Ist alles vollkommen richtig.

Da es sich aber um ein Neufahrzeug handelt (hier allerdings ohne Autohaus) wäre eine Besichtigung nicht notwendig, dachte ich.

Stutzig bin ich nur durch die merkwürdige Vertragsgestaltung geworden. Eine halbe Seite Kaufvertrag und 2 Seiten kleingedruckte Paragraphen die jedwede Gewährleistung im Fall der Fälle ausschließt.

Trotzdem Danke für eure Hilfe. Werde erstmal ´ne Nacht darüber schlafen und morgen weitere Gespräche aufnehemen und auf Korrekturen im Vertrag hinweisen. Wenn das nicht möglich ist, schenke ich mir die ganze Sache und kaufe woanders.

Tschüss, bis denne

Zitat:

Original geschrieben von Kaemmerling007

 

Stutzig bin ich nur durch die merkwürdige Vertragsgestaltung geworden. Eine halbe Seite Kaufvertrag und 2 Seiten kleingedruckte Paragraphen die jedwede Gewährleistung im Fall der Fälle ausschließt.

Tschüss, bis denne

Das ist in Deutschland per Gesetz nicht möglich!

Ansonsten bin ich grad nicht sicher, aber in dem Fall müsstest du "Rücktrittsrecht von mindestens 14 Tagen nach Vertragsschluss" haben. Also Kannst du den Vertrag IMHO machen, bar bei übergabe zahlen oder vor Ort "Zurücktreten".

Da bin ich mir aber nicht 100% sicher und bin gespannt was die anderen dazu sagen ;)

grüße

Steini

am 26. März 2008 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von Kaemmerling007

 

Stutzig bin ich nur durch die merkwürdige Vertragsgestaltung geworden. Eine halbe Seite Kaufvertrag und 2 Seiten kleingedruckte Paragraphen die jedwede Gewährleistung im Fall der Fälle ausschließt.

Tschüss, bis denne

Das ist in Deutschland per Gesetz nicht möglich!

Ansonsten bin ich grad nicht sicher, aber in dem Fall müsstest du "Rücktrittsrecht von mindestens 14 Tagen nach Vertragsschluss" haben. Also Kannst du den Vertrag IMHO machen, bar bei übergabe zahlen oder vor Ort "Zurücktreten".

Da bin ich mir aber nicht 100% sicher und bin gespannt was die anderen dazu sagen ;)

grüße

Steini

Holla.

Warum sich in eine Abhängigkeit begeben, wenn man Zweifel hat oder, noch schlimmer, wenn wie in diesem Fall der Vertrag offensichtlich nicht den Normen entspricht ?

Ersteinmal ist nach Unterschrift ein Vertrag zustande gekommen. Dieser ist auch dann weiterhin gültig, wenn einzelne Bestimmungen rechtswidrig sind.

Das bedeutet dann immer jede Menge Ärger.

In diesem Fall ersteinmal Ärger wenn das Auto Probleme macht und Fehler auf Kosten des Händlers repariert werden sollen. Der wehrt natürlich ab, weil er ja lt. Vertrag keine Gewährleistung gibt.

Also zum Anwalt und den ganzen Apparatschik ins Laufen bringen. Alles mit Kosten und Zeitaufwand verbunden. Und dabei ist der Fehler am Auto noch nicht behoben worden (zumindest nicht auf Kosten des Händlers).

Und wenn man den Fall dann weiterspinnt:

Dann wurde der Händler nach langer Zeit dazu verdonnert den Fehler auf seine Kosten zu beheben. Aber Du gehst letztendlich doch leer aus, weil der Händler entweder die Finger gehoben oder einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Fazit: Wenn Du wirklich ernsthafte Bedenken hast, dann Finger weg. Egal wie gut der Preis ist. Am Ende wirfst Du gutes Geld schlechtem hinterher.

Vergleich doch mal einen Kaufvertrag eines seriösen Autohändlers (oder kauf Dir im Handel ein Exemplar) mit dem des Autocentrums.

Wenn Dir als Laie da schon Unterschiede auffallen, dann kann da was nicht stimmen.

Er kauft den Wagen ja via Fax und hat damit nach Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, habe ich auch schonmal gemacht. Er soll dir da Fahrzeug herichten und du fährst es vor Ort Probe, danach entscheidest du. Wichtig ist das eben in den 14-tagen stattfindet oder ein längeres Rücktrittsrecht vereinbaren.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn und was soll es kosten?

Themenstarteram 26. März 2008 um 21:12

Ist ein KIA Carnival CRDI.

Kostet so wie ich Ihn haben will, nach Liste, 37.000 €.

Angeboten wird er mit 30 % "Rabatt". Das verhält sich folgendermaßen. Da ist jemand der die Überproduktion an Autos einer Firma abnimmt. Da dieser kein KIA-Händler ist bekommt er aber keine Neufahrzeuge (Stärkung des eigenen Händlernetzes). Deshalb werden diese Autos von KIA zugelassen und können somit am Händlernetz vorbei als Gebrauchte verkauft werden (Schwächung des Händlernetzes).

Soviel dazu, hat man ja eigentlich als Käufer nur Vorteile von.

Was mir Unwohlsein verursacht hat ist, dass hier jemand ein Auto anbietet und von diesem Fahrzeug keine Ahnung hat. Z.B. wurde, unter anderem, im Kaufvertrag "vergessen" das "Türpacket" aufzunehmen. Was, wenn dieser Verkäufer krank wird!!! Ich unterschreibe und bekomme, natürlich lt. Vertrag, meinen Wagen. Aber nicht das was ich eigentlich wollte. Fazit: Ich bezahle ein Auto mit gehobener Auzsstattung und bekomme nach Vertragsklauseln natürlich ein "normales".

Hat sich aber alles zwischenzeitlich seit heute Mittag erledigt. Ich bekomme 20 % Rabatt bei einem Händler in der Nähe. Ich bezahle letztendlich 3.500 € mehr, habe jedoch ein besseres Gefühl. Außerdem kann ich dem auf die Füße treten wenn was ist.

Hiermit danke an alle die mir geantwortet habe. Hat mir sehr geholfen. Ich bleibe weiterhin im Forum und berichte weiter, bzw. helfe wenn ich kann.

Gruß vom Kaemmerling

am 27. März 2008 um 15:56

Auch wenn es sich erledigt hat, trotzdem noch 2 hilfreiche Links ;) falls noch nicht bekannt:

www.sicherer-autokauf.de

www.polizei-beratung.de

Themenstarteram 1. April 2008 um 16:56

Danke für die links

Gruß Kaemmerling

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