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Autohaus erstellt keine KVAs?

Hallo,

unser Nachbar ist letzte Woche gegen den 8 Jahre alten Hyundai Getz meiner Mutter beim einparken gefahren. Beschädigt ist die Seitenwand (nur Lack) ,die Heckstoßstänge hängt nicht mehr korrekt und muss ebenfalls lackiert werden. Soweit so gut, den Schaden der Versicherung gemeldet und die sagen wir sollen einen KVA erstellen lassen da der Schaden ja nicht sehr hoch sein wird.

Meine Mutter also gestern bei unserem Hyundai Händler gewesen. Der meinte die machen für Versicherungen generell keine KVAs mehr, das gäbe nur Ärger, entweder direkt abtreten und reparieren lassen oder es wird ein Sachverständiger bestellt der dann das Auto begutachtet.

Meine Mutter hat dann nicht weiter rumdiskutiert und ist gegangen. Wie nun weiter? Ein freier Gutachter wäre uns sowieso am liebsten. Aber es gibt ja eine Bagatellschadensgrenze?

Auf jeden Fall haben wir keine Lust hier alle Autohäuser nach einem KVA anzubetteln (von dem die Häuser ja dann auch finanziell nichts haben werden).

Grüße,

Martin

Beste Antwort im Thema

Allein die Tatsache dass du selbst nicht sicher einschätzen kannst ob die Bagatellgrenze erreicht ist rechtfertigt den Einsatz eines unabhängigen Gutachters, sollte dieser feststellen dass die Grenze nicht erreicht wird so kann / soll er ein sog. Kurzgutachen anfertigen.

Wenn ihr aber reparieren lassen wollt so macht das über die Abtretung, ein Gutachten brauchts dann nicht unbedingt.

Euer Autohaus handelt hier richtig und vernünftig.

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Dass sich die Autohäuser per se weigern, einen KVA zu erstellen, kenne ich so nicht. Dass sie dafür mehr oder weniger viel Geld verlangen, ist dagegen üblich und werden vom gegnerischen Versicherer bezahlt.

Aber auch freie Sachverständige können diese Bewertung vornehmen. Der kann auch im Vorfeld bewerten, ob die Bagatellgrenze eine Rolle spielen wird...

aber ca. 750€ schadenssumme besteht Anspruch auf ein Gutachten.

KVA Kosten sind meines Wissens erstattungspflichtig, wenn der versicherer es angewiesen hat.

Beim lackieren wird man doch sicherlich über 750 Euro kommen. Fahrt mal zu nem freien Gutachter der soll draufschauen und sagen ob Bagatellgrenze ja oder nein.

Allein die Tatsache dass du selbst nicht sicher einschätzen kannst ob die Bagatellgrenze erreicht ist rechtfertigt den Einsatz eines unabhängigen Gutachters, sollte dieser feststellen dass die Grenze nicht erreicht wird so kann / soll er ein sog. Kurzgutachen anfertigen.

Wenn ihr aber reparieren lassen wollt so macht das über die Abtretung, ein Gutachten brauchts dann nicht unbedingt.

Euer Autohaus handelt hier richtig und vernünftig.

Zitat:

@Backside schrieb am 19. September 2015 um 10:58:45 Uhr:

Allein die Tatsache dass du selbst nicht sicher einschätzen kannst ob die Bagatellgrenze erreicht ist rechtfertigt den Einsatz eines unabhängigen Gutachters, sollte dieser feststellen dass die Grenze nicht erreicht wird so kann / soll er ein sog. Kurzgutachen anfertigen.

Wenn ihr aber reparieren lassen wollt so macht das über die Abtretung, ein Gutachten brauchts dann nicht unbedingt.

Hallo Backside,

zwar teile fachlich Deine Meinung; sie ist jedoch strategisch gesehen mit einem Nachteil behaftet.

In der Tat ist die Bagatellgrenze in rechtlicher Hinsicht eine subsidiäre Grenze. In der Tat ist es so, dass sobald nicht mehr einschätzbar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, Anspruch auf einen Sachverständigen bestehet.

Jedoch ist diese Rechtsgrundlage, aus der eben der in Rede stehende Anspruch erwächst, eben eine, die der Geschädigte zu beweisen hat (jeder muss eine ihm günstige Rechtspositionen beweisen), so dass ich aus Beweisgründen immer erst über 750€ BGH - Grenze gehen würde und wenn dies eben nicht möglich ist es versuchen würde damit zu begründen, dass man selbst den Schaden dem Gunde und der Höhe nach mangels Expterise grob nicht einschätzen konnte.

Bedenke Ärger gibt es ja nicht, wenn der Schaden 1000€ beträgt; Ärger gibt es dann wenn der Schaden plötzlich 500€ - auch wenn ich das hier nich denke - es somit ein Stückweit OT ist.

Wenn man reparieren lassen möchte, würde ich mir in jedem Fall vorher eine Kostenübernahmeerklärung der Gesellschaft geben lassen. Dann gibt es im Nachhinein keine Diskussion

Diesen Satz habe ich so interpretiert, als ob er fiktiv abrechnen möchte; also nicht reparieren:

Zitat:

@regda schrieb am 19. September 2015 um 06:43:16 Uhr:

Auf jeden Fall haben wir keine Lust hier alle Autohäuser nach einem KVA anzubetteln (von dem die Häuser ja dann auch finanziell nichts haben werden).

Zitat:

 

Wenn man reparieren lassen möchte, würde ich mir in jedem Fall vorher eine Kostenübernahmeerklärung der Gesellschaft geben lassen. Dann gibt es im Nachhinein keine Diskussion

HALLOOO !!!

Ich habe von meiner Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung (Reparaturfreigabe bis zur maximalen Schadensumme von 1925,00) erhalten...

Vonwegen danach keine Diskussion!

Nach Erhalt der (schriftlichen!) Kostenübernahmeerklärung kürzte die Versicherung (hier: DEVK) die Erstattungssumme um € 465,00 !

Der Fall liegt jetzt der Schiedsstelle für das Versicherungswesen vor.

Dies nur mal zur allgemeinen Kenntnisgabe.

Es wundert mich mittlerweile nicht mehr, wenn Werkstattbetriebe sich nicht mehr auf schriftliche Zusagen von Versicherungen verlassen...

An Stelle der Werkstattbetriebe würde ich erst abwarten, bis das Geld von der jeweiligen Versicherung auf dem Konto verbucht ist, bevor ich mit einer Reparatur beginne.

Gruß,

Teilzeit-Rentner

Zitat:

@Backside schrieb am 19. September 2015 um 10:58:45 Uhr:

Wenn ihr aber reparieren lassen wollt so macht das über die Abtretung, ein Gutachten brauchts dann nicht unbedingt.

einen 8 Jahre alten Kleinwagen "einfach so" reparieren zu lassen birgt allerdings das Risiko, dass die Versicherung hinterher einen Totalschaden argumentiert und nur (mit von ihr selbst genannten Werten) Wiederbeschaffungswert minus Restwert regulieren will...

Da nützt dann auch die Abtretungserklärung nichts.

Naja, wie gesagt. Ich würde das halt vorher abklären. Dann gibt es im Nachhinein auch kein Gezicke. Eine Erklärung ist dem Grunde nach bindend.

 

@Teilzeit Rentner: Es handelt sich zum einen um einen Haftpflichtschadenfall und nicht um einen Kaskoschaden, zum anderen ist Deine pauschale Aussage ohne Angaben von Gründen null Wert. Du solltest Dir angewöhnen etwas mehr zu differenzieren, damit Deine Post nicht als Anti Versicherer Stammtisch Geschwätz einzuordnen sind.

Zitat:

@Teilzeit-Rentner schrieb am 19. September 2015 um 13:45:35 Uhr:

Zitat:

 

HALLOOO !!!

Ich habe von meiner Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung (Reparaturfreigabe bis zur maximalen Schadensumme von 1925,00) erhalten...

Vonwegen danach keine Diskussion!

Nach Erhalt der (schriftlichen!) Kostenübernahmeerklärung kürzte die Versicherung (hier: DEVK) die Erstattungssumme um € 465,00 !

Der Fall liegt jetzt der Schiedsstelle für das Versicherungswesen vor.

Dies nur mal zur allgemeinen Kenntnisgabe.

An Stelle der Werkstattbetriebe würde ich erst abwarten, bis das Geld von der jeweiligen Versicherung auf dem Konto verbucht ist, bevor ich mit einer Reparatur beginne.

Gruß,

Teilzeit-Rentner

Mit welcher Begründung haben die um 465,00 Euro gekürzt?

Nehme an Du hast einen Vertrag mit Werkstattbindung und bist zu einer freien Werkstatt gegangen, dann müssen die nur soviel bezahlen wie es bei einer Vertragswerkstatt gekostet hätte. ;)

Gibt aber auch andere Gründe, wie überhöhte Reperaturrechnung, abzug Neu für Alt (Lack, Reifen, usw). Also bitte den von der Versicherung genannten Grund posten! ;)

Und was soll das mit dem bezahlen vor Reperatur? Vorher weis man doch gar nicht was es genau kostet! ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 21. September 2015 um 12:32:00 Uhr:

Zitat:

@Teilzeit-Rentner schrieb am 19. September 2015 um 13:45:35 Uhr:

 

Mit welcher Begründung haben die um 465,00 Euro gekürzt?

Nehme an Du hast einen Vertrag mit Werkstattbindung und bist zu einer freien Werkstatt gegangen, dann müssen die nur soviel bezahlen wie es bei einer Vertragswerkstatt gekostet hätte. ;)

Gibt aber auch andere Gründe, wie überhöhte Reperaturrechnung, abzug Neu für Alt (Lack, Reifen, usw). Also bitte den von der Versicherung genannten Grund posten! ;)

Und was soll das mit dem bezahlen vor Reperatur? Vorher weis man doch gar nicht was es genau kostet! ;)

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Hallo,

Ich hatte zwar bislang eine Werkstattbindung im Vertrag. Die habe ich jedoch direkt vor dem Reparaturauftrag telefonisch aufheben lassen inklusive dieses Schadenereignisses (!!!) (was mir auch bestätigt wurde)

Die DEVK hat vor der Reparatur einen dezidierten KVA von der Werkstatt erhalten...samt Digi-Fotos. Reparaturkostenschätzung seitens der Werkstatt "ca 1900,- Euro".

Nur etwa 1 Stunde später kam die Reparaturkostenfreigabe bis zur Kostengrenze von 1925,-- Euro.

Erst nach der Reparaturausführung und entsprechender Rechnungsstellung seitens der Rep-Werkstatt (Subaru-zugelassene Fachwerkstatt) kam (einige Tage später) das Schreiben der Versicherung, woran ein "Gutachten" eines beauftragten Unfallschaden-Gutachters angeheftet war.

Dieser Gutachter (der mein Fahrzeug nie gesehen hat) behauptete, daß zb die Ausschleichlackierung der Tür zur Vermeidung von Farbunterschieden durch den ent-dellten und nachlackierten Kotflügel nicht notwendig gewesen sei, da die Ausschleichlackierung innerhalb der Kotflügelfläche hätte erfolgen können... Allerdings hatte der Kotflügel durch den Wildunfall auch eine kleine (aber sichtbare!) Delle im hinteren Bereich, so daß ein Ausschleichen innerhalb des verbleibenden Kotflügels nicht möglich war.

Ferner meinte der Gutachter, daß zwecks Kotflügellackierung der rechte Scheinwerfer nicht hätte aus- und wieder eingebaut werden müssen... und die Verbringungskosten des Fahrzeugs zum Lackierbetrieb und zurück zur Werkstatt (ca 85,- Euro) würden ja ohnehin meist vom Lackierbetrieb übernommen (was hier aber nicht der Fall war!).

Naja, und so ein paar zusätzliche Schrauben, Klemmen usw sollen auch nicht kostenmässig anerkannt werden, "weil sowas ja schon in den "Kleinteilen" enthalten sei"...

Okay! - Die Notwendigkeit des Aus- und Einbaus des Scheinwerfers stellte sich lt Angabe des Werkstattmeisters erst während der Reparaturarbeiten heraus (immerhin wurde ja ohnehin die gesamte Frontschürze erneuert), so daß sich dafür ein Mehrbetrag iHv ca 70 Euro ergab (was zum KVA hinzuzurechnen war...

Alles in Allem belief sich die Werkstattrechnung letztlich auf 2016,67 Euro... wovon die DEVK nun aber nur die 1400,25 zahlen will.

Ich wäre ja durchaus damit einverstanden, wenn ich nur die Differenz zwischen den versicherungsseitig zugesagten 1925,- Euro und den werkstattseitigen 2016,67 Euro nachzahlen sollte. - Derzeit müßte ich aber etwa 467 Euro zuzahlen... zusätzlich zur bereits gezahlten Selbstbeteiligung.

Ich habe die Angelegenheit mittlerweile der Schlichtungsstelle für das Versicherungswesen übergeben.

Zitat:

@Teilzeit-Rentner schrieb am 21. September 2015 um 13:16:53 Uhr:

Zitat:

Ich habe die Angelegenheit mittlerweile der Schlichtungsstelle für das Versicherungswesen übergeben.

Auf ein Gutachten, bei dem der Gutachter das FZG nicht gesehen hat kann ich pfeifen. Wenn die Gesellschaft aufgrund des KVA die Kostenübernahme abgesegnet hat, hat diese auch die Reparatur zu zahlen. Ansonsten hätten die sagen sollen, nein wir brauchen zuerst ein Gutachten.

Was die Rechnung der Werkstatt an geht, so muss natürlich die Versicherung prüfen ob die Posten alle berechtigt sind. Zahlt die Versicherung nicht alles, so hat die Werkstatt eventuell zuviel berechnet oder unnötige Reparaturen veranlasst. Hier könnte man mit der Werkstatt über eine neue Rechnung sprechen oder evt. zivilrechlich dagegen vorgehen.

Sollte das mit dem Schlichter nicht klappen, einen Anwalt kosultieren, wie man weiter machen kann. Gegen Versicherer, Gutachter, Werkstatt oder man zahlt die differenz selbst. :(

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 21. September 2015 um 13:32:15 Uhr:

Zitat:

@Teilzeit-Rentner schrieb am 21. September 2015 um 13:16:53 Uhr:

 

Auf ein Gutachten, bei dem der Gutachter das FZG nicht gesehen hat kann ich pfeifen. Wenn die Gesellschaft aufgrund des KVA die Kostenübernahme abgesegnet hat, hat diese auch die Reparatur zu zahlen. Ansonsten hätten die sagen sollen, nein wir brauchen zuerst ein Gutachten.

Was die Rechnung der Werkstatt an geht, so muss natürlich die Versicherung prüfen ob die Posten alle berechtigt sind. Zahlt die Versicherung nicht alles, so hat die Werkstatt eventuell zuviel berechnet oder unnötige Reparaturen veranlasst. Hier könnte man mit der Werkstatt über eine neue Rechnung sprechen oder evt. zivilrechlich dagegen vorgehen.

Sollte das mit dem Schlichter nicht klappen, einen Anwalt kosultieren, wie man weiter machen kann. Gegen Versicherer, Gutachter, Werkstatt oder man zahlt die differenz selbst. :(

Gelöscht, in falschen Thread geraten.

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