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Autohaus kündigt meine Autofinanzierung (Santander)
Hallo zusammen,
wir haben uns Mitte Februar einen Skoda Superb gekauft und finanzieren diesen über die Santander Bank. Um einen besseren Zins zu erhalten, haben wir zwei Zusatzversicherungen (RSV Plus und Safe Plus) abgeschlossen. Ich habe dann hier im Forum gelesen, dass es möglich ist, die Zusatzversicherungen zu widerrufen und den Finanzierungsvertrag zu den besseren Konditionen zu behalten. Im Finanzierungsvertrag heißt es, dass die Versicherungen monatlich gekündigt werden können und umabhängig vom Kreditvertrag laufen. Also haben wir diese innerhalb der Frist widerrufen. Das Autohaus hat mich daraufhin kontaktiert und richtig Stress gemacht. Nun habe ich diese Mail:
„Da Sie die Absicherungen (Kaufpreisschutz + RSV) widerrufen haben und der Zinssatz an die Finanzierungsprodukte gekoppelt war, ist die Finanzierung gekündigt worden.
Dementsprechend müssen wir eine neue Finanzierung abschließen.
Falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten, bitte ich Sie den Kaufpreis (abzüglich Anzahlung) bis Ende der Woche zu Überweisen.“
Ich fühle mich hier im Recht und würde gerne von euch wissen, ob jemand einen Rat hat oder selbst schon in dieser Situation war.
Liebe Grüße und Danke vorab.
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27 Antworten
Pech gehabt - der Zins wird über den Abschluß einer RSV subventioniert (Provision).
Wenn dir das einer im Forum anders mitgeteilt hat, muß es ja nicht unbedingt auf deine Situation zutreffen.
Danke für die schnelle Antwort.
Zitat:
@Oelgerd schrieb am 23. April 2024 um 20:09:47 Uhr:
Pech gehabt - der Zins wird über den Abschluß einer RSV subventioniert (Provision).
Wenn dir das einer im Forum anders mitgeteilt hat, muß es ja nicht unbedingt auf deine Situation zutreffen.
Das Autohause hatte mir das auch schon telefonisch mitgeteilt. Ich habe dann gesagt: „wenn dem so sei okay, aber dann soll mich die Bank auch diesbezüglich kontaktieren.“ Bis heute keine Kontaktaufnahme von Santander. Und plötzlich kündigt das Autohause meine Finanzierung. Haben die überhaupt das Recht dazu, dies in meinem Namen zu machen?
@frankeunterwegs Du scheinst alsi hier im Forum "mit der rechtlichen genauigkeit" von irgendjemand auf die Schnauze gefallen zu sein ... und jetzt fragst Du wieder hier?
Der erste und einzige richtige Weg kann in der Situation nur der Kontakt bei einem Rechtsanwalt sein. Das Autohaus will sein Geld und bekommt es nicht.
*Hier* bist Du Aufgrund der Dringlichkeit völlig fehl am Platze und derart klare "Rechtsberatung ist durch MT auch ausgeschlossen. Also Rechtschutz/Rechtsanwanlt anrufen und oder zum Autohaus hin!
Besteht überhaupt eine Dringlichkeit? Es scheint nach der Schilderung hier doch eher so, dass der Händler ein Problem mit der Bank hat und sich nun am Kunden schadenfrei halten will. So lange die Bank sich nicht beim Kreditnehmer meldet und der Kredit bedient wird, wäre ich da entspannt.
Per E-Mail mitzuteilen, dass ein Kreditvertrag gekündigt worden sei, den der Händler allenfalls vermittelt hat, klingt nicht besonders seriös.
Ich würde dem Händler erstmal mitteilen, dass ich sein Gewerbe für ihn abgmeldet und seine Ehescheidung beantragt habe. Der scheint ja auch diesen Humor zu besitzen. ...
Wenn die Bank den Kredit nicht bewilligt hätte, dann wäre das Fahrzeug nicht übergeben worden. Der Händler hat also den Kaufpreis längst erhalten. Der Bank ist die RSV völlig egal. Die hat ihr Risiko in den Zins eingepreist und sie ist Eigentümerin des Autos. Der einzige der sich ärgert ist der Händler, der kündigungsbedingt an die RSV die ca. 500,- € Provision erstatten muss und nun eine Kompensation beim Kunden erzwingen will. Sowas sitzt man aus und lässt sich nicht aus der Ruhe bringen.
So und nicht anders.
Überhaupt wäre die Frage, ob der Kreditvertrag einfach so rückabgewickelt werden könnte. Die Bank verdient an den Zinsen, die würden ihr dabei entgehen. Möglicherweise wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Mittlerweile fände ich es schon interessant, was ein Rechtsanwalt zu dieser Mail sagen würde
Aussitzen. Alter Hut, die Ausrede gibts seit Jahren.
Wäre der Kredit gekündigt, käme das per Post, wahrscheinlich sogar als Einschreiben von der Bank und nicht vom Autohaus.
Die Mail zum Verbraucherschutz, zur BaFin, sowie zum örtlichen Gewerbeamt/Aufsicht schicken.
Du hast doch das Kreditmerkblatt, da steht drin, das der Kredit unabhängig von den Versicherungen ist, irgendwo bei Sicherheiten... Weiter steht da bei Kündigung/Widerruf zu den Versicherungen, dass der Kredit selber weiterbesteht oder auch widerrufen werden muss...
Zitat:
Die Mail zum Verbraucherschutz, zur BaFin, sowie zum örtlichen Gewerbeamt/Aufsicht schicken.
Ich würde hier nach vorheriger rechtlicher Beratung sogar eine Strafanzeige wegen Betrugsversuchs in Betracht ziehen. Das Verhalten des Autohändlers erinnert schon ein wenig an den Enkeltrick: Falsche Tatsachen vortäuschen, Druck aufbauen und am Ende kassieren wollen.
Unglaublich, dass die es immer noch mit dieser Masche versuchen. Da sollte man wirklich mal ein großes Fass aufmachen..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. April 2024 um 22:09:19 Uhr:
Der Händler hat also den Kaufpreis längst erhalten.
Dem steht entgegen
Zitat:
@frankeunterwegs schrieb am 23. April 2024 um 19:56:40 Uhr:
Falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten, bitte ich Sie den Kaufpreis (abzüglich Anzahlung) bis Ende der Woche zu Überweisen.“
.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. April 2024 um 22:09:19 Uhr:
Der Bank ist die RSV völlig egal. Die hat ihr Risiko in den Zins eingepreist
Dem steht entgegen
Zitat:
@frankeunterwegs schrieb am 23. April 2024 um 19:56:40 Uhr:
Um einen besseren Zins zu erhalten, haben wir zwei Zusatzversicherungen (RSV Plus und Safe Plus) abgeschlossen.
Auf die Schnelle habe ich das gefunden: "Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden."
Die zu klärende Frage: ist der Finanzierer dann automatisch auch nicht mehr an den zusammenhängenden Vertrag gebunden?
Es besteht jedenfalls Klärungsbedarf mit der Bank - ob der Kreditvertrag tatsächlich in irgendeiner Form gekündigt wurde und warum man davon keine Kenntnis hat. Und darüber, ob der Kaufpreis an den Händler gezahlt wurde, denn ich gehe mit dieser Aussage nicht so einfach mit:
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 23. April 2024 um 21:48:17 Uhr:
Besteht überhaupt eine Dringlichkeit? Es scheint nach der Schilderung hier doch eher so, dass der Händler ein Problem mit der Bank hat und sich nun am Kunden schadenfrei halten will. So lange die Bank sich nicht beim Kreditnehmer meldet und der Kredit bedient wird, wäre ich da entspannt.
Ich wäre da keineswegs entspannt - als Käufer bin ICH verpflichtet für die Entrichtung des Kaufpreises Sorge zu tragen, und ICH bin für die Zahlung haftbar. Zahlt die Bank einen mir bewilligten Kredit zur Kaufpreiszahlung nicht aus - ist das zu allererst MEIN Problem
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 09:35:42 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. April 2024 um 22:09:19 Uhr:
Der Händler hat also den Kaufpreis längst erhalten.
Dem steht entgegen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 09:35:42 Uhr:
Zitat:
@frankeunterwegs schrieb am 23. April 2024 um 19:56:40 Uhr:
Falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten, bitte ich Sie den Kaufpreis (abzüglich Anzahlung) bis Ende der Woche zu Überweisen.“
.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 09:35:42 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. April 2024 um 22:09:19 Uhr:
Der Bank ist die RSV völlig egal. Die hat ihr Risiko in den Zins eingepreist
Dem steht entgegen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 09:35:42 Uhr:
Zitat:
@frankeunterwegs schrieb am 23. April 2024 um 19:56:40 Uhr:
Um einen besseren Zins zu erhalten, haben wir zwei Zusatzversicherungen (RSV Plus und Safe Plus) abgeschlossen.
Auf die Schnelle habe ich das gefunden: "Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden."
Die zu klärende Frage: ist der Finanzierer dann automatisch auch nicht mehr an den zusammenhängenden Vertrag gebunden?
Es besteht jedenfalls Klärungsbedarf mit der Bank - ob der Kreditvertrag tatsächlich in irgendeiner Form gekündigt wurde und warum man davon keine Kenntnis hat. Und darüber, ob der Kaufpreis an den Händler gezahlt wurde, denn ich gehe mit dieser Aussage nicht so einfach mit:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 24. April 2024 um 09:35:42 Uhr:
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 23. April 2024 um 21:48:17 Uhr:
Besteht überhaupt eine Dringlichkeit? Es scheint nach der Schilderung hier doch eher so, dass der Händler ein Problem mit der Bank hat und sich nun am Kunden schadenfrei halten will. So lange die Bank sich nicht beim Kreditnehmer meldet und der Kredit bedient wird, wäre ich da entspannt.
Ich wäre da keineswegs entspannt - als Käufer bin ICH verpflichtet für die Entrichtung des Kaufpreises Sorge zu tragen, und ICH bin für die Zahlung haftbar. Zahlt die Bank einen mir bewilligten Kredit zur Kaufpreiszahlung nicht aus - ist das zu allererst MEIN Problem
Da gibt es nichts zu klären. Die Argumentation hat einen wahnsinnig langen Bart. Kurz: der Versicherungsnehmer ist bei Kündigung der Versicherungen nicht an den Kredit gebunden (kann den also auch kündigen). Der Darlehensgeber kann das gerade nicht! steht auch ausdrücklich so in allen Kreditverträgen. Wäre es anders, müsste die RSV-Rate in den effektiven Zins einberechnet werden
Zitat:
Ich wäre da keineswegs entspannt - als Käufer bin ICH verpflichtet für die Entrichtung des Kaufpreises Sorge zu tragen, und ICH bin für die Zahlung haftbar. Zahlt die Bank einen mir bewilligten Kredit zur Kaufpreiszahlung nicht aus - ist das zu allererst MEIN Problem
Grundsätzlich gilt "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Kreditvertrag besteht zwischen Bank und Kreditnehmer. So lange die Bank dem Kreditnehmer nichts anderes mitteilt und er pünktlich die Raten zahlt, darf er davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde.
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 24. April 2024 um 10:00:44 Uhr:
Zitat:
Ich wäre da keineswegs entspannt - als Käufer bin ICH verpflichtet für die Entrichtung des Kaufpreises Sorge zu tragen, und ICH bin für die Zahlung haftbar. Zahlt die Bank einen mir bewilligten Kredit zur Kaufpreiszahlung nicht aus - ist das zu allererst MEIN Problem
Grundsätzlich gilt "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Der Kreditvertrag besteht zwischen Bank und Kreditnehmer. So lange die Bank dem Kreditnehmer nichts anderes mitteilt und er pünktlich die Raten zahlt, darf er davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde.
Und sollte der Händler tatsächlich kein Geld erhalten haben wie er behauptet - bist Du als Kunde automatisch schadfrei? Oder bist Du trotzdem haftbar für den Kaufpreis? Der Kreditnehmer bekommt doch gerade mitgeteilt, dass eben nicht alles ordnungsgemäß wie erwartet abgewickelt wird, der Händler will sein Geld aus dem geschlossenen Vertrag - den der Käufer auch einzuhalten hat durch Zahlung. Der Händler hat keinen Kredit aufgenommen ...