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Autohaus repariert anderen Schaden als im Gutachten steht.

Themenstarteram 26. August 2015 um 21:01

Weiss nicht ob es das richtige Unterforum ist sonst bitte verschieben.

Folgender Sachverhalt.

Mir ist jemand reingefahren und ich hatte

Auf der LINKEN Seite über dem Radkasten ein kleinen Lackschaden.

Bin dann zum Autohaus und wir haben ein Gutachter bestellt.

Habe dann ein Gutachten als Duplikat bekommen.

1. Im Gutachten steht linke Seite beschädigt und Stoßstange bissel was kaputt.

2. Vorschäden Lackschaden RECHTS über dem Radkasten .

Da bin ich vor paar Monaten mal selber an einer Wand gestreift. Der Schaden links war nur von nahen ca. 50 cm sichtbar. Der Schaden RECHTS selbst aus 10 Meter Entfernung.

Dann hab ich den Wagen paar Tage abgegeben wurde dann angerufen und wollte das Auto abholen. Hab den Leihwagenschlüssel abgegeben an der Infotheke und meinen Schlüssel erhalten. Bin dann raus und wollt mir angucken wie toll die das repariert haben.

Die Stoßstange wurde neu ersetzt und lackiert. Dann wollte ich den Lackschaden links begutachten. Nun der Hammer. Der Schaden war noch da!!!

Bin dann rein und ein Mitarbeiter schaute es sich an und verglich es mit dem Gutachten.

Ihm war es peinlich und ich erhielt wieder den Leihwagen für paar Tage. Dann durfte ich den Wagen gestern erneut abholen.

So nun war auch der Lackschaden behoben.

Dann kommt nun der Oberhammer.Vorhin sehe ich ich dass RECHTS der Lackschaden auch gemacht wurden ist !!!!!!!!!!!!

Ich denke mal das es nun so war das bei der erste Reparatur die die Stoßstange + den schaden RECHTS gemacht haben. Die in der Werkstatt haben sich das Gutachten wohl nicht durchgelesen sondern einfach den Rechts gesehen und dachten dass muss es sein !!!!

Nun meine Fragen da ja im Gutachten nichts steht das der Schaden Rechts durch den unfall kam sondern ein vorschaden ist und ich auch kein auftrag gegegebn habe und die ja einfach aus doofheit rechts repatiert haben.

1. Sehe ich es richtig dass die von der Versicherung von dem Typen der mir reingefahren ist NUR das geld bekommen was im Gutachten aufgeführt ist also für stoßstange + links lackschaden?

2. Muss ich befürchten dass die MIR die kosten für die reparatur RECHTS in Rechnung stellen werden / wollen / können? Wofür ich denen kein auftrag gab , wir nicht mal drüber geredet haben.- und es ja glasklar ein fehler von denen war aus doofheit.

3. Sollte ich sogar eine reparaturbeweis / nachweis verlangen falls ich den wagen mal verkaufen möchte das ich zeigen kann dass der schaden der da war in einer fachwerkstatt reparieren lassen habe?

Der Schaden Rechts wurde mir früher von einem anderen autohaus mal mit ca. 2500€ angegeben .

Beste Antwort im Thema

Du brauchst nicht die Arbeit der Versicherung zu übernehmen.

Wenn keiner von dir etwas will, dann lass es so wie es ist, nach dem Motto:

"Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst."

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Es kommt darauf an. Hast du den Auftrag zur Beseitigung von Lackschäden oder zur Beseitigung von den Schäden die im Gutachten stehen? Bei letzterem musst du nix Zahlen, den du hast dafür die Freigabe nicht erteilt.

Wäre das gleiche als wenn ich in die Werkstatt fahre und dann sage einmal Reifen wechseln und ich wieder komme und die mir neue Felgen aufgezogen haben.

Zitat:

@Raghul schrieb am 26. August 2015 um 23:12:39 Uhr:

Es kommt darauf an. Hast du den Auftrag zur Beseitigung von Lackschäden oder zur Beseitigung von den Schäden die im Gutachten stehen? Bei letzterem musst du nix Zahlen, den du hast dafür die Freigabe nicht erteilt.

Wäre das gleiche als wenn ich in die Werkstatt fahre und dann sage einmal Reifen wechseln und ich wieder komme und die mir neue Felgen aufgezogen haben.

Der Anfang war ja gut aber dein Vergleich hinkt. Die Felgen kann die Werkstatt zurücktauschen, beim Lack hat die Werkstatt Pech gehabt.

Ich denke du bist fein raus da ja die Werkstatt einen Gutachter wollte wie du oben in deiner Darstelung schreibst und somit sich ja den Schaden angeschaut haben muß und daher wußte welche Seite zumachen ist! Nun sind beide Seiten wieder fein und das ist schön für dich aber schlecht für die werksatt weil nix verdient! P.S Stell dir vor die wollen dir das linke Bein abnehmen im Krankenhaus und du wachst auf und dir fehlt das Rechte! Da geht nüscht mehr zuändern außer das Linke och noch abzunehmen! Aber beim Lack? Was sagt die werke dazu? Will se am rechten Radlauf den Lack abkratzen?

Themenstarteram 27. August 2015 um 3:44

so konnte die ganze nacht nicht pennen haha.

also hab den auftrag gesucht.

dort steht

" Haftpflichtschaden hinten LINKS gutachter bestellen und terminieren"

das hab ich unterschrieben :-)

außerdem eine sicherheitsabtretung dort steht haftpflichtschaden der tag wo der unfall war und die versicherung vom gegner.

das gutachten hat jemand von der dekra gemacht und das autohaus hat es sogar vor mir erhalten.

was soll ich nun tun=? sogar noch ein nachweis vom autohaus für die reparatur fordern für meine unterlagen?

und denen das auch heute melden damit die nicht auf einmal von der versicheurng die kosten für die RECHTE seite haben wollen?

Themenstarteram 27. August 2015 um 4:04

Häufig kommt es vor, dass von der Werkstatt Arbeiten durchgeführt werden, die vom Kunden gar nicht in Auftrag gegeben wurden. Hier stellt sich die Frage, ob der Kunde diese Arbeiten bezahlen muss oder nicht.

Grundsätzlich ist eine mündliche Auftragserteilung möglich und führt auch zu einer rechtlichen Bindung. Aus Beweisgründen ist jedoch eine schriftliche Auftragserteilung mit möglichst genauen Angaben zu den durchzuführenden Arbeiten unbedingt zu empfehlen! Der Kunde hat dann ein Recht auf eine Durchschrift des Auftragsscheins.

Erstattungsanspruch der Werkstatt

Ist der Ausbau nicht möglich (z. B. bei Lackierungsarbeiten), bleibt die Frage, ob der Kunde für die durchgeführten Arbeiten zahlen muss. Hier kommt es darauf an, ob die Arbeiten für ihn tatsächlich von Nutzen sind. Wurden von der Werkstatt schwerwiegende Sicherheitsmängel behoben, ist grundsätzlich von einem derartigen Nutzen auszugehen. In diesem Fall muss der Kunde also auch zahlen. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn die Kosten für diese Reparatur in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Fahrzeugwert stehen. In keinem Fall dürfen dem Kunden die Lohnkosten in Rechnung gestellt werden, wenn die Arbeiten nicht in seinem Interesse lagen. Es kommt hier allenfalls ein (anteiliger) Erstattungsanspruch der Werkstatt bezüglich der Materialkosten in Betracht.

Nach § 241 a BGB muss der Verbraucher im Verhältnis zum Unternehmer für Leistungen, die er nicht bestellt hat, auch nichts zahlen. Vom Wortlaut her wäre diese Vorschrift auch auf das Verhältnis vom Kunden zum Werkstattbetreiber anwendbar. Danach müsste der Kunde niemals bezahlen, wenn ihm als Verbraucher von der Werkstatt nicht in Auftrag gegebene Arbeiten in Rechnung gestellt werden. Bisher sind aber keine gerichtlichen Entscheidungen hierzu bekannt.

 

 

das steht beim ADAC was denkt ihr nun? :-(

Vielleicht wollen die auch gar nichts bezahlt haben

Zitat:

@celica1992 schrieb am 27. August 2015 um 07:07:00 Uhr:

Vielleicht wollen die auch gar nichts bezahlt haben

Davon würde ich erst mal ausgehen.

Gruß Metalhead

Ich denke der Werkstatt ist das durchaus bewusst, dass sie da "Bockmist" gebaut haben. Wahrscheinlich war dort jemand unaufmerksam und es wurde der offensichtliche Schaden (Stoßstange & Lack rechts) repariert.

Für mich hört es sich nach deiner Schilderung so an, dass die Werkstatt sich nicht mehr melden wird. Die werden das als "Pech gehabt" abstempeln und das Maximum mit der Versicherung des Gegners abrechnen.

An deiner Stelle würde ich mich freuen und beim nächsten Mal etwas in die Kaffeekasse werfen bzw. nochmal vorbeigehen und dich eventuell bedanken und was in die Kasse werfen.

Die freuen sich dann und ärgern sich nicht darüber, dass der Ablauf nicht so toll war.

PS:

wärest du jetzt ein absolutes Arsch, könntest du dich darüber beschweren, dass du dein Auto zwei Mal zur Reparatur geben musstest.

Mach doch nicht schon vorher die Pferde scheu.

Warte ab was passiert und unternimm erst mal gar nichts.

Sollte die Werkstatt oder die Versicherung Geld für die nicht beauftragte Reparatur von dir fordern, dann ist es früh genug, sich damit zu beschäftigen.

So dreist, eine Bestätigung, für die Reparatur des nicht beauftragten Schadens, von der Werkstatt zu fordern, solltest du aber nicht sein, damit würdest du höchstens schlafende Hunde wecken.

Themenstarteram 27. August 2015 um 18:04

alles klar. halte die füße still und warte bis ich das duplikat bekomme.

sollte dort was ja dann an die versicherung geht die RECHTE seite drauf stehen dann aber melden oder=?

Du brauchst nicht die Arbeit der Versicherung zu übernehmen.

Wenn keiner von dir etwas will, dann lass es so wie es ist, nach dem Motto:

"Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst."

Von welcher Summe sprechen wir überhaupt beim Lackieren? Ich hatte mal den Fall das Aufgrund eines Unfalls die Beifahrertüre ausgetauscht werden musste im Zuge der Annahme fraget ich was eine Lackierung des Kofferraumdeckels kosten würde da ich dort einen ziemlich großen Lackschaden hatte.

 

Als ich den Wagen dann abholen wollte war auch die Heckklappe neu lackiert worden wir haben uns dann damals auf den halben Preis der Lackierung geeinigt.

Ich habe meinen unsinnigen Beitrag gerade wieder rausgenommen, weil ich nicht richtig gelesen hatte. Sorry!

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