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Autohaus Unfall schwere verschwiegen

Themenstarteram 18. April 2015 um 14:56

hallo leute,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

habe mir 2011 einen golf 5 gti für 18000 euro ineinem grossen vw autohaus in stuttgart gekauft.

im kaufvertrag steht unfallschäden:seitenwand/türe hinten rechts +stossfänger hinten lackiert.

habe jetzt bemerkt das mein auto an den reparierten stellen voll zum rosten anfängt.

war jetzt bei meiner vw werkstatt und habe durch die fahrzeughistorie (fahrgestellnummer)

herausbekommen das mein auto einen erheblichen schaden von mind. 10000 euro hatte...eher mehr.

also ich lese das im meinem kaufvertrag so,dass die seitenwand türe und stossfänger lackiert worden.

(mehr nicht)habe das autohaus darüber telefonich darüber informiert weil ich ca. 400 km entfernt wohne.

die haben mich natürlich abgewiesen,da es im kaufertrag ja genau drin steht.

will eigentlich nur will , das die lackierungskosten übernommen werden.mehr nicht.will mich also daran nicht bereichern oder sonnst was.

ich persönlich fühle mich übern tisch gezogen und sauber verarscht.

was hab ich für möglichkeiten????

bin zwar schon beim anwalt,der gibt mir aber nicht viel hoffnung, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

mein hauswerkstatt und andere werkstätten meinten arglistige täuschung.

vielleicht hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen.

gruss leo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 17:17:50 Uhr:

Der Anwalt meint, nix zu machen, aber die Hauswerkstatt sagt arglistige Täuschung? Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist, Mechaniker sind ja bekanntermaßen ausgewiesene Rechtsexperten. Besonders auch im Gegensatz zu einem Anwalt :rolleyes::rolleyes: Und da du es ja auch besser wissen willst als dein Anwalt, warum fragst du dann noch hier? Den Fall hast du doch praktisch schon gewonnen bei so viel klaren Argumenten...und mit dieser Grammatik am Besten gleich selbst die Klageschrift verfassen :rolleyes::rolleyes:

Sag mal, wer hat dich eigentlich zum Mod gemacht? Er hat doch nur eine Frage gestellt, da das für ihn unklar ist! Und sich über die Grammatik von jemandem lustig zu machen, der vieleicht nicht aus D ist, finde ich wirklich daneben! :mad: ich kann seinen Standpunkt nachvollziehen und er wollte nur eine Auskunft! Dafür brauchst du ihn nicht gleich anfeinden!

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Arglistige Täuschung, wenn im Kaufvertrag die Schäden genannt sind?

Das hatte doch auch bestimmt eine Auswirkung auf den Preis.

Der Anwalt meint, nix zu machen, aber die Hauswerkstatt sagt arglistige Täuschung? Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist, Mechaniker sind ja bekanntermaßen ausgewiesene Rechtsexperten. Besonders auch im Gegensatz zu einem Anwalt :rolleyes::rolleyes: Und da du es ja auch besser wissen willst als dein Anwalt, warum fragst du dann noch hier? Den Fall hast du doch praktisch schon gewonnen bei so viel klaren Argumenten...und mit dieser Grammatik am Besten gleich selbst die Klageschrift verfassen :rolleyes::rolleyes:

Mein Rechtsempfinden sieht so aus, dass im Kaufvertrag schon genauer stehen sollte, was alles gemacht (bzw. beschädigt) wurde.

Du wiederum hättest damals nachfragen müssen, wenn da schon was eingetragen wird.

Denke nicht, dass du eine Chance hättest.

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:19

nein eben nicht ,weil der Verkäufer gemeint hat es wäre ein kleiner Schaden gewesen,der ordnungsgemäß gerichtet wurde in einer Vertrags werkstatt.Jetzt kam raus es geht hier um 10.000 Euro Schaden .Das was gerichtet wurde rostet jetzt.

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:22

Er hat es mir als Leihe so gesagt ,daß es ein kleiner Schaden ist und er das so im Kaufvertrag angeben muss.

Zitat:

@marcu90 schrieb am 18. April 2015 um 17:18:33 Uhr:

Mein Rechtsempfinden sieht so aus, dass im Kaufvertrag schon genauer stehen sollte, was alles gemacht (bzw. beschädigt) wurde.

Du wiederum hättest damals nachfragen müssen, wenn da schon was eingetragen wird.

Denke nicht, dass du eine Chance hättest.

Hier geht es um eine juristische Fragestellung und wenn der eigene Anwalt, nicht nur ein erfahrener Volljurist, sondern einer, der nach meinen Interessen parteiisch ist, nach Prüfung der Unterlagen keine (sonderliche) Chance sieht, dann muss dessen Einschätzung deutlich mehr Glauben geschenkt werden, als die Meinung von juristischen Zivilisten, die dann auch noch ohne Prüfung der Unterlagen maximal die nächsten Lottozahlen vorschlagen könnten.

Einzige Schwachstelle wäre der eigene Anwalt, wenn der doch nicht so fit in der Thematik ist. Zweite Meinung eines "Fachanwalt Verkehrsrecht" einholen. Wenn der auch nicht mehr als nur ein höflich verpacktes "Nichts" findet, dann mag das persönlich hoch ärgerlich sein, aber rechtlich war es das dann.

Hindert nicht mit dem Verkäufer sachlich zu reden und versuchen eine annehmbare Vereinbarung auf Basis "so ganz ehrlich war das aber nicht" zu schließen.

Themenstarteram 18. April 2015 um 16:11

habe mich mit dem autohaus schon in verbindung gesetzt

und ihnen den vorschlag gemacht, sich die lackierungskosten evl zu teilen,

damit es nicht zu einen unnötigen rechtsstreit kommt.

leider ohne erfolg....

Sorry aber ich sehe da auch keine Chance. Die Formulierung ist sehr grob und das lässt eben große Spielräume. Als Käufer hättest du dich damals genauer informieren sollen. Schäden an der hinteren Seitenwand sind immer schwerwiegend.

Nach vier Jahren dürften auch Ansprüche wegen Mangelhafter Ausführung der arbeiten verjährt sein.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. April 2015 um 17:59:04 Uhr:

... Zweite Meinung eines "Fachanwalt Verkehrsrecht" einholen. ...

Hi,

FA für Zivilrecht Vertragsrecht wäre sinnvoller.

Grüße

am 18. April 2015 um 19:42

Also ich sehe hier auch keine Chancen.

Der Schaden war angegeben, keine näheren Infos zu wollen, ist selber Schuld.

Klar ist das am Ende ärgerlich, man ist sicher auch ein Stück weit rein gelegt worden und die Naivität wird ausgenutzt worden sein, aber juristisch wird man dem nicht bei kommen ... mal ein guter Anwalt ;).

Wie kann denn die Werkstatt heute sagen, dass ein min. 4 Jahre alter Schaden damals nicht richtig behoben wurde?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da heute noch etwas machen kann, würde aber auch eher einen Anwalt für Zivilrecht befragen.

Wie alt war der 5er Golf beim Kauf in 2011 - vielleicht 1,5 - 2 Jahre? Bei einem damaligen NP von ca. 35 T€ für einen GTI mit ein paar Extras waren die 18 T€ für einen reparierten Unfallwagen ja kein schlechter Kurs.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 18. April 2015 um 22:02:18 Uhr:

 

Wie alt war der 5er Golf beim Kauf in 2011 - vielleicht 1,5 - 2 Jahre?

Er muß schon etwas älter gewesen sein,

denn er wurde im Zeitraum 2003, der GTI ab Herbst 2004, bis 2008 gebaut.

Also eher mindestens 3 Jahre.

Der Schaden wurde wohl schon richtig repariert. Nur nicht mit Orginalteilen und Orginalbehandlung.

Teile vom "Ersatzteile-Dealer" haben nicht die gleiche Qualität wie Orginalteile.

Der Rost kommt nicht von allein.

Wenn die Instandsetzung in der Fahrzeughistorie nachvollziehbar ist, wurde das in einem VAG-Betrieb gemacht und die verwenden mit Sicherheit Originalteile.

Eher wurde beim Lackieren und/oder Konservieren gepfuscht.

Der übelste Pfusch, den ich bislang bei einem meiner Autos bestaunen durfte, wurde auch von einer Vertragswerkstatt verbrochen ;)

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