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Autohaus verweigert eine komplette Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung

Mercedes
Themenstarteram 8. November 2020 um 5:53

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit der Rückerstattung der MB100 Garantieverlängerung?

Habe aufgrund diverser technischer Mängel meinen jungen Stern nach sechs Monaten wieder an den Händler verkauft. Dieses Thema ist für mich abgeschlossen.

Eine Woche nach dem Fahrzeugkauf habe ich für 1.299,-€ eine Garantieverlängerung über die Mercedes Benz Versicherung abgeschlossen (über das Autohaus). Diese hätte erst ab 02/ 2022 gegriffen. Da ich mein Auto im August 2020 wieder verkauft habe wollte ich natürlich die Garantie stornieren. Erhalten habe ich einige Wochen später lediglich eine Gutschrift über 535,-€ vom Autohaus.

Die Versicherung hat den kompletten Betrag i.H.v. 1.299,-€ storniert und an das Autohaus rücküberwiesen. Diesen Vorgang habe ich schriftlich vorliegen.

Auf die Frage warum man mir die restlichen 765,-€ vorenthält antowortete der "nette" Serviceleiter vom Autohaus das er mir nicht alles erzählen müsste.

Mercedes selber verweist darauf das:

... dass wir auf die Entscheidung des rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Partnerbetriebes keinen Einfluss nehmen.

Gemäß den Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt die Anschlussgarantie in erster Linie für das Fahrzeug und nicht zwingend nur für den Halter, der diese abgeschlossen hat. Die genauen Übertragungsmöglichkeiten im Falle eines Weiterverkaufs sowie die Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Kostenerstattung an den Vorbesitzer im Regelfall nicht vorgesehen.

Diese AGB habe ich natürlich weder vom Authaus noch von Mercedes, trotz mehrmaliger Rückfrage, erhalten.

In der Garantiebedingung MB100 steht lediglich im § 5, Nr.1, letzter Satz:

..das die Garantie erlischt wenn das Fz an einem gewerblichen Wiederverkäufer verkauft wird.

Fazit:

- Die Garantie ist durch den Verkauf an das Autohaus erloschen.

- Die Kosten für die Garantie wurde zu 100 % an das Autohaus durch die Versicherung rücküberwiesen.

- Warum erhalte ich jetzt nur 50 %? (vom Nettobetrag)

Ist das reine Willkür des Serviceleiters und somit Unterschlagung (schnell verdiente Mark) oder ist dieser Vorgang tatsächlich i.d. mir nicht vorliegenden AGB´s beschrieben?

Ich hoffe ihr könnte mir hier weiterhelfen.

Gruß:

Matze

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

Wenn sein Vorgehen gerechtfertigt ist, kann er dir auch mitteilen, warum er (oder besser das Autohaus) so handeln.

Mit solch ominösem Verhalten verärgert man doch nur die Kunden...

Ich würde, bevor ich rechtliche Schritte einleite, erstmal meinen Ansprechpartner wechseln.

Man kann ja auch mal freundlich bei der Geschäftsführung vom Autohaus nachfragen, wie es zu der Differenz kommt. Wenn da eine schlüssige Begründung bei rauskommt, diese von einem Anwalt, auf Richtigkeit prüfen lassen.

Gruß

Dirk

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Ganz koscher ist das nicht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann kontaktiere diese. Wenn nicht lohnt es sich nicht und verbuche das als Lehrgeld.

Sehe ich genauso. Die sind schon manchmal etwas dreist. Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich mir das definitiv nicht gefallen lassen. Andernfalls muss man sich eben fragen ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Themenstarteram 8. November 2020 um 7:15

Rechtsschutzversicherung habe ich.

Beim ersten Anruf wurde ich telefonisch zu einem Fachanwalt weitergeleitet (kostenloser Beratungsservice). Der empfahl mir via Einschreiben eine schriftliche Rückerstattungsfrist zu setzen.

Diese Frist lies das Autohaus kommentarlos verstreichen.

Morgen hatte ich vor die Rechtsschutzversicherung nochmals anzurufen da ich anscheinend ohne Rechtsbeistand nicht alleine weiterkomme.

Ein mir unglaublicher Vorgang. Das sind geschäftspraktiken die ich eher bei einem osteuropäischen Hinterhofhändler erwartet hätte ohne politisch unkorrekt sein zu wollen. Aber von einem Mercedes Händler?

Aufgrund der Hartnäckigkeit des Serviceleiters bgzl. der kompletten Rückerstattung bin ich mir etwas unsicher ob er nicht etwas in der Hinterhand hat um sein Vorgehen zu rechtfertigen?!

Der Serviceleiter hat nur eines in der Hand: Die Angst des Kunden vor dem Prozess.

Guten Morgen,

Wenn sein Vorgehen gerechtfertigt ist, kann er dir auch mitteilen, warum er (oder besser das Autohaus) so handeln.

Mit solch ominösem Verhalten verärgert man doch nur die Kunden...

Ich würde, bevor ich rechtliche Schritte einleite, erstmal meinen Ansprechpartner wechseln.

Man kann ja auch mal freundlich bei der Geschäftsführung vom Autohaus nachfragen, wie es zu der Differenz kommt. Wenn da eine schlüssige Begründung bei rauskommt, diese von einem Anwalt, auf Richtigkeit prüfen lassen.

Gruß

Dirk

Themenstarteram 8. November 2020 um 8:10

Nach der Teilauszahlung rief ich bei der Sachbearbeiterin an. Diese Verwies auf den Verkäufer der sie anwies nur 50% auszuzahlen. Dieser wiederum verwies mich auf seinen Vorgesetzten den Serviceleiter.

Ich habe an den Vorsitzenden des Vorstandes geschrieben (Ola Kallenius), wohl wissentlich das dieser für solche Anfragen diverse Mitarbeiter hat. Die Mitarbeiterin hat den Fall "geprüft" und quasi als Vermittlerin zwischen mir und dem Autohaus fungiert.

Oben habe ich einige Auszüge des Schriftverkehrs reinkopiert. Hier bezieht sich wie gesagt das Autohaus auf die AGB´s in denen genau geregelt ist wie sich der Sachverhalt darstellt. Leider erwähnt keiner die genaue Textpassage noch kann/ will mir jemand die entsprechenden AGB´s zusenden.

Faktisch wird die Garantieverlängerung auf die Fahrgestellnummer des Fz zugesprochen und nicht personenbezogen. Es wäre ja irrwitzig wenn vor Beginn dieser Garantie z.B. das Fz einen Totalschaden hätte und man nicht mal mehr die stornierte Garantie rückerstattet bekäme. Für mich, als Nichtjurist, ist das mutmaßliche Unterschlagung von fremden Eigentum seitens des Autohauses.

Wie bereits erwähnt werde ich morgen meine Versicherung kontaktieren.

Ich werde euch auf den laufenden halten.

Das einzige was ich mir rechtlich vorstellen kann ist, dass die.Versicherung auf das Fahrzeug abgeschlossen ist. Dann hätte man dies eventuell mit der Rücknahme verhandeln müssen.

Das ist aber nur eine Vermutung. Einfach mal im Hinterkopf mitnehmen, wenn Du mit dem Rechtsvertreter sprichst.

OK, dann hat’s du ja alles getan um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Es wäre doch ein leichtes, dir die passende Passage in den AGB‘s zur Verfügung zu stellen.

Persönlich würde ich die AGB‘s vom Rechtsbeistand prüfen lassen und wenn dir unrecht getan wurde, alle Instanzen durchlaufen, die nötig sind um recht zu bekommen.

Es geht ja in erster Linie nicht nur um Geld, sondern um den Umgang mit Kunden, wenn ich so einen Mist bei meinen Kunden abziehen würde, wäre meine Firma schon dicht...

Einen Vorteil hätte ein Gerichtsverfahren auf jeden Fall, die Gegenseite wird beschäftigt, das kostet Geld und Ressourcen. Wenn dein Anwalt das geschickt anstellt kostet das die Gegenseite schon in der ersten Verhandlung mehr als die einbehaltene Summe ??

Menschen gibts...

Gruß

Dirk

Hast du einen guten Preis vom Autohaus erhalten? Wenn die Differenz zwischen deinem Kaufpreis und dem Verkaufspreis an das Autohaus nicht hoch ist, dann weißt du wo die Differenz der Garantie gelandet ist. Denke nicht, dass da versucht wird etwas zu verdienen.

So einfach ist das auch wieder nicht. Erst einmal wird der Streitwert ermittelt und festgesetzt. Dann muss die Klage ja auch zugelassen werden. Das Autohaus kann die Nichtzulassung beantragen.

Aber das wird Dir dein Rechtsbeistand alles erklären. Es kann auch passieren, dass Du nachher eine Menge Geld verbraten hast und kein Recht bekommst. Recht haben und Recht bekommen passt leider nicht immer zusammen.

Einfach mal gut beraten lassen.

Guten Morgen,

Ich habe auf Grund eines Unfall und Verkauf an einen Händler für Unfallfahrzeuge meine zusätzliche MB100 ebenfalls vor Beginn gekündigt.

Das musste ich über meinen Verkäufer machen, dieser hat mir die Kündigung vor so 2 Wochen bestätigt. Im Gespräch mit ihm und einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter der Versicherung hieß es, da noch vor Beginn gekündigt wurde, gibt es eine vollständige Erstattung, bei Beginn hätte es eine anteilige Erstattung gegeben.

Die Abwicklung läuft bei mir über die NL Hannover, aber gleiches kenne ich von VW und Audi.

Wenn der Wagen an einen Geweblichen Händler verkauft wird, erlischt die Versicherung, und der restliche Betrag wird erstattet.

Ich frage nächste Woche mal bei meinem Ansprechpartner nach,wie der Stand ist.

Gruß

Alexander

Ich hatte damals bei einem Leasing BMW einige Versicherungen zusätzlich abgeschlossen, ein Wartungspaket auch. Das Fahrzeug verunfallte, unverschuldet, zu einem absoluten Totalschaden. Habe damals trotz Rechtsanwalt etc. auch nur einen Bruchteil des Ganzen erhalten.

Was mich wundert.... die AGB‘s/VSB bekommt man doch automatisch mit der beitragsrechnung?!

Das sollte das doch dann zu finden sein.

Zitat:

Das Fahrzeug verunfallte, unverschuldet, zu einem absoluten Totalschaden. Habe damals trotz Rechtsanwalt etc. auch nur einen Bruchteil des Ganzen erhalten.

Auch VOR Beginn der Garantie?

Ich hab aktuell auch das erste Mal überhaupt eine Anschlussversicherung wegen der vielfältigen Probleme abgeschlossen. Die beginnt im Januar, die Rechnung hab ich noch nicht. Da bin ich dann gespannt ob Unterlagen dabei sind. Wenn nicht fordere ich die an.

Themenstarteram 8. November 2020 um 10:10

@w213_

Was heißt einen "guten" Ankaufspreis erzielt? Das ist äußerst relativ. Für das Fahrzeug gibt es einen Kaufvertrag. Somit ist die Sache vom Tisch. Jetzt musste nur noch die Garantiestornierung abgeschlossen werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es sei denn das ein etwaiger Erlös der Garantiestornierung Bestandteil im Kaufvertrag war. War es aber nicht. Der Typ kann doch nicht einfach 765,-€ einbehalten um im nachhinein seine Gewinnspanne zu erhöhen und mir noch mitteilen das ich mich über die ausbezahlten 50% (eigentlich nur 40%) freuen solle.

@x3black

Ich habe die Garantiebedingungen erhalten (siehe Link)

https://www.mercedes-benz.de/.../guarantee-package.module.html

Eine allgemeine Geschäftsbedingung aber nicht. Weder finde ich die auf der Homepage, noch kann mit der Live-Chatt weiterhelfen. Noch nicht einmal die Dame vom "Daimler Kundenbetreuungsteam für den Vorstand" konnte mir die AGB´s zusenden. Alle senden sie mir lediglich die Garantiebedingungen zu. Und in denen steht lediglich unter §5 das beim Verkauf an einen Händler die Garantie erlischt.

Kann mir gut vorstellen das beide Begrifflichkeiten ein und dieselbe Sache sind. Aber wie gesagt in den Garantiebedingungen steht mitnichten der genaue Zahlungsablauf drin.

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