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Autokäufer, behauptet eine Stunde nach Kauf -> Kupplung defekt!!?!?!

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 22:45

Hallo Community,

soeben ist mir etwas sehr unangenemes geschehen.

Hatte mein Auto bei Mobile inseriert und habe vor ein paar Tagen endlich einen Interessenten gefunden. Dieser kam heute und hatte auch einen Packen Bargeld dabei. Nach einer Probefahrt und etwas Verhandlung willigten beide Parteien ein. Jetzt gehts erst los.

Ich habe den Kaufvertrag (Vordruck mobile.de) ausgefüllt und habe die Daten des Käufers eingetragen und alles vorschriftlich ausgefüllt und den vollen Betrag erhalten, in bar (immerhin).

Dann ist der Clan ( es waren 3 Personen, nicht deutscher Abstammung) abgezogen und ich habe nach 5 Minuten gemerkt, dass BEIDE Kaufverträge weg sind! Danach habe ich versucht nach zu telefonieren, ohne Erfolg.

Eine Stunde später ruft der Käufer an und behauptet die Kupplung wäre defekt und er könne nicht mehr weiterfahren. Diese ist jedoch zu 100% ganz gewesen zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Ich solle das Auto nähe Köln abholen und Geld mitbringen (aber 500€ weniger als bezahlt ????). Außerdem würde er den Anwalt einschalten.

Zudem sagte er etwas später ,dass ich xxxx€ Überweisen solle und sein Bruder würde die Kupplung selber reparieren (komisch oder?). Jegliche weitere Kommunikation wird über den Anwalt laufen, auch meinerseits.

Das Problem nur ich habe nicht bemerkt wie er die Kaufverträge eingesteckt hat.

Was sagt ihr zu dieser Story? Ist jemandem eine solche Masche bekannt?

Beste Antwort im Thema

Man liest es ständig hier in den Foren und wer mit der Klientel zu tun hatte (telefonisch reicht schon) wird keine Geschäfte mehr mit Ausländern machen.

Mein Mitleid hält sich mittlerweile in Grenzen, weil wirklich überall davor gewarnt wird. Hier, im Fernsehen, Printmedien, im Bekanntenkreis.

Hoffe alle lernen mal daraus, dann können bestimmte Gruppen in Deutschland weiterhin untereinander tauschen wie auf dem Basar.

Leider gehen die ehrlichen Ausländer in der Masse der Betrüger völlig unter. Das ist sehr schade.

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Zitat:

Original geschrieben von Schnail

Hallo Community,

soeben ist mir etwas sehr unangenemes geschehen.

Hatte mein Auto bei Mobile inseriert und habe vor ein paar Tagen endlich einen Interessenten gefunden. Dieser kam heute und hatte auch einen Packen Bargeld dabei. Nach einer Probefahrt und etwas Verhandlung willigten beide Parteien ein. Jetzt gehts erst los.

Ich habe den Kaufvertrag (Vordruck mobile.de) ausgefüllt und habe die Daten des Käufers eingetragen und alles vorschriftlich ausgefüllt und den vollen Betrag erhalten, in bar (immerhin).

Dann ist der Clan ( es waren 3 Personen, nicht deutscher Abstammung) abgezogen und ich habe nach 5 Minuten gemerkt, dass BEIDE Kaufverträge weg sind! Danach habe ich versucht nach zu telefonieren, ohne Erfolg.

Eine Stunde später ruft der Käufer an und behauptet die Kupplung wäre defekt und er könne nicht mehr weiterfahren. Diese ist jedoch zu 100% ganz gewesen zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Ich solle das Auto nähe Köln abholen und Geld mitbringen (aber 500€ weniger als bezahlt ????). Außerdem würde er den Anwalt einschalten.

Zudem sagte er etwas später ,dass ich xxxx€ Überweisen solle und sein Bruder würde die Kupplung selber reparieren (komisch oder?). Jegliche weitere Kommunikation wird über den Anwalt laufen, auch meinerseits.

Das Problem nur ich habe nicht bemerkt wie er die Kaufverträge eingesteckt hat.

Was sagt ihr zu dieser Story? Ist jemandem eine solche Masche bekannt?

die markierten teile verstehe ich nicht.

also entweder du schickst ihm noch geld und er behält das auto oder du kriegst das auto zurück und erstattest nicht den vollen preis?

am 6. Januar 2011 um 0:16

Also erstmal im vorhinaus: Nicht unter Druck setzen lassen, sonst handelt man in solchen Situationen immer schnell, gutgläubig und Falsch.

Punkt 1: Klar kann es sein (Achtung! Theorie!) das eine Kupplung in der einen Stunde geht und in der nächsten nicht mehr - ist halt ein Verschleissteil oder irre ich mich? ( Müsste doch das selbe sein wie beim Motor (ok da hängen mehr Faktoren davon ab aber im Prinzip kommt ein Motorschaden doch auch quasi von ein auf die nächste Minute/Sekunde?)

Punkt 2: Jetzt kommt das gute für dich! DU bist Privatverkäufer und übernimmst somit keinerlei Gewähr/Garantie auf die von dir verkauften Artikel ( und Gnaade dir es steht was anderes im Vertrag :p )

( Wenn ich hier mist erzähle klärt mich bitte auf )

Problem an der ganzen Sache ist irgendwie, das hier keiner keinem was nachweisen kann also ich mein du hast ihm es ja nicht bewusst mit "kaputter Kupplung" verkauft und soweit MEIN Wissen bei solchen Angelegenheiten geht ist es im Endeffekt immer "gekauft wie gesehen" d.h. Restrisiko liegt beim Käufer.

Hoffe ich erzähl nich allzu viel mist und konnte irgendwie weiter helfen. :)

Mfg Jonas :)

Edit: Sry, ein o. zwei Bier zuviel :p

Zitat:

und Gnaade dir es steht was anderes im Vertrag [/quote

Erst lesen, dann antworten.

Er hat ja keinen Vertrag (mehr).

Ich sehe da keinen Handlungsbedarf.

Moin

Die Kohle schön behalten, sich gemütlich zurücklehnen, die Beine schön stillhalten und auf ein Anwaltschreiben warten.

Dann den Anwalt prüfen lassen...-Anwaltskammer-

Womöglich nennt sich einer aus der Klicke nur Anwalt...:)

Egal ob schriftlich oder mündlich, Vertrag ist Vertrag, alleine das sie dir das Geld gegeben haben reicht schon dicke aus um deren "Willenserklärung" zu dokumentieren.

Die Masche ist aber bekannt, normal funktioniert sie mit Geldanweisungen an Tankstellen..gabs schon, ich weiss nur nicht mehr wo ich es gelesen habe.

Wie mein Vorredner schon sagt, Fall ist erledigt:)

Gruss Willy

am 6. Januar 2011 um 5:54

Sofern die Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist, sehe ich auch von deiner Seite aus keinerlei Handungsbedarf.

Das Du den Vertrag aktuell nicht Hand hast, ist zwar bedauerlich, aber nicht weiter tragisch, denn sollte der Gegner zum RA gehen, lasse dir eine Kopie zukommen;).

Wie gesagt, Stur lächeln und winken

Gruß Markus.

am 6. Januar 2011 um 7:35

Kaufvertrag verschwunden? Dann erzähl dem "Käufer" doch daß ohne Kaufvertrag der Verdacht eines Diebstahls bestehen könnte. Sollte er Dir einen Kaufvertrag geben können würdest Du von einer Anzeige absehen ...

äähhmm.. ja eine unglaubliche Geschichte :D schade daß der Kaufvertrag weg ist.. jetzt können sie das Auto einfach am Straßenrand stehen lassen und Du, (weil du als Letztbesitzer gemeldet warst, und keinen Kaufvertrag der Straßenverkehrsbehörde als Nachweis vorlegen kannst), wirst das Fahrzeug entfernen müssen :D was ja nicht so schlimm wäre.. wenn der wagen noch seine Kupplungsreparatur wert ist ;) dagegen aber, wenn "der Clan" , das nötige schon ausgebaut hat und nur noch ne Karosse ohne Räder auf nem abgelegenen Parkplatz.. im Wald.. stehe gelassen hat :D

Kaufvertrag - von mobile.de

Eine Kupplung ist ein ganz normales Verschleißteil, selbst wenn das einfach defekt gegangen sollte kann es dir als Verkäufer egal sein. Auf eine Kupplung gibt es auch keine Garantie wie auch nicht auf Bremsbeläge.

am 6. Januar 2011 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Auf eine Kupplung gibt es auch keine Garantie wie auch nicht auf Bremsbeläge.

Außer es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer und die Kupplung bzw. die Bremsen gehen innerhalb der ersten 6 Monate kaputt.

Stichwort : Mängel waren bereits bei Gefahrübergang vorhanden.

Das Thema ist hier besser aufgehoben: „Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf“

Bitte einen Mod deine Texte zu verschieben.

Du bist Profis in die Hände gefallen. Deshalb sieht es schlecht für dich aus.

Wenn du im ADAC bist, geh gleich zur Rechtsberatung.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Auf eine Kupplung gibt es auch keine Garantie wie auch nicht auf Bremsbeläge.

Außer es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer und die Kupplung bzw. die Bremsen gehen innerhalb der ersten 6 Monate kaputt.

Stichwort : Mängel waren bereits bei Gefahrübergang vorhanden.

Wenn man will bekommt man selbst eine nagelneue Kupplung extrem rasch schrottreif, erst recht ein Profibetrüger. Bei Ausschluß einer Gewährleistung (Verkauf von Privat) dürfte es hier keine Handhabe geben (im Normalfalle). Aber was ist bei unserer Gesetzgebung in Deutschland noch normal ?

Es gibt zwar noch den theoretischen Aspekt des arglistig verschwiegenen Mangels nur sollte der Fehler bei einer Probefahrt nicht aufgetreten sein, wäre es ein Indiz für Dich, daß der Mangel zu dem Zeitpunkt eben noch nicht vorlag.

Ich würde mit der Sache (sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht) trotzdem zu einem Anwalt gehen, weil ich eventuelle juristische Fallstricke wirklich nicht einschätzen kann, sondern die Sache nur mit meinem normalen Menschenverstand beurteile.

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi

Die Kohle schön behalten, sich gemütlich zurücklehnen, die Beine schön stillhalten und auf ein Anwaltschreiben warten.

Das und nichts anderes.

Keine Zeugen und kein Kaufvertrag ist aber ein Problem für dich, du kannst damit nicht nachweisen dass du im Kaufvertrag die Gewährleistung als Privatverkäufer ausgeschlossen hast. Wird sie nicht explizit ausgeschlossen muss man (leider) auch als Privatverkäufer Gewährleistung bieten. Wenn ein Schreiben des gegnerischen Anwalts kommt wird dir IMHO nichts anders übrig bleiben als dir auch einen zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Auf eine Kupplung gibt es auch keine Garantie wie auch nicht auf Bremsbeläge.

Außer es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer und die Kupplung bzw. die Bremsen gehen innerhalb der ersten 6 Monate kaputt.

Stichwort : Mängel waren bereits bei Gefahrübergang vorhanden.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, und Gewährleistung gibt es 24 Monate, die bei Gebrauchtartikel auf 12 Monate reduziert werden kann. Die ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Mangel bei Übergabe (Kauf) schon existierte, nach 6 Monaten muss man das nachweisen (Beweislastumkehr).

Weiterhin werden Mängel irgendwann mal zum Verschleiß. Wenn die Kupplung 200 tkm auf der Uhr hat und kaputt geht, dann ist das Verschleiß, und da hilft auch keine Gewährleistung.

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