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Autokäufer gibt falsche Adresse an und meldet Fzg. nicht um!

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 17:32

Hallo!

Ich habe vor knapp 3 Wochen mein altes Fzg. verkauft, natürlich angemeldet :rolleyes:

Es wurde ein ganz gewöhnlicher Kaufvertrag gemacht, mit dem sich der Käufer verpflichtet hat, das Fzg. binnen max. einer Woche umzumelden. Nach dem Verkauf habe ich den Verkauf auch gleich der Kfz-Versicherung und der Zulassungstelle mitgeteilt.

Nun einige Zeit später und nach Recherchen habe ich rausgefunden...

1. Käufer hat eine Anschrift angegeben, die es gar nicht gibt

2. Fzg. wurde nach fast 3 Wochen immer noch nicht umgemeldet

3. Mein Auto steht aktuell in einer Online-Autobörse zum Verkauf drin

Nun stellt sich mir natürlich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten mir zustehen!?

Gibt es für mich die Möglichkeit das Fzg. sofort zwangs abzumelden?

Kann ich die mir entstandenen Unkosten durch Versicherung/Steuer vom Käufer zurückholen?

Wie komme ich an die korrekten Daten des Käufers, Anzeige bei der Polizei? Wie lautet die Begründung einer Anzeige in diesem Fall?

Darf ich die Kennzeichen abschrauben, wenn ich das Fzg. auffinde, oder darf ich das nicht (ich weiß nicht ob die Kennzeichen nun rechtlich dem Käufer gehören?)?

Die Handynummern vom Käufer und dem jetzigen Verkäufer habe ich, zur Identifizierung.

 

Ich möchte bitte keine Predigten über die Risiken beim Verkauf eines angemeldeten Fzg. Id.R. geht ja alles gut, aber diesmal scheinbar nicht.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

Gruß

Berni

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13 Antworten

Hallo Berni,

kommt leider immer wieder vor.

Am besten ist es, wenn man den Verkauf sofort der Versicherung und auch der Zulassungsstelle meldet.

Ob Du die Schilder abschrauben darfst, weiß ich nicht.

Die könntest dies aber event. von der Zulassungsbehörde verlangen, wenn die weißt, wo die Karre steht. Aber erst wie unter Pt. 1 vorgehen.

Für Vers. und Steuer haften K und VK normaler Weise gesamtschuldnerisch. Jedoch wird sich das FA und die Vers. immer an Dich halten und Du musst dann gucken, wie Du das wieder reinholst.

Vielleicht solltest Du für künftige Fälle eine Verk-Rechtsschutz abschließen.

Grüsse

Claus

am 14. Januar 2008 um 17:51

auch wenns dich jetzt ærgert muss ich leider sagen das du dir voll ein eigentor geschossen hast welches nicht sein musste. du hast schon ueber 1100 beitræge in mt geschrieben und hast noch nie was vom betrug beim autoverkauf gelesen? :D wurde zig mal drueber geschrieben und immer gemahnt,,verkauft abgemeldet!!!`` aber gut nun ist zu spæt. einzige møglichkeit sofort anzeige erstatten. geh zur polizei! die nehmen das auf und leiten das weiter. dadurch das er eine falsche adresse angab ist es eine straftat.

 

gruss

am 14. Januar 2008 um 18:17

Wie kommt es zur falschen Adresse?

Schonmal was von Ausweiß und Personalausweissnummer gehört. Die gehört auf jeden Kaufvertrag.

 

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Wie kommt es zur falschen Adresse?

Schonmal was von Ausweiß und Personalausweissnummer gehört. Die gehört auf jeden Kaufvertrag.

Hatte ich erfragt, jedoch hatte er angeblich keine Papiere bei sich.

Was macht man dann, wenn das Geld schon da liegt und das Auto praktisch schon verkauft ist?

Gruß

Berni

am 14. Januar 2008 um 19:04

ist nun mal passiert. geh aber auf alle fælle zur polizei und mach anzeige. schilder den fall und die erklæren dir auch was alles zu tun ist. die anzeige geht von denen dann zur staatsanwaltschaft. lass nicht noch mehr zeit verstreichen. nicht das du noch rechnungen bekommst

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Wie kommt es zur falschen Adresse?

Schonmal was von Ausweiß und Personalausweissnummer gehört. Die gehört auf jeden Kaufvertrag.

Hatte ich erfragt, jedoch hatte er angeblich keine Papiere bei sich.

Was macht man dann, wenn das Geld schon da liegt und das Auto praktisch schon verkauft ist?

Es wäre mir schlichtweg zu gefährlich gewesen, das Fahrzeug an einen Unbekannten zu verkaufen, der sich noch nicht einmal ausweisen kann. Wie hast du die Echtheit des Geldes beim Kauf überprüft?

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 19:16

Das habe ich mir 5 Minuten lang angeschaut ... das Geld war echt.

Risiko ja, aber in solch einer Situation den Verkauf abbrechen, macht glaub ich kaum einer.

Ich werde morgen nochmal mit der Zulassungsstelle telefonieren, was die meinen.

Aber für weitere Ratschläge bin ich offen.

Gruß

Berni

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Risiko ja, aber in solch einer Situation den Verkauf abbrechen, macht glaub ich kaum einer.

Warum nicht?

Wenn jemand wirklich Interesse an dem Fahrzeug hat und kein krummes Ding plant, wird er für die Bedenken des Verkäufers Verständnis aufbringen.

Hallo Bernie,

Du solltest umgehend Deine Versicherung über die Sachlage informieren. Diese wird den Käufer unter der falschen Anschrift anschreiben und auffordern, den Wagen innerhalb von 4 Wochen ab- oder umzumelden. Das ist der Form halber so nötig. Nach dieser Frist entfällt der Versicherungsschutz. Bis dahin mußt Du Steuern und Versicherung bezahlen. Man kann sich das Geld über eine Privatklage sicherlich zurückholen, wenn man den Aufwand nicht scheut und die richtige Adresse bekannt ist.

Ich hatte den gleichen Fall, als ich (allerdings vor einigen Jahren) einen Wagen an einen Käufer aus dem Ausland verkauft hatte. Dieser hatte mich auch mit einer falschen inländischen Adresse "versorgt". Die Polizei wird sich für die Sache wohl nicht interessieren, solange der Wagen ordentlich versichert ist. So war es zumindest bei mir.

Es war hier schon oft zu lesen und manche sehen es auch anders: Autos NIE zugelassen verkaufen, wenn man den Käufer nicht persönlich kennt. Oder eine ärgerliche Überraschung einkalkulieren (sollte keine Moralpredigt sein).

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Auch wenns nicht rechtens ist, würde ich einfach dort hinfahren die Kenzeichen abschrauben und wegschmeissen (wenigstens entwerten) dann muss es zwangsweise zur Zulassungsstelle und dort bekommt der nicht ohne dich die gleichen kennzeichen.

Jetzt bitte nicht sagen , das bringt nur ärger. Wieviel ärger bringt es den wenn der Typ das Auto so weiter verkauft und der nächste fährt weitr mit deinem Kennzeichen. Versuch mal alles über 3 personen zur klären.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

...würde ich einfach dort hinfahren die Kenzeichen abschrauben und wegschmeissen...

Wie soll das gehen wenn die richtig Anschrift nicht bekannt ist?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

...würde ich einfach dort hinfahren die Kenzeichen abschrauben und wegschmeissen...

Wie soll das gehen wenn die richtig Anschrift nicht bekannt ist?

das auto ist doch in einer online börse, einen kumpel bitte sich das auto anzugucken und schon weiß man wo es steht.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

 

Ich möchte bitte keine Predigten über die Risiken beim Verkauf eines angemeldeten Fzg. Id.R. geht ja alles gut, aber diesmal scheinbar nicht.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

beim nächsten Mal wird bestimmt alles besser! :rolleyes:

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