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Autokäufer macht Stress!
Liebe Forum-Gemeinde,
ich habe vor ein paar Tagen ein Hyundai Coupé von 2002 mit 141.000km für 1600€ an ein Pärchen NRW verkauft
Am Tag der Abholung hatte die Dame - die das Auto dann kaufte - schon Probleme gehabt, da Sie ohne Fahrzeugpapiere und Fahrzeugbrief keine Kurzzeitkennzeichen bekommen hatte. Ein kurzer Anruf bei mir hat das Problem dann schließlich gelöst, da ich schnell die Fahrzeugunterlagen eingescannt und an die Zulassungsstelle Ihres Ortes geschickt habe, gleiches galt für den TÜV Bericht.
Später eine SMS erhalten:"Habe die Kurzzeitkennezcihen! Bis heute Abend!"
Ich habe das Auto vorher von einem Bekannten, welcher TÜV-Prüfer ist anschauen lassen, dieser meinte, dass am Endtopf ein wenig geschweißt werden müsste, aber sonst das Auto über den TÜV ging
Das Fahrzeug war für 2000€ inseriert, der Mann hatte aber anscheinend Ahnung von Autos und hat mich auf Mängel hingewiesen, von denen ich nichts wusste. Vorher wurden aber an dem Fahrzeug viele Verschleißteile ausgetauscht:
- Bremsen
- Querlenker
- Spurstangenköpfe + Spurstangen (Achse wurde vermessen)
- Ventildeckeldichtung
- Zahnriemen
- Keilriemen (alle!)
- Ölwechsel
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Klima wurde neu aufgefüllt, etc...
Nach kurzem Verhandeln haben wir uns auf einen Kaufpreis von ca. 1600€ geeinigt. Schilder dran gemacht und einen Kaufvertrag aufgesetzt, in welchen ich in den Sonderbedinungen folgenden Satz geschrieben habe
"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"
Kaufvertrag wurde von beiden Seiten dann unterschrieben und sind dann nach kurzem Smalltalk getrennte Wege gegangen
Am nächsten Tag fuhr der Käufer dann mit dem Auto zur DEKRA für einen HU Untersuchung (Eigentlich Schwachsinn, weil das Auto noch TÜV bis Januar 2016 hatte): Da kamen dann mehrere Mängel auf, von denen ich nichts gewusst hatte!
Dort hat der TÜV dann die Reifen moniert, dass diese nicht eingetragen sind. Nach kurzer Frage bei meinem Prüfer meinte er, dass ich ne ABE mir vom Felgenhersteller zuschicken lassen kann und dann können die Reifen eingetragen werden. Problem an der Sache ist nun, dass der Felgenhersteller Postert-Tuning insolvenz gegangen ist und auf meine Mails nicht antwortet.
Dann wurden noch Querlenker und die hinteren Koppelstangen bemängelt. Daraufhin habe ich in einem Telefonat mich geeinigt, dass ich neue Querlenker + Koppelstangen zuschicken werde (Auf meine Kosten), da der Mann anscheinend Schrauber ist und diese selbst einbauen möchte.
Ich fühle mich hier imens unter Druck gesetzt und befürchte, dass dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will, obwohl dies ja eigentlich nicht ginge.
Hatte jemand von euch solch eine Situation schon mal gehabt? Was soll ich am besten machen? Ich will den Wagen nicht zurücknehmen, der Stand jetzt 6 Monate in meiner Garage und hat nur Platz weggenommen.
Gruß
Hessen90
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe für dich, dass du die Teile noch nicht gekauft hast, oder? So Leute sind einfach nur dumm dreist, kaufen in der unteren Liga für ~1600 EUR ein Auto und erwarten einen Neuwagen mit Garantie.....
Hätte ich ein Auto in dieser Preisliga gekauft und würde sich herrausstellen das die Reifen nicht eingetragen sind, würde ich mich in den Hintern beißen und mich ärgern das ich nicht vorm Kauf darauf geachtet habe und selbst die ABE besorgen.
Ich gehe mal von Leichtm,etallfelgen aus, da gehört es immer überprüft ob die eingetragen sind oder eine ABE vorhanden ist.
Da ticke ich evtl. anders, habe aber selber mal ein Auto das V Reifen brauchte und nur welche mit H - Index hatte in der 1000 EUR Liga gekauft. Hab mich geärgert das ich nicht vorm Kauf daruf geachtet habe und selbst passende Reifen besorgt, aber auf die Idee da den Käufer zu kontaktieren bin ich nicht gekommen....das ist mir einfach zu blöd.
Ich würde mich an deiner Stelle ersteinmal stur stellen und erst wenn doch was z.B. Anwalt kommen sollte aktiv werden. Der gibt sonst keine Ruhe und kommt morgen evtl. wegen einem defektem Getriebe, was machste dann .... ihm ein neues kaufen...
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100 Antworten
"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"
Der Satz reicht, Du bist völlig raus und mit dem jetzigen Einlenken schon zuweit gegangen.
MfG aus Bremen
Von den Mängel von welchen Du nichts wusstest kann dir der Käufer nichts, Du hast die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Anders schaut es bei den Rädern aus, ein Käufer kann davon ausgehen wenn er ein Fahrzeug kauft dies auch eine gültige BE besitzt, durch Montage von Rädern mit fehlenden Unterlagen oder keiner Eintragung kann der Käufer mMn von dir Nachbesserung diesbezüglich verlangen.
Tja, beim nächsten Anruf würde ich auf den Kaufvertrag verweisen.
"Das Fahrzeug wird ohne Rückgaberecht, ohne Gewährleistung und/oder Garantien jedlicher Art verkauft"
Gruß Frank,
der noch Gekauft wie gesehen in den Vertrag geschrieben hätte. ;-)
Zitat:
Was soll ich am besten machen?
Nichts!
Du hast im Kaufvertrag jegliche Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
Der käufer will sich vermutlich auf deine Kosten bereichern.
Ich würde denen nichts ersetzen, weil du dich damit evtl. in eine schwierige Situation bringst.
Vor 10 Jahren hatte ich mal so eine Spezialistin die direkt zu ATU nach dem Kauf fuhr, und 89 Mängel angeblich hatte.
Du hast das wichtigste in den Vertrag geschrieben.
War das ein Vordruck?
Da steht eigendlich alles wichtige drin.
@
Leute hört auf gekauft wie gesehen!!!! Bitte!!!
Je mehr ihr schreibt, umso mehr kann euch daraus ein Strick gedreht werden.
Zitat:
@Kai70 schrieb am 19. September 2015 um 21:20:17 Uhr:
Von den Mängel von welchen Du nichts wusstest kann dir der Käufer nichts, Du hast die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Anders schaut es bei den Rädern aus, ein Käufer kann davon ausgehen wenn er ein Fahrzeug kauft dies auch eine gültige BE besitzt, durch Montage von Rädern mit fehlenden Unterlagen oder keiner Eintragung kann der Käufer mMn von dir Nachbesserung diesbezüglich verlangen.
Ich habe das Fahrzeug selbst mit dieser Bereifung gekauft. Ich habe selbst damals nicht drauf geachtet ob diese Reifen eingetragen waren. Das Fahrzeug wurde so verkauft, wie ich es vor einem Jahr gekauft habe, als mein Auto kaputt gegangen ist und ich ein Übergangsfahrzeug brauchte
Zitat:
@Kai70 schrieb am 19. September 2015 um 21:20:17 Uhr:
Von den Mängel von welchen Du nichts wusstest kann dir der Käufer nichts, Du hast die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Anders schaut es bei den Rädern aus, ein Käufer kann davon ausgehen wenn er ein Fahrzeug kauft dies auch eine gültige BE besitzt, durch Montage von Rädern mit fehlenden Unterlagen oder keiner Eintragung kann der Käufer mMn von dir Nachbesserung diesbezüglich verlangen.
Sehe ich auch so. Streng genommen hat ihm der TE ein Auto ohne Betriebserlaubnis verkauft - und es ist offensichtlich, dass dieser davon wusste.
Zitat:
@Hessen90 schrieb am 19. September 2015 um 21:28:34 Uhr:
Ich habe das Fahrzeug selbst mit dieser Bereifung gekauft. Ich habe selbst damals nicht drauf geachtet ob diese Reifen eingetragen waren. Das Fahrzeug wurde so verkauft, wie ich es vor einem Jahr gekauft habe, als mein Auto kaputt gegangen ist und ich ein Übergangsfahrzeug brauchte
Ob Du das Fahrzeug damals ohne eingetragene Räder gekauft hast, spielt für den jetzigen Verkauf und den Käufer von dir keine Rolle.
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe und sich herausstellt das die vorhandenen Räder nicht eingetragen sind oder keine ABE besitzen die besagt das ich diese mit der ABE fahren darf oder diese ABE einfach fehlt, würde ich auch Nacherfüllung verlangen.
Aus dem ganz einfachen Grund weil das Fahrzeug welches Du verkaufst so keine Zulassung im Straßenverkehr hat, da ist die Grunderfüllung der Sache (Fahrzeug für Straßenverkehr) nicht gegeben.
Wie gesagt, meiner Meinung nach hat da der Käufer Rechte dir gegenüber da das Fahrzeug nicht der Beschaffenheit eines Fahrzeuges entspricht, da keine BE vorhanden ist mit diesen Rädern.
Sehe ich anders.
Reifen und Felgen kann man als Käufer einsehen.
Also keine versteckten Mängel oder arglistige Täuschung.
In den Kopf der Verkäufers kann man nicht hineinsehen.
Deshalb ist Vorsatz nicht beweisbar.
Geht noch nicht einmal um Vorsatz, es geht darum das die Eigenschaft des Fahrzeuges gar nicht gegeben ist, dies ist aber Grundvoraussetzung zur Erfüllung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug.
Ich kann ein Auto ohne Reifen verkaufen.
@
Ich bin 4 mal in 8 Jahren durch den Tüv gefahren mit einem Auspuff der keine Zulassung hatte.
Jahre nach dem Verkauf las ich durch Zufall in einem Forum, dass dem Tüv das egal ist.
Der Polizei aber nicht.
Kannst Du ja, Du kannst ein Auto auch mit einem Totalschaden verkaufen wenn dies alles inhaltlich der übereinstimmender Willenserklärung von Käufer und Verkäufer entspricht.
Ein Kaufvertrag besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden, dies liegt hier aber doch gar nicht vor, da:
Das Fahrzeug welches verkauft wurde nicht der Willenserklärung des Käufers entspricht, da der Käufer ein zulassungsfähiges Fahrzeug mit BE kaufen will, dies hat der Verkäufer bisher noch nicht geliefert, geliefert hat der Verkäufer ein Fahrzeug welches nicht den allgemeinen Zweck des Sache entspricht, es fehlt durch die "falschen" Räder die BE Fahrzeuges.
Der Verkäufer ist nun in der Verpflichtung den Kaufvertrag zu erfüllen, da hilft auch kein Ausschluss der Sachmängelhaftung.
So sehe ich das und ich vermute wenn es hart auf hart kommt, ein Gericht dies auch so sehen wird.
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 19. September 2015 um 22:05:35 Uhr:
Jahre nach dem Verkauf las ich durch Zufall in einem Forum, dass dem Tüv das egal ist.
Und das glaubst du dann als Tatsache? Weil irgendjemand das behauptet? Gefährlich!