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Autokauf als Selbstständiger
Hallo zusammen,
sicherlich gab es das Thema hier schon ein paar mal, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.
Ich bin selbstständig.
Mein Jahreseinkommen liegt bei etwa 50.000 Euro brutto.
Zur Zeit habe ich einen Opel Astra H OPC, welcher noch einen Wert von ca 15.000 Euro hat.
Jetzt würde ich mir gerne ein neues Auto kaufen und natürlich denke ich dabei auch dadran, dass ich gerne Steuern sparen möchte.
Ich fahr im Jahr ca 15.000 - 20.000 Km, davon etwa 6.000 beruflich.
Für mich gib es zwei Optionen:
1) Ich kaufe mir einen Wagen im Wert von etwa 25000 - 30000 Euro brutto vom Händler. Dabei zahle ich meinen Wagen in Höhe von ca 15.000 Euro an, den Rest finanziere ich beim Händler.
Was kann ich in diesem Fall absetzten, bzw welche steuerlichen Vorteile bringt mir das ein?
2) Ich lease ein Fahrzeug, zahle etwa 5000 Euro an. Welche Vorteile bringt mir das dann ein?
Hoff ihr habt ein paar Tipps für mich
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19 Antworten
Du hast doch sicher einen Steuerberater?
Allgemein kann lediglich gesagt werden: Beim Kauf kannst Du die AfA und die Zinsen steuerlich absetzen, beim Leasing die Leasingraten. Bei EÜR kannst Du die MSZ sofort absetzen.
In jedem Fall ist der Geldwerte Vorteil für die Privatnutzung zu versteuern.
Ein StB kann Dir das exakt anhand Deiner Zahlen ermitteln.
Grüße
Der Chaosmanager
Du kannst einen Firmenwagen nur steuerlich geltend machen, wenn mind. 50 % der jährlich gefahrenen km geschäftlich sind. Das muss in einigen Finanzbezirken über einen Zeitraum von mind. 3 Monaten schriftlich nachgewiesen werden. Also entweder du musst deine geschäftlich gefahrenen Kilometer deutlich erhöhen oder du kannst nur 0,30 €/km beruflich bedingt absetzen.
Falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Falsch.
Okay, ich habe den Zusatz vergessen; mind. 50 % geschäftlich um die 1% Regel anwenden zu dürfen.
Besser, aber noch nicht ganz korrekt.
Mach doch mal eine Rechnung, wie sich bei 30 % geschäftlich gefahrener Kilometer ein 30.000 € BLP PKW bei 50.000 € Jahresbrutto auf die Einkommenssteuer auswirkt. Kann es günstiger sein, als die 1% Regelung bzw 0,30 € pro Geschäftskilometer?
Darum geht es nicht, lies mal den mittleren Teil meiner Signatur.
Die Berechnung kannst du (z.B.) hier selber durchführen.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Darum geht es nicht, lies mal den mittleren Teil meiner Signatur.
Die Berechnung kannst du (z.B.) hier selber durchführen.
Danke für den Tipp
Welche Werte muss ich denn auf der rechten Seite eintragen?
Im 1. Jahr die 15.000 + die Raten + Spritt + Versicherung und im 2. und 3. Jahr nur noch die Raten +Spritt + Versicherung?
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Darum geht es nicht, lies mal den mittleren Teil meiner Signatur.
Die Berechnung kannst du (z.B.) hier selber durchführen.
Bisher bist du mit noch keinem Wort auf die Frage des TE eingegangen. Aus deiner Signatur kann man lediglich entnehmen, dass ein Fahrzeug bereits ab 10 % geschäftlicher Nutzung steuerlich berücksichtigt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Darum geht es nicht, lies mal den mittleren Teil meiner Signatur.
Die Berechnung kannst du (z.B.) hier selber durchführen.
Bisher bist du mit noch keinem Wort auf die Frage des TE eingegangen. Aus deiner Signatur kann man lediglich entnehmen, dass ein Fahrzeug bereits ab 10 % geschäftlicher Nutzung steuerlich berücksichtigt werden kann.
Du bist wohl ein Witzbold ... oder sollte Dir tatsächlich entgangen sein, dass Nr. 5 eine Berechnungstabelle verlinkt hat, womit der TE seine Berechnungen durchführen kann???
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Black_opc_
Welche Werte muss ich denn auf der rechten Seite eintragen?
Im 1. Jahr die 15.000 + die Raten + Spritt + Versicherung und im 2. und 3. Jahr nur noch die Raten +Spritt + Versicherung?
Nein, die 15.000 sind ja nicht Kosten, hiervon kannst Du lediglich die Zinsen als Kosten berücksichtigen. Die 15.000 fließen ja in die Anschaffung mit ein, die Du links einträgst.
In die Kosten auf die rechte Seite gehören die Betriebskosten des Fahrzeugs sowie die fixen Kosten wie Steuer, Versicherung etc. Auch die Zinsen für den Kredit gehören hier rein - nicht aber die vollen Raten, da diese ja auch die Tilgung beinhalten (das wäre doppelt gemoppelt, da die Tabelle ja schon die Abschreibung über den Kaufpreis und die Abschreibungsdauer berücksichtigt).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Bisher bist du mit noch keinem Wort auf die Frage des TE eingegangen. Aus deiner Signatur kann man lediglich entnehmen, dass ein Fahrzeug bereits ab 10 % geschäftlicher Nutzung steuerlich berücksichtigt werden kann.
Du bist wohl ein Witzbold ... oder sollte Dir tatsächlich entgangen sein, dass Nr. 5 eine Berechnungstabelle verlinkt hat, womit der TE seine Berechnungen durchführen kann???
Gruß
Der Chaosmanager
Also ich finde keine Tabelle, Sorry!
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Also ich finde keine Tabelle, Sorry!
Wenn Du den Beitrag von Nr. 5 von 12:43:31 h liest - dort hat er geschrieben:
Zitat:
Die Berechnung kannst du (z.B.) hier selber durchführen.
Im Originalbeitrag ist das Wort "hier" unterstrichen; das bedeutet, dass dies ein Link ist. Wenn Du darauf klickst, dann öffnet sich besagte Tabelle.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Also ich finde keine Tabelle, Sorry!
Wenn Du den Beitrag von Nr. 5 von 12:43:31 h liest - dort hat er geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Die Berechnung kannst du (z.B.) hier selber durchführen.
Im Originalbeitrag ist das Wort "hier" unterstrichen; das bedeutet, dass dies ein Link ist. Wenn Du darauf klickst, dann öffnet sich besagte Tabelle.
Gruß
Der Chaosmanager
Okay Danke! Auf dem Handy war das nicht so schnell zu erkennen. Muss wohl doch meine Lesebrille benutzen.