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Autokauf / Benötige dringend kurzfristig Hilfe/Beratung!

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 15:11

Hallo liebe MT-Gemeinde,

ich habe in dieser Woche ein Auto besichtigt und bin es anschließend Probe gefahren. Dieses Auto hatte ich vorher auf mobile.de gesehen. Das Auto wurde dort als "unfallfrei" angegeben. Als ich beim Händler war hatte er mich auf eine Delle und ein paar Kratzer hingewiesen. Soweit so gut. Nach der Probefahrt haben wir eine Preis verhandelt und ich habe eine Bestellungsformular unterschrieben. Der Händler bat an, dass die Motorhaube instand gesetzt (Nachlackierung) wird und die Stoßstange mit Smart-Repair ausgebessert wird. Das alles wurde auch in dem Bestellformular unter dem Punkt "Zubehör"so aufgenommen. TÜV und Ölwechsel werden ebenfalls vom Händler übernommen. Habe dann eine Anzahlung in Höhe von 1000 Euro geleistet. 2 Tage später rief mich der Autoverkäufer an und teilte mir mit, dass die Papiere fertig seien und ich diese schon mal zumindest abholen kann. Das Auto wäre wahrscheinlich in 1-2 Wochen fertig. Er wollte die Abholung der Papiere meinem Gefühl nach unbedingt auf einen festen Tag fixieren.

Zwischenzeitlich habe ich mir nochmal das Bestellformular durchgelesen und festgestellt, dass laut Vorbesitzer Nachlackierungen bereits vorhanden sind. So hat es der Verkäufer auch unter dem Punkt "Zahl, Art v. Unfallschäden lt. Vorbeseitzer"eingetragen.

Ich verstehe nur nicht, weshalb nochmals die Motorhaube in Form einer Nachlackierung instand gesetzt werden muss? Liegt hier gar mehr als ein Unfallschaden vor?

Jetzt zu meinen Fragen:

1.) Ich überlege mir die Papiere nicht abzuholen, da damit der Kaufvertrag doch abgeschlossen wäre? Richtig? Außerdem bezahle ich quasi ohne den Wagen gesehen zu haben. Den würde ich ja erst später begutachten können.

2.) Wie verbindlich ist diese Bestellung eigentlich?

Ich würde nämlich gerne den Wagen vorher durch einen Gutachter prüfen lassen. Es kann ja sein das evtl. der Motor oder andere Teile in Mitleidenschaft gezogen wurden sind bzw. weitere Unfallschäden vorliegen. Dies müsste doch vor dem Verkauf möglich sein, oder?

3.) Kann der Käufer Schadensersatz (Kostenerstattung Smartrepair etc) in so einem Fall verlangen, wenn ich zurücktrete, falls das Gutachten nachweist, dass mehr als ein Unfall vorliegt bzw. er mit der Einschaltung eines Gutachters nicht einverstanden ist? Zumal auf Mobile.de der Wagen als "Unfallfrei" deklariert war. Leider existiert die Anzeige nicht mehr.

Im Nachhinein ärgere ich mich schon, dass ich mich so schnell entschieden und überreden lassen habe. Ich packe es mal unter "Naivität des Erstkaufs".

Freue mich auf hilfreiche Empfehlungen wie Ihr in meinem Fall vorgehen würdet. Vielen Dank an dieser Stelle.

 

 

 

 

 

 

 

 

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7 Antworten

Zu 1) Warum willst Du die papiere nicht abholen? Du wirst doch wohl nicht den Rest der kaufsumme übergeben bevor due die Schlüssel in der hand hälst? Erst wenn Du das fahrzeug in deinem besitz hast zahlst due die komplette Kaufsumme. Vorher nicht!

Zu 2) die Bestellung ist absolut verbindlich. Da es ein Gebrauchtwagen ist handelt es sich hier nicht um eine bestellung sondern um einen kaufvertrag und der ist bereits mündlich oder sogar durch bloßes zustimmen bindent. wenns ganz dumm läuft kann der Händler dir sogar Schadenerstz anhängen. Schließlich hat er ja eine nicht unerheblich Vorleistung getätigt (lackieren, Smart-repair etc.)

Immer VORHER div. Gutachten machen lassen. nachher ist zu spät. Du kannst höchstens auf die Kulanz des Händlers hoffen aber einen rechtsanspruch hast Du nicht. Deswegen ja Kulanz.

Das Thema gewährleistung oder gar arglistige Täuschung würde ich da garnicht erst ansprechen.

Wie alt ist der TE?

am 5. Oktober 2018 um 17:21

Waren dir sämtliche Schäden im Vorfeld bekannt? Mit der Anzahlung müsste denke ich ein Kaufvertrag geschlossen worden sein, wenn dir die Schäden bekannt waren, gibt es auch keinen Grund vom Kauf zurückzutreten, du müsstest dem Händler also im Zweifel seine Unkosten ersetzen nehme ich an.

Wenn du dich weigerst das Auto abzuholen, wird er wohl die Anzahlung behalten - was wäre damit gewonnen? Du hast das Auto doch gesehen, du könntest vll. zurücktreten, wenn der die Motorhaube nicht gescheit lackiert, müsstest ihm aber eine Chance auf Nachbesserung lassen, soweit kann ich mich vage erinnern.

Fallen denn Parkrembler und dergleichen unter Unfallschäden? Die Motorhaube hatte vll. Steinschläge oder Hagelschäden. Mir wäre das egal, auch ein reparierter Unfallschaden. Wie alt ist denn das Auto und um welche Summe geht es?

Was für ein Fahrzeug war's denn?

Ich rate hier jedem, das Inserat vor Kauf zur Evaluation im Forum zu posten.

Im Moment bin ich sehr aktiv auf Mobile was (generell gesprochen) BMW-Modelle betrifft. Man entwickelt da langsam ein Gefühl für zu billige Fahrzeuge und dubiose Händler, ohne nun näher drauf einzugehen.

Inzwischen würde ich behaupten, dass von diesen "Eyecatchern" mindestens jeder 4. Faul ist.

Indiz ist übrigens oft schon, dass im Inserat überhaupt nichts vom Unfallzustand steht. Auch wenn per Vertrag wohl ausgeschlossen werden kann, dass Inseratsangaben Teil des Kaufvertrages werden, kann ein Screenshot die Beweislage maßgeblich umkehren oder jedenfalls erschweren.

Was all diesen Inseraten gemein ist, ist dass es sich bei den offensichtlichen Unfallbüchsen immer um gut ausgestattete, top-sportliche Fahrzeuge handelt die Preislich gut und gerne mal 15-20% unter einem "fairen Preis" liegen, bei exoten würde ich das auf bis zu 25-30% ausweiten.

Deshalb ganz ehrlich - mein Mitleid hält sich hier noch in Grenzen.

Zitat:

Ich packe es mal unter "Naivität des Erstkaufs".

Den Fehler machen manche sicher öfter.

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 8:03

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Oktober 2018 um 18:17:57 Uhr:

Zu 1) Warum willst Du die papiere nicht abholen? Du wirst doch wohl nicht den Rest der kaufsumme übergeben bevor due die Schlüssel in der hand hälst? Erst wenn Du das fahrzeug in deinem besitz hast zahlst due die komplette Kaufsumme. Vorher nicht!

Naja so wie ich das verstehe, soll ich die Zulassungsbescheinigungen abholen und die hängt er ja ohne Erstattung des Gesamtpreises nicht aus, oder? Nur ist wie gesagt der Wagen noch nicht fertig.

 

Zu 2) die Bestellung ist absolut verbindlich. Da es ein Gebrauchtwagen ist handelt es sich hier nicht um eine bestellung sondern um einen kaufvertrag und der ist bereits mündlich oder sogar durch bloßes zustimmen bindent. wenns ganz dumm läuft kann der Händler dir sogar Schadenerstz anhängen. Schließlich hat er ja eine nicht unerheblich Vorleistung getätigt (lackieren, Smart-repair etc.)

Bin davon ausgegangen, dass der Kaufvertrag erst bei Übergabe des Fahrzeuges zustande kommt. Laut Formular ist man an diese Bestellung 10 Tage gebunden. Mit Schadensersatz müsste ich wohl rechnen. Bei dem Kaufpreis von 8500€ wäre die Anzahlung wohl futsch.

Sind eigentlich die Vorleistungen wenn Sie die 10% nicht überschreiten damit abgegolten oder würde dies mit obendrauf kommen?

Immer VORHER div. Gutachten machen lassen. nachher ist zu spät. Du kannst höchstens auf die Kulanz des Händlers hoffen aber einen rechtsanspruch hast Du nicht. Deswegen ja Kulanz.

Das Thema gewährleistung oder gar arglistige Täuschung würde ich da garnicht erst ansprechen.

Ich bin ja am Wagen nach wie vor interessiert, hab nur die Befürchtung, dass da vielleicht mehrere Unfälle waren und ich am Ende einen überhöhten Preis zahle oder aber wirklich gravierende Mängel vorliegen.

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 8:14

Zitat:

@Skodadriver0815 schrieb am 5. Oktober 2018 um 19:21:53 Uhr:

Waren dir sämtliche Schäden im Vorfeld bekannt? Mit der Anzahlung müsste denke ich ein Kaufvertrag geschlossen worden sein, wenn dir die Schäden bekannt waren, gibt es auch keinen Grund vom Kauf zurückzutreten, du müsstest dem Händler also im Zweifel seine Unkosten ersetzen nehme ich an.

Wie gesagt der Wagen war als unfallfrei deklariert. Mein Fehler war es die Bestellung zu unterschreiben in der ich erst später erkannte, dass bereits Nachlackierungen vorliegen. Also gehe ich davon, dass ohne das was jetzt vom Händler instand gesetzt wird, es schon vorher Schäden gab. Mit einem Gutachten könnte ich mit hier nochmals eine bessere Ausgangsposition für eine Neuverhandlung schaffen.

Wenn du dich weigerst das Auto abzuholen, wird er wohl die Anzahlung behalten - was wäre damit gewonnen? Du hast das Auto doch gesehen, du könntest vll. zurücktreten, wenn der die Motorhaube nicht gescheit lackiert, müsstest ihm aber eine Chance auf Nachbesserung lassen, soweit kann ich mich vage erinnern.

Fallen denn Parkrembler und dergleichen unter Unfallschäden? Die Motorhaube hatte vll. Steinschläge oder Hagelschäden. Mir wäre das egal, auch ein reparierter Unfallschaden. Wie alt ist denn das Auto und um welche Summe geht es?

Das Auto ist ca. 7 Jahre (Kia) alt und die Summe beträgt 8500. Anzahlung wie gesagt 1000.

 

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 8:20

Zitat:

@iiSS schrieb am 5. Oktober 2018 um 20:41:44 Uhr:

Was für ein Fahrzeug war's denn?

Kia ceed 7 Jahre alt. 8500.

Ich rate hier jedem, das Inserat vor Kauf zur Evaluation im Forum zu posten.

Gute Idee.

 

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