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Autokauf, Betrug, Gewährleistung
Hallo zusammen,
wir haben ein Auto von Privat gekauft. Alles lief super. Nach ein paar Wochen traten Probleme auf. Auf der Suche worin der Fehler ist öffnete man die Motorhaube und wir stellten fest dass das Rohr zum AGR Ventil abmontiert ist. Also Steuerbetrug. Wir bewegen den PKW nicht mehr. Welche Chance haben wir, dass der Vorbesitzer handeln muss? Es ist Betrug.
Beste Antwort im Thema
Spitzenmäßige Idee. Du gehst in Vorkasse und lässt das Auto erstmal so stehen. Am Ende kommt dann raus, dass der Gutachter nichts genaues sagen kann und der Vorbesitzer weiß von nichts. Wer bezahlt das dann? Ach ja, du.
Nimm das jetzt nicht böse auf, aber ein AGR ist finanziell kein Weltuntergang und du magst ja mit deiner Argumentation auch recht haben. Das heißt aber nicht unbedingt, dass du das bekommst und möglicherweise entstehen dir durch den Versuch viel höhere Kosten. Daher schaut man in dem Fall einfach mal nach und fixt es günstig und fertig. Nächstes Mal nimmt man dann halt jemanden mit, der sich im Motorraum auskennt oder kauft Neuwagen/welche mit Herstellergarantie.
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21 Antworten
Hallo, @ProblemAudiA4
Erstmal willkommen in der MT Community!
Wenn ich es richtig verstehe, der Wagen wurde so gekauft...
Ohne aufgeführte Probleme oder ähnliches?
War das Rohr zum AGR Ventil bereits bei der Probefahrt demontiert?
Bezüglich Steuerbetrug, dies musst du einem erstmal nachweisen.
Bezüglich der Haftbarkeit, würde einen Gutachter ran lassen bzw. über einen Anwalt die kommenden Gespräche laufen zu lassen...
Eine konkrete Antwort wird dir hier niemand geben können, ohne Details zu wissen, da es Vermutungen sein werden wo die meisten aus Erfahrung sprechen, was von Fall zu Fall anders ausfallen kann.
Solltest du dem Verkäufer also nachweisen können, dass er dir ein Fahrzeug mit verschwiegenen Mängeln verkauft hat, so hast du mittelmäßige Chancen.
Käufe von Privat ab einer bestimmten Summe bist du selbst garnicht zu berechtigt, sollte deine Frau darüber nicht in Kenntnis gesetzt sein inkl. Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Dann würde es gerichtlich annulliert werden. Diese besagte Summe X liegt aber im 5 stelligen Bereich und kann von Fall zu Fall anders gehandhabt werden. Das war es nun leider auch schon... mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen, würde rat bei einem Anwalt suchen, sollte es sich wirklich um Betrug / Steuerhinterziehung handeln...
Schönen Abend dir noch
Der Tipp mit dem Anwalt (und dem Gutachter in Folge) ist sehr gut. Ob hier wirklich nur ein Rohr fehlt, lasse ich mal dahingestellt sein. Wahrscheinlich werden noch weitere versteckte Mängel (AGR-Ventil etc.) vorliegen. Hat die Abgaswarnleuchte (bzw. Motorkontrollleuchte) nicht aufgeleuchtet?
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 12. September 2019 um 18:39:48 Uhr:
Der Tipp mit dem Anwalt (und dem Gutachter in Folge) ist sehr gut. Ob hier wirklich nur ein Rohr fehlt, lasse ich mal dahingestellt sein. Wahrscheinlich werden noch weitere versteckte Mängel (AGR-Ventil etc.) vorliegen. Hat die Abgaswarnleuchte (bzw. Motorkontrollleuchte) nicht aufgeleuchtet?
Er muss sich nicht wundern, sollte der vorbesitzer diese Ausprogrammiert haben...
Aber wollen wir mal nicht allzu Kriminelle Gedanken verbreiten
Der besagte Anwalt wird dir den Gutachter schon vorbei schicken.
Die gesamten Kosten inkl. Wiederherrichtung darf er am Ende alles bezahlen, solltest du ihn erfolgreich verklagen.
Ich würde erstmal schauen, ob du das nicht selbst preiswert instand setzen kannst.
Denn ein Prozess dauert ewig und du kannst in der Zwischenzeit nicht mit dem Auto fahren von dem du weißt, dass es kein AGR hat, da man sonst dich belangen wird.
Die Frage ist ausserdem, um was für einen a4 es sich handelt, denn Teile für b5/b6 z.B. sind dermaßen billig, dass du mit selbst Schrauben günstiger da raus gehen kannst, als die SB deiner Rechtsschutz.
"Käufe von Privat ab einer bestimmten Summe bist du selbst garnicht zu berechtigt, sollte deine Frau darüber nicht in Kenntnis gesetzt sein inkl. Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Dann würde es gerichtlich annulliert werden. Diese besagte Summe X liegt aber im 5 stelligen Bereich und kann von Fall zu Fall anders gehandhabt werden."
Interessante Aussage. Gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage?
Das interessiert mich auch.
@PeterBH Ich finde derzeit den konkreten § nicht...
Wenn man sich in zu hohen Summen befindet könnte man aber unter Umständen ein Gutachten anfertigen lassen, dass die besagte Person zu diesem Zeitpunkt garnicht berechtigt war (Psychische Verfassung) käufe in diesem Ausmaß (alleine) zu tätigen, dafür sollte man wie gesagt mit einem Anwalt sprechen... wäre natürlich ein anderer Weg, da laut einem Gerichtsurteil vor einigen Jahren beschlossen wurden, dass ein Ehepartner nicht dazu berechtigt wäre alleine Käufe in diesen hohen Summen vorzunehmen, hierbei würden dann andere Ehelichen § hinzu kommen, was letztenendes dazu führen würde, dass das Gericht bzw. Die Staatsanwaltschaft die Person für nicht fähig zum Abschluss von Kaufverträgen in dem besagten Zeitraum erklärt... Ich kann dir zu den Tausenden § leider keine Einzelheiten nennen, bin kein Jura Student...
§ 1357
(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur ANGEMESSENEN Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, ES SEI DENN, DASS SICH AUS DEN UMSTÄNDEN ETWAS ANDERES ERGIBT.
(2) Ein Ehegatte kann die Berechtigung des anderen Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für ihn zu besorgen, beschränken oder ausschließen; besteht für die Beschränkung oder Ausschließung kein ausreichender Grund, so hat das Familiengericht sie auf Antrag aufzuheben. Dritten gegenüber wirkt die Beschränkung oder Ausschließung nur nach Maßgabe des § 1412.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.
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Bezüglich der Mängel am Fahrzeug gäbe es noch - § 434 Abs. 1 BGB - welcher ggf. Hilfreich sein sollte.
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Der kauf eines Fahrzeugs/Objektes mit Mängeln fällt unter keinen Umständen als ANGEMESSEN wenn man sich die Preisklasse von Kraftfahrzeugen ansieht.
Hoffe ein Anwalt kann dir weiter helfen, meine Fähigkeiten übersteigt das leider.
PS: Ist auch bei Firmen Einkäufen so, nicht nur bei Privat.
Du meinst da was völlig anderes. Es gibt Konstellationen, in denen ein Ehegatte nicht über den Kern der ehelichen Güter als Ganzes allein verfügen darf. Mit der Rechtsbindung in den Alltagsgeschäften hat das aber nichts zu tun. Für den TE ist das ebenfalls unergiebig.
Da der TE leider nicht sagen kann, was da nun für ein konkreter Defekt vorliegt, kann man auch schlecht sagen, ob es sich um normalen Verschleiß oder einen kaufrechtlichen Mangel handelt.
Ich würde erstmal konkret ergründen, was mit dem Hocker nun los ist. Allzu wild wird es schon nicht sein.
Wenn ich mal so überlege, was ich alles ohne vorherige schriftliche Zustimmung meiner besseren Hälfte in meinem Leben gekauft habe...
Muss irgendwas in unserem Rechtssystem an mir vorbei gegangen sein.
Oder @Kiseku, du hast etwas gelesen und nicht richtig verstanden. Dein zitierter § 1357 zeigt doch deutlich, was gemeint ist "mit Wirkung für den anderen Ehegatten" und "beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet".
Zwei einfache Beispiele eines Normalverdieners:
Deine Frau geht im Winter zu H&M und kauft den dringend benötigten Wintermantel für das gemeinsame Kind. Hat kein Geld dabei und lässt anschreiben. Dann war das ein Kauf zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs und du und deine Frau müssen die Rechnung von H&M begleichen.
Nun gelüstet es dir nach einem Porsche 911 Turbo S. Bestellst und bekommst die Rechnung. Hast aber kein Geld. Nun kann der Händler sich nicht an deine Frau halten, denn es war kein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs.
Und keiner weiss ob TE überhaupt verheiratet ist...lol.
Sehr konstruiert das Ganze.
Wird überhaupt lustig nachzuweisen, dass das Rohr zum Zeitpunkt des Kaufes bereits fehlte.
Der Verkäufer wird als Privatmann rechtlich auch zumeist als Laie eingestuft.
Im Streitfall vor Gericht wird der Käufer nachweisen müssen dass das Teil bereits zum Kaufzeitpunkt fehlte.
und bei der Besichtigung keine Motorhaube geöffnet ? Ist doch absolutes Muss - schon alleine wegen eventueller Undichtigkeiten, Rost an Ferdebeim-Domen usw. Auch geflickte Kabel kann man da ggf finden und ähnliches. Hab schon viel "Außen Hui" innen "Pfui" gesehen - egal welche Preisklasse.
Hier wird der/die Te wieder in die juristische Kostenfalle getrieben ....
Was ist wenn der Verkäufer sinngemäß sagt/reagiert ... keine Ahnung warum da ein Rohr fehlt, AGR Ventil ?? was ist das? ...
Also ich würde auch sagen, altes Auto, gekauft von privat, prüfen lassen was wirklich Defekt ist... Problem erkannt, fixen und glücklich sein ... evtl. beim nächsten Kauf besser hinschauen ...
Das bei DieselMotoren, gerne mit allen Mitteln am AGR gefriemelt wird, ist nun auch nicht sonderlich neu und wenn schon eine ganze Leitung fehlt, sollte man so sehr man sich ärgert, evtl. mal fragen, ob man nicht selber zu schluderig bei der Besichtgung war = eigner Fehler. Punkt
Wie schon geschrieben: Zum Anwalt geht und eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen. Das kostet nicht die Welt.
Aufgedeckte Manipulationen am AGR-Ventil bei einem Gebrauchtfahrzeug sollte man nicht so einfach hinnehmen. Zumal diese für einen Laien auch nicht offensichtlich sind. Hier kann man durchaus von einem verdeckten (und wahrschein sogar verschwiegenen) Mangel ausgehen. Möglicherweise sogar mit gezielter Manipulation der Software (Signalanzeige im KI). Ein Gutachter sollte auch in etwa klären können, wie lange die Stillegung vorliegt. Der Verkäufer wird ja nicht jahrelang ohne Probleme herumgefahren sein, und o Wunder, kurz nach dem Besitzerwechsel treten plötzlich Probleme auf.
Nicht vergessen sollte man dabei: Mit manipuliertem AGR-Ventil erlischt die Betriebserlaubnis. Hätte man also kurz nach dem Kauf einen Unfall gehabt und dies wäre entdeckt worden, hätte man als Käufer mit erheblichen Problemen zu rechnen gehabt.
Auch wenn manche hier diese Manipulation als Kavaliersdelikt sehen, dem ist nicht so. Also ruhig einen Experten mit dem konkreten Fall betrauen und mit ihm die weitere Vorgehensweise festlegen.
Spitzenmäßige Idee. Du gehst in Vorkasse und lässt das Auto erstmal so stehen. Am Ende kommt dann raus, dass der Gutachter nichts genaues sagen kann und der Vorbesitzer weiß von nichts. Wer bezahlt das dann? Ach ja, du.
Nimm das jetzt nicht böse auf, aber ein AGR ist finanziell kein Weltuntergang und du magst ja mit deiner Argumentation auch recht haben. Das heißt aber nicht unbedingt, dass du das bekommst und möglicherweise entstehen dir durch den Versuch viel höhere Kosten. Daher schaut man in dem Fall einfach mal nach und fixt es günstig und fertig. Nächstes Mal nimmt man dann halt jemanden mit, der sich im Motorraum auskennt oder kauft Neuwagen/welche mit Herstellergarantie.