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Autokauf/(Betrug)?
Hallo zusammen,
Folgendes ist mir passiert,habe ein Auto privat gekauft
Bezw. einen Smart..;-)
Anzahl der Vorbesitzer 1,checkheft gepflegt,hörte sich alles
gut an,die sitzheizung ist beim Beifahrer Defekt aber soll schnell
behoben werden durch eine Sicherung,sei vor kurzem passiert,
später stellte sich raus das die heizung schon beim Vorbesitzer Defekt,
Ja..da geht's schon los,auf der Zulassungsstelle hab ich auf den neuen
Fahrzeugbrief(der alte war ungültig) das ich nun der 4 Besitzer bin..
Das lückenlose checkheft was er mir später mit der post geschickt hat war
gar nicht lückenlos,statt bis 98.000 nur bis 35.000.
Habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren aber vergebens,ist plötzlich für
6 Wochen nach Pakistan verreist.
Nach 2000 km ist der Smart auf der Autobahn ausgegangen,zu Werkstatt geschleppt
und dann das große Schrecken,Totalschaden..Auto gekauft für 3000, Reparatur kostet
3700,- Euro..
Der Verkäufer weigert sich einen Cent zu bezahlen wie ich heute von der Schlichtungsstelle erfahren habe.
Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?
Habe 2 zeugen die seine Aussagen bestätigen können,1 Hand und checkheft lückenlos..nichts davon stimmte..handelt sich um einen ADAC vertag (Blau) für autoverkauf.ich hoffe ihr könnt mir helfen,bin am verzweifeln..
Gruß
Timi2
Beste Antwort im Thema
Ich sehe den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die vor Zeugen gemachten Angaben zum Fahrzeug nachweisbar falsch sind. Zögere nicht und erstatte erst mal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Zivilrechtlich Rückabwicklung mit Fristsetzung wegen Falschangaben und fehlen zugesicherter Eigenschaften verlangen.
Wenn Du kein Geld für Klage hast, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Rechtsberatung bei einem Anwalt zu stellen. Dieser wird bei Aussicht auf Erfolg einer Klage ggf. mit der Klageeinreichung einen Prozeßkostenhilfeantrag stellen. Sollte bei dem Verkäufer nichts zu holen sein, könnte dennoch die Betrugsanzeige durchaus die Wiedergutmachungseinsicht bei ihm erhöhen. Vielleicht auch die Bereitschaft sich um Schadensbegrenzung hinsichtlich des drohenden Strafprozeßes zu bemühen, steigern.
Allerdings, die Geschichte mit den leeren Taschen des nackten Mannes kennst je wohl...
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53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?
Zivilklage oder Strafanzeige? Oder beides?
Problematisch sehe ich daran das du den Betrug bzw den Betrugsversuch dem Verkäufer nachweisen musst. Der Kaufvertrag ( ADAC) wird sicherlich eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen haben, so das die einzige Möglichkeit darin besteht den Verkäufer eine arglistiger Täuschung bewiesen werden muss, um den Kaufvertrag rückzuwickeln,bzw die Schadensersatzanspüche geltend machen zu können.
Wenn ein Wagen aus Erstbesitz bereits 4 Vorbesitzer hatte, fällt das IMHO nicht mehr in den Bereich der Sachmängelhaftung, sondern stellt eher einen Mangel hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaften dar.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ein Wagen aus Erstbesitz bereits 4 Vorbesitzer hatte, fällt das IMHO nicht mehr in den Bereich der Sachmängelhaftung, sondern stellt eher einen Mangel hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaften dar.
Stimmt, so wie ich gelesen habe ist aber ein Vorbesitzer= Fahrzeug aus zweiter Hand. Natürlich muss man den Betrug auch wiederum beweisen.
Was meint denn dein Anwalt?
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Habe 2 zeugen die seine Aussagen bestätigen können,1 Hand und checkheft lückenlos..nichts davon stimmte..handelt sich um einen ADAC vertag (Blau) für autoverkauf.
Der Vertrag ist auch vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben worden?
Was ist denn am Auto kaputtgegangen?
Scan mal den Kaufvertrag ein und zeig ihn uns, natürlich geschwärzt.
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren aber vergebens,ist plötzlich für
6 Wochen nach Pakistan verreist.
Müßte er nicht inzwischen wieder zurück sein, da nach deiner Schilderung seit der Anzeige 4 Monate vergangen sind? Oder ist er gerade erst abgereist?
Ich sehe den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die vor Zeugen gemachten Angaben zum Fahrzeug nachweisbar falsch sind. Zögere nicht und erstatte erst mal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Zivilrechtlich Rückabwicklung mit Fristsetzung wegen Falschangaben und fehlen zugesicherter Eigenschaften verlangen.
Wenn Du kein Geld für Klage hast, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Rechtsberatung bei einem Anwalt zu stellen. Dieser wird bei Aussicht auf Erfolg einer Klage ggf. mit der Klageeinreichung einen Prozeßkostenhilfeantrag stellen. Sollte bei dem Verkäufer nichts zu holen sein, könnte dennoch die Betrugsanzeige durchaus die Wiedergutmachungseinsicht bei ihm erhöhen. Vielleicht auch die Bereitschaft sich um Schadensbegrenzung hinsichtlich des drohenden Strafprozeßes zu bemühen, steigern.
Allerdings, die Geschichte mit den leeren Taschen des nackten Mannes kennst je wohl...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?
Zivilklage oder Strafanzeige? Oder beides?
Zivilklage..falls wir uns nicht einigen sollte
Ich erst dann Strafanzeige meinte der nette Polizist..
Letztendlich kann man als Geschädigter immer noch einen 30 Jahre lang gültigen Vollstreckungstitel gegen den Verkäufer erwirken. Irgendwann in den 30 Jahren wird er wohl mal wieder zu Geld kommen, wenn er gegenwärtig klamm ist.
Hoffentlich ist der Verkäufer nicht in einem Al Quaida Ausbuildungscamp
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn ein Wagen aus Erstbesitz bereits 4 Vorbesitzer hatte, fällt das IMHO nicht mehr in den Bereich der Sachmängelhaftung, sondern stellt eher einen Mangel hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaften dar.
Stimmt, so wie ich gelesen habe ist aber ein Vorbesitzer= Fahrzeug aus zweiter Hand. Natürlich muss man den Betrug auch wiederum beweisen.
Was meint denn dein Anwalt?
War noch nicht beim Anwalt,hab immernoch die Hoffnung
gehabt das er mir dich entgegen kommt,(wie Naiv)der Anwalt
wollte für das Beratungsgespräch 250 Euro..
Wollte mich erstmal an euch wenden,nach euren Ratschlägen werde
ich auch handeln..
Zitat:
Original geschrieben von Timi2
Zivilklage..falls wir uns nicht einigen sollte
Ich erst dann Strafanzeige meinte der nette Polizist..
Hast du dir den Namen von dem Beamten notiert bzw. hast du Zeugen, daß er dir wirklich diesen Ratschlag gegeben hat?