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Autokauf/(Betrug)?

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 17:26

Hallo zusammen,

Folgendes ist mir passiert,habe ein Auto privat gekauft

Bezw. einen Smart..;-)

Anzahl der Vorbesitzer 1,checkheft gepflegt,hörte sich alles

gut an,die sitzheizung ist beim Beifahrer Defekt aber soll schnell

behoben werden durch eine Sicherung,sei vor kurzem passiert,

später stellte sich raus das die heizung schon beim Vorbesitzer Defekt,

Ja..da geht's schon los,auf der Zulassungsstelle hab ich auf den neuen

Fahrzeugbrief(der alte war ungültig) das ich nun der 4 Besitzer bin..

Das lückenlose checkheft was er mir später mit der post geschickt hat war

gar nicht lückenlos,statt bis 98.000 nur bis 35.000.

Habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren aber vergebens,ist plötzlich für

6 Wochen nach Pakistan verreist.

Nach 2000 km ist der Smart auf der Autobahn ausgegangen,zu Werkstatt geschleppt

und dann das große Schrecken,Totalschaden..Auto gekauft für 3000, Reparatur kostet

3700,- Euro..

Der Verkäufer weigert sich einen Cent zu bezahlen wie ich heute von der Schlichtungsstelle erfahren habe.

Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?

Habe 2 zeugen die seine Aussagen bestätigen können,1 Hand und checkheft lückenlos..nichts davon stimmte..handelt sich um einen ADAC vertag (Blau) für autoverkauf.ich hoffe ihr könnt mir helfen,bin am verzweifeln..

Gruß

Timi2

Beste Antwort im Thema

Ich sehe den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die vor Zeugen gemachten Angaben zum Fahrzeug nachweisbar falsch sind. Zögere nicht und erstatte erst mal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Zivilrechtlich Rückabwicklung mit Fristsetzung wegen Falschangaben und fehlen zugesicherter Eigenschaften verlangen.

Wenn Du kein Geld für Klage hast, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Rechtsberatung bei einem Anwalt zu stellen. Dieser wird bei Aussicht auf Erfolg einer Klage ggf. mit der Klageeinreichung einen Prozeßkostenhilfeantrag stellen. Sollte bei dem Verkäufer nichts zu holen sein, könnte dennoch die Betrugsanzeige durchaus die Wiedergutmachungseinsicht bei ihm erhöhen. Vielleicht auch die Bereitschaft sich um Schadensbegrenzung hinsichtlich des drohenden Strafprozeßes zu bemühen, steigern. :cool:

Allerdings, die Geschichte mit den leeren Taschen des nackten Mannes kennst je wohl...

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Zitat:

Original geschrieben von Timi2

Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?

Zivilklage oder Strafanzeige? Oder beides?

am 23. Januar 2012 um 17:40

Problematisch sehe ich daran das du den Betrug bzw den Betrugsversuch dem Verkäufer nachweisen musst. Der Kaufvertrag ( ADAC) wird sicherlich eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen haben, so das die einzige Möglichkeit darin besteht den Verkäufer eine arglistiger Täuschung  bewiesen werden muss, um den Kaufvertrag  rückzuwickeln,bzw die Schadensersatzanspüche geltend machen zu können.

 

 

Wenn ein Wagen aus Erstbesitz bereits 4 Vorbesitzer hatte, fällt das IMHO nicht mehr in den Bereich der Sachmängelhaftung, sondern stellt eher einen Mangel hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaften dar.

am 23. Januar 2012 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn ein Wagen aus Erstbesitz bereits 4 Vorbesitzer hatte, fällt das IMHO nicht mehr in den Bereich der Sachmängelhaftung, sondern stellt eher einen Mangel hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaften dar.

Stimmt, so wie ich gelesen habe ist aber ein Vorbesitzer= Fahrzeug aus zweiter Hand. Natürlich muss man den Betrug auch wiederum beweisen.

 

Was meint denn dein Anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von Timi2

Habe 2 zeugen die seine Aussagen bestätigen können,1 Hand und checkheft lückenlos..nichts davon stimmte..handelt sich um einen ADAC vertag (Blau) für autoverkauf.

Der Vertrag ist auch vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben worden?

Was ist denn am Auto kaputtgegangen?

am 23. Januar 2012 um 18:05

Scan mal den Kaufvertrag ein und zeig ihn uns, natürlich geschwärzt.

Zitat:

Original geschrieben von Timi2

Habe versucht den Verkäufer zu kontaktieren aber vergebens,ist plötzlich für

6 Wochen nach Pakistan verreist.

Müßte er nicht inzwischen wieder zurück sein, da nach deiner Schilderung seit der Anzeige 4 Monate vergangen sind? Oder ist er gerade erst abgereist?

Ich sehe den Tatbestand des Betruges erfüllt, da die vor Zeugen gemachten Angaben zum Fahrzeug nachweisbar falsch sind. Zögere nicht und erstatte erst mal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug. Zivilrechtlich Rückabwicklung mit Fristsetzung wegen Falschangaben und fehlen zugesicherter Eigenschaften verlangen.

Wenn Du kein Geld für Klage hast, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Gerichtes einen Antrag auf Rechtsberatung bei einem Anwalt zu stellen. Dieser wird bei Aussicht auf Erfolg einer Klage ggf. mit der Klageeinreichung einen Prozeßkostenhilfeantrag stellen. Sollte bei dem Verkäufer nichts zu holen sein, könnte dennoch die Betrugsanzeige durchaus die Wiedergutmachungseinsicht bei ihm erhöhen. Vielleicht auch die Bereitschaft sich um Schadensbegrenzung hinsichtlich des drohenden Strafprozeßes zu bemühen, steigern. :cool:

Allerdings, die Geschichte mit den leeren Taschen des nackten Mannes kennst je wohl...

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Timi2

Habe leider keine Rechtsschutz,habe dann Anzeige erstattet und mittlerweile sind 4 Monaten vergangen,ich weiß nicht was ich machen soll,der Anwalt würde mich auch noch Geld kosten,wie stehen meine Chancen?

Zivilklage oder Strafanzeige? Oder beides?

Zivilklage..falls wir uns nicht einigen sollte

Ich erst dann Strafanzeige meinte der nette Polizist..

Letztendlich kann man als Geschädigter immer noch einen 30 Jahre lang gültigen Vollstreckungstitel gegen den Verkäufer erwirken. Irgendwann in den 30 Jahren wird er wohl mal wieder zu Geld kommen, wenn er gegenwärtig klamm ist.

am 23. Januar 2012 um 18:18

Hoffentlich ist der Verkäufer nicht in einem Al Quaida Ausbuildungscamp

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn ein Wagen aus Erstbesitz bereits 4 Vorbesitzer hatte, fällt das IMHO nicht mehr in den Bereich der Sachmängelhaftung, sondern stellt eher einen Mangel hinsichtlich der zugesicherten Eigenschaften dar.

Stimmt, so wie ich gelesen habe ist aber ein Vorbesitzer= Fahrzeug aus zweiter Hand. Natürlich muss man den Betrug auch wiederum beweisen.

Was meint denn dein Anwalt?

War noch nicht beim Anwalt,hab immernoch die Hoffnung

gehabt das er mir dich entgegen kommt,(wie Naiv)der Anwalt

wollte für das Beratungsgespräch 250 Euro..

Wollte mich erstmal an euch wenden,nach euren Ratschlägen werde

ich auch handeln..

Zitat:

Original geschrieben von Timi2

Zivilklage..falls wir uns nicht einigen sollte

Ich erst dann Strafanzeige meinte der nette Polizist..

Hast du dir den Namen von dem Beamten notiert bzw. hast du Zeugen, daß er dir wirklich diesen Ratschlag gegeben hat? :eek:

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