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Autokauf - Brief bei der Bank - Optionen für Ablauf

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 15:27

Hallo zusammen,

Ich brauche Eure Hilfe :)

Und zwar möchte ich einen gebrauchten Wagen kaufen. Soweit passt alles, wir sind uns handelseinig. Das Problem 1: der Wagen ist über das Gewerbe des Verkäufers bei der VW-Bank finanziert und muss ausgelöst werden. Er kann/möchte die Summe für die Auslösung (knapp 40.000 Euro also kein Pappenstiel) nicht aufbringen. Das Problem 2: Der Wagen steht etwa 650km weit entfernt am anderen Ende der Republik....alles nicht ganz einfach und ich zwar schon einige Autos ge- und verkauft (was sich halt so über die Jahre mit Anfang 40 ergeben hat....) aber so ein komplexes Geschäft noch nie.

Vorweg: Als Gefälligkeit kann ich über den Schwager eines Freundes der nur etwa 100km weit weg wohnt, den Wagen begutachten lassen, so dass ich weiß, was ich kaufe bzw. dass der Wagen real in dem versprochenen Zustand ist.

Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, wie das ablaufen könnte um das Risiko für beide Parteien gering zu halten, denn ohne Sicherheit in Vorleistung treten kann und will ich natürlich nicht. 3 Varianten fallen mir ein:

Variante 1:

1. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag- zusätzlich setzen wir eine Vollmacht auf für die Volkswagen Bank. Bevollmächtigt würde, dass ich den Auslösebetrag bzw. den Gesamtbetrag an die Volkswagen Bank entrichte und entsprechend der Fahrzeugbrief an mich geschickt werden soll,

2. Nach Bestätigung der Bank über Eingang der Vollmacht weise ich den Kaufvertrag an

3. Der VK schickt mir parallel die für die Ummeldung noch relevanten Unterlagen (TÜV, ASU) und die Schilder

4. Nach Erhalt des Briefs melde ich den Wagen um, und komme mit den neuen Kennzeichen zur Abholung des Wagens

5. Dieser kann dann in der Zeit natürlich nicht mehr bewegt werden

RISIKO: Was passiert, wenn der Wagen während der Prozedur irgendeinen Schaden erfährt?

Variante 2:

2. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag, das Autohaus bekommt den Brief von der Bank (das geht laut VK)

3. Ich komme vorbei und die Bezahlung nehmen wir per Direktüberweisung im Autohaus vor, wenn das für das Autohaus OK ist

4. Ich würde dann doch die bestehenden Kennzeichen nutzen um die Überführung zu machen, im Kaufvertrag sichern wir zu, dass ich am nächsten Werktag die Ummeldung erledige und die Schilder an den VK zurückschicke

PROBLEM: Der VK möchte ungern bzw, nicht, dass die Überführung mit seinen Kennzeichen gemacht wird

Bleibt irgendwie nur Variante 3:

1. VK möchte nicht, dass ich die Überführung mit seinen Kennzeichen mache,

2. Da müsste der VK den Wagen ja mit dem Brief abmelden und entsprechend vorher auslösen. Da kann ich irgendwie ja nicht unterstützen.

3. Dann würde ich vorbeikommen, den Kaufbetrag überweisen/ in Echtzeit senden und den Wagen mit Ü-Kennzeichen mit Papieren mitnehmen

PROBLEM: Geld für Auslösung ggf. nicht vorhanden

Fällt hier jemandem noch was schlaues ein, wie man das idealerweise eintüten könnte? Wie gesagt, auch wenn das alles seriös wirkt, sein Gewerbe eine etablierte lokale Firma ist und alles plausibel ist (vorhandene Doku zum Auto sowie die Geschichte, warum er verkauft), wäre ich ja irre, wenn ich ohne Sicherheit einen solchen Betrag als Vorleistung bezahle....

Bin gespannt auf Eure Tipps! Herzlichen Dank vorab!

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68 Antworten

Hatte in der Vergangenheit das gleiche Problem, nur daß der Kauf von Privat war..

Damals hatte ich das mit dem Fahrzeugbrief im Kaufvertrag vermerkt.. Und direkt bar bezahlt. Bin dann mit seinen Kennzeichen nach Hause gefahren. Der Verkäufer hat dann seinen Kredit abgelöst und mir den Fahrzeugbrief per Express-Einschreiben zukommen lassen. Den Fahrzeugschein und sonstige Unterlagen hatte ich schon beim Kauf mitgenommen und auch einen Zeugen dabei gehabt und mich bei ihm Zuhause getroffen (nicht irgendwo am Bahnhof oder so). Als der Brief angekommen ist wurde der Wagen anschliessend auf mich umgemeldet und die Kennzeichen habe ich ihm danach per Post zugeschickt.

Richtig, da wärest Du irre. Und das Problem ist auch nicht Deins - sondern das des Verkäufers.

1. Geld gegen Auto mit vollständigen Papieren. Nichts anderes. Wenn seine Hausbank ihm das zur Auslösung nicht Zwischenfinanzieren will, kann das nicht Dein Problem sein.

2. auch wenn es weit ist, sofern es um etwas weniger gängiges geht was man so nicht überall findet, hinfahren und ansehen. Also wenn ich lese „der Schwager eines Freundes“ ... hey ich würde meinem Schwager nicht vertrauen dass der in meinem Sinne das prüfen kann. Es geht um Dein Geld - also solltest Du prüfen ob Du das für die Ware ausgeben willst

3. Überführung muss man dann sehen - ob der Verkäufer evtl beim Abmelden KZK macht. Evtl musst Du eben 2x hin. Siehe 2 - wenn es was besonderes ist ...

Wenn es etwas gängiges ist, was bei jedem Markenhändler so oder ähnlich als Rückläufer zu finden ist würde ich überlegen ob ich das überhaupt mache. Was machst Du eigentlich, wenn zum blöden Zeitpunkt (Geld schon weg, Brief/Auto noch nicht da) diese Firma Insolvenz anmelden muss?

Klingt alles etwas arg anstrengend. Was macht jetzt diesen VW so furchtbar unwiderstehlich, dass es ausgerechnet dieser sein muss? Junge Geschäftsfahrzeuge laufen im Pkw-Bereich üblicherweise im Leasing. Etwas Skepsis wäre also nicht falsch.

Zu allererst würde ich sicherstellen, daß das Fahrzeug in dem angepriesenen Zustand ist. Vorzugsweise sollte man das selbst machen oder einen Fachmann beauftragen.

Mit dem Bargeld hinfahren, das Auto begutachten, Geld auf die Bank bringen, Dokumente und Auto übernehmen. Zur Zulassungstelle und dort KZK besorgen.

Für diese Aktion braucht man den ganzen Tag, also vorher klären, Brief ist bei der Bank, Zulassungstelle hat eine entsprechende Öffnungszeit. Die Anreise sollte in diesem Fall am Vortag geschehen, da es sonst knapp wird.

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 15:56

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2021 um 17:45:08 Uhr:

Klingt alles etwas arg anstrengend. Was macht jetzt diesen VW so furchtbar unwiderstehlich, dass es ausgerechnet dieser sein muss? Junge Geschäftsfahrzeuge laufen im Pkw-Bereich üblicherweise im Leasing. Etwas Skepsis wäre also nicht falsch.

Nee, ist ein wenig anders gelagert: ist zwar auf seine Firma angemeldet, aber ein privat genutzter T6 den er im Gegenzug zu irgendeiner Förderung bekommen hat. Da er ihn viel zu wenig fahren kann (BJ2018, gerade mal 15t km runter) möchte er ihn lieber abgeben.

Was macht ihn unwiderstehlich: nix, außer dass er ziemlich exakt meiner Wunschausstattung entspricht, unfallfrei, aus 1. Hand ist, eine saubere Wartungshistorie beim lokalen VW-Autohaus hat und im Vergleich zu den x-100 die am Markt sind, nicht schon super viele Kilometer runter hat...die allermeisten, die ich finde haben entweder knappe 100k KM runter (was ja kein Zufall ist, wenn man die Foren so liest) oder sind eben extrem teuer.

Ja, T6er gibts ohne Ende, aber hier stimmt halt Preis/Gegenwert für das Auto (sofern halt nix dran ist, wovon ich jetzt mal ausgehe). In sofern wäre es mir die Mühe wert ihn da holen zu fahren. Aber dieses Zug-um-Zug Geschäft ist in der Tat was anstrengend...

Das wäre mir alles zu anstrengend.

Andere Mütter haben auch schöne Töchter!

Warum MUSS es denn genau DIESE Karre sein???

Und der Schwager prüft??? Was ist, wenn der was "übersieht"? Dann gibt es Krach bis einen die Demenz heimsucht und das große Vergessen einsetzt.

Zitat:

@sauseschritt schrieb am 8. Juni 2021 um 17:27:53 Uhr:

Vorweg: Als Gefälligkeit kann ich über den Schwager eines Freundes der nur etwa 100km weit weg wohnt, den Wagen begutachten lassen, so dass ich weiß, was ich kaufe bzw. dass der Wagen real in dem versprochenen Zustand ist.

Ist er beruflich als Gutachter tätig?

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 16:18

Zitat:

@Dofel schrieb am 8. Juni 2021 um 18:02:12 Uhr:

Das wäre mir alles zu anstrengend.

Andere Mütter haben auch schöne Töchter!

Warum MUSS es denn genau DIESE Karre sein???

Und der Schwager prüft??? Was ist, wenn der was "übersieht"? Dann gibt es Krach bis einen die Demenz heimsucht und das große Vergessen einsetzt.

Wie oben geschrieben: viel zu "übersehen" gibt es nicht. Der Hobel hat gerade mal 16k Kilometer auf der Uhr, ist scheckheft-gepflegt und unfallfrei. Zu schauen gibt es da, dass es keine Überlackierungen oder andere verdächtige Auffälligkeiten gibt, der Wagen ordentlich fährt und was der Verkäufer in reell so für einen Eindruck macht. Da gibt es nix zu verzeihen oder Krach :) Bin dann doch halbwegs reflektiert und weiß im Zweifel schon, bei wem ich die Schuld suchen muss, wenn es dann doch ein PRoblem gibt ;)

Aber ja- es MUSS sicherlich nicht genau dieser Wagen sein, dafür ist das Modell zu häufig zu finden. Aber ein ziemliches Nord/Ost / Süd-Gefälle im Preisniveau habe ich über die 2 Monate, die ich jetzt suche definitiv festgestellt und bin prinzipiell bereit, ein wenig Aufwand dafür zu treiben. Stärkt ja irgendwie auch die Bindung zu einem Wagen, wenn er eine gewisse Vorgeschichte hat und nicht beim GEbrauchtwagen-Freddi um die Ecke an einem Donnerstag-Nachmittag klar gemacht wurde...

Aber der Punkt ist angekommen :) Lasst uns zu meiner Frage zurückkehren: welche Variante ist die für beide Parteien risikoärmste, 1 Tag muss ich eh investieren für den Transfer.

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 16:22

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 8. Juni 2021 um 18:18:17 Uhr:

Zitat:

@sauseschritt schrieb am 8. Juni 2021 um 17:27:53 Uhr:

Vorweg: Als Gefälligkeit kann ich über den Schwager eines Freundes der nur etwa 100km weit weg wohnt, den Wagen begutachten lassen, so dass ich weiß, was ich kaufe bzw. dass der Wagen real in dem versprochenen Zustand ist.

Ist er beruflich als Gutachter tätig?

Nö, aber er kennt sich schon ein wenig aus, so wie ich auch sonst einfach einen Freund zu einem 4-Augen-Prinzip mitgenommen hätte. Wie schon geschrieben, der Wagen ist ziemlich frisch (15tkm) und explizit unfallfrei mit Restgarantie. Da kann man jetzt nicht so viel falsch machen denke ich. Die Firma vom VK ist ein 20 Jahre altes etabliertes lokales Unternehmen (laut meiner Google-Recherche), das nix mit KfZ oder so zu tun hat, so dass ich da guter Dinge bin. Schäden jeglicher Art hätte er ja auch der Bank melden müssen, und die VW Bank ist ja jetzt nicht irgendeine Klitsche...

Ich habe bei Autokäufen von weit weg öfter mal 2 bis 4 Tage "verschwendet" - ich habe das gerne gemacht, weil das Auto es wert war.

Ich will Dir Deine Illusion ja nicht rauben, da Du ja so sicher bist nix falsch machen zu können...aber wenn vergleichbare Fz. um die 100k km runter haben und dieser nur 16k, das macht Dich nicht stutzig?

Abgesehen davon, werden auf MT sehr oft Themen diskutiert nach dem Motto "Da konnte ich doch gar nichts falsch machen " und trotzdem wars ein Reinfall.

Ich will damit sagen, auch wenn's weit weg ist, sollte man nicht die Zeit/kosten sparen um persönlich hinzufahren um sich ein Bild zu machen. Hinterher ist der Aufwand viel höher.

Gruß jaro

Zu deiner eigentlichen Frage ich kann dir zu nichts raten.

Eine kleine Geschichte über den Brief von der Bank bekommen.

Ging um eine Restsumme von 1700 Euro.

Kollege zu Bank ,ich möchte mein KFZ auslösen.

Bank,dann haben wir aber Zinsverlust,kommen sie morgen wieder die Fachabteilung wird es ausrechnen.

Gut,ausgerechnet.

Hier ist das Geld.

Bank ,so einfach geht das nicht,wir müssen erstmal prüfen ob Drittlasten vorhanden sind..

Drei Tage später,alles Ok.

So hier ist das Geld.

Der Brief wird ihnen dann so in 3 Tagen von der Verwahrstelle an sie weitergeleitet..

Eventuell ist es ja heute anders .

AEG

Zum Abmelden braucht der Verkäufer den Brief nicht. Zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen reichen Kopien. Deine Variante 1 oder 2 ist also problemlos umsetzbar. Ich würde mich für die Auslösung des Briefes beim Vertragshändler entscheiden.

Ich würde es für sinnvoll halten, wenn nach Unterschriftsleistung der komplette Kaufpreis an die finanzierende Bank per Blitzüberweisung rausgeht (Gutschriftsbestätigung bei der finanzierenden Bank), der T6 unangemeldet übergeben und mit Kuzzeitkennzeichen überführt wird, wobei die Bank über ihren Verwahrdienstleister den Brief (ZB Teil 2) an die Zulassungsstelle des Käufers direkt übersendet (ggf. auch an den Käufer). Was die finanzierende Bank dann an den Verkäufer auszukehren hat, sollten die untereinander ausmachen. Die Kurzzeitkennzeichen könnte der Verkäufer beim Abmelden mit einer Vollmacht für den Käufer mitbringen.

Als Käufer 2 x hin und her zu fahren, fände ich nun auch nicht weiter schlimm.

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