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Autokauf - Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - Statt Euro4 aufeinmal nur Euro2

Fiat
Themenstarteram 22. November 2010 um 18:48

Hallo und Guten Abend,

 

ich fand kein besseres Forum für mein Anliegen, im zweifel bitte verschieben lieber Admin!

 

Folgendes ist passiert:

 

Ich habe auf Exxx ein Auto für 2000,- ersteigert, dieses war u.a. mit "Emissionsklasse Euro4" als Artikelmerkmal angegeben. Nun habe ich den Verkäufer kontaktiert (ich habe das Auto noch nicht mal live gesehen) und gefragt ob das stimme. Erst hat er sich garnicht gemeldet, einen Tag später habe ich Ihn dann angerufen. Aus dem Fahrzeugschein las er mir dann Euro2 vor. Nun droht er mir schon mit dem Anwalt falls ich das fahrzeug nicht abnehme. Ich sagte Ihm, das ich grundsätzlich weiterhin Interesse habe, aber nicht zum selben Preis.

 

2 Fragen: Bin ich verpflichtet das Auto zu kaufen? Welchen Betrag kann man als Minderung hier ansetzen?

 

Vielen Dank schon Mal für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Also ich würde generell von niemandem ein Auto kaufen der versucht hat mich zu bescheissen.

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Du musst das Auto nicht kaufen. Schließlich ist dir der Wagen mit Euro 4 verkauft worden, hat aber nur Euro 2. Wieviel er dir sonst wert ist, das musst du selbst wissen. Nehmen musst du ihn jedenfalls nicht.

Zitat:

2 Fragen: Bin ich verpflichtet das Auto zu kaufen?

Höchstwarscheinlich nicht.

Gibt es das ersteigerte Fahrzeug eigentlich in diese Preisklasse/alter überhaupt mit Euro4?

 

Zitat:

Welchen Betrag kann man als Minderung hier ansetzen?

Du kannst gar keine Minderung ansetzen.

Wenn der Verkäufer evt. preislich runtergehen möchte, kannst du sein nachgebessertes Angebot annehmen.

Er wird wohl eher eine neue Versteigerung starten, erwarte ich.

Klarer Betrug. Sein Anwalt ist blöde, wenn er sich der Sache annimmt :)

Fahr den Verkäufer mal so richtig an. Drohe dem mit deinem Anwalt :D (und ich würde da keinen Blat vorm Mund nehmen. Betrüger)

Haste ne Kopie des Angebots, wo man E4 sieht, gesichert? ;)

Themenstarteram 23. November 2010 um 20:54

Jo, vielen Dank Warkanoid, habe schnell noch mal einen Ausdruck gemacht! :cool:

 

Ok, ich habe also gelernt, das ich den Wagen nicht nehmen muss.

 

Bis dato dachte ich immer ich habe EIN auto (war ja keine Fahrgestellnummer in der Auktion)

mit den angegeben Eckdaten gekauft. (Mit der Fgst.Nummer wäre es ja ein bestimmtes)

Wenn nun eine der Angaben nicht stimmt, sondern minderwertiger ist gibt es eine Kaufpreisminderung

nach bestimmten Kriterien. Nur eben diese kenne ich nicht.

 

Stimmt das was NissanMann gesagt hat, das ich keine Minderung ansetzen kann? Wäre mir neu.

 

Gruß

 

Zitat:

Original geschrieben von LackschuhDieter

Stimmt das was NissanMann gesagt hat, das ich keine Minderung ansetzen kann? Wäre mir neu.

Wieso neu?:confused:

Wie willst du der angemessene Höhe dieser Minderung bestimmen?

Wenn du die Lieferung der Ware wegen "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" verweigerst, kann dies durchaus rechtens sein. Dann ist aber der Kaufvertrag nichtig.

Evt. neue Preisverhandlungen müssen dann Käufer wie Verkäufer zufriedenstellen, damit ein neuer Kaufvertrag zustande kommt.

Was stellst du dich vor???

Themenstarteram 23. November 2010 um 21:15

Das meinte ich ja mit dem was ich darüber geschrieben hatte. Ich erinnere mich mal gelesen zu haben wie man sowas berechnet, dH da muss es also eine Regel für geben und nicht Käufer oder Verkäufer können selber frei bestimmen.

 

Irgendwie so ähnlich wie Kaufpreis x Wert der "unbeschädigten" Sache / Wert der "beschädigten" Sache oder so.

 

Nur wie will man das mit der Abgasnorm in Zahlen packen??

 

Gruß

 

 

Zitat:

Original geschrieben von LackschuhDieter

Nur wie will man das mit der Abgasnorm in Zahlen packen??

Schwer bis unmöglich.

Wobei ich davon ausgehe, dass dieses Fahrzeug mit das entspechende Alter (und Preis) gar nicht mit Euro4 exiziert.

Der Verkäufer wird hervorbringen, dass ein Irrtum beim Verfassen des Verkaufstextes vorliegt. Und damit dürfte er durchaus durchkommen, wenns ums Abwehren eine Minderung geht.

Was für ein Auto war es?

Alter, Km usw.?

Für 2T€ wird ausser dir wohl kaum ein Bieter von Euro4 ausgegangen sein, denke ich.

Diese Angabe ist übrigens auch verwirrend:

Schadstoffklasse 4 - Grün

Euro 2

heisst es richtig.

Ein Laie könnte da schnell etwas durcheinander bringen, und ein Irrtum ist passiert.

Themenstarteram 23. November 2010 um 21:40

Jaja, ich hab ja auch nie behauptet das der mich absichtlich getäuscht hat.

 

Nur ist es bei einer Ebay Auktion ja so,das die Angaben nun mal zum Kaufpreis führen.

Hätte er beispielsweise 100.000km zu wenig angegeben (als Irrtum) wäre das Auto sicherlich für mehr Geld versteigert worden, verstehst Du? Und ich hab ersteigert blablabla...EURO4, etc zum Preise X. Nu hat er aber nur Euro2, das ist deutlich schlechter.

 

Ich hab verstanden das ich den Wagen nicht mehr abnehmen muss, aber wenn ich das Auto nunmal grundsätzlich noch haben wollte, da bin ich mir halt jetzt unsicher was ih bezahlen soll.

 

Gruss

ich glaube nicht, das es da einen festgesetzen satz an entschädigung gibt. würde mich mit der verkäufer versuchen zu einigen, wenn du den wagen doch haben willst. wenn nicht, dann bist du im recht, und musst den wagen nicht nehmen.

Themenstarteram 23. November 2010 um 21:54

Der VK bot mir doch tatsächlich 50€ an. :eek:

würde mal den steuerunterschied zwischen euro2 und euro4 ausrechnen. sagen wir mal, du fährt das auto noch 4 jahre, dann würde ich die differenz mit 4 malnehmen und was rauskommt, als nachlass vorschlagen. ein wirklicher nachteil ist sonst ja nicht da.

Also ich würde generell von niemandem ein Auto kaufen der versucht hat mich zu bescheissen.

Themenstarteram 23. November 2010 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von Dynomyte

würde mal den steuerunterschied zwischen euro2 und euro4 ausrechnen. sagen wir mal, du fährt das auto noch 4 jahre, dann würde ich die differenz mit 4 malnehmen und was rauskommt, als nachlass vorschlagen. ein wirklicher nachteil ist sonst ja nicht da.

Ich glaub das ist nicht so viel, aber darum gehts mir gar nicht. Ziel war für wenig Geld ein Auto mit (u.a.) möglichst aktueller

Abgasnorm (=umweltfreundlich) zu erwerben. Beim finanziellen spielt neben der Steuer aber auch der Wiederverkaufswert eine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von LackschuhDieter

 

Ich glaub das ist nicht so viel, aber darum gehts mir gar nicht. Ziel war für wenig Geld ein Auto mit (u.a.) möglichst aktueller

Abgasnorm (=umweltfreundlich) zu erwerben. Beim finanziellen spielt neben der Steuer aber auch der Wiederverkaufswert eine Rolle.

Wiederverkaufswert bei einem jetzt schon mindestens 10 Jahre alten Auto? Ab dem 1. Januar 2001 war bei Neuzulassungen Euro 3 vorgeschrieben - das Auto, von dem wir reden, ist also älter.

Wenn du den Wagen willst, schlag' dem Verkäufer eine deiner Meinung nach gerechtfertigte Minderung vor - wenn nicht, sag' ihm, dass du den Wagen mit Euro 2 nicht willst. Was er darauf antwortet, wirst du dann sehen.

Ganz ehrlich: Du hättest den Verkäufer vor dem Bieten fragen können, ob und wie der alte Wagen (wie alt?) auf Euro 4 kommt. Dann wäre das jetzt kein Problem.

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