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Autokauf Geld überweisen

223 Antworten
Themenstarteram 30. Januar 2021 um 12:43

Hallo liebe leute :)

ich hab bei mobile einen Wunderschönen Wagen entdeckt (73k €) der bei einem Autorisierten Mercedes Benz Händler steht...

Nach besichtigung etc. hat mir der Verkäufer den Kaufvertrag per Mail geschickt und ich hab ihn unterschrieben zurückgesendet soweit so gut :).

Da ich nicht Geld zahlen wollte bevor ich auch nur irgendwas in der Hand habe, hat der Verkäufer mir ohne wenn und aber Fahrzeugbrief und Schein zugeschickt zur Autoanmeldung...

Kann ich nun ohne mir sorgen machen zu müssen Ihm die volle Summe überweisen? Aus irgendeinem Grund möchte er diese Summe nicht bar annehmen...

Wie würdet ihr das handhaben? (Autohaus hat vor ort einen sehr seriösen Eindruck gemacht).

Am liebsten wäre mir natürlich Bar (Auto gegen Geld) aber leider ist das angeblich nicht möglich..

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Hinfahren und vor Ort per Smartphone eine Sofortüberweisung tätigen. Vorher aber mit der Bank und dem Verkäufer abklären.

Gibt es eigentlich noch die Alternative "bankbestätigter Scheck"?

Themenstarteram 30. Januar 2021 um 12:52

Sofortüberweisungen gehen bei meiner Bank nur bis 15000€ :/(

Geldwäschegesetz ist das Zauberwort.

Der Händler kennt das und möchte deshalb dein Bargeld nicht ;)

Themenstarteram 30. Januar 2021 um 12:57

also würdet ihr dann vorab schonmal überweisen?

und achja @A346 RIP Fritzi :D

Kannst doch mit seiner Bank sprechen, dass Du am Tage X 73.000 Euronen von deinem Konto an XXX überweisen möchtest und sie Dir dafür die Freigabe erteilt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Händler zwischen Überweisung und Abholung in die Insolvenz rutscht, ist zwar gering, aber existent. Ich hab früher das dann mit einem von der Bank ausgestellten Scheck mit entsprechendem Anschreiben geregelt.

Wobei der Hinweis auf das Geldwäschegesetz zwar richtig ist, das Verhalten der Händler aber unsinnig. Nur zu faul, diese kleine Formalität zu erledigen.

Auto gegen Geld! So lief das Jahrzehntelang.

 

Und solange der Gesetzgeber nichts ändert, werd ich an dieser Praxis nichts ändern!

 

Wenn der Verkäufer verkaufen will soll er das Geld annehmen oder eine andere sichere Möglichkeit anbieten das Geschäfft sicher abzuschließen. z.B. via Treuhandkonto aber so das wenn das Geschäft platzt der Käufer sein Geld zurückbekommt!

Stimme ich dir uneingeschränkt zu. Zumal viele Händler gar kein Problem damit haben, Bargeld auch über 10.000,- € anzunehmen.

Zitat:

@BMWn00b schrieb am 30. Januar 2021 um 13:43:49 Uhr:

Hallo liebe leute :)

ich hab bei mobile einen Wunderschönen Wagen entdeckt (73k €) der bei einem Autorisierten Mercedes Benz Händler steht...

Nach besichtigung etc. hat mir der Verkäufer den Kaufvertrag per Mail geschickt und ich hab ihn unterschrieben zurückgesendet soweit so gut :).

Da ich nicht Geld zahlen wollte bevor ich auch nur irgendwas in der Hand habe, hat der Verkäufer mir ohne wenn und aber Fahrzeugbrief und Schein zugeschickt zur Autoanmeldung...

Kann ich nun ohne mir sorgen machen zu müssen Ihm die volle Summe überweisen? Aus irgendeinem Grund möchte er diese Summe nicht bar annehmen...

Wie würdet ihr das handhaben? (Autohaus hat vor ort einen sehr seriösen Eindruck gemacht).

Am liebsten wäre mir natürlich Bar (Auto gegen Geld) aber leider ist das angeblich nicht möglich..

Verstehe irgendwie nicht - wenn du Kaufertrag hast und die Autopapiere, dann kannst du doch den Wagen auf dein Namen anmelden. Bist du dann Halter und Eigentümmer - eine logische Fortsetzung wäre dann das Geld Überweisen... Wo siehst du irgendwelche Gefahren???

Der TE wird aber erst Eigentümer, wenn Ihm das Auto übereignet worden ist!

Vielleicht mal in den unterschriebenen Kaufvertrag schauen, wie die Zahlung dort geregelt (und vom Käufer durch Unterschrift akzeptiert) ist.

Zitat:

@gumajan schrieb am 30. Januar 2021 um 15:19:47 Uhr:

...wenn du Kaufertrag hast und die Autopapiere, dann kannst du doch den Wagen auf dein Namen anmelden. Bist du dann Halter und Eigentümmer...

Nach der Anmeldung ist er erst einmal nur Fahrzeughalter - zu diesem Zeitpunkt ist das Autohaus nach wie vor Eigentümer des Fahrzeugs.

@gumajan : Falls du eine ZB I oder II rumliegen hast, schau mal genauer hin "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen".

Gab übrigens erst vor Kurzem ein schönes Urteil des BGH - Autohaus gab einem "Kunden" das Auto zur Probefahrt, der verkaufte es mit gefälschten Papieren. Autohaus wollte vom Käufer das Fahrzeug zurück, Klage abgewiesen, da nicht "abhanden" gekommen und damit gutgläubiger Erwerb vollzogen. Klage des Käufers auf Herausgabe der Fahrzeugpapiere - stattgegeben.

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