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Autokauf Gewerblich aber Private Nutzung!!!

Themenstarteram 12. Dezember 2017 um 13:13

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe da eine Frage an euch.

Un zwar geht es um ein Autokauf.

Ich würde gerne ein Auto kaufen (privat) aber der Händler will das Auto nur an Gewerbe verkaufen.

Jetzt habe ich zufällig ein selber ein Gewerbe. Und jetzt zu meiner Frage:

Ist es möglich das Auto von dem Händler als Gewerbe (also mit Gewerbeschein etc.) zu kaufen und aber das das Auto nicht in dem Gewerbe (also nicht in Betriebsausgaben) erscheint. Sprich ich will keine Steuer abführen (Mehrwertsteuer) etc. Also keine steuerlichen Vergünstigungen erhalten aber eben auch keine Zahlen.

 

Mein Ziel wäre es einfach das Auto sozusagen auf das Gewerbe zu kaufen ( da Privat nicht möglich) und nichts abführen (Steuer, 1% Regel etc.). Also im Prinzip wie ein Privatkauf nur halt mit Gewerbe.

Würde das gehen ohne das das Finanzamt Probleme machen würde.

Ach und wegen dem Gewährleistungauschluss weis ich auch bescheid.

Ich würde mich über eure Antworten freuen.

Vielen Dank

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15 Antworten

ja - ob du es ins Betriebsvermögen nimmst ist dein Problem.

Wenn du es nicht zum BV nimmst kann das finanzamt gar nichts machen da du ja sowieso BRUTTO bezahlst .....

Der Händler will bei Verkauf an Gewerbe die Gewährleistungsvorgaben vermutlich entschärfen...

Ob das Fahrzeug Betriebsvermögen ist, wird durch die Nutzung entschieden.

Wenn Du das Fahrzeug zu 100% privat nutzt, dann ist es zwingend Privatvermögen (und kein Betriebsvermögen). Egal, wie die ursprüngliche Rechnung mal ausgesehen hat!

Themenstarteram 12. Dezember 2017 um 14:05

Hallo,

danke alegend und FraziskaW erst mal für eure Antworten.

Ja, es wäre dann 100% Privatnutzen. Heißt das dann aber das ich die 1% Regel nutzen muss oder nicht, da ich ja sowiso dem Finanzamt nichts zeige.

Wenn es Privatvermögen ist dann muss ich ja eigentlich nichts versteuern oder?

Danke noch mal

Grundsätzlich musst du auf den Nettopreis 19% Umsatzsteuer bezahlen. Also auf den Ankauf, nicht auf die Nutzung bezogen. Der Verkäufer wird dies für dich erledigen, und damit ist der Fall abgeschlossen.

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 12. Dezember 2017 um 14:51:18 Uhr:

Ob das Fahrzeug Betriebsvermögen ist, wird durch die Nutzung entschieden.

Wenn Du das Fahrzeug zu 100% privat nutzt, dann ist es zwingend Privatvermögen (und kein Betriebsvermögen). Egal, wie die ursprüngliche Rechnung mal ausgesehen hat!

wenn er es gar nicht betrieblich nutz tund auch keine Kosten ansetzen will dann ist es nie Betrieblich - wie auch? Nur weil er bei kauf nen gewerbeschein zeigt?

Zitat:

@Deloman schrieb am 12. Dezember 2017 um 15:28:39 Uhr:

Grundsätzlich musst du auf den Nettopreis 19% Umsatzsteuer bezahlen. Also auf den Ankauf, nicht auf die Nutzung bezogen. Der Verkäufer wird dies für dich erledigen, und damit ist der Fall abgeschlossen.

Interessant, da muss ich bei den Verkäufern meiner Fahrzeuge noch mal nachhaken. Bisher hab ich von denen immer eine Rechnung erhalten, wo der Nettopreis und die MwSt ausgewiesen wurde. Zusammen gab das dann den Bruttopreis und den hab ich immer vollständig bezahlen müssen.

Nichts anderes wird hier der TE erleben. Er kauft das Fahrzeug vom Händler, erhält eine Rechnung, die die MwSt. gesondert ausweist und "darf" den Gesamtbetrag zahlen.

Diesen Kaufpreis zahlt er dann vom Privatkonto und nutzt das Fahrzeug ausschließlich privat. Auch die Zulassung erfolgt auf ihn als Privatperson. Da ist dann nichts mehr mit 1% Regelung. Keiner steuerlichen Vorteile durch den Kauf und durch den Betrieb des Fahrzeuges.

Grund wurde doch oben schon genannt: Der Händler kann die Gewährleistung nur ausschließen, wenn er das Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden verkauft. Kann am Alter des Fahrzeuges liegen, an dem Händler bereits bekannten Mängeln o.ä.

Je nach Höhe des Kaufpreises muss man sich dann überlegen, ob man das Risiko des Kaufes eingehen will, wenn der Händler das Risiko der Gewährleistung nicht eingehen will......

Themenstarteram 12. Dezember 2017 um 16:44

Aha Ok also soweit würde das dann klappen, wie ich es mir auch vorgestellt habe.

Aber der Händler hat zu mir gesagt er könnte mir trotzdem einen Garantieabschluss anbieten also wäre das dann mit der Gewährleistung sowieso überfällig oder ?

Achso und jetzt noch die entscheidende Frage.

Wenn ich zum Händler gehe und es ihm so schildere wie ich es vor habe. Also ich gib ihm den Gewerbeschein etc. (was er alles braucht halt). Muss ich dann auf etwas aufpassen. ?

Garantie ungleich Gewährleistung. Das eine ersetzt nicht das andere. Von daher kann man beim Kauf auch ordentlich ins Klo greifen, wenn man von Autos und deren möglichen Problemen keine Ahnung hat.

Gewährleistung = gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung, die kann der Händler beim Verkauf an Gewerbetreibende hier ausschließen

Garantie = freiwillige Leistung, hier vermutlich nicht des Händlers, sondern eine kostenpflichtige Garantieversicherung. Die Prämie zahlst du. Und da musst du dir genau die Garantiebedingungen ansehen.

Guten Abend,

 

auf den Unterschied zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung und der vom Händler angebotenen Versicherung (bitte die Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen beachten) wurde bereits hingewiesen.

 

Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen muss jedoch in Abhängigkeit von der Rechtsform unterschieden werden: Bei einer Kapitalgesellschaft gelten die skizzierten Aussagen jedoch nicht. Sofern ein Einzelunternehmen vorliegt (u.a.), sollte ein Kauf unproblematisch (unter der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften) wohl funktionieren.

 

Ein Denkanstoss: Mir erschließt sich jedoch nicht, warum man das scharfe Schwert der Sachmängelhaftung bei einer der für den Käufer wohl bedeutenden finanziellen Entscheidung ohne Bedrängnis aus der Hand gibt. Am Ende des Tages könnte der Händler sonst zwei Geschäfte machen und bei einem Sachmangel auf den Ausschluss und die Versicherung auf die AGB jegliche Leistung verweigern.

 

Tip: Es ist ein Käufermarkt, vor einem Vertrag mit diesen einseitigen ungünstigen Bedingungen für den Ersteller würde ich einen großen Bogen machen.

 

Michael

Bato007, wie groß ist denn der Preisvorteil bei diesem einen Auto, dass du bereit bist, über diesen "gewerblichen Kauf" auf deine Rechte aus der Sachmangelhaftung zu verzichten?

Ich sage ja nicht, dass dein Vorhaben per se falsch ist, aber wenn es nur um ein paar Euros geht, und wenn deine eigenen Kentnisse und Fähigkeiten in Sachen Kfz. nicht die besten sind, dann würde ich an deiner Stelle bei einem "ordentlichen" Händler kaufen, der die Sachmangelhaftung nicht auszuschließen versucht.

Zitat:

@StBMW schrieb am 12. Dezember 2017 um 19:38:32 Uhr:

 

Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen muss jedoch in Abhängigkeit von der Rechtsform unterschieden werden: Bei einer Kapitalgesellschaft gelten die skizzierten Aussagen jedoch nicht. Sofern ein Einzelunternehmen vorliegt (u.a.), sollte ein Kauf unproblematisch (unter der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften) wohl funktionieren.

Hallo Michael,

das ist klar! Dann kauft ja auch die Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA etc.) als selbständig juristische Person, und nicht der TE!

Mir ist das klar..... .

 

Die Rechtsform geht aus dem Eingangspost jedoch nicht hervor, daher habe nur darauf aufmerksam gemacht, um alle Leser abzuholen.

 

Michael

Hallo zusammen,

ich habe hierzu noch ein paar Fragen:

- Wäre diese Kaufabwicklung auch für einen Freiberufler möglich, der keinen Gewerbeschein hat und als Einzelunternehmer tätig ist?

- In welcher Form müsste der Nachweis der selbstständigen Tätigkeit beim Händler vorgelegt werden?

- Kann bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 10 % eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer gewinnmindernd als Betriebskosten abgesetzt werden?

Besten Dank im Voraus

Reinhold

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