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Autokauf - Gewhährleistung?

Themenstarteram 6. August 2019 um 8:57

Auto Gewhährleistung?

Hallo, meine Frage ich hab vor 6 Monaten ein Golf 5 Baujahr 2004 mit 145000 KM gekauft also am 04.01.2019 , jetz ist aber die Steuerkette am 28.06.2019 gerissen. Ich habe den Verkäufer angerufen und wollte die Gewährleistung in anspruch nehmen da jetz der Motor hin ist, er meinte ich hab Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe und nicht für die Steuerkette, und nach 6 Monate mach ich da nichts mehr meinte er aber die 6 Monate sind ja nicht rum gewessen ,nur wenn ich mich um die hälfte der kosten beteilige kommt er mir entgegen, wie bescheuert ist das den. Meine Frage an euch hätte ich gesetzlich eine Chance.

Danke in voraus für antworten.

Mfg.

Beste Antwort im Thema

Was hast Du vom 28.06 - heute (06.08) gemacht?

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Privat oder Händler der Verkäufer?

Privat sowieso chancenlos und vom Händler muss man eben mal den Vertrag lesen, welchen man unterschrieben hat. Ggfs. kann ein Anwalt dann auch etwas dazu sagen, je nachdem wie der Vertrag ausgestattet ist. Grudnsätzlich erachte ich Deine Chancen als ziemlich klitzeklein. Baujahr 2004 ist ja auch kein Neufahrzeug.

Rsv vorhanden? Der Händler ist voll haftbar in den 6Monaten nach kauf

Was hast Du vom 28.06 - heute (06.08) gemacht?

Themenstarteram 6. August 2019 um 9:13

ist ein Händler

Zitat:

@Genie21 schrieb am 6. August 2019 um 11:06:56 Uhr:

Privat oder Händler der Verkäufer?

Privat sowieso chancenlos und vom Händler muss man eben mal den Vertrag lesen, welchen man unterschrieben hat. Ggfs. kann ein Anwalt dann auch etwas dazu sagen, je nachdem wie der Vertrag ausgestattet ist. Grudnsätzlich erachte ich Deine Chancen als ziemlich klitzeklein. Baujahr 2004 ist ja auch kein Neufahrzeug.

Genau, wann hast du den Händler wie unterrichtet und um Nachbesserung bzw. Reparatur gebeten.

Denn wenn es ein Händler ist dann hat er das Problem denn am 28.06. waren die 6 Monate noch nicht um und somit liegt hier erst mal die Beweislastumkehr vor. Das heißt der Händler muss die Nachweise liefern.

Und eine Steuerkette gehört schon mal zum Motor.

Auch sind bei der Gewähr alles Teile des verkauften Produktes inbegriffen außer typischer Verschleiß. Wie z. B. Bremsen Öl Kupplung usw. Dafür gibt es beim ADAC usw Tabellen was darunter fällt.

Und wenn der Hersteller keine Fristen für einen Kettenwechsel vorsieht liegt ist das augenscheinlich auch kein Verschleißteil. wusst gar nicht das VW Steuerketten hat. Egal.

Hier kommt es erst mal auf die Frist an und die ist am 03.07.2019 abgelaufen. Denn ab da musst du alles beweisen.

Ab hier besprich dich aber besser mit einem Anwalt.

Von dem Händler ließe ich mich aber nicht verarschen.

Themenstarteram 6. August 2019 um 9:24

ein Nachweis hab ich ja da ADAC da war und hat es am 28.06 bestigt das die kette Gerissen ist und somit Motorschaden,hat er auch so aufgenommen und eingetragen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. August 2019 um 11:19:31 Uhr:

Genau, wann hast du den Händler wie unterrichtet und um Nachbesserung bzw. Reparatur gebeten.

Denn wenn es ein Händler ist dann hat er das Problem denn am 28.06. waren die 6 Monate noch nicht um und somit liegt hier erst mal die Beweislastumkehr vor. Das heißt der Händler muss die Nachweise liefern.

Und eine Steuerkette gehört schon mal zum Motor.

Auch sind bei der Gewähr alles Teile des verkauften Produktes inbegriffen außer typischer Verschleiß. Wie z. B. Bremsen Öl Kupplung usw. Dafür gibt es beim ADAC usw Tabellen was darunter fällt.

Und wenn der Hersteller keine Fristen für einen Kettenwechsel vorsieht liegt ist das augenscheinlich auch kein Verschleißteil. wusst gar nicht das VW Steuerketten hat. Egal.

Hier kommt es erst mal auf die Frist an und die ist am 03.07.2019 abgelaufen. Denn ab da musst du alles beweisen.

Ab hier besprich dich aber besser mit einem Anwalt.

Von dem Händler ließe ich mich aber nicht verarschen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. August 2019 um 11:19:31 Uhr:

wusst gar nicht das VW Steuerketten hat.

Kommt auf den Motortyp an:

http://www.autosmotor.de/...5-typ-1k-zahnriemen-oder-steuerkette-28758

Ist doch wurscht.

Wann hast du wie den Händler in Kenntnis gesetzt und zur Rep aufgefordert?

Was der ADAC weiß oder nicht ist hier völlig unerheblich. Ist zwar ein schöner Nachweis fürs Erste mehr aber auch nicht.

Hier kommt es auf Fristen an!!!!!! Und die endetet für dein Vorteil am 03.0719 um 0 Uhr nachts.

Bei einem Wagen 15 Jahren und 145 tkm, wär ich vorsichtig, wie ein möglicher Streit vor Gericht ausgeht ... wärst nicht der erste Käufer der denkt eine Gewährleistung ist eine rund-um-sorglos Garantie ...

Die Richter sind in der Regel nicht blöd und wissen auch das ein Auto nach x Jahren + x km nur noch aus Verschleißteilen besteht .... :D

Je nach Fahrzeug, km, Kaufpreis u.s.w. wurden oftmals Gewährleistungsansprüche vom Richter abgeschmettert und das schon weit vor erreichen der 6 monatigen Beweislastumkehr, nach den 6 Monaten ist man ja praktisch eh raus ... was bei dir verdammt knapp ist ...

Grundsätzlich kannste dich mal von einem Anwalt beraten lassen, ob überhaupt die Fristen eingehalten wurde und ganz wichtig, ob sich ein Streit überhaupt lohnt oder im schlechten Fall nur noch weitere Kosten verursacht...

So oft, wie VW-Steuerketten verrecken, ist es eh strittig, ob das nun Gewährleistung ist.

Themenstarteram 6. August 2019 um 9:49

bis zum 28.06. war ales ok,bin morgens wie immer losgefahen zu Arbeit und nach Feierabend auf Parkplatz beim Motor anlassen lautes rasseln und dann ging nix mehr.Von der zeit an hab ich gleich den verkäufer angerufen und es ihn gesagt.Und was sagt er ,er meinte nach 6 monate geht nix mehr.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. August 2019 um 11:34:27 Uhr:

Ist doch wurscht.

Wann hast du wie den Händler in Kenntnis gesetzt und zur Rep aufgefordert?

Was der ADAC weiß oder nicht ist hier völlig unerheblich. Ist zwar ein schöner Nachweis fürs Erste mehr aber auch nicht.

Hier kommt es auf Fristen an!!!!!! Und die endetet für dein Vorteil am 03.0719 um 0 Uhr nachts.

Garantieansprüche bestehen grundsätzlich trotzdem.

Es hat schon Gründe dass ein VW-Händler so ein Fahrzeug nur an einen anderen Händler ohne jeglichen Garantieanspruch verkaufen würde.

Der Nachweis des Datums des Schadens ist auch schon mal nicht schlecht vor allem wenn es so knapp vor Ende der 6 Monate liegt.

Fraglich ist nur ob du die Ansprüche durchsetzen kannst.

Der Händler muss zunächst Gelegenheit zur Instandsetzung bekommen.

Z.B. durch Einbau eines gebrauchten Motors.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren und zwar einen der sich mit so was auskennt.

Eine Rechtsberatung hast du als ADAC-Mitglied gratis.

Der Händler wartet jetzt nur darauf dass du einen Fehler machst dann ist er raus aus der Gewährleistung.

Und die entscheidenden zwei Fragen um nicht sinnlos weiter zu spekulieren sind unbeantwortet - wie auch schon vom einem Vorredner geschrieben:

- Wie hast du den Händler kontaktiert? Nur tel. --> schlecht. Per irgendwie schriftlich --> besser

- Was ist das für ein Kaufvertrag? Ausschluss der Gewährleitung - warum auch immer - oder nicht? Was steht zum Thema Gewährleitung denn drin?

VG

Themenstarteram 6. August 2019 um 9:57

Die sachmängelhaftung des verkäufers wird auf ein jahr beschränkt.Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufgrund einer grob fehrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers bei Körperschäden.Noch bestehnde Anspruche gegenüber Dritten aus Sachemängelhaftung werden an den Käufer abgetretten. Das Steht in abschnit Gewährleistung.

Zitat:

@sailor701 schrieb am 6. August 2019 um 11:50:29 Uhr:

Und die entscheidenden zwei Fragen um nicht sinnlos weiter zu spekulieren sind unbeantwortet - wie auch schon vom einem Vorredner geschrieben:

- Wie hast du den Händler kontaktiert? Nur tel. --> schlecht. Per irgendwie schriftlich --> besser

- Was ist das für ein Kaufvertrag? Ausschluss der Gewährleitung - warum auch immer - oder nicht? Was steht zum Thema Gewährleitung denn drin?

VG

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