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Autokauf in D, Erstzulassung in Belgien, keine Papiere

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 10:56

Hallo liebe MT-Gemeinde,

ich wende mich an euch, weil ich nicht mehr weiter weiß.

Mein Mann und ich haben uns Anfang 2018 ein Auto von einem KfZ-Händler im Speckgürtel von Berlin gekauft. Der Wagen wurde mit minimaler Verzögerung Anfang Februar geliefert durch eine Spedition. Der Verkäufer wollte uns die Papiere per Post übermitteln. Nur einen Tag später kam ein leerer Briefumschlag an. Ob dies nun mutwillig war, um uns hinzuhalten, oder ob die Papiere auf dem Postweg verloren gegangen sind, sei dahingestellt. Das löst nicht das Problem. Der Verkäufer wollte die Papiere neu beantragen und hat uns auch angeboten, das Fahrzeug wieder zurückzunehmen. Wir entschieden uns für letzteres, formulierten dies schriftlich und vereinbarten mit dem Verkäufer, dass nach Rückzahlung der Kaufsumme ein Termin zur Abholung des Fahrzeuges ausgemacht wird. Wir haben zwischenzeitlich die Polizei und einen Anwalt eingeschaltet, da uns die Sache langsam aber sicher komisch vorkam.

So viel sie gesagt: Das Auto steht immer noch unbewegt in unserem Keller, denn es wurden uns immer noch keine Papiere zugesandt - mittlerweile mehr als 3 Monate nach Kauf.

Wir haben über die Fahrgestellnummer und Anrufe beim Herrsteller folgendes herausgefunden (wurde uns vorher nicht gesagt):

Das Auto ist ein EU-Fahrzeug mit Erstzulassung in Belgien.

Wir wissen weder, auf wen das Auto zuletzt zugelassen wurde noch können wir es hier in Deutschland neue Papiere beantragen. Letzteres kann nur der Vorinhaber, den wir ja leider nicht kennen.

Auch der Verkäufer gibt uns keine Auskunft mehr, ignoriert uns, den Anwalt usw.

Nun meine Frage an euch:

Hat jemand Ahnung, an wen wir uns diesbezüglich wenden können?

Wo kann man in Belgien eine Unbedenklichkeitsauskunft bekommen? Ich habe das Internet durchforstet, konnte aber leider nichts brauchbares finden. Muss ich mich ans Konsulat wenden?

Ich danke schon mal sehr für eure Mithilfe!

LG, Franzi

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15 Antworten

Was sagen denn euer Anwalt und die Polizei? Ich bin juristischer Laie, von daher kenne ich mich mit den Details des Rechtswegs nicht aus.

Prinzipiell könnt ihr mit der Fahrgestellnummer herausfinden, ob das Auto bereits in Deutschland zugelassen war -- aber ich fürchte, das wird am Datenschutz scheitern.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:52

Wir konnten bereits über die Polizei rausfinden, dass das Fahrzeug nicht gestohlen wurde. Es bedarf aber einer KFZ-Unbedenklichkeitsauskunft aus Belgien und wir kommen da nicht dran. :(

Hi,

wer genau verlangt diese Unbedenklichkeitsauskunft?

Das wurde doch 2007 geändert das diese nicht mehr notwendig ist.

Es wird lediglich bei Beantragung der Papiere von der Zulassungsstelle in der ZFZR(Zentralen Fahrzeugregister)geprüft ob was zu dem Fahrzeuig vermerkt ist.

Kaufvertrag habt ihr doch als Eigentumsnachweis oder?

Guß

Christoph

Das belgische Konsulat ist eine gute Adresse, an die ihr euch wenden könnt. Gerade in Berlin gibt es ja Konsulate zu Hauf, das sieht auf dem platten Land schon anders aus.

Aber was wollt ihr noch mit den Papieren, wenn doch vereinbart wurde, den Wagen zurück zu geben?

Euer Anwalt soll ein Mahnverfahren einleiten, und, falls der Verkäufer nicht mehr zu erreichen ist, Anzeige erstatten wegen Betrug bzw. Unterschlagung.

Zitat:

@Deloman schrieb am 15. Mai 2018 um 14:32:56 Uhr:

...

Aber was wollt ihr noch mit den Papieren, wenn doch vereinbart wurde, den Wagen zurück zu geben?

Euer Anwalt soll ein Mahnverfahren einleiten, und, falls der Verkäufer nicht mehr zu erreichen ist, Anzeige erstatten wegen Betrug bzw. Unterschlagung.

und was bringt das Mahnverfahren, wenn der "Händler"/Verkäufer

- unbekannt ins Ausland verzogen ist?

(was die Wirksamkeit eines Betrugs-/Unterschlagungsverfahrens evtl. auch mindert - wenn die Staatsanwaltschaft keine Personalien ermitteln kann???)

- insolvent ist?

Wenn Die ausländischen Papiere weg sind, benötigt ihr eine UnbedenklichkeitsBescheinigung (wie schon geschrieben vom belgischen Konsulat). Ohne diese darf eine deutsche Zulassungsstelle keine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen. Die Zulassungsstelle bekommt über EUCARIS heraus,welche belgischen Dokumente vorhanden sein müssten und muss diese bei der Zulassung in Deutschland einziehen.

Da das Fahrzeug wohl nicht als gestohlen gemeldet zu seien scheint(hoffentlich hat der Polizist auch direkt beim Kba gefragt) und hoffentlich ein ordentlicher Kaufvertrag vorhanden ist,sollte das Eigentum geklärt sein.

Welche Zulassungsstelle ist für die TE zuständig? Ggf macht diese mal eine Regina- Abfrage, um auszuschließen,dass ein Fahrzeug mit der identischen Fin (eine Dublette) irgenwo im Ausland zugelassen wurde.

@TE

Der Verkäufer ignoriert Euch? Wart ihr nochmal da?

Sorry,eine Frage hab ich noch,warum bezahlt man ein Auto(Insbesondere ein Importiertes) und verlässt sich darauf,dass die Papiere zugeschickt werden. Vor allem wenn man nicht weiß,was für ausländische Papiere vorhanden sein müssten.

Handelt es sich um einen FähnchenHändler oder ein größerer Laden, der überwiegend mit importierten Fahrzeugen handelt?

Gruß Martin

PS

Was Camper schreibt, kommt auch häufiger vor. Auf einmal ist kein Händler mehr da.

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 10:53

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Mai 2018 um 21:31:42 Uhr:

Wenn Die ausländischen Papiere weg sind, benötigt ihr eine UnbedenklichkeitsBescheinigung (wie schon geschrieben vom belgischen Konsulat). Ohne diese darf eine deutsche Zulassungsstelle keine neue Zulassungsbescheinigung ausstellen. Die Zulassungsstelle bekommt über EUCARIS heraus,welche belgischen Dokumente vorhanden sein müssten und muss diese bei der Zulassung in Deutschland einziehen.

Da das Fahrzeug wohl nicht als gestohlen gemeldet zu seien scheint(hoffentlich hat der Polizist auch direkt beim Kba gefragt) und hoffentlich ein ordentlicher Kaufvertrag vorhanden ist,sollte das Eigentum geklärt sein.

Es ist ein ordentlicher Kaufvertrag vorhanden und das Eigentum somit auch geklärt. Eigentümer ist ja nicht, wie oft fehlverbreitet, der Inhaber der Fahrzeugpapiere sondern rechtlich gesehen der, den das Eigentum käuflich und nachweisbar erworben hat. Dazu müssten wir nicht mal in die neuen Papiere eingetragen sein.

Welche Zulassungsstelle ist für die TE zuständig? Ggf macht diese mal eine Regina- Abfrage, um auszuschließen,dass ein Fahrzeug mit der identischen Fin (eine Dublette) irgenwo im Ausland zugelassen wurde.

Zuständige Zulassungsstelle is MV - LK Ludwigslust Parchim.

@TE

Der Verkäufer ignoriert Euch? Wart ihr nochmal da?

Nein, wir waren nicht noch einmal da, denn er hat uns versichert, die Papiere nicht zu haben und ich habe keine Lust und keine Zeit, dort einen Sitzstreik oder sonstiges zu veranstalten, um mein Recht zu bekommen.

Sorry,eine Frage hab ich noch,warum bezahlt man ein Auto(Insbesondere ein Importiertes) und verlässt sich darauf,dass die Papiere zugeschickt werden. Vor allem wenn man nicht weiß,was für ausländische Papiere vorhanden sein müssten.

Wie schon oben geschrieben, wurden wir erst im Nachhinein durch die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass das Auto zuletzt in Belgien zugelassen wurde. Und die Frage ist, wie bitte kauft man ein Auto, fährt damit los und bezahlt es erst dann? Wir haben bisher immer unsere Auto erst bezahlt und sind dann damit losgefahren. Da hier der Händler nicht vor Ort war und wir nicht eine erneute Strecke von mehreren hundert Kilometern fahren wollten, da er uns die Lieferung durch eine Spedition angeboten hat, haben wir dies entgegen genommen. War vll schlussendlich nicht die sinnvollste Entscheidung, löst aber nicht das Problem, das ich habe.

Handelt es sich um einen FähnchenHändler oder ein größerer Laden, der überwiegend mit importierten Fahrzeugen handelt?

Es handelt sich um einen Fahrzeughändler mit mehren unterschiedlichen Fahrzeugen. Ob die nun vorwiegend importiert sind, kann ich nicht sagen. Ich habe die anderen Fahrzeuge nicht geprüft. :)

Gruß Martin

PS

Was Camper schreibt, kommt auch häufiger vor. Auf einmal ist kein Händler mehr da.

Ich möchte mich nicht unbeliebt machen, aber wenn euch der Verkäufer jetzt ignoriert -

und noch nicht einmal Kopien der Dokumente hat oder den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer rausrückt -

dann verkauft den Wagen ohne Papiere einfach weiter als Teileträger und verbucht den Verlust als Lebenserfahrung bzw. soll der Anwalt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Wenn wirklich nichts da ist, nützt eine belgische Unbedenklichkeitsbescheinigung wahrscheinlich auch nichts - dann habt ihr sechs Monate Lauferei zu Behörden und am Ende immer noch keine Papiere.

Ich kenne das von Oldtimern = Scheunenfund. Wenn der letzte Halter nicht aufzutreiben ist, noch nicht einmal ein HU-Bericht oder ein altes Kennzeichen vorgelegt werden kann, ist Ende im Gelände. Nix zu machen. :mad:

Dann wusstet ihr also vorab nicht, dass es sich um ein Importiertes Fahrzeug handelt und seit von ausgegangen, dass ihr die Papiere ZB 1 und 2 zugesendet bekommt.

Da ihr die Papiere nie hattet,muss der Verkäufer handeln. Er müsste den Verlust erklären und neue beantragen. Da er dies nur im belgischen Konsulat machen kann, wird er natürlich keine Lust haben,euch zu unterstützen.

Was sagen die Mitarbeiter in Ludwigslust? Die verlangen das beibringen der belgischen Dokumente?

Ohne den Verkäufer kommt ihr nicht weiter.

 

Gruß Martin

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. Mai 2018 um 13:16:55 Uhr:

.

Ich kenne das von Oldtimern = Scheunenfund. Wenn der letzte Halter nicht aufzutreiben ist, noch nicht einmal ein HU-Bericht oder ein altes Kennzeichen vorgelegt werden kann, ist Ende im Gelände. Nix zu machen. :mad:

Also bei einem Scheunenfund genügt regelmäßig eine Verfügungsberechtigung bzw Kaufvertrag plus Paragraf 21 Gutachten. Wenn aber bei der Inbetriebnahme dann festgestellt wird,dass das betreffende Fahrzeug noch im Kba gespeichert ist,müssen die alten Dokumente besorgt bzw die Aufbietung dieser beantragt werden.

Als ErsatzteilSpender verkaufen und unter Lehrgele verbuchen meinst Du doch nicht ernst oder?

Wir wissen nicht mal um was für ein Fahrzeug es sich handelt und in welcher Preisklasse sich bewegt wird.

Handelt es sich um ein 3 bis 5000 Euro Wagen, könnte ich mir vorstellen,dass der Verkäufer die Papiere nie hattet und die Aktion so schon geplant hat. Darum auch gleich das Angebot,den Wagen anzuliefern. Da hätte man den gleich das Fahrzeug zulassen sollen,dann wäre das Fzg nie beim Teste dem Hof gelandet.

Das ganze zivilrechtliche mit dem Händler wird viel Zeit in Anspruch nehmen.

Gruß m

Hallo Martin,

Ersatzteilspender heißt ja nicht gleich 500 Euro Erlös. Ich würde meinen, dass ein Wagen ohne Papiere immer noch rd. 80% des Marktwertes bringt.

Hier war doch offensichtlich das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen. Also braucht man nicht nur die Freigabe, dass neue Dokumente ausgestellt werden dürfen, sondern auch den Inhalt.

Informationen über die Erstzulassung, Zubehör wie Anhängekupplung und Maße und Gewichte. Dazu braucht man ein COC-Papier, Informationen über die Schadstoffklasse.

Seit 2006 (weiß ich jetzt nicht ganz genau) wird die Kfz-Steuer nach dem CO2-Ausstoß lt. NEFZ berechnet - auch dieser muss belegt werden.

Es ist eine ziemliche Lauferei, ein Sammeln von Informationen jeglicher Art, und am Ende sagt der Onkel von der Zulassungsstelle oder der HU-Prüfer, es fehlt noch dies oder das.

Meine Meinung ist halt, sechs Monate Lauferei und Schriftverkehr, und am Ende fehlt immer noch irgend etwas. Die Mühlen der deutschen Bürokratie halt.

80%? Im Leben nicht ...

Leider doch. Es gibt immer noch Optimisten, die meinen ein Schnäppchen zu machen und die Papiere ließen sich leicht aufbieten und neu ausstellen.

Siehe die ganzen Käufer bei den Zollauktionen, sichergestellten Fahrzeugen ohne Papiere. Die gehen auch für gutes Geld weg, und nicht nur für ein Taschengeld.

Ansonsten gehen die Fahrzeuge in andere Länder, wo die Behörden nicht so ein Brimborium bei der Zulassung veranstalten.

Ich will ja nicht sagen, in Polen bekommen die Wagen die Fahrgestellnummer eines Unfallers eingeschlagen, so etwas soll aber vorgekommen sein.

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. Mai 2018 um 14:24:53 Uhr:

...

Siehe die ganzen Käufer bei den Zollauktionen, sichergestellten Fahrzeugen ohne Papiere. ...

Ist aber ein (für den Käufer) besseres Szenario:

Es steht außer Frage, dass der Zoll berechtigt war, das Auto zu versteigern = dass der Käufer rechtmäßiger Eigentümer ist!

(kann beim Kauf von einem nicht mehr antwortenden Händler fraglich sein)

und die meisten vom Zoll beschlagnahmten Fahrzeuge waren wohl zuvor in D angemeldet:

d.h. die Daten müssten schon irgendwo im "System" erfasst sein ...

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