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Autokauf in Deutschland für den Export in die Niederlande
Ich möchte ein Auto von einer Privatperson in Deutschland kaufen, aber er hat das Auto bereits abgemeldet und hat kein Kennzeichen.
Als ich ein Auto bei einem Händler in Deutschland gekauft habe, musste das Auto zur KFZ-Zulassungsstelle gebracht werden, um das Auto vorzuführen und die Zollkennzeichen zu erhalten.
Was ist mit dieser Situation? Kann ich nur mit den Papieren des Autos zur KFZ-Zulassungsstelle gehen oder müssen Verkäufer und Auto mit?
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15 Antworten
Darüber steht hier was:
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 19. April 2023 um 17:01:34 Uhr:
Darüber steht hier was:
Was ist damit gemeint:
Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung)
?
Da brauchst du die ZB I, aus der sich die Außerbetriebsetzung (hier die Abmeldung) ergibt.
Falls möglich - PKW-Transportanhänger an die AHK und das abgemeldete Fahrzeug so in die Niederlande bringen.
Zitat:
@Agepagelage schrieb am 19. April 2023 um 16:43:07 Uhr:
Ich möchte ein Auto von einer Privatperson in Deutschland kaufen, aber er hat das Auto bereits abgemeldet und hat kein Kennzeichen.
Als ich ein Auto bei einem Händler in Deutschland gekauft habe, musste das Auto zur KFZ-Zulassungsstelle gebracht werden, um das Auto vorzuführen und die Zollkennzeichen zu erhalten.
Was ist mit dieser Situation? Kann ich nur mit den Papieren des Autos zur KFZ-Zulassungsstelle gehen oder müssen Verkäufer und Auto mit?
Willst Du ein Kurzzeit- oder ein Ausfuhrkennzeichen?
Kurzzeit wurde in Holland nicht anerkannt.
Für ein Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei den meisten Zulassungsstellen vorgeführt werden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 18:30:05 Uhr:
Zitat:
@Agepagelage schrieb am 19. April 2023 um 16:43:07 Uhr:
Ich möchte ein Auto von einer Privatperson in Deutschland kaufen, aber er hat das Auto bereits abgemeldet und hat kein Kennzeichen.
Als ich ein Auto bei einem Händler in Deutschland gekauft habe, musste das Auto zur KFZ-Zulassungsstelle gebracht werden, um das Auto vorzuführen und die Zollkennzeichen zu erhalten.
Was ist mit dieser Situation? Kann ich nur mit den Papieren des Autos zur KFZ-Zulassungsstelle gehen oder müssen Verkäufer und Auto mit?
Willst Du ein Kurzzeit- oder ein Ausfuhrkennzeichen?
Kurzzeit wurde in Holland nicht anerkannt.
Für ein Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei den meisten Zulassungsstellen vorgeführt werden.
Die rote Ausfuhrkennzeichen ja. Darf ein abgemeldetes Fahrzeug noch im Straßenverkehr gefahren werden?
Nein.
Nur wenn ein Kennzeichen zugeteilt und eine Versicherung Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen deckt.
Für's Ausfuhrkennzeichen musst Du auch vorher die Steuer entrichten.
Mach Dich mal auf der Seite der Zulassungsstelle schlau, bei der Du das Ausfuhrkennzeichen beantragen möchtest. Du wirst einen Empfangsbevollmächtigten aus dem LK brauchen und die HU muss über die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens noch gültig sein
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 21:39:53 Uhr:
Nein.
Nur wenn ein Kennzeichen zugeteilt und eine Versicherung Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen deckt.
Für's Ausfuhrkennzeichen musst Du auch vorher die Steuer entrichten.
Mach Dich mal auf der Seite der Zulassungsstelle schlau, bei der Du das Ausfuhrkennzeichen beantragen möchtest. Du wirst einen Empfangsbevollmächtigten aus dem LK brauchen und die HU muss über die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens noch gültig sein
Wofür steht LK?
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich also mit den papieren des autos, teil I und teil II, ohne den alten besitzer zur KFZ-Zulassungsstelle gehen um das auto auf meinen namen einzustellen um den vorläufigen teil I zu bekommen.
Und dann kann ich nicht erst das Ausfuhrkennzeichen machen lassen, aufs Auto kleben und dann kommen und das Auto zeigen? Wenn nicht, wüsste ich nicht, wie ich das Auto zeigen soll, da es abgemeldet ist.
LK steht für Landkreis, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig sind.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist prinzipiell eine richtige Zulassung, sie ist lediglich auf einem durch die Versicherung gedeckten Zeitraum begrenzt.
Deshalb genügt für den Antragsteller auch der Nachweis des Verfügungsberechtigung, welche durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung(Teil 1 und 2)realisiert wird.
Ob und wie sich Deine Zulassungsstelle das Fahrzeug vorführen lässt,musst Du dort erfragen. Manche nehmen eine FIN Bestätigung einer Prüforganisation, weil sie die örtlichen Voraussetzungen nicht haben, die Fahrzeuge selbst zu sichten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 22:30:33 Uhr:
LK steht für Landkreis, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig sind.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist prinzipiell eine richtige Zulassung, sie ist lediglich auf einem durch die Versicherung gedeckten Zeitraum begrenzt.
Deshalb genügt für den Antragsteller auch der Nachweis des Verfügungsberechtigung, welche durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung(Teil 1 und 2)realisiert wird.
Ob und wie sich Deine Zulassungsstelle das Fahrzeug vorführen lässt,musst Du dort erfragen. Manche nehmen eine FIN Bestätigung einer Prüforganisation, weil sie die örtlichen Voraussetzungen nicht haben, die Fahrzeuge selbst zu sichten.
Weißt du zufällig auch, wie ich anhand der TIN prüfen kann, ob das Fahrzeug gestohlen ist?
hi,
i want to buy a used car from a private person in Germany, but does anyone know if the current owner of the car in Germany needs to go to the document office at all to get me the yellow short-term plates for Export(to Eu, outside of Germany) or do i just need my own ID/license, the purchase contract + teil 1 and teil 2 and just go there only myself with these documents?
i have tried to translate several pages already, but i still don't understand what all of this part means:
"Termine dürfen nur auf den Namen der fahrzeughaltenden oder fahrerlaubnisbesitzenden bzw. vollmachtgebenden Person gebucht werden. Termine sind nicht übertragbar. Der Verkauf ist unzulässig!"
so can i just go there myself with those 4 documents(if i have a drivers license) or do i also need the current owner to sign the Vollmacht to my name, so i can go there on behalf of the owner ?
plus there is actually no need for any Tüv inspection for the temporary yellow plates(only for red ones), so i'm not even sure why are some pages even talking about the Hu report all of the time (and why should i even read any info on those kinds of pages...)
@motohunde To help you into the saddle:
1) the yellow short term licence plates are usually NOT meant to be used for export purposes. Only a few neighbour countries accept them at all, others don't. You can certainly try, but that's completely at your own risk.
2) The phrase you copied ("Termine dürfen nur....") means that you are just entitled to book appointments in your own name and for vehicles that you have control over. You have control by either having both registration documents in order to register the vehicle in your name - or you have a signed Vollmacht / authorization in those cases where the vehicle shall be registered in someone else's name by you. Please note that "keeper" and "owner" do not have to be the same person in Germany. Everything else in that phrase about driver's licence is not relevant for you. It aims at persons who need an appointment for clarifying issues with their licence.
The yellow short term plates also DO require a valid inspection certificate ("TÜV") - if not, they may only be used for acquiring a new inspection certificate in your registration district or a direct neighbour district.
What you should look for is a set of export licence plates - these are specifically designed for what you want to do and are generally recognized in other countries, since they are legally a normal registration - just with a limited time of validity. In order to apply for those, you need to cover insurance and you need to provide an address / a contact person within Germany who can receive mail in your name.
A valid inspection certificate would be required here, too.
Hope this helps.
ok thank you, but is the document office also going to give me the eVB number(and the green card?), so i dont have to look for it from anywhere else? and is all of the tax already included in the whole price when i buy the car, so i don't need any Sepa codes either - or does the previous owner need to have something like this? (it's not a new car, nor even any recent one...)
The eVB code is issued by an insurance agency and you need to have that code with you when you book an appointment with the registration office.
What kind of tax do you mean?
The road tax, if that is what you meant, is always charged to the current keeper for the period the car is registered for road traffic. When the previous owner / keeper decides to hand out the car to you, he will probably choose to take the car off the road (de-register it). Then HIS duty to pay road tax ends. You, in return, will have to pay a fee for export licence plates that includes administration and road tax, while you have to pay separately for the insurance. If your local registration office will request a SEPA mandate for charging you, that I don't know, but I strongly assume that.
The previous keeper will thus not charge any taxes.
At your destination, if that is outside EU, you might be charged import taxes, but that is something you have to sort with the authorities in the destination country.
ok, but where do people usually get their eVB number in any Eu country? or is that like the Id code of the person who buys/drives the car?