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Autokauf komisches Baugefühl, Verdacht

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 22:14

Guten Abend liebe Gemeinde,

ich bin vor dem Erwerb eines BMW 6er Cabrios, guter aber üblicher Marktpreis. Ich versuche Sachlich die Fakten darzulegen:

war zur Probefahrt dort, Auto war alles in Ordnung, Fahrzeugpapiere (Serviceheft, Rechnungen etc.) alles da

- Verkäufer ist ein Polizist, im Fahrzeugbrief ist der Vater angegeben (aus Kostengründen)

- Er ist soweit ich verstehe der alleinige Fahrer

- Fahrzeug ist ein Spanisches Fahrzeug, EZ 2011, wenige KM , wurde anscheinend 2015 von einer Person (entweder Vater oder Sohn - kenne den Kaufvertrag nicht?!) in Deutschland erworben

- Es ist im Fahrzeugbrief/ ZB II keine Historie bekannt, es gibt keinen vor-Halter, erklärung sei das in Deutschland ein neuer Zulassungsbescheid II erstellt wurde, der einzige Halter ist lt ZB II ist der Vater

- Die letzten Inspektionen und Rechnungen wurden hier in DEU beim Vertragshändler durchgeführt

meine Fragen sind nun, was genau benötige ich das ich gutgläubig den Kaufvertrag zustande bringen kann?

Reicht es, wenn ich dorthin fahre, den Vater treffe, er vor meinen Augen dem Sohn eine Vollmacht erstellt zum Verkauf des Fahrzeugs, eine Ausweiskopie von beiden mir aushändigen lasse, dann mit dem Sohn gemeinsam zu meiner Ortschaft zur Zulassungsstelle gehe, ihn Auffordere das Fahrzeug abzumelden, sodass ich im Anschluss selbst anmelden kann? Ebenso habe ich Ihn aufgefordert mir durch BMW schriftlich die Historie erklären zu lassen, wann durch wen gekauft wurde, ebenso würde ich gerne den alten Kaufvertrag zuvor sehen.

An wen muss ich das Geld zahlen? Fällig wird die Zahlung durch eine Anzahlung und dann eine Rest-Überweisung.

Gibt es hier irgendetwas was ich noch beachten muss? Es ist mein erster Fahrzeugkauf durch Privat, ich möchte absolut garnichts falsch machen. Falls benötigt kann ich geschwärzt den ZB II per PN senden.

PS: Ich habe die komplette Fahrgestellnr., lässt sich da was rausleiten bzw. kann ich prüfen ob das Auto gestohleng emeldet wurde etc.?

Vielen Dank im Voraus für die Zeit und die Mühen.

Beste Antwort im Thema
am 29. Juli 2017 um 6:07

Wenn ich kein gutes Bauchgefuehl habe, dann kauf ich nicht. Da mach ich ich mir auch keine Gedanken mehr ueber ,, warum, weshalb,wieso''

Wenn es andere Fahrzeuge zu dem Preis gibt, dann nimm eins wo das Bauchgefuehl stimmt.

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Frag lieber mal bei einer Polizeidienststelle unter Vorlage der ZB II nach.

6er Cabrio ist nicht das typische Auto eines Polizeibeamten (sofern nicht vom Elternhaus ausreichend Geld vorhanden ist).

Woher weißt du, dass er Polizist ist?

Mit deinem Bauchgefühl wirst du gutgläubig das Auto nicht kaufen können, wenn es denn gestohlen sein sollte. Und ehrlich, wenn ich ein ungutes Gefühl hätte, würde ich die Finger davon lassen.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 22:28

Guten Abend,

soweit ich überblicke hat er ein gutes Elternhaus, das er Polizist ist weiß ich von seiner Dienstmarke, also der Weg zur Polizei und anfragen ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet wurde? Ahja, ich habe natürlich nur ein Foto des ZB II, kein Original.

Ich versuche ja hierdurch ein gutes Bauchgefühl zu bekommen! :) Der Verkäufer ist jedenfalls zu keiner Zeit unsicher bzw. wenn man "kritische Fragen" stellt wird er gar nicht nervös, dazu legt er gerne alles offen.

Ist der Preis denn wahnsinnig günstig? Kannst das Fahrzeug - falls du ADAC Mitglied bist - auf deren Homepage bewerten lassen. Sonst gib mir die Daten per PN rüber und ich schau dort nach. Oder schau bei mobile.de nach Vergleichsfahrzeugen. Warum soll er das Auto quasi verschleudern, wenn alles in Ordnung ist? Einziger Grund kann dann sein, dass er schon länger nach einem Käufer sucht oder das Auto dringend los werden muss.

Das Blöde an gestohlenen Fahrzeugen ist, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II manchmal echt - von Unfallfahrzeugen - ist. Ob dein örtlicher BMW mit der Identnummer in die Fahrzeughistorie schauen kann und dir was verrät? Einfach testen. Ich hab so mal ein "unfallfreies" Cabrio überprüfen lassen und bin anschließend wegen eines gravierenden Unfallschadens vom Vertrag zurück getreten.

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 22:46

Hallo Peter,

nein das Fahrzeug ist nicht besonders günstig, bin leider kein ADAC Mitglied, schicke dir aber gerne die Daten per PN rüber, allerdings erst morgen früh bin nicht mehr am Rechner.

 

Dann schau ich morgen mal bei BMW vorbei und erkundige mich danke dir.

Zitat:

@pheeR schrieb am 29. Juli 2017 um 00:14:30 Uhr:

...er vor meinen Augen dem Sohn eine Vollmacht erstellt zum Verkauf des Fahrzeugs...

Warum sollte der Vater eine Vollmacht zum Verkauf erstellen? :confused:

Verkaufen kann das Fahrzeug nur der Eigentümer - und dieser muss nicht zwangsläufig auch derjenige sein, der in der ZBII als Halter eingetragen ist...steht sogar in der dir vorliegenden ZBII in der Zeile C4c!

Der Vater muss, da er der Halter ist, lediglich eine Vollmacht zum Abmelden des Fahrzeuges erteilen.

Ansonsten: Alle Fahrgestellnummern vergleichen, diese bei der Polizei abfragen...

am 29. Juli 2017 um 1:52

Vollmacht zum Abmelden des Fahrzeugs kann man sich aber auch sparen, wenn man den Wagen einfach ummeldet, also der TE den Wagen auf sich anmeldet. ZBII und ZBI muss er dafür eben haben, die alten Kennzeichen und ggf. neue Kennzeichen, die EVB - manche Zulassungsstelle schaut wohl auch in den Kaufvertrag.

Das vorherige Abmelden hat doch für den TE als Käufer und auch den Verkäufer keinerlei Vorteile (eher Mehrkosten?), denn wenn ich das richtig verstehe, will der TE ohnehin bei seiner eigenen Zulassungsstelle abmelden und wieder anmelden. Möge der Verkäufer eben dorthin mitfahren bzw. den TE selbst dorthin fahren, damit er auch sicher sein kann, dass der TE seiner Pflicht zum Ummelden nachkommt und keine Verkehrsverstöße begangen werden. Fertig.

Man muss es doch nicht umständlicher machen als nötig... bei meinem letzten Fahrzeugkauf von Privat wollte niemand den Kaufvertrag sehen, bei der Ummeldung des Autos aus meiner Familie auf meinen Namen gab es keinen...

Für das gute Bauchgefühl soll eben der Vater im Kaufvertrag vermerken, dass er nur der Halter war und vom Verkauf Kenntnis hat. Wenn der Wagen im Beisein des Sohnes umgemeldet wird, kann der Vater auch ruhig schlafen... keine Sorgen wegen Steuer, Versicherung und ggf. Verkehrsverstößen.

Falls ich Quark geschrieben habe, wird ohnehin gleich jemand laut schreien, aber so einfach sehe ich das... und wenn man sich nicht sicher ist, einfach bei der Zulassungsstelle kurz anrufen.

An wen muss ich das Geld zahlen? Fällig wird die Zahlung durch eine Anzahlung und dann eine Rest-Überweisung.

Das würde mich schon stutzig machen.

Geld und im Gegenzug die Fahrzeugpapiere. Nicht einseitig vorher bezahlen.

am 29. Juli 2017 um 5:38

...ist doch ganz einfach. Ich würde erstmal zu nem BMW Händler gehen und mir angucken wo und wie die Fahrzeug-Ident-Nummer bei diesem Modell eingeschlagen, vermerkt, etc. ist.

Danach würde ich mir das bei dem zu verkaufenden Fahrzeug angucken, ob da irgendwo an der Nummer rummanipuliert wurde... bei vielen Modellen ist die Fahrzeug-Iden.-Nr. neben der eingeschlagenen Nummer zusätzlich an weiteren verschiedenen Stellen -teils mehr oder weniger schwer zugänglichen Stellen- angebracht.

Außerdem würde ich mal die paar Eur investieren und das Fahrzeug bei einem Vertragshändler auslesen lassen... um 1. evtl. hinterlegte Fehler in den Steuergeräten zu erkennen und 2. ist die FIN bei modernen Fahrzeugen auch in der Elektronik eines Fahrzeugs hinterlegt.

Danach würde ich mit der -hoffentlich, sonst gleich Finger weg- identischen Fahrzeug-Ident.-Nr. aus den vorgelegten Zulassungspapieren & am Fahrzeug mal auf ne Polizeidienststelle oder ne Zulassungsstelle fahren.

Dort können die Beamten / Sachbearbeiter die Nummer ganz einfach mal mit der zentralen Datei in Flensburg abgelichen, ob etwas im Argen liegt.

Mir ist es z.B. mal passiert als ich einen Bootstrailer zulassen wollte, dass nachdem die Sachbearbeiterin die Daten ins System eingegeben hatte da ein dicker fetter nicht zu übersehender roter Balken quer über den Bildschirm aufgetaucht ist... war die Meldung "Fahrzeug ist als gestohlen gemeldet". Es wurde dann nachgeguckt um was für ein Fahrzeug es sich handelt... und nein, mein Anhängerchen war nicht gestohlen, ein alter (als gestohlen gemeldeter) Eicher Traktor und mein Anhänger hatten die gleiche Ident.-Nummer... "huch, alles wieder gut, Puls wieder runter".

Das Problem war, dass der Anhängerhersteller als FIN einfach die fortlaufende Produktionszahl verwendet -damals irgendetwas um die 61 tausend-... die FIN lautete ganz einfach 61XXX. Da sind Übereinstimmungen natürlich recht schnell passiert.

Und beim Kaufvertrag würde ich auch nicht lange mit irgendwlechen Vollmachten rumspielen... der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter ist/muß zwar nicht unbedingt der Eigentümer sein -steht auch auf den Fahrzeugbriefen / Zulassungsbescheinigungen direkt so drauf!

Aber der Eintrag in den Fahrzeugpapieren kann ein Hinweis auf den Eigentümer sein... daher würde ich, wenn mir der Sohn das Fahrzeug verkaufen will ganz einfach darum bitten, dass nicht nur er sondern auch der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter auf dem Kaufvertrag -der Kaufvertrags wird doch hoffentlich schriftlich festgehalten!- mal eben auch unterschreibt... dann kanns Dir wurscht sein, wer von den beiden jetzt der eigentliche Eigentümer ist. Der ders im Falle des Falles nicht ist hat halt als Zeuge, als zur Kenntnis genommen oder einfach so seinen "Kaiser-Wilhelm" drunter gesetzt.

PS: evtl. würde ich in der Niederschrift vom Kaufvertrag noch in einem kurzen Satz vermerken -natürlich bevor beide unterschreiben- an wen die Zahlung des Kaufpreises erfolgen soll.

am 29. Juli 2017 um 6:07

Wenn ich kein gutes Bauchgefuehl habe, dann kauf ich nicht. Da mach ich ich mir auch keine Gedanken mehr ueber ,, warum, weshalb,wieso''

Wenn es andere Fahrzeuge zu dem Preis gibt, dann nimm eins wo das Bauchgefuehl stimmt.

am 29. Juli 2017 um 6:38

Ob es ein Unfallfahrzeug ist wird Dir BMW nur mit Einschränkungen sagen können. Wenn es nicht Bei BMW sondern in Polen repariert worden ist weiss BMW das ja gar nicht. Frag mal einen Versicherungsagenten Deines Vertrauens, ob das Fahrzeug in der Versicherungsdatenbank vermerkt ist. Dort steht es drin, wenn ein grösserer Schaden ausbezahlt worden ist.

Ob das Fahrzeug gestohlen ist weiss das KBA.

Ob das Fahrzeug nach einem Unfall repariert worden ist oder aus zwei Fahrzeugen eins gemacht worden ist, kann Dir ein Gutachter sagen.

Nichts für Ungut, aber dem TE würde ich empfehlen, beim Vertragshändler zu kaufen. Warum? Weil er seine Skepsis nie los wird.

Das, was er beschrieben hat über den VK und das Auto, ist doch alles plausibel. Ich kann da nichts Unseriöses erkennen.

Das Problem könnte ganz woanders liegen. Einfach mal durchlesen und die dortigen Möglichkeiten der Nachfragen nutzen.

Ich sehe irgendwie auch nicht, wo das negative Bauchgefühl herkommen soll.

Für mich findet sich in der Beschreibung des TEs absolut nix unseriöses. Woher kommt denn bitte das ungute Bauchgefühl?

Und zum Thema Polizisten... Beamte kriegen überall leicht Kredite und zu guten Konditionen. Ein reiches Elternhaus ist also nicht nötig für einen guten Wagen. Überhaupt sind solche Überlegungen eher unseriös seitens des TE.

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