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Autokauf - Kurzzeitkennzeichen - Auto abholen und Ablauf?
Moin, morgen wollte ich ein Auto besichtigen, welches zunächst hoch erwartungserweckend aussieht.
Die Sache ist nur, dass ich noch KEINEN (Auto-)Führerschein habe, was alles ein wenig komplizierter macht. Den habe ich frühstens nächste Woche und bei dem Wetter (und dem guten Angebot) möchte ich gerne sofort nach bestandener Prüfung ein Fahrzeug haben, möchte bei dem Wetter keinen Tag mehr Motorrad fahren.
Probefahrt macht dann jemand anderes. Es geht um ein günstiges Auto, das muss einfach nur funktionieren, da ist die Probefahrt sowieso unwichtig.
Das Fahrzeug wird nur abgemeldet verkauft, da fängt das Problem dann an. Behält der Käufer dann nach Kauf den Fahrzeugbrief, denn den würde er ja zwecks Anmeldung benötigen? Oder reicht da eine Kopie?
Der Plan sieht so aus, dass ich dann im Idealfall schon am Dienstag ein Kurzzeitkennzeichen besorge, um das Fahrzeug abzuholen. Eine Versicherung abzuschließen, ohne anzugeben seit wann man den Führerschein hat geht ja kaum, oder? Also rechtlich ja, aber in der Praxis wollen die Versicherer das wissen, zumindest war es online immer so.
Kann ich mir überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen holen, wenn ich z.B. nur eine Kopie von Fahrzeugschein und Brief habe, für den Fall, dass der Käufer diese zum Abmelden braucht?
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde ungerne 3 mal zum Auto fahren, dass ist rund eine Stunde mit dem ... Auto. ??
Ich hoffe jemand ließt sich den ganzen Mist durch und kann mir vielleicht helfen.
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36 Antworten
Und zum Thema Kurzzeitkennzeichen: Muss man erst zur Zulassungsstelle, sich die Papiere für ein solches besorgen und muss dann bei einem Schildermacher in der Nähe Schilder prägen lassen? Oder anders herum?
Erstmal hast du bereits ein Motorrad Führerschein? Wenn ja könntest du die Jahre schonmal davon nehmen und nicht ganz von neu anfangen. Zum anmelden brauchst du den Brief, aktuellen TÜV Bericht und Personausweis und Bankkarte und natürlich eine EVB Nr. deiner favorisierten Versicherung. Am besten vorher paar Angebote einholen. Eine Kopie des Briefes und des Scheins würde für ein kurzzeit Kennzeichen reichen. Auch hier brauchst du eine EVB Nr.
Der Verkäufer braucht zur Abmeldung den Brief nicht aber die kleine Zulassung sowie Kennzeichen zur Entstempelung. Du brauchst widerrum zur KKZ Erteilung durchs Amt die kleine Zulassung im orginal sowie den gültigen Tüv Bericht.
Wenn du weißt, dass du es kaufen willst wäre das am wenigsten aufwändigste -> hinfahren, Geld da lassen, Papiere und schlüssel mitnehmen, daheim die Kennzeichen mit der eVB Nummer deiner Versicherung und den Papieren besorgen, hinfahren, anbringen, heimfahren.
Nein du brauchst keinen Führerschein um eine Versicherung abzuschließen. Wirst halt ohne Erfahrung eingestuft, würdest du ja aber sowieso.
Kopien reichen nicht.
>Es geht um ein günstiges Auto, das muss einfach nur funktionieren, da ist die Probefahrt sowieso unwichtig. >
na ja, gerade dann ist die Probefahrt wichtig, wenn günstig ist am Ende mehr kaputt als zum funktionieren reicht, das kann mal schnell gehen, aber auch nach einer Probefahrt steckt man nicht drin.
Den "Brief" (Zulassungsbescheinigung Teil II) solte es bei dem Kauf geben sonst ist was faul.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 5. November 2023 um 21:36:19 Uhr:
>Es geht um ein günstiges Auto, das muss einfach nur funktionieren, da ist die Probefahrt sowieso unwichtig. >
na ja, gerade dann ist die Probefahrt wichtig, wenn günstig ist am Ende mehr kaputt als zum funktionieren reicht, das kann mal schnell gehen, aber auch nach einer Probefahrt steckt man nicht drin
Das ist natürlich richtig, jedoch fährt jemand für mich Probe, welcher Erfahrung mit Autos hat. Es war eher so gemeint, dass das jetzt keine Probefahrt in Richtung "Gefällt mir vom Fahrverhalten ganz persönlich" ist. Ich nehme alles, wo ich reinpasse, was mich zuverlässig von A nach B bringt. Richtung Sommer würde ich mir wahrscheinlich was anderes kaufen.
Zitat:
@Trydasout schrieb am 5. November 2023 um 21:13:57 Uhr:
Erstmal hast du bereits ein Motorrad Führerschein? Wenn ja könntest du die Jahre schonmal davon nehmen und nicht ganz von neu anfangen. Zum anmelden brauchst du den Brief, aktuellen TÜV Bericht und Personausweis und Bankkarte und natürlich eine EVB Nr. deiner favorisierten Versicherung. Am besten vorher paar Angebote einholen. Eine Kopie des Briefes und des Scheins würde für ein kurzzeit Kennzeichen reichen. Auch hier brauchst du eine EVB Nr.
Ich bin beim Motorrad SF0, habe den Führerschein dort seit Mai diesen Jahres. Bin nur aus Faulheit bislang nicht dazu gekommen, die Fahrstunden zu nehmen.
Zitat:
@freespace49 schrieb am 5. November 2023 um 21:16:36 Uhr:
Wenn du weißt, dass du es kaufen willst wäre das am wenigsten aufwändigste -> hinfahren, Geld da lassen, Papiere und schlüssel mitnehmen, daheim die Kennzeichen mit der eVB Nummer deiner Versicherung und den Papieren besorgen, hinfahren, anbringen, heimfahren.
Nein du brauchst keinen Führerschein um eine Versicherung abzuschließen. Wirst halt ohne Erfahrung eingestuft, würdest du ja aber sowieso.
Kopien reichen nicht.
Gut und wie meldet der Verkäufer das KFZ ohne Papiere ab? Ist na noch angemeldet.
Abmelden geht mit Schein (Dingsbums -I)
https://stadt.muenchen.de/service/info/fahrzeug-abmelden/1064305/n0/
Der Verkäufer braucht zum Abmelden den Schein (ZB I) und die Kennzeichenschilder. Wichtig: Den Schein (mit Abmeldestempel) braucht man hinterher wieder zum Anmelden!!
Kurzzeitkennzeichen gibt es bei manchen Zulassungsstellen auch mit Kopien der Papieren, aber in jedem Fall nur für ein abgemeldetes Fahrzeug.
Dienstag Kurzzeitkennzeichen holen, Mittwoch Auto kaufen und mitnehmen und Donnerstag meldet der Verkäufer erst ab kann also nicht funktionieren.
Die Randbedingungen "nur eine Fahrt" und "nicht angemeldet übergeben" lassen sich nur dann näherungsweise kombinieren, wenn das Fahrzeug zum Transport aufgeladen wird (Autotransporter oder -Anhänger) und der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung (beide Teile!) nach dem Abmelden per Post zuschickt. Dann hat man aber ein paar Tage ein abgemeldetes Auto, was nicht auf der Straße stehen darf und mit dem natürlich auch nicht gefahren werden darf.
Zitat:
@hk_do schrieb am 5. November 2023 um 22:19:13 Uhr:
Der Verkäufer braucht zum Abmelden den Schein (ZB I) und die Kennzeichenschilder. Wichtig: Den Schein (mit Abmeldestempel) braucht man hinterher wieder zum Anmelden!!
Kurzzeitkennzeichen gibt es bei manchen Zulassungsstellen auch mit Kopien der Papieren, aber in jedem Fall nur für ein abgemeldetes Fahrzeug.
Dienstag Kurzzeitkennzeichen holen, Mittwoch Auto kaufen und mitnehmen und Donnerstag meldet der Verkäufer erst ab kann also nicht funktionieren.
Die Randbedingungen "nur eine Fahrt" und "nicht angemeldet übergeben" lassen sich nur dann näherungsweise kombinieren, wenn das Fahrzeug zum Transport aufgeladen wird (Autotransporter oder -Anhänger) und der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung (beide Teile!) nach dem Abmelden per Post zuschickt. Dann hat man aber ein paar Tage ein abgemeldetes Auto, was nicht auf der Straße stehen darf und mit dem natürlich auch nicht gefahren werden darf.
Was ich mir noch gedacht habe: Wäre es nicht möglich, dass der Käufer mir die Papiere und die Kennzeichen gibt, als "Sicherheit" Schlüssel und Auto natürlich behält und ich das ganze dann am nächsten Tag bei mir abmelde. Da dürfte doch keinerlei Gefahr für den Verkäufer bestehen, oder?
Der Plan ist jetzt, dass der Verkäufer das Auto abmeldet und mir Fahrzeugschein und Brief zusendet. Das sollte ja kein Problem sein, wenn es z.B. ein Einschreiben ist? Der Verkäufer wirkt sehr vertrauenswürdig.
So hab ich es damals beim Verkauf auch gemacht, obwohl noch keine Anzahlung da war. Ich hatte ja noch die schlüssel. ;-)
Käufer kam dann mit Geld und Kennzeichen im Rucksack per Zug zu mir. Setzt vertrauen voraus, ist aber das einfachste für alle.
Zitat:
@freespace49 schrieb am 5. November 2023 um 22:55:15 Uhr:
So hab ich es damals beim Verkauf auch gemacht, obwohl noch keine Anzahlung da war. Ich hatte ja noch die schlüssel. ;-)
Käufer kam dann mit Geld und Kennzeichen im Rucksack per Zug zu mir. Setzt vertrauen voraus, ist aber das einfachste für alle.
Er möchte die Kennzeichen selber abmelden, da er diese behalten will.
Also nehme ich nach Bezahlung Schlüssel und Fahrzeugbrief mir, denn er benötigt zur Abmeldung ja nur Fahrzeugschein und die Kennzeichen, richtig?