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Autokauf, Mängel verschwiegen
Hallo,
ich habe am 16.Januar diesen Jahres einen Gebrauchten Seat im VW Zentrum gekauft. Da ich mir jetzt einen neuen Audi bestellt habe wollte ich den Leon im Audi Zentrum wieder in Zahlung geben (die beiden Zentren gehören zusammen, selbe Gruppe). Dort sagte mir dann ein Gutachter nach Besichtigung des Autos das es einen Hagelschaden hätte und einen Unfallschaden an der Fahrertür.
Der Hagelschaden ist minimal (mein Auto hat eine etwas ausgerwöhnliche Farbe, da sieht Kratzer und Dellen kaum zu sehen) aber das ganze Dach hat leichte Dellen die ich aber auch erst gesehen hab als der Gutachter die mir vor die Nase gehalten hat, man musste da wirklich flach übers Dach gucken. Die Fahrertür ist lackiert, der Gutachter sagte selbst es sei sehr gut gemacht und absolut nicht zu sehen aber der Lack ist nunmal 80mm dicker als an der Hintertür oder am Kotflügel.
Hab ich beim Kauf damals beides nicht gesehen. Die Tür hätte ich auch nicht sehen können, wer misst schon die Lackdicke. Den Hagelschaden, naja, wenn ich sehr viel genauer hingeschaut hätte vlt, ja.
Tatsache ist das mir das VW-Zentrum beide Schäden verschwiegen hat. Im Vertrag steht sogar das Fahrzeug sei unfallfrei. Da die beiden Zentren zusammengehören haben die Audi Leute dann bei den VW Leuten angerufen und die haben beteuert sie hätten an diesem Auto niemals etwas lackiert. Wenn sie nicht dann ja die Vorbesitzerin und da wollen sie behaupten sie hätten davon nix gewusst ? Wenn die Audi Leute nen Gutachter haben der sichs anguckt dann haben das die VW Leute doch auch, vorallem weils derselbe Laden ist und da wollen sie das nicht gemerkt haben ?
Ich hab noch bis Januar Gewäheleistung und werde da am Montag einfach mal hinfahren. Aber auf irgendwas ein Recht habe ich jetzt nicht oder ? Ist ja lange her, sie könnten ja behaupten das ichs auch selbst gewesen bin. Ich will eigtl auch gar nix bezahlt haben, ich will eigtl nur wissen was mit dem Auto jetzt eigentlich ist. Weil ich würde gerne versuchen den privat zu verkaufen und dafür wüsste ich schon gerne sicher ob das ein Unfallwagen ist oder nicht. Klar, ich hab ihn unfallfrei gekauft, hatte selber keinen und könnte ihn so einfach wieder verkaufen aber das mach ich eigentlich ungerne.
Meine Lehre ist, man kann nichtmal mehr den offiziellen Autohäusern trauen, selbst da muss man jeden Zentimeter genau unter die Lupe nehmen. Dabei dachte ich die sind nicht ganz so dreist wie private Verkäufer weil die ja einen Ruf haben den sie vlt wahren möchten...
Lässt sich da irgendwas machen ?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@solareclipse schrieb am 28. Juli 2016 um 12:23:58 Uhr:
Jetzt haben wir den Salat. Die Klimaanlage funktionierte seit dem Kauf nicht. Das ist eindeutig ein Mangel der verschwiegen wurde...
Woher willst du das wissen und wie willst du das im Fall der Fälle beweisen?
Sorry, aber in dem Punkt sehe ich ganz schlechte Karten für dich.
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43 Antworten
Wenn die Gewährleistungsfrist noch läuft, hast Du grundsätzlich auch noch alle Rechte. Aber auch ein Jurist kann Dir hier keinen definitven Rat geben, dazu müsste er alle Details Deines Falles kennen.Jeder Fall stellt sich anders dar. Da kann es auf scheinbare Nebensächlichkeiten ankommen.
Es hat keinen Sinn zu hoffen, in einem Internetforum eine Antwort auf komplizierte Rechtsfragen zu erhalten. Da melden sich oft Leute, die von allem etwas, aber von keinem etwas richtig wissen. Juristerei ist komplizierter. Das sage ich Dir als jemand, der weiß, wovon er spricht.
Es hilft nur eines, der Weg zum Anwalt.
Ich frage mich ehrlich gesagt, warum man einen gebrauchten Seat kauft. Viel Gutes habe ich jedefalls dazu noch nicht gehört. Aber das ist ein anderes Thema.
Immerhin ist der erste richtige Schritt in Richtung Audi gemacht. Mit dem Kauf eines Neuwagens vermeidet man unschöne Probleme wie das hier beschriebene.
Tatsache ist, dass Autohäuser keineswegs immer ehrenwerte Verkäufer haben. Gerade die, die sich mit dem Gebrauchtwagen Segment begnügen müssen. Fehlende Motivation, Druck und die Unfähigkeit mit diesem richtig umzugehen führen dazu, dass den Kunden etwas angedreht wird. Juristisch begiebt man sich da auf dünnes Eis. Ist der Kunde schlagfertig und mit allen Wassern gewaschen, kann das teuer werden für den Verkäufer.
Ich sage, hier ist der Zug aber bereits abgefahren. Schade.
Wieso willst du dir den Schuh anziehen und die Kiste privat verkaufen? Da du nun definitiv von Vorschäden weißt, darfst du die keineswegs verschweigen und musst mit geringerer Nachfrage und mit dementsprechenden Preisabschlägen rechnen!
Ich würde darauf drängen, daß das Autohaus als 'Wiedergutmachung' den Wagen zum damaligen Kaufpreis (oder zumindest zu einem fairen Preis, der deine Nutzung einrechnet) in Zahlung nimmt. Sollte das AH darauf nicht eingehen, bleiben dir zwei Möglichkeiten: entweder einen Anwalt einschalten oder die Kröte schlucken und mit dem zu erwartenden Mindererlös leben.
Zitat:
Original geschrieben von Hans Immer
Ich frage mich ehrlich gesagt, warum man einen gebrauchten Seat kauft. Viel Gutes habe ich jedefalls dazu noch nicht gehört. Aber das ist ein anderes Thema.
...
Wie kommst du denn da drau?
Der aktuelle Ibiza hat den besten Dauertest (100 tkm) in seiner Klasse hingelegt und im Gesamtrang (Klassenübergreifend) den 5. Platz belegt.
Auch die Dekra berichtet positiv - KLICK
Ich frage mich, wie manche es schaffen überhaupt ein Auto zu kaufen Es gibt immer einen der irgendjemanden kennt der einen kennt der einen ... der das Auto sch.. findet!
Zitat:
Original geschrieben von xHeftix
Ich frage mich, wie manche es schaffen überhaupt ein Auto zu kaufen Es gibt immer einen der irgendjemanden kennt der einen kennt der einen ... der das Auto sch.. findet!
Mir ist egal was andere denken. Ich kaufe was mir gefällt weil ich damit fahre. Das Auto ansich ist ein gutes, kann mich nicht beklagen, wüsste nicht was gegen den Leon spricht.
Hab morgen nochmal einen Termin bei meinem Audi Händler. Dann werde ich mir mal die Werkstatthistorie aushändigen lassen und dann geh ich nochmal zu dem VW-Händler.
Aktuell werden Leons wie meiner im Netz mit 8000Euro gehandelt, Audi will mir 5500 geben. Die Differenz tut mir nicht so weh, die Kröte würde ich schlucken, was mich wurmt ist das man hier offensichtlich getäuscht wird und das macht mich sauer. Das will ich auch nicht so einfach lassen...
mal so als kleiner tip:
lass die audi werkstatt mal in die INTERNE historie schauen und frag mal nett ob da eine getauschte tür drinsteht. wen ein vag fahrzeug eine vag werkstatt betritt wird der km stand ebenso ZENTRAL gespeichert (also nicht im autohaus sondern irgendwo bei vag) wie die ausgeführten arbeiten. wen da dann wirklich "türe getauscht und lackiert" drinsteht dann sollte es auch dem anderen autohaus aufgefallen sein. ein ausdruck dieser info wird dir die werkstatt vermutlich nicht aushändigen.
aber damit kannst dann den chef des anderen hauses mal konfrontieren. unterm strich ist das GGF ein verheimlichter unfallschaden.
Was ist der Unterschied der internen Historie und der des Autohauses ?
Zitat:
Original geschrieben von Traumfaenger84
Was ist der Unterschied der internen Historie und der des Autohauses ?
die des autohauses kann man absichtlich oder unabsichtlich "verschlampen". die interne wird zentral gespeichert und kann somit nicht verschlampt werden.
Wir hatten mal einen als unfallfrei deklarierten Corsa B beim Opelhändler gekauft, bei dem sich später ein kapitaler Hecktreffer hinten links herausstellte.
Der Händler verplapperte sich bei Nachfragen mit „war doch nicht so schlimm“ – der Wagen wurde gewandelt.
Den Nachfolger haben wir dann vor dem Kauf mit einem Lackschichtdickenmesser überprüft. Würde einen Gebrauchten nicht mehr ohne kaufen….
So, war heute bei meinem Audi Händler.
Dem war die Sache so peinlich das wir in der VAG Datenbank geschaut haben. Ergebnis, die Türe wurde nie gemacht. Er meinte es kann durchaus sein (kommt öfter vor) das in der Fertigung vlt mal nen Kratzer reinkommt und das wird dann in der Fertigung gleich nochmal lackiert. Würde zumindest erklären wies das Ganze so perfekt ist das es ohne Lackdickemessgerät nicht zu erkennen ist. Weil bei Metalliclackierungen würde man es ja immer sehen wenn da nach 3-4Jahren die Türe komplett lackiert wird.
Dafür stand in der VAG Datenbank dass das linke Heck lackiert wurde vor zwei Jahren und der Stoßfänger. Das wird immer besser !
Hab sogar den Ausdruck bekommen der ganze Historie. Steht drauf "nur für internen Gebrauch"
Kann ich damit bei meinem VW Händler vorstellig werden ? Oder kann mein Audi-Händler dann Ärger bekommen ? Würde das gerne verhindern weil der ist wirklich zuvorkommend und hilft wo er kann...
Eine Nachlackierung erfolgt nicht immer zwingend nur nach einem Unfall.
Genau das musstest du deinem Verkäufer aber nachweisen können.
Wenn du einen gebrauchten kaufst aber einen Neuwagen ähnliche Zustände voraussetzt kauf dir einfach ein Lackdickenmessgerät, für den Autokauf reichen die Geräte um bzw. unter 100,- Euro, wenn du keine Möglichkeit hast dir einen ausleihen zu können.
Als ich bei meinem Gebrauchten mich noch absichern wollte, wurde beim zusätzlichen Dekra-Gebrauchtwagencheck auch die Lackdicke gemessen.
Des Weiteren lassen sich auch mit einem einfachen Magneten die gespachtelten Stellen herausfinden.
Zitat:
Kann ich damit bei meinem VW Händler vorstellig werden ? Oder kann mein Audi-Händler dann Ärger bekommen ? Würde das gerne verhindern weil der ist wirklich zuvorkommend und hilft wo er kann...
Wieso hast du das nicht gleich den Audi-Händler gefragt (nachdem du den Ausdruck in den Händen hattest) - ich denke die beiden Autohäuser gehören zusammen? Wäre es da nicht Aufgabe des Audi-Händlers die Geschichte intern zu klären und dir dann ein unschlagbares Angebot zu unterbreiten, wenn er schon so nett und bemüht ist?
Zitat:
Original geschrieben von Adi2901
Eine Nachlackierung erfolgt nicht immer zwingend nur nach einem Unfall.
Eine große Wahrheit gelassen ausgesprochen. Der ´Teufel an der Wand entpuppt sich allzu oft als Fliegendreck und das ganze Bohei ist nichts wert. Wenn es sich um eine Reparaturlackierung wegen eines Kratzers handelt, ist diese nicht offenbarungspflichtig. Lediglich eine nicht fachgerechte Reparatur (z.B. Farbunterschiede) wären ein Minderungsgrund.
Gruß, Wolf.