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Autokauf nach Umzug des Eigentümers...wie prüfen und im Kaufvertrag verdeutlichen?

Themenstarteram 5. August 2014 um 8:14

Hallo zusammen,

wie läuft der Autokauf, wenn der Besitzer gerade umgezogen ist? Das Fahrzeug ist aber noch mit altem Landkreis zugelassen und wahrscheinlich auch auf die alte Anschrift in den Zulassungsdokumenten.

Wie macht man das am besten im Kaufvertrag deutlich oder kann die eineindeutige Zuordnung von Fahrzeug und Besitzer nachweisen?

Grüße, Dennis

Beste Antwort im Thema
am 5. August 2014 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von urban84

Hallo zusammen,

wie läuft der Autokauf, wenn der Besitzer gerade umgezogen ist? Das Fahrzeug ist aber noch mit altem Landkreis zugelassen und wahrscheinlich auch auf die alte Anschrift in den Zulassungsdokumenten.

Wie macht man das am besten im Kaufvertrag deutlich oder kann die eineindeutige Zuordnung von Fahrzeug und Besitzer nachweisen?

Grüße, Dennis

Die bisherigen Antworten kann man getrost in die Tonne kloppen, die sind unrichtig (sorry).

Wenn ein Fahrzeughalter umgezogen ist, hat er die Pflicht, auch die Papiere seiner Autos umändern zu lassen auf die neue Adresse.

Den also bitte dahingehend informieren, dass er das schnellstmöglich macht, dann gibts auch keine Probleme mit dem Kaufvertrag. Leider ist das kostenpflichtig, das soll den Käufer aber nicht jucken, die Pflicht zur Information und Umänderung der Fahrzeugpapiere besteht ja.

Ansonsten würde ich so einen Kaufvertrag NICHT unterschreiben!

Grüße

Udo

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am 5. August 2014 um 8:47

Hallo!

Wenn es wirklich wichtig ist, dann muß der Verkäufer dir eine aktuelle Meldebescheinigung, Mietvertrag, aktuellen Personalausweis vorzeigen, denke ich!

Hi,

ich denke es geht ihm eher darum das in den Fahrzeugdokumenten die alten Adressdaten stehen im Kaufvertrag aber die neuen.

Solange der Name aber stimmt sehe ich da kein Problem.

Beim anmelden eines gekauften Auto´s wollte auch noch nie jemand einen Kaufvertrag oder ähnliches sehen.

Gruß Tobias

am 5. August 2014 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von urban84

Hallo zusammen,

wie läuft der Autokauf, wenn der Besitzer gerade umgezogen ist? Das Fahrzeug ist aber noch mit altem Landkreis zugelassen und wahrscheinlich auch auf die alte Anschrift in den Zulassungsdokumenten.

Wie macht man das am besten im Kaufvertrag deutlich oder kann die eineindeutige Zuordnung von Fahrzeug und Besitzer nachweisen?

Grüße, Dennis

Die bisherigen Antworten kann man getrost in die Tonne kloppen, die sind unrichtig (sorry).

Wenn ein Fahrzeughalter umgezogen ist, hat er die Pflicht, auch die Papiere seiner Autos umändern zu lassen auf die neue Adresse.

Den also bitte dahingehend informieren, dass er das schnellstmöglich macht, dann gibts auch keine Probleme mit dem Kaufvertrag. Leider ist das kostenpflichtig, das soll den Käufer aber nicht jucken, die Pflicht zur Information und Umänderung der Fahrzeugpapiere besteht ja.

Ansonsten würde ich so einen Kaufvertrag NICHT unterschreiben!

Grüße

Udo

am 5. August 2014 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

 

Beim anmelden eines gekauften Auto´s wollte auch noch nie jemand einen Kaufvertrag oder ähnliches sehen.

Gruß Tobias

Ach? Echt jetzt?

Das mag daran liegen, dass die Besitzverhältnisse der Zulassungsstelle aber sowas von herzlich egal sind, wer den Brief vorlegen kann, kann auch auf seinen Namen ummelden. Eine routinemäßige Anfrage beim Zentralcomputer erfolgt sowieso, ob dieses Auto mit der Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet ist oder nicht, das bekommt der Anmelder gar nicht mit.

Wer nun zu wieviel Prozent Eigentum an dem Auto hat, interessiert doch die Zulassungsstelle nicht.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 5. August 2014 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Die bisherigen Antworten kann man getrost in die Tonne kloppen, die sind unrichtig (sorry).

Wenn ein Fahrzeughalter umgezogen ist, hat er die Pflicht, auch die Papiere seiner Autos umändern zu lassen auf die neue Adresse.

Den also bitte dahingehend informieren, dass er das schnellstmöglich macht, dann gibts auch keine Probleme mit dem Kaufvertrag. Leider ist das kostenpflichtig, das soll den Käufer aber nicht jucken, die Pflicht zur Information und Umänderung der Fahrzeugpapiere besteht ja.

Ansonsten würde ich so einen Kaufvertrag NICHT unterschreiben!

Grüße

Udo

Danke, genau so dachte ich nämlich auch. Nur lässt sich dem Eigentümer sicherlich schwer bis gar nicht vermitteln, dass er sein Auto vorher ummelden soll, inkl. neuer Schilder usw., um es dann zu verkaufen. Welches Risiko beim Kaufvertrag besteht denn? Es ist ein Rentnerehepaar, das wohl mit dem Auto noch den Umzug machen wollte.

Würde nicht die Kopie der Ummeldebescheinung aus dem Einwohnermeldeamt reichen? Oder hab ich nachher vielleicht das Risiko, dass die Zulassungsstelle den Kaufvertrag nicht als rechtmäßig ansieht?

am 5. August 2014 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von urban84

 

Danke, genau so dachte ich nämlich auch. Nur lässt sich dem Eigentümer sicherlich schwer bis gar nicht vermitteln, dass er sein Auto vorher ummelden soll, inkl. neuer Schilder usw., um es dann zu verkaufen. Welches Risiko beim Kaufvertrag besteht denn? Es ist ein Rentnerehepaar, das wohl mit dem Auto noch den Umzug machen wollte.

Würde nicht die Kopie der Ummeldebescheinung aus dem Einwohnermeldeamt reichen? Oder hab ich nachher vielleicht das Risiko, dass die Zulassungsstelle den Kaufvertrag nicht als rechtmäßig ansieht?

Ich verstehe dein Problem nicht: Wenn man umzieht, ist man verpflichtet, der Zulassungsstelle die neue Anschrift mitzuteilen, damit sie die neue Adresse im Zulassungsregister eintragen kann. Warum ist das so?

Dürfte ja einleuchten: Bei einem Rotlichtverstoß oder einem sonstigen Delikt im Straßenverkehr, bei dem man nicht angehalten wird, sendet die zuständige Bussgeldstelle den Bussgeldbescheid an die Adresse, die der Zulassungsstelle bekannt ist. Wenn dann so ein Bussgeldbescheid mit dem Vermerk: "Adressat unbekannt" wieder zurückkommt, gibts Ärger.

Auch die Versicherung wird nicht begeistert sein, wenn man denen einen Wohnsitzwechsel verschweigt, kann es doch sein, dass der Versicherte in einen Bezirk umzieht, in dem die Prämien teurer sind.

Der jetzige Halter/Besitzer hat also die Pflicht, diese Ummeldung vorzunehmen! Der soll sich gefälligst darum kümmern, weils Vorschrift ist! Punkt und Basta, Ende und Aus!

Die Eigentums- und Besitzverhältnisse an dem Auto ändern sich durch eine andere Anschrift selbstverständlich NICHT, keine Sorge.

Außerdem scheinst du meine Beiträge nicht zu lesen oder das Geschriebene nicht zu verstehen, ich schrieb doch ganz eindeutig, dass der Kaufvertrag der Zulassungsstelle ziemlich egal ist, rein von der Gesetzeslage her muss man übrigens keinen schriftlichen Kaufvertrag haben, nur beim Kauf einer Immobilie ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, bei allen anderen Verträgen nicht!

Wie kann dann eine Behörde etwas verlangen, das man gar nicht haben muss?

Grüße

Udo

Themenstarteram 5. August 2014 um 22:08

Ich hab das schon verstanden. Mir geht es weniger darum, was der Eigentümer für Pflichten ggü. dem Staat hat, sondern darum, ob was dagegen spricht die Kiste auch ohne vorherige Ummeldung auf die neue Adresse (in dem Fall Wechsel von Berlin nach Brandenburg) zu kaufen.

Was ich will, ist ein wasserdichter Kaufvertrag und deshalb die Frage, ob der noch i.O. ist, wenn Adressen in Ausweis und Brief sich unterscheiden. Und ob ich mir dann einfach für den Identitätsnachweis die Ummeldebestätigung beim Einwohnermeldeamt kopiere. Ich will nachher nicht in die Röhre gucken, wenn was mit dem Auto ist oder jemand den Vertrag hinterfragt.

Hi,

wo der Wagen angemeldet ist spielt doch gar keine Rolle.

Bei einem Händler kaufst du ja sogar einen Wagen indem nicht einmal der name des Verkäufers eingetragen ist.

Du schließt also einen Kaufvertrag mit dem Käufer an seiner Adresse,das Fahrzeug wird in diesem Kaufvertrag durch die Fahrgestellnummer identifiziert, was im Brief als Halteradresse steht spielt keine Rolle.

Gruß Tobias

am 6. August 2014 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von urban84

Ich hab das schon verstanden.

Was ich will, ist ein wasserdichter Kaufvertrag und deshalb die Frage, ob der noch i.O. ist, wenn Adressen in Ausweis und Brief sich unterscheiden.

Du hast es scheinbar immer noch nicht verstanden: Der Kaufvertrag ist völlig unabhängig davon gültig, welche Anschrift des Halters im Brief steht, wie oft soll man dir das noch sagen?

Wenn du dennoch deswegen Bauchschmerzen hast, so veranlasse den Verkäufer, die korrekte Ummeldung vorzunehmen, dann stimmt doch alles.

Aber, das willst du ja nicht, also nimm es so hin, übergib dem Verkäufer die vereinbarte Kaufsumme gegen Herausgabe des Fahrzeugs, aller Schlüssel und Unterlagen und insbesondere des KFz.-Briefes. Damit plus einer Versicherungsbestätigung (geht heute elektronisch) gehst du zu dem für deinen Wohnsitz zuständigen Verwaltung (Kfz.-Anmeldestelle/Zulassungsstelle) und meldest dieses Fahrzeug auf deinen Namen und deine Anschrift an. Fertig.

Nochmal: Der Kaufvertrag interessiert die Zulassungsstelle nicht! Den wollen die gar nicht sehen, nur den Brief, den Kfz-Schein und eine Versicherungsbestätigung ..... und ein wenig Kleingeld (Gebühr).

Grüße

Udo

Hi,

kleine Ergänzung. Der HU Bericht incl. AU muß eigentlich auch vorgelegt werden.

Sollte also bei den Fahrzeugunterlagen dabei sein.

Gruß Tobias

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