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Autokauf Privat in Deutschland Export ins EU Ausland - Mehrwertsteuer - Händler weigern sich!

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 9:04

Hallo an Alle,

ich weiß das dieses Thema schon oft diskutiert wurde, will deshalb auch nicht fragen ob und wie es geht ein Auto ins EU Ausland zu exportieren (das scheint eindeutig erklärt worden zu sein), will nur verstehen warum sich Deutsche Autohändler so schwer tun dies zu ermöglichen?!

Kurz zum Verständnis:

Privat will Auto beim Händler in Deutschland kaufen (Neuwagen oder aber Tageszulassung/Jahreswagen welcher die EU Vorgaben für Neuwagen, weniger 6000km und/oder weniger als 6 Monate zugelassen erfüllt).

Dieses gekaufte Auto aber ins EU Ausland (hier z.B. Niederlande) exportieren und dort zulassen, weil dort wohnhaft und beruflich tätig.

Deutsche Händler weigern sich einen Neuwagen zu verkaufen, verstehe ich aufgrund des geltenden "Gebietsschutzes" der verschiedenen Markenhändler, also um die Händler davor zu schützen das EU Bürger das Auto im "günstigeren" EU Ausland kaufen, wobei ich auch Threads gelesen habe in dem sich anscheinend Osteuropäische Markenhändler wohl nicht an diese Vorgabe halten.

Meine Frage aber nun, warum tun sich Händler schwer dies bei Tageszulassungen oder Jahreswagen zu ermöglichen. Ich meine die Gesetzeslage scheint doch mehr als eindeutig, es gibt einfach zu verstehende Erklärungen der IHK usw. die klar machen das auch Private einen "Neuwagen" in Deutschland ohne Mehrwertsteuer erwerben können, Umsatzsteuer wird in dem EU Land bezahlt wo das Auto zugelassen wird.

Ist der Grund hier auch der "Gebietsschutz", z.B. bei Autos mit 5000km sollte das doch nicht der Fall sein, oder sind Deutsche Händler einfach nur unwissend und unbelehrbar? Hat das evtl. irgend was mit der Buchhaltung zu tun? Ich verstehe es nicht, jeden Händler den ich anschreibe weigert sich, selbst mit dem Hinweis das dies Gesetz ist und ich mir das nicht ausgedacht habe, scheint nichts zu bewirken.

Vielleicht kann mir jemand erklären woran das liegt, vielleicht ein Autohändler oder jemand der Erfahrung damit hat?

Danke für eure Antworten.

P.S. (biete immer an eine Sicherheitsleistung in Höhe der MwSt. zu hinterlegen, bis zum Nachweis das PKW im EU Ausland zugelassen wurde, selbst das bringt nix)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@EdSize schrieb am 31. Oktober 2017 um 11:02:16 Uhr:

Nicht bei jedem gebrauchten Fahrzeug (Tageszulassung oder Jahreswagen) ist die Mwst. ausweisbar. Der Wagen muss von einem Gewerbetreibenden genutzt worden sein, bei Autos die auf Privatleute zugelassen waren ist die MwSt. generell nicht ausweisbar

Tageszulassungen sind grundsätzlich auf einen Gewerbebetrieb zugelassen worden, auf den Autohändler.

Bei Jahreswagen dürften aber ebenfalls kaum Fahrzeuge zu finden sein die von Privatleuten angekauft wurden.

Aber wer nicht regelmässig mit den Tücken des Exports zu tun hat wird lieber die Finger davon lassen wenn man auf ein Geschäft verzichten kann.

Ganz nebenbei, in Deutschland kann man keinen Händler dazu zwingen an jemanden bestimmten zu verkaufen, ist seine freie Entscheidung an wen er verkaufen will, oder auch nicht.

Und die Mws als Sicherheit zu hinterlegen deckt um Falle des Falles nur einen kleinen Teil der Rechnung die dann vom Staat kommt. Da folgt dann vermutlich eine penible Buchprüfung und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und das kann zum Ruin der Firma führen.

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Nicht bei jedem gebrauchten Fahrzeug (Tageszulassung oder Jahreswagen) ist die Mwst. ausweisbar. Der Wagen muss von einem Gewerbetreibenden genutzt worden sein, bei Autos die auf Privatleute zugelassen waren ist die MwSt. generell nicht ausweisbar

Ich denke: zu viel Trouble und Risiko für einen seltenen Einsatzfall, zu wenig Gewinn in Relation zum Aufwand. Ist wie im Einzelhandel: große Luxus-Warenhäuser, die kennen sich aus mit Tax Free Shopping (dort wo es ein Regelfall ist und ein beträchtlicher Anteil Umsatz davon abhängt) und haben Personal dafür. Bei anderen Händlern braucht man es meist gar nicht erst versuchen.

Was man hier noch sieht:

https://www.lonelyplanet.com/.../...dewe-stores-is-currently-a-problem

Selbst die Warenhäuser nutzen für den Papierkram gern externe Dienstleister dafür, die natürlich wieder ihren Anteil haben wollen.

Vielleicht eröffnet irgendwann mal ein Autogeschäft am Flughafen, wo Tax Free Shopping Anbieter konzentrierter zusammen kommen und dann auch mit den Abläufen besser vertraut sind.

Ist es nicht für dich einfacher, erst normal mit MwSt zu kaufen, dann Export, dann erst das Geschacher - aber dann direkt mit den beiden Finanzbehörden der beteiligten Länder? Also dann im Nachhinein deutsche MwSt zurück und EU-Auslands-MwSt zahlen.

Zitat:

Meine Frage aber nun, warum tun sich Händler schwer dies bei Tageszulassungen oder Jahreswagen zu ermöglichen.

Spekulation: die Zahl der Tageszulassungen im Vergleich zu kundenkonfigurierten Neuwagen ist inzwischen so hoch, dass der Gebietsschutz lächerlich oder ausgehebelt wäre, wenn man ihn nur auf kundenkonfigurierte Neuwagen anwenden würde.

Hier mal Eigenzulassungraten in Deutschland: im Schnitt 30%, Opel/Nissan bis knapp 50%. (Stand: Sep 2016)

https://...irtschafts-nachrichten.de/.../

Auch bei Jahreswagen könnte der Gebietsschutz noch ziehen, ich kenne die Verträge zwischen Händlern und Herstellern nicht.

Bei Gebrauchtfahrzeugen wäre eine Differenzbesteuerung möglich:

https://www.steuertipps.de/lexikon/d/differenzbesteuerung

Also MwSt fällt nur auf den Betrag zwischen EK und VK an. Nur welcher Händler will schon seinen Gewinn an dem Auto offenlegen ???

Also ist es einfacher zu sagen "geht nicht". Macht dem Händler weniger Arbeit und der Buchhaltung (und wenn bei einer Steuerprüfung in ein paar Jahren irgendwas nicht passt, bleibt der Händler auf seinem MwSt-Schaden sitzen).

Wegen ein paar Hundert oder Tausend Euro im Jahr tut sich das kein Händler an (oder aber er spezialisiert sich darauf).

Bei Neufahrzeugen ist es ähnlich. Wer verbringt die Ware ins EU-Land, wo ist der Erwerb, etc.... Teilweise wäre eine umsatzsteuerliche Registrierung in dem EU-Land notwendig... Viele Stolperfallen, viel Risiko ...

Naja, warum tun sich die Händler schwer, da sie falls das Auto doch nicht im Ausland landet für die Umsatzsteuer gerade stehen müssen, ebenfalls müssen Sie sauber dokumentieren das der Wagen ins Ausland verschafft wurde, auch muss eine Meldung mittels Umsatzsteuer ID erfolgen, die Vergabe an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Ist aber alles kein Problem, du kaufst den Wagen in Deutschland mit Umsatzsteuer und wenn Du in Holland bist, gibst Formulare wo Du vom Deutschen Finanzamt die Steuer zurückverlangen kannst (wenn Die ausgewiesen war), habe ich schon öfter gemacht, klappt selbst bei kleineren Beträgen und dauert ein paar Wochen bis das Geld ankommt. Belege werden verlangt.

Zitat:

@EdSize schrieb am 31. Oktober 2017 um 11:02:16 Uhr:

Nicht bei jedem gebrauchten Fahrzeug (Tageszulassung oder Jahreswagen) ist die Mwst. ausweisbar. Der Wagen muss von einem Gewerbetreibenden genutzt worden sein, bei Autos die auf Privatleute zugelassen waren ist die MwSt. generell nicht ausweisbar

Tageszulassungen sind grundsätzlich auf einen Gewerbebetrieb zugelassen worden, auf den Autohändler.

Bei Jahreswagen dürften aber ebenfalls kaum Fahrzeuge zu finden sein die von Privatleuten angekauft wurden.

Aber wer nicht regelmässig mit den Tücken des Exports zu tun hat wird lieber die Finger davon lassen wenn man auf ein Geschäft verzichten kann.

Ganz nebenbei, in Deutschland kann man keinen Händler dazu zwingen an jemanden bestimmten zu verkaufen, ist seine freie Entscheidung an wen er verkaufen will, oder auch nicht.

Und die Mws als Sicherheit zu hinterlegen deckt um Falle des Falles nur einen kleinen Teil der Rechnung die dann vom Staat kommt. Da folgt dann vermutlich eine penible Buchprüfung und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und das kann zum Ruin der Firma führen.

Die Gründe sind vielfältig, meist kennt sich nur der Chef ein wenig aus, die Verkäufer gar nicht und die Buchhalterin arbeitet ohnehin meist nur halbtags :D

a) Es geht nur für Neuwagen, ab einem Alter von 6 Monaten oder Überschreitung einer Kilometergrenze (wenige Tausend km) ist es ein Gebrauchtfahrzeug.

b) Der Kunde muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in seinem Heimatland beantragen. Diese muss bei Rechnungserstellung vorgelegt werden, dann macht das Buchhaltungsprogramm Netto=Brutto.

Eine Ausfuhrbescheinigung muss m.W. nicht vorgelegt werden, immerhin gibt es in der EU keine Grenzkontrollen mehr.

Themenstarteram 1. November 2017 um 11:21

Hallo,

erst mal Danke für eure Antworten, scheint ja einige Gründe zu geben warum das nicht gehandhabt wird wie es könnte.

@Grasoman / aud4never: Interessant wäre vielleicht wirklich erst mal mit MwSt. zu kaufen und dann zurück erstatten zu lassen, wobei ich das natürlich erst mal 100% klären muss, nicht das ich auf der deutschen MwSt. sitzen bleibe.

Falls Ihr hierzu aber noch direkte Info's habt (Fomulare) wäre ich dankbar, vielleicht finde ich auch einen Steuerberater der auf sowas spezialisiert ist. Bei dem Betrag investiere ich gerne nen hunderter oder so wenn ich sicherstellen kann das ich die MwSt. zurückerhalte.

Ein weiterer Punkt dann hier, habt Ihr Erfahrungen mit Tageszulassungen/Jahreswagen in Bezug auf PKW kaufen beim Händler und dann mit Kurzzeitkennzeichen vom Hof fahren, oder ist bei solchen Fahrzeugen die Zulassung auch gefordert.

Danke,

Gruß,

Corby

Was mir noch eingefallen ist: grenznahe, deutsche Autohändler machen ggf. einen ausreichenden Prozentsatz mit dem Verkauf ins benachbarte Ausland.

DE 19%

NL 21%

BE 21%

LUX 17%

FR 20%

CH 8% - aber keine EU, das wird was aufwendigeres mit Zoll und so

AT 20%

CZ 20%

PL 23%

DK 25%

An sich lohnt es sich also eh nur für LUX. Sonst macht man Nasse (wer nur die MwSt betrachtet) unter den direkten EU-Nachbarländern. Die Autohäuser in DE an der Grenze zu LUX dürften sich eher auskennen, ich kenne einen Bekannten aus LUX, der in DE sein Auto gekauft hat.

Sonst günstiger: da wird sich was lohnen, je nach Importzöllen dorthin

Andorra 4% - keine EU, dann aufwendiger mit Zoll und so

Liechtenstein 8% - auch keine EU, dann aufwendiger mit Zoll und so

Kosovo 16,0% - keine EU

Bosnien und Herzegowina 17,0% - keine EU

Montenegro 17,0% - keine EU

Malta 18,0

Mazedonien 18,0% - keine EU

Malta ist nun auch nicht der nächste Weg. Und dann wegen 1% Unterschied? Selbst bei 40.000 Flocken netto sind das nur um 400 EUR. Und dafür der Aufriss?

Zitat:

Ein weiterer Punkt dann hier, habt Ihr Erfahrungen mit Tageszulassungen/Jahreswagen in Bezug auf PKW kaufen beim Händler und dann mit Kurzzeitkennzeichen vom Hof fahren, oder ist bei solchen Fahrzeugen die Zulassung auch gefordert.

Manche Drittländer oder Exportzielländer akzeptieren die dt. Kurzzeitkennzeichen (das ist ja eine Zulassung, nur eben beschränkt auf kurze Zeit), andere wollen richtige Ausfuhrkennzeichen sehen.

Wenn du es mal ein bisschen weniger globalgalaktisch machst und die Sachen einschränkst (konkretes Zielland, konkreter Fahrzeugtyp) kann man das auch konkreter machen.

Normalerweise gibt's Spezial-Händler, die den ganzen Papierkrempel machen und der Kunde wendet sich an diese Händler und versucht das normal nicht auf eigene Faust. Paar Basics:

https://www.adac.de/.../

http://www.iww.de/.../...-und-export-kfz-handel-in-drittlaender-f38847

Was du dir überlegen solltest: Gewährleistung gibt's dann auch nur in DE beim Händler. Nur die Herstellergarantie ist EU-weit oder europaweit.

Themenstarteram 1. November 2017 um 13:24

Hallo,

also um es konkreter zu machen, sorry das ich es nicht direkt erwähnt habe, aber mir ging es erst mal nur um das Vertsändnis warum deutsche Händler nicht verkaufen obwohl es das Gesetz ganz klar vorgibt.

Kaufen will ich mir einen 3 er BMW, Touring, möglichst X-Drive, fahre sehr viel (700 km die Woche) und möchte auch im Winter ordentlich unterwegs sein, usw ...

Ausfuhr in die Niederlande

Warum es sich für mich lohnen würde,

1. Ich habe ein wenig verglichen und das Gefühl das Autos in Deutschland günstiger sind als in den Niederlanden, siehe Besispiel unten.

2. Ich bin aufgrund meines beruflichen Status in Niederlanden von der Steuer befreit, muss also keine Importsteuer auf "Neuwagen" bezahlen.

Würde ich das Auto in Deutschland ohne MwSt. kaufen oder die MwSt. zurückerhalten wäre das für mich Autokauf zum Nettopreis.

Ich kann mir auch in den Niederlanden einen Neuwagen steuerfrei kaufen, muss diesen aber bei BMW bestellen, kann keinen kaufen der auf dem Hof steht weil die anders kalkuliert worden sind, hab es versucht, mehrmals, geht nicht!

Ich habe aber auch leicht eine Preisschwankung zwischen €2000,00- und €5000,00- Tausend EURO feststellen können. Autos (eigentlich fast alles ist in den Niederlanden teurer als in Deutschland, keine Ahnung warum, aber es ist so, nur Kaffee scheint billiger, da ich aber keinen trinke hab ich nichts davon)

Nur als Beispiel, kann im Internet verglichen werden:

Deutschland: Grundpreis BMW 318i Touring Automatik: €36700,00-

Niederlande: Grundpreis BMW 318i Touring Automatik: €41536,00-

Unterschied: €4836,00- !!!

Und das nur für das Basismodell, mit Austattung erhöht sich die Differenz sogar noch ein bisschen.

Weiterhin gibt es in Deutschland viel mehr Rabatt weil der Automarkt so umworben ist. Nochmals ein paar Prozent hier und die Differenz fürs gleiche Auto geht gegen €10000,00-.

Deswegen mein starkes Interesse.

Gruß,

Corby

 

Dann bist du doch nicht "privat", sondern "Gewerbe-Kunde".

Und hast schon eine Umsatzsteuer-Nummer in NL. Dann gibt es doch erst recht keine Probleme.

Themenstarteram 1. November 2017 um 14:28

Hi,

ich bin Angestellter einer Organisation, ich habe keine Umsatzsteuer Nummer, das Auto kaufe ich, nicht die Organization. Und selbst die Organisation hat keine Umsatzstezuer Nummer, wir sind mehr ne öffentliche Einrichtung und kein Unternehmen das Handel betreibt,

wie kommst du denn auf Gewerbe Kunde?

Daher:

Zitat:

@Corby76 schrieb am 1. November 2017 um 14:24:00 Uhr:

2. Ich bin aufgrund meines beruflichen Status in Niederlanden von der Steuer befreit, muss also keine Importsteuer auf "Neuwagen" bezahlen.

Themenstarteram 1. November 2017 um 14:51

Ach so, wohl nicht ganz klar was ich meine, befreit im Sinne von diplomatischen regeln, nicht befreit im Sinne von Unternehmer

Wie auch immer, jedenfalls ein spezialgelagerter Sonderfall.

Du brauchst eine "BTW-identificatienummer" oder kurz "OB-Nummer" von den niederländischen Behörden.

Ohne dies geht es nicht. Ob NL nachträglich Steuern verlangt, kann ich nicht sagen.

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