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Autokauf und Finanzamt - Die Frage

Themenstarteram 29. Januar 2010 um 17:32

Hallo liebe User,

wir sind seit einem Monat Gewerbebetreibende im Gastronomiebereich. Wir möchten uns einen CC ende Februar kaufen und habe eine Frage,wie es mit dem Finanzamt und der Steuer aussieht.

Man Kann ja bekanntlich die 19 % MwSt absteuern,bekommt man das Geld aber dann sofort nach dem Kauf zurück oder wie sieht das aus?

Wie schon erwähnt,sind wir erst 1 Monat selbstständig und das Finanzamt würde sich bestimmt fragen,wie man so schnell ein 34 000€ sich leisten kann.Deutsche Mentalität und Politik halt...

Nun also die Frage,ob das sofort beim Finanzamt von VW,der Bank oder sonst wem gemeldet wird,wenn wir ein Auto kaufen.

Nach meiner Überlegung hätten wir nach dem Kauf 3-4 Monate Zeit,bis das Auto gebaut wird und ankommt. Erst dann fällt bei der Bank die erste Rate an( wir finanzieren das Auto über die VW Bank).

Man könnte also in dieser Zeit Gewinn einfahren und es wäre für das Finanzamt kein Problem mehr.

Sie wüssten ja erst in 3-4 Monaten,dass wir ein Auto gekauft haben,da es ha erst dann bezahlt wird.

Denke ich falsch?

Bitte um Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Castagna

 

Wie schon erwähnt,sind wir erst 1 Monat selbstständig und das Finanzamt würde sich bestimmt fragen,wie man so schnell ein 34 000€ sich leisten kann.Deutsche Mentalität und Politik halt...

würde sagen, daß nicht das verhalten des finanzamt von "deutscher mentalität und politik" zeigt...eher du!

gerade ein monat im geschäft und ein dickes auto kaufen? das würden manche als typisch deutsches unternehmertun und mentalität bezeichnen *gg* viel glück und lasse dich mal von einem steuerberater dabei unterstützen...eigentlich solltest du einen haben als unternehmer...normal spricht man mit denen schon vor gründung bzw. in der gründungsphase.

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Zitat:

Original geschrieben von Castagna

Deutsche Mentalität und Politik halt...

dazu gehört allerdings auch, dass nur Steuerberater auch in Steuersachen beraten dürfen. Mit einen Steuerberater solltest Du dringend reden, denn wenn der Wagen auch Privat genutzt wird muss dieses z.B. auch versteuert werden. Wann Du die Mehrwertsteuer wieder bekommst liegt unter anderem daran, ob Du Soll oder Ist-Versteuerung machst.

 

Ob Du vorher Gewinn machst ist im allgemeinen ziemlich egal, abschreiben kannst Du das Auto ja auch nur über mehrere Jahre. Dass man am Anfang eines Gewerbebetriebes Inverstieren muss ist auch dem Finanzamt klar.

 

Gruß

Uwe

am 29. Januar 2010 um 19:16

Zitat:

und das Finanzamt würde sich bestimmt fragen,wie man so schnell ein 34 000€ sich leisten kann

und

Zitat:

Erst dann fällt bei der Bank die erste Rate an( wir finanzieren das Auto über die VW Bank).

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber es geht nur entweder/oder.

Ich denke auch, dass vor dem Kauf ein Gang zum Steuerberater anzuraten ist. Vielleicht ist neben dem Finanzkauf auch ein Leasing interessant/vorteilhaft.

Zitat:

Man könnte also in dieser Zeit Gewinn einfahren und es wäre für das Finanzamt kein Problem mehr.

Das Finanzamt hat auch keine Probleme, wenn du in dieser Zeit keine Gewinne einfährst. Probleme sind in diesem Fall von anderer Seite zu erwarten. Bspw. muss vor allem die Bank nach 1 Monat Selbständigkeit kreditbereit sein.

Zitat:

Nun also die Frage,ob das sofort beim Finanzamt von VW,der Bank oder sonst wem gemeldet wird,wenn wir ein Auto kaufen.

Wie jetzt, du willst die 19% MWSt ziehen, aber keiner soll's wissen?

am 29. Januar 2010 um 19:55

Du kannst die MWSt für die Produkte die du verkaufst mit den Produkten die du einkaufst verrechnen.

Es zählt das Steuerjahr.

Du kannst das Auto auch leasen und teilweise ( je nach Anteil der Privatnutzung) als Betriebsausgaben geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von Castagna

 

Wie schon erwähnt,sind wir erst 1 Monat selbstständig und das Finanzamt würde sich bestimmt fragen,wie man so schnell ein 34 000€ sich leisten kann.Deutsche Mentalität und Politik halt...

würde sagen, daß nicht das verhalten des finanzamt von "deutscher mentalität und politik" zeigt...eher du!

gerade ein monat im geschäft und ein dickes auto kaufen? das würden manche als typisch deutsches unternehmertun und mentalität bezeichnen *gg* viel glück und lasse dich mal von einem steuerberater dabei unterstützen...eigentlich solltest du einen haben als unternehmer...normal spricht man mit denen schon vor gründung bzw. in der gründungsphase.

Zitat:

Original geschrieben von Castagna

Hallo liebe User,

wir sind seit einem Monat Gewerbebetreibende im Gastronomiebereich. Wir möchten uns einen CC ende Februar kaufen und habe eine Frage,wie es mit dem Finanzamt und der Steuer aussieht.

Man Kann ja bekanntlich die 19 % MwSt absteuern,bekommt man das Geld aber dann sofort nach dem Kauf zurück oder wie sieht das aus?

Wie schon erwähnt,sind wir erst 1 Monat selbstständig und das Finanzamt würde sich bestimmt fragen,wie man so schnell ein 34 000€ sich leisten kann.Deutsche Mentalität und Politik halt...

Nun also die Frage,ob das sofort beim Finanzamt von VW,der Bank oder sonst wem gemeldet wird,wenn wir ein Auto kaufen.

Nach meiner Überlegung hätten wir nach dem Kauf 3-4 Monate Zeit,bis das Auto gebaut wird und ankommt. Erst dann fällt bei der Bank die erste Rate an( wir finanzieren das Auto über die VW Bank).

Man könnte also in dieser Zeit Gewinn einfahren und es wäre für das Finanzamt kein Problem mehr.

Sie wüssten ja erst in 3-4 Monaten,dass wir ein Auto gekauft haben,da es ha erst dann bezahlt wird.

Denke ich falsch?

Bitte um Eure Hilfe.

@Castagna:

Deiner Fragestellung ist zu entnehmen, dass Dir selbst rudimentärste Grundkenntnise des Steuerrechts fehlen (die IMHO ein Existensgründer, der Erfolg haben will, aber kennen sollte...).

Es macht wenig Sinn, hier auch nur auszugsweise das recht komplexe Steuerrecht darzustellen, ich füge in der Anlage mal eine Broschüre der Finanzverwaltung NRW für Existenzgründer an (zum Vorsteuerabzug siehe 7.4).

Ich denke den Tipp, zum Steuerberater zu gehen, solltest Du wirklich Ernst nehmen!

Nur ein paar kurze Stichworte zu Deinen Fragen:

- Die Vorsteuer (Dein "Absteuern") kannst Du im Rahmen Deiner Vorsteueranmeldungen geltend machen (frühestens wenn Die Leistung erbracht wurde -also das Auto geliefert- bzw. bei Vorausrechnung auch zusätzlich gezahlt wurde, also nicht schon beim Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes!). Voraussetzung ist, dass der PKW zum Unternehmensvermögen gehört (dann muss auch die Privatnutzung versteuert werden!).

- Niemand erstellt beim Kauf eines PKWs eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt... (obwohl... die zuständige KFZ-Steuer-Stelle wird sehr wohl "benachrichtigt"). Aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Rechnung im Rahmen des Umsatzsteuervoranmeldungsverfahrens vorgelegt werden muss. Und eine offensichtlich unplausible Finanzierung (angeblich kein Gewinn, keine Entnahmen zum täglichen Leben aber Barzahlung einer teuren Anschaffung...) kann schon zu weiteren Nachfragen seitens des Finanzamtes führen.

Themenstarteram 30. Januar 2010 um 11:22

Vielen lieben Dank für Eure Antwort!

Bezüglich der Steuer: Natürlich wollen wir das nicht verheimlichen,wir haben ja kein Steuerbetrug oder Ähnliches im Sinne!

Ich habe mir überlegt,die Steuer,je nach Möglichkeit,zurückzuverlangen,sobald das Auto bei mir angekommen ist,sollte das Finanzamt noch nicht über den Autokauf bescheid wissen.

Leasing ist nicht wirklich vorteilhaft,da ich nicht monatelang für ein Auto hohe Summen bezahlen will,und mir das Auto am Ende nicht einmal gehört.

Da man beim Kaufen auch absteuern kann,sehe ich da keine großen Vorteile für leasing.

Desweiteren ist die 2,9% Finanzierung der VW Bank sehr günstig,bei Leasing liege die mntl. Rate somit viel höher.

Der CC soll übrigens als Geschäftswagen angemeldet und somit nur geschäftlich genutzt werden.

Ein neues Auto ist also nach einem Monat nicht aus Prestigegründen zu verstehen,sondern aus rein geschäftlichen.

Am Besten werde ich dann mal zu meinem Steuerberater gehen und mich mit ihm beraten.

Die Frage bleibt aber noch offen,wann das Finanzamt denn vom Autokauf erfährt.

Ich meine,dass dies der Steuerberater mir nicht sagen kann.

Vielen Dank

Themenstarteram 30. Januar 2010 um 11:26

Habe die Antwort meines Vorposters übersehen.

Somit wurde auch die letzte Frage beantwortet.

Vielen Dank

denke die finanzierung (ob leasing, kredit oder bar) ist dem finanzamt egal ist...lediglich wenn man ewig ein minus (jahrsabschluß) hat...sprich das geschäft nichts zum leben hergibt...wird man probleme haben. aber in solchen fällen, hat man zuvor schon probleme mit der bank...noch bevor die finanz kommt :D

 

aber als gründer schon so schnell über ein solches auto nachdenken, naja...

 

eher geeignet als geschäftswagen, sind da kleine kombis oder transporter...die auch sinn machen...aber was macht man mit einem CC in einem gastrobetrieb? die besoffenen heimkutschieren? das wäre ein netter luxus, so ein shuttle-service...zumindest bis der laden insolvenz anmeldet.

 

da reden die leute von krisen und existenzängsten....man leute...wir leben einem einmaligen luxus, da geht es in anderen ländern ganz anders zu :D

 

ein kleiner rat: benutz das geld für deinen betrieb und ev. angestellte...das ist ev. eine bessere variante. wenn das geschäft läuft (und da meine ich nicht nur ein monat oder halbes jahr)...kommt der luxus von alleine! viel glück dabei.

Hi,

ich hoffe nur, die vw bank weiss davon dass du selbstständig bist. Verwundert mich, dass die dann so mir nix dir nix 34mille locker machen obwohl du noch keine bilanz und bwa vorlegen konntest. Naja, die müssen die kisten wohl auch loswerden und werden daduch risikofreudiger...wer weiß.

Zum steuerrecht wurde ja schon genug gesagt.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Castagna

Der CC soll übrigens als Geschäftswagen angemeldet und somit nur geschäftlich genutzt werden.

Als Geschäftswagen anmelden ist überhaupt kein Problem.

Aber kein Finanzamt glaubt Dir, das du nur zu Dienstzwecken mit dem Auto fährst. Du kommst also nicht daran vorbei, ein Fahrtenbuch zu führen und dabei akribisch jede (!) einzelne Fahrt einzutragen. Oder alternativ die 1%-Regelung anwenden.

 

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

eher geeignet als geschäftswagen, sind da kleine kombis oder transporter...die auch sinn machen...aber was macht man mit einem CC in einem gastrobetrieb? die besoffenen heimkutschieren? das wäre ein netter luxus, so ein shuttle-service...zumindest bis der laden insolvenz anmeldet.

...

ein kleiner rat: benutz das geld für deinen betrieb und ev. angestellte...das ist ev. eine bessere variante. wenn das geschäft läuft (und da meine ich nicht nur ein monat oder halbes jahr)...kommt der luxus von alleine! viel glück dabei.

Sehe ich genauso!

Wobei zum ersten Satz zumindest noch eine Mietwagenkonzession und einen Personenbeförderungsschein erforderlich sind. ;) Was ein weiterer Geschaftszweig wäre...

Als Neueinsteiger (egal in welcher Branche) rate ich jedem, erstmal kleine Brötchen zu backen.

Aber auch das muß jeder selbst für sich entscheiden.

 

Zitat:

Original geschrieben von TL1000Lars

Hi,

ich hoffe nur, die vw bank weiss davon dass du selbstständig bist. Verwundert mich, dass die dann so mir nix dir nix 34mille locker machen obwohl du noch keine bilanz und bwa vorlegen konntest. Naja, die müssen die kisten wohl auch loswerden und werden daduch risikofreudiger...wer weiß.

Keine Angst, die VW Bank bekommt die Info ganz schnell.

Wenn die Finanzierung übers Geschäft laufen soll, ist das schon an der Geschäftsadresse erkennbar. Außerdem holen die sich von Schufa, Bürgel, Creditreform etc. die restlichen Daten.

Und glaub mir, die letztgenannten Unternehmen wissen fast noch vor dir, das du auf einmal selbstständig bist.

Ich war vor einigen Jahren auch darüber erstaunt.

Auch die VW Bank geht bei "Neu-Selbstständigen" kein Risiko ein. Den Finanzierungsvertrag bekommst du, aber die legen die Höhe der Anzahlung fest.

Und wenn du nach einem Jahr pleite bist und das Auto von der Bank weggeholt wird, bekommen die im Verkauf locker den Rest. Daran sollte sich jeder die Höhe der Anzahlung ungefähr ausrechnen können.

 

Gruß. Taxi-001

wenn Castagna meint, es lässt sich eine solche Finanzierung stemmen, lasst ihn doch. Es ist jedermanns eigene Entscheidung. Vermutlich sind entsprechende Einnahmen vorhanden!

In Bezug auf die Mehrwertsteuer ist das ganz einfach: in dem Anschaffungsmonat können die 19 % Umsatzsteuer vom Unternehmer gezogen werden, dh. zb bei KP 11.900 € = 1.900 € Mehrwertsteuer. Zu Beginn einer Selbstständigkeit wird das Finanzamt in der Regel eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung verlangen. Dh. der Unternehmer bekommt die gezahlte Mehrwertsteuer kurz nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung im darauf folgenden Monat zurück. Da im gleichen Monat in der Regel auch Einnahmen einschließlich vereinnahmter zB. 19 % Umsatzsteuer vorhanden sind, werden vereinahmte UST und ausgebene UST verrechnet und der Unternehmer bekommt ggf. weniger zurück.

Die Zinsen der gesamten Finanzierung und die Bearbeitunugsgebühren sind übrigens im Jahr der Anschaffung voll absetzbar.

Was häufig übersehen wird, wenn kein Fahrtenbuch geschrieben wird und die 1 % Regel gilt, ist: 1 % des Bruttolistenpreis muss monatlich als Einnahme zusätzlich versteuert werden, also den Einnahmen des Unternehmers hinzugerechnet werden. Hiervon ist auch noch Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, da ja eine Einnahme vorhanden ist.

Um das Dahrlehn, die Raten, den Kaufpreis etc. richtig buchhalterisch zu erfassen sollte unbedingt ein Steuerberater o.ä. beratend hinzugezogen werden. 1 % Regel nie außer acht lassen! Bei allen Vorteilen der Absetzbarkeit diverser Unterhaltungskosten und Vorsteuerabzug liegen dort aus meiner Sicht die eigentlichen Risiken.

Gruß Tobias

am 2. Februar 2010 um 7:45

Hallo,

hab den Thread mal ins Finanzierungsforum geholt.

Und ich hoffe doch, dass unserem jungen Gewerbetreibenden hier richtig geholfen werden kann :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Castagna

Denke ich falsch?

Bitte um Eure Hilfe.

Wahrscheinlich ja.

1. Es gibt seit über 40 Jahren keine Mehrwertsteuer mehr, sondern Umsatzsteuer. Mit der Info findet man dann die besseren google-treffer. Was aber nicht heißt, daß Du keinen Steuerberater aufsuchen solltest.

2. Mit der USt. machst Du keinen Gewinn, verdienst irgendwas, sparst oder machst sonstwie "ein Geschäft". Sie ist ein durchlaufender Posten.

3. Hier gibts Adressen von Steuerberatern: http://www.datev.de/.../Start?...

4. Hier gibts eine umfangreiche Analyse Deiner Branche durch die Volksbank (pdf-download) mit einer Menge Infos:

Restaurant: http://www.vr-bankmodul.de/site/bracos/cgi-bin/braco.cgi?pdf=GK079.pdf

Cafe: http://www.vr-bankmodul.de/site/bracos/cgi-bin/braco.cgi?pdf=GK076.pdf

Alle Branchen: http://www.vr-bankmodul.de/site/bracos/cgi-bin/braco.cgi?index=B

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 13:22

Vielen Dank an alle nochmal für die Posts.

Ich werde,wie von euch geraten,meinen Steuerberater kontaktieren und ihn mit dieser Angelegenheit konfrontieren. Es scheint wirklich die beste Lösung zu sein.

Zu der finanziellen Lage:

Die Einnahmen sind zufriedenstellend,Geld für den CC ist somit vorhanden. Ich werde die 1% Regel in Betracht ziehen,da ich keine Zeit habe alle meine Fahrten einzutragen.

Ich arbeite schon 5 Monaten in diesem Betrieb,habe es aber vor ca 2 Monaten übernommen.

Heißt also,dass ich schon seit längerem über die Ein- und Ausgaben.

Hoffe dass am Ende alles klappt.

LG

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