Autokauf von einer Firma
Moin,
will mir nachher einen Firmenwagen kaufen.
Der wurde nur von Chef gefahren ist also ein Firmenfahrzeug.
Sehe ich das richtig, das der mir dann Garantie geben muß?? Richtig oder??
Gruß
Philip
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29 Antworten
Nein, muss er nicht. Nur wenn er Autohändler ist.
McFly
Was für eine Garantie muss der geben?
Kommt darauf an, wie der Vertrag aussehen wird. Aber eine Gebrauchtwagengarantie bekommst Du keine, nur weil es ein Firmenwagen war.
Durch die Änderung der Gewährleistungspflicht MUß jeder Gewerbetreibende, der ein Auto an eine Privatperson verkauft, 2 Jahre Gewährleistung geben. Diese kann er auf 1 Jahr verkürzen, wenns im Vertrag erwähnt wird.
Auch ein Blumenhändler/Aktienberater/Puffbesitzer muß diese Gewährleistung mittlerweile übernehmen, wenn das Auto aus dem Firmenvermögen kommt. Auch ausgeschlossen kann diese werden, wenn das Fzg. weiter an einen Gewerbetreibenden verkauft wird.
Gruß
Jan
Moin,
muß jan.th da zustimmen, in dem Moment, wo ein Gewerbetreibender ein Fahrzeug veräußert gilt er rechtlich als Lieferant und ist gewährleistungspflichtig.
Ausschluss der Gewährleistung ist nur möglich bei Geschäften zwischen gewerbetreibenden und zwischen Privatpersonen. Aber auch nur dann, wenn dieses explizit geschrieben wird.
Sollte dort etwas derartiges drin stehen, ist die Klausel als nichtig anzusehen und wird, sollte es zu einem Rechtstreit kommen keine Gültigkeit haben.
Zitat:
Original geschrieben von TomHBG
Ausschluss der Gewährleistung ist nur möglich bei Geschäften zwischen gewerbetreibenden und zwischen Privatpersonen. Aber auch nur dann, wenn dieses explizit geschrieben wird.
Das heißt doch, wenn der Gewerbetreibende (Verkäufer des Gebrauchtwagens) nicht auf den Kopf gefallen ist, wird er dies irgendwo im Vertrag vermerken.
was jedoch nichtig ist und im falle eines rechtstreits vor gericht keine auswirkung haben wird!
... wer lesen kann is klar im vorteil
edit:
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er kann es NUR ausschließen wenn ein gewerbetreibender ein auto an ein gewerbetreibenden verkauft
ODER
ein privatmann an ein privatmann UND es explizit im vertrag vermerkt wird!
Zitat:
Original geschrieben von TomHBG
Moin,
muß jan.th da zustimmen, in dem Moment, wo ein Gewerbetreibender ein Fahrzeug veräußert gilt er rechtlich als Lieferant und ist gewährleistungspflichtig.
Ausschluss der Gewährleistung ist nur möglich bei Geschäften zwischen gewerbetreibenden und zwischen Privatpersonen. Aber auch nur dann, wenn dieses explizit geschrieben wird.
Sollte dort etwas derartiges drin stehen, ist die Klausel als nichtig anzusehen und wird, sollte es zu einem Rechtstreit kommen keine Gültigkeit haben.
Dies gilt doch aber zum Einen nur, wenn er Firmeninhaber ist. Der Geschäftsführer ist ja nicht zwangsläufig auch der Inhaber. Zum Anderen muss der Wagen Bestandteil der Firma sein. Ich habe auch nebenher ein Gewerbe laufen, allerding hat mein Auto damit nichts zu tun. Wenn ich nun mein Auto verkaufen würde, verkaufe ich dies als Privatperson und nicht als Gewerbetreibender, oder bin ich hier auf dem Holzweg?
Moin,
wenn Dein Auto auf die Firma läuft, dann geht der Gesetzgeber von einer gewerblichen Nutzung aus und das Auto ist in Deinen Büchern aktiviert. Somit, wenn Du das Auto verkaufst gilst Du als Lieferant.
Einzige Möglichkeit, Du kaufst das Auto von der Firma und verkaufst es dann von privat, hierbei ist die 1 jährige Haltefrist zu beachten, da Du ansonsten den Gewinn aus dem Verkauf versteuern mußt.
Es ist egal ob das Auto vom Inhaber oder von wem auch immer verkauft wird, in dem Moment wo die Konstellation Gewerbetreibender / Privatperson aufeinander trifft, ist der gewerbliche Gewährleistungspflichtig, da das Auto in den Büchern der Kompany war.
Hast Du Dein Auto aber auf Deinen Privatnamen zugelassen und es ist NICHT in den Büchern aktiviert als Anlagevermögen, so gilt der Verkauf von Privat, da Du dann das Auto ja auch nur privat genutzt hast.
Zitat:
Original geschrieben von TomHBG
Ausschluss der Gewährleistung ist nur möglich bei Geschäften zwischen gewerbetreibenden und zwischen Privatpersonen. Aber auch nur dann, wenn dieses explizit geschrieben wird.
Dieser Passus ist so zu verstehen:
...zwischen 2 Gewerbetreibenden oder zwischen 2 Privatpersonen.
EDIT: Da war jemand schneller... bei mir war noch Telefon zwischen dem Öffnen und Abschicken des Freds...
Noch was:
Wenn ein Einzelkaufmann (der ja nicht im Handelsregister eingetragen ist und auch keine "Firma" hat) das Kfz verkauft und auch im Brief stand, kann der das Auto dann nicht privat verkaufen? Der Käufer weiß ja nicht zwangsläufig, daß das Auto gewerblich genutzt wurde?
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Dieser Passus ist so zu verstehen:
...zwischen 2 Gewerbetreibenden oder zwischen 2 Privatpersonen.
so ab und an drücke ich mich etwas verquer und in Rätseln aus, aber so sollte es klingen...Danke für die Erklärung.
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Dieser Passus ist so zu verstehen:
...zwischen 2 Gewerbetreibenden oder zwischen 2 Privatpersonen.
oder wem das zu knapp ist, nimmt meine ausführliche erklärung
Zitat:
er kann es NUR ausschließen wenn ein gewerbetreibender ein auto an ein gewerbetreibenden verkauft
Jo, that´s right... Ich hab oben mal editiert und noch ne Frage angehängt... Bitte nochmal lesen! Danke!
Gruß
Jan
Sorry, wenn ich das durcheinander bringe. Meine 2 Pflichtvorlesungen in Recht liegen schon ein paar Jährchen zurück.
Zitat:
Original geschrieben von Tirreg
Sorry, wenn ich das durcheinander bringe. Meine 2 Pflichtvorlesungen in Recht liegen schon ein paar Jährchen zurück.
Wir machen dich schon wieder "frisch."
Ich meine auch, daß die Änderung wohl erst kurz nach deinen 2 Pflichtvorlesungen eingeführt wurden... Allzu lang gibt es das "Gewährleistungsgesetz" (heißt das so?) in dieser Form noch nicht...
Gruß
Jan