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Autokauf von Privat & Rücktritt

Opel
Themenstarteram 26. Juli 2011 um 19:56

Hallo,

ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen!!!

Ich habe vor kurzem meinen 8 Jahre alten Vectra 2,2 dti verkauft, als die ganze Sache mit den Feinstaubplaketten herauskam bin ich zu meiner Werkstatt, hab den Fahrzeugschein auf den Tisch gelegt und gesagt "Ich brauch ne Plakette!"

Gesagt getan, 5,50 Euro leichter bin ich dann wieder auf die Straße. Ich muss dazusagen, das ich von Autos nicht viel Ahnung hab, ich weis wo man das Wischwasser auffüllt und wie man Reifen wechselt, das wars aber auch.

Jetzt hab ich vor kurzem mein Vectra verkauft (mit der Grünen Plakette) Kaufvertrag wurde unterschrieben. Jetzt meldet sich der Käufer und sagt mir das das Fahrzeug gar keine Grüne Plakette hätte haben dürfen, sondern nur die Gelbe. Die bei der Zulassungsstelle und in 2 Autohäusern haben gesagt das man für das Auto ohne Partikelfilter keine Grüne Plakette bekommt.

Ist das ein Grund vom Kauf zuürck zu treten?

Beste Antwort im Thema
am 26. Juli 2011 um 21:19

Hallo Taucher01,

 

hast du einen privaten Kaufvertrag abgeschlossen? Hast du Gewährleistungen ausgeschlossen. Du musst als privater Verkäufer keine Garantie oder ähnliches einräumen. Der Käufer kauft wie gesehen und war damit einverstanden. Im Klartext Pech gehabt. Lediglich wenn er dir nachweisen kann, dass du diesen "Mangel" wissendlich verschwiegen hast (was wohl kaum möglich ist), gäbe es die Möglichkeit der Anfechtung. 

Ein Käufer, der von privat kauft, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

Bei Fragen PN bitte PN an mich.

Gruß KK01

 

26 weitere Antworten
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26 Antworten
am 26. Juli 2011 um 21:19

Hallo Taucher01,

 

hast du einen privaten Kaufvertrag abgeschlossen? Hast du Gewährleistungen ausgeschlossen. Du musst als privater Verkäufer keine Garantie oder ähnliches einräumen. Der Käufer kauft wie gesehen und war damit einverstanden. Im Klartext Pech gehabt. Lediglich wenn er dir nachweisen kann, dass du diesen "Mangel" wissendlich verschwiegen hast (was wohl kaum möglich ist), gäbe es die Möglichkeit der Anfechtung. 

Ein Käufer, der von privat kauft, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

Bei Fragen PN bitte PN an mich.

Gruß KK01

 

Themenstarteram 26. Juli 2011 um 21:31

Hey viiielen Dank für die schnelle Antwort KK01!

Ich weiß nicht genau wie das mit der PN funktioniert.

Jedenfalls hab ich heute reichlich gegoogelt und wie das immer so ist, gibts da 1000 Meinungen. Ich würd mich ja gern mit dem Käufer einigen, allerdings wurde mir heute schon unterstellt das ich Ihn "getäuscht" habe und er sich überlegt vom Vertrag zurück zu treten. (Ich hab den Kaufvertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen abgeschlossen)

Daraufhin habe ich auch mit der Werkstatt tel. die mir nur sagen konnte "tja das wahr wohl n versehen" ... tja soviel dazu...

 

am 26. Juli 2011 um 22:01

Na dann bist du aus´m Schneider. Es gibt gesetzlich kein Widerrufsrecht für privat zu privat. Wenn du dich natürlich mit ihm einigen willst, dann ist das deine Sache, allerdings würde ich mir solche Unterstellungen verbieten.

 

Hier ein Auszug aus dem BGB § 311a:

 

(2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat.

 

Gruß KK01

am 26. Juli 2011 um 22:09

Ach ja, mir fällt da noch was ein. Hat der Käufer sich das Fahrzeug denn angeschaut und auch die Papiere gesehen? Dieses gesetzliche 14 tägige Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht besteht nur bei Verträgen von gewerblich zu privat und auch nur, wenn du darauf hin gewiesen wurdest. Wenn nicht, sogar bis zu 6 Monate.

 

Grundvoraussetzung, dass du da so raus kommst ist allerdings, dass du ein privater Verkäufer bist.

 

Gruß KK01

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 3:54

Also der Käufer hat sich das Auto angeschaut, ist Probegefahren und hat daraufhin den Kaufvertrag unterschrieben.

Den Vertrag hatte ich vom ADAC, den gibts da zum Download mit dem Haftungsausschluss. Ich hab in den Vertrag noch die Extras die das Auto hatte und die Mängel (kratzer etc.) eingetragen. Hoffe ich hab da nix falsch gemacht.

Also meinst du das ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich ist?

Danke nochmal für die Antwort

Fakt ist, dass der Y22DTR nur Euro 3 hat und somit keine grüne Plakette hätte bekommen dürfen, sondern nur die gelbe.

Ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber ich meine gelesen zu haben, dass du als privater Verkäufer zwar einen Haftungsausschluss in den Vertrag mit aufnehmen kannst, dass es aber dennoch die Möglichkeit des Rücktritt des Käufers gibt, wenn die Angaben falsch sind. Ob nun wissentlich oder nicht, würde dies bei dir der Fall sein.

Am Besten setzt du dich einfach mal kurz mit einem Anwalt zusammen.

Hi,

ich denke wenn du in die Anzeige extra reingeschrieben hast grüne Plaktte dann könnte dir der Käufer schon "ans Bein pinkeln" ;)

Wenn die Anzeige jedoch korrekt auf Euro 3 lautete und nix von Partikelfilter nachrüstung stand hast du recht gute karten.

Vielleicht besteht auch die Chance auf eine Einigung,war der Kaufpreis des Wagen für dich ok?

Vielleicht könnt ihr euch ja darauf einigen das ihr euch eine Rußfilternachrüstung zu je 50% teilt. Dann würde der Wagen die grüne Plakette kriegen.

Mein Dad hat auf seine A-Klasse auch ne grüne Plakette kleben,owohl sie Abgasnorm das net her gibt. Da wurden und werden wohl sehr häufig fehler gemacht bei der Verteilung

Gruß tobias

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 14:09

Danke für die Antworten,

Also ich bin ein privater Verkäufer, da ich wie gesagt kaum Ahnung von Autos habe stellt sich mir jetzt die Frage wer hat hier den Fehler gemacht? Aus meiner Sicht doch die Werkstatt! Von denen bekomm ich allerdings nur zu hören da haben wir uns wohl vertan. Was mich natürlich auch ärgert! Im Kaufvertrag steht nichts von irgendeiner Plakette, weil ich davon ausgegangen bin das die Werkstatt, bei der Vergabe der Plakette alles richtig gemacht hat. So habe ich das Auto auch mit gutem Gewissen verkauft, zumal ich den Käufer noch auf die kleinen Mängel (kratzer etc.) die mir bekannt waren, hingewiesen habe.

Zitat:

Original geschrieben von Taucher01

Also ich bin ein privater Verkäufer, da ich wie gesagt kaum Ahnung von Autos habe stellt sich mir jetzt die Frage wer hat hier den Fehler gemacht? Aus meiner Sicht doch die Werkstatt! ......

......So habe ich das Auto auch mit gutem Gewissen verkauft,......

Du hast ein Kaufvertrag mit der Käufer gemacht, und bist deswegen auch verantwortlich für den Inhalt.

Das die Werkstatt ein Fehler gemacht hat mag sein, ist jedoch eine Sache zwischen dir und denen. Der Käufer hat damit nichts zu tun, hat nämlich nur dich als Vertragspartner.

Wenn dir einen Schaden entsteht durch ein Fehler deiner Werkstatt, kannst DU denen heranziehen. Deine Verpflichtung der Käufer gegenüber bleibt davon unberührt.

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich anders erwähnt wird, darf der Käufer sich u.U. verlassen auf eine richtig erteilte Plakette.

Hinter Ahnungslosigkeit kannst du dich jedenfalls nicht so einfach verstecken, sonst wäre das Leben sehr einfach. ("Hab keine Ahnung, darf also alles falsch machen ohne Konsequenzen.")

Lass dich evt. von einem Anwalt beraten, für eine genaue Einschätzung des Problems ist das MT-Forum nicht die richtige Stelle.

am 27. Juli 2011 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

 

Du hast ein Kaufvertrag mit der Käufer gemacht, und bist deswegen auch verantwortlich für den Inhalt.

Das die Werkstatt ein Fehler gemacht hat mag sein, ist jedoch eine Sache zwischen dir und denen. Der Käufer hat damit nichts zu tun, hat nämlich nur dich als Vertragspartner.

Wenn dir einen Schaden entsteht durch ein Fehler deiner Werkstatt, kannst DU denen heranziehen. Deine Verpflichtung der Käufer gegenüber bleibt davon unberührt.

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich anders erwähnt wird, darf der Käufer sich u.U. verlassen auf eine richtig erteilte Plakette.

Hinter Ahnungslosigkeit kannst du dich jedenfalls nicht so einfach verstecken, sonst wäre das Leben sehr einfach. ("Hab keine Ahnung, darf also alles falsch machen ohne Konsequenzen.")

 

Lass dich evt. von einem Anwalt beraten, für eine genaue Einschätzung des Problems ist das MT-Forum nicht die richtige Stelle.

Der Inhalt des Verkaufsvertrages muss natürlich stimmen. Wenn aber in diesem, keine Umweltplakette erwähnt wird, dann hat der Käufer Pech gehabt. Wäre ja das selbe, wenn ich V8-Aufkleber an meinen Wagen geklebt habe und der Käufer plötzlich einen V8 haben will. Wenns nicht erwähnt ist, dann ist es auch nicht Bestandteil des Gegenstandes im Vertrag.

 

Insbesondere der letzte Satz ist völlig falsch verstanden. Hier geht es nicht um Ahnungslosigkeit. Hier geht es viel mehr um Fehler, die im weiteren Gebrauch auftreten können und von denen der Verkäufer nichts ahnen konnte. Wäre ja noch schöner, wenn ich jeden für alles haftbar machen könnte, denn das würde ja schon an Denunziantentum grenzen. Außerdem hat der Käufer Zugang zu allen Daten des Fahrzeugs gehabt, ist also in seinem eigenen Interesse, wenn er diese überprüft.

 

Und ich möchte noch einen Trugschluss, der hier in bei diesem Thema erwähnt wurde, ganz klar ansprechen. Die Euro-Norm hat absolut nichts mit der Umweltplakette zu tun, genauso wenige wie die Abgassteuer. Die Einstufung erfolgt in beiden Fällen ausschließlich über die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein.

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 16:20

@kk01

Danke für deine Hilfe, ich überlege ob ich mich nochmals beim Rechtsanwalt erkundigen solle, um ganz sicher zu gehen.

Würde mich dann allerdings noch mal 60 € kosten. :mad:

am 27. Juli 2011 um 16:31

Übrigens bezieht sich diese Ausschluss der Gewährleistung nicht nur auf den Wagen, sondern auch auf deine Angaben.

 

Geh ruhig zum Anwalt, um ganz sicher zu sein, aber dennoch würde ich mich über ein Feedback von dir freuen.

 

Gruß KK01

Zitat:

Original geschrieben von KingKerosin01

gehabt. Wäre ja das selbe, wenn ich V8-Aufkleber an meinen Wagen geklebt habe und der Käufer plötzlich einen V8 haben will. Wenns nicht erwähnt ist, dann ist es auch nicht Bestandteil des Gegenstandes im Vertrag.

Da ist aber schon ein Unterschied.

Während sich "V8-Aufkleber" jeder auf eBay kaufen kann, gibt's die grüne Plakette nur bei bestimmten Organisationen wie TÜV, Dekra, ... und dann normalerweise auch nur, wenn das Fahrzeug auch wirklich eine führen darf (gefälschte Plaketten und "unter der Hand" vergebene mal ausgenommen).

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts oder der Polizist, welcher Kontrollen durchführt, kann also regelmäßig davon ausgehen, daß ein Fahrzeug, welches eine solche Plakette mit richtig eingetragenem Kennzeichen trägt, den Anforderungen genügt. Alles andere wäre Quatsch, denn dann bräuchte man so eine Plakette ja nicht...

Ebenso kann ich mir vorstellen, daß ein Richter es dann so sieht, daß sich auch ein Käufer darauf verlassen kann, daß der Wagen eine solche grüne Plakette führen darf, wenn eine auf ihm klebt.

Wenn dem dann doch nicht so ist, könnte der Richter hier einen Erklärungsirrtum nach §119 Abs. 2 erkennen: der Käufer hat sich über eine Eigenschaft der gekauften Sache geirrt, die wesentlich ist.

Wenn du in einer Stadt lebst, in der man so eine grüne Plakette braucht oder bald braucht, dann ist diese Eigenschaft wesentlich. Dann hilft auch ein Preisnachlass nichts. Der Käufer wollte dann evtl. unbedingt ein Fahrzeug mit einer solchen Plakette. Hätte er gewusst, daß es eigentlich keine hat, hätte er es nie gekauft.

Insofern könnte es sein, daß der Käufer hier tatsächlich ein Recht hat, den Kaufvertrag anzufechten - selbst wenn im Kaufvertrag so Formulierungen wie "gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" stehen.

 

Aber genaueres weiß der Anwalt - Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte ist in Deutschland übrigens weitestgehend verboten... (persönliche Meinungen ("wie würde ich vorgehen") darf man aber kundtun und juristische "theoretische" Fälle darf man besprechen).

6502

am 2. August 2011 um 16:03

Zitat:

Insofern könnte es sein, daß der Käufer hier tatsächlich ein Recht hat, den Kaufvertrag anzufechten - selbst wenn im Kaufvertrag so Formulierungen wie "gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" stehen.

 

 

 

Aber genaueres weiß der Anwalt - Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte ist in Deutschland übrigens weitestgehend verboten... (persönliche Meinungen ("wie würde ich vorgehen") darf man aber kundtun und juristische "theoretische" Fälle darf man besprechen).

 

6502

Ich wollte nur kurz anmerken, dass meine Aussagen auf Gesetzen und Richtersprüchen beruhen. Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, was auch auf diese Art und Weise geschlichtet wurde. 

Hier geht es einzig und allein um den Inhalt des Kaufvertrages. Keine Plakette erwähnt, keine Chance irgendwas zu holen. Hinzu kommt, dass ein normalsterblicher Mensch ohne Hintergrundwissen nicht zweifelsfrei identifizieren kann, ob sein Auto eine grüne, gelbe, rote oder gar keine Plakette bekommt. Hier ganz klar Irrtum des Händlers, somit wird es äußerst schwer, den Käufer dafür heranzuziehen. Denn ich gehe normalerweise davon aus, dass das, was ich in einer Werkstatt bekomme, auch tatsächlich für mein Fahrzeug bestimmt ist, sonst bräuchte ich auch keine Fachwerkstätten mehr.

 

Gruß KK01

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