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Autokauf von privat: Sicherheiten / Risiken / Versicherung
Guten Morgen liebe Community,
ich habe morgen eine KFZ-Besichtigung eines Audi-Cabrios vereinbart und werde
dort mit einem Freund vom Fach vorstellig werden.
Das Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und kann mangels roter Kennzeichen nur
geringfügig bewegt werden.
Nun zu meiner eigentlichen Frage vor dem möglichen Kauf meines zweiten KFZs.
Welche Optionen - sollte das Fahrzeug etwas taugen - bieten sich mir zum Kauf
und welche ist am sichersten? Aus meiner Sicht bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Kaufvertrag. Schlüssel und Papiere gegen volle Zahlung. Auto bei Verkäufer stehen
lassen bis das Auto zugelassen werden kann - aktuell in 3 Wochen!!.
(sollte er die ungestempelten KZ nicht mitgeben wollen - evb hat man ja schnell
vorliegen um die Zulassungsfahrt zu machen)
2. Kaufvertrag mit Anzahlungsvermerk. Anzahlung in Höhe von ?? gegen Kopiedokumente
und am nächsten Tag mit dem Kurzzeitkennzeichen erneut vorbeikommen und das Auto
gegen Restzahlung mitnehmen.
3. Kaufvertrag. Schlüssel und Papiere gegen volle Zahlung. Auto kann mit ungestempelten
KZ des Verkäufers mitgenommen werden sofern meine EVB vorliegt. Auto kann direkt zur
Zulassung bewegt werden.
Vielen Dank vorab für Eure Kommentare ob das so richtig ist - ich bin dort leider
kein Fachmann.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 13:24:43 Uhr:
Sorry, ein Verkäufer, der eine Probefahrt sabotiert ist für mich gleich gestorben.
Wie kann man, ohne Einzelheiten zu kennen, solch einen Stuss von sich geben??
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32 Antworten
Zitat:
Das Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und kann mangels roter Kennzeichen nur
geringfügig bewegt werden.
Bei der Konstellation, wäre für mich die Aktion gestorben
und auch dir rate ich dringend vom Kauf ab, weil eine
ordentliche Probefahrt unentbehrlich ist.
Alle deine Fragen sind somit, eigentlich hinfällig.
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 25. Juni 2020 um 10:02:59 Uhr:
Zitat:
Das Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und kann mangels roter Kennzeichen nur
geringfügig bewegt werden.
Bei der Konstellation, wäre für mich die Aktion gestorben
und auch dir rate ich dringend vom Kauf ab, weil eine
ordentliche Probefahrt unentbehrlich ist.
Alle deine Fragen sind somit, eigentlich hinfällig.
Dann muss sich der TE halt ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, dann steht einer ausgiebigen Probefahrt auch nichts im Wege.
Scheitert ja bislang nur an den nicht vorhandenen roten Kennzeichen.
Zitat:
@Printa1234 schrieb am 25. Juni 2020 um 09:14:39 Uhr:
... morgen eine KFZ-Besichtigung ... ist aktuell abgemeldet und kann mangels roter Kennzeichen nur geringfügig bewegt werden.
...
Welche Optionen - sollte das Fahrzeug etwas taugen - bieten sich mir zum Kauf ...
was sind DEINE Kriterien dafür, dass das Auto "etwas taugt"?
brauchst Du es nur zum Anschauen?
oder willst Du auch damit fahren?
wenn letzteres:
dann wären die entscheidenden Fragen
- WARUM wurde das Auto vor dem Verkauf abgemeldet???
- Wie kannst Du VOR DEM KAUF Motor/Getriebe/Fahrwerk/usw. prüfen?
es sei denn, es geht um eine 400 Euro-Kiste mit noch ausreichend (mindestens 1 Jahr) HU, bei der ich mich auch mal damit begnüge vor der Garage 15 m hin-und-her zu fahren ...
Irritierend, dass Du so konkrete Gedanken zur Abwicklung hast, ohne die nicht durchführbare Probefahrt zu bemängeln. Ich halte es für fahrlässig, ein Auto zu kaufen, das man nicht testen konnte. Beim Kauf vom Händler kann es Umstände geben, wo ich das durchaus anders einschätzen würde.
Ein Auto zu kaufen ohne die Probe zu fahren, ist nicht ratsam.
Aber wenn dazwischen was ändert und du doch mit dem Wagen probe fahren kannst, ist auch ratsam gleich nach TÜV ums ecke zu fahren und Gebrauchtwagen Check durchzuführen. Kostet ca. 25 Euro und die Techniker der TÜV werden das Auto ein bisschen unter die Lupe nehmen.
Merke übrigens: Beim Verkauf von Privat zu Privat gibt es meistens keine Gewährleistung oder Garantie und gilt: "Gekauft wie gesehen".
Wie alt ist das Auto?
Km Stand?
Preis?
Richtiger Check geht eher Richtung 100 € bei den Prüfstellen, bei 25 EUR passiert wohl eher weniger, wie die fachkundige Begleitperson auch so rausfindet ...
Für 25 Taler kann man evtl. mal auf eine Hebebühne, wenn man das vor Ort in z.B. einer Werkstatt findet, prüfen & schauen muss man dann aber selber ...
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Juni 2020 um 11:56:33 Uhr:
Richtiger Check geht eher Richtung 100 € bei den Prüfstellen, bei 25 EUR passiert wohl eher weniger, wie die fachkundige Begleitperson auch so rausfindet ...
Für 25 Taler kann man evtl. mal auf eine Hebebühne, wenn man das vor Ort in z.B. einer Werkstatt findet, prüfen & schauen muss man dann aber selber ...
Richtig, mit 25 passiert nicht viel, aber ist besser als nichts. Der Begleitperson hat übrigens keine Hebebühne oder Laufbänder ...
Wenn das Fahrzeug z.B. keinen TÜV mehr hat bekommst du auch keine Kurzkenzeichen.
Das ist schon klar.
Aber steht davon etwas im Eröffnungspost??
Also gehen wir auch mal nicht davon aus.
Bei einem abgemeldeten Fahrzeug wär das meine erste Überlegung und eine abgelaufende HU 50:50 würde ich tippen...
Da hätte der Te anstatt lange Beispielvarianten zu konstruieren, auch einfach mal paar Fakten nennen können, dann würde man nicht im Nebel rum stochern...
Vielleicht hat der Audi auch die grandiose CVT Automatik Multitronic, rollen geht noch und alles andere nicht, was verheimlicht werden soll.
Sorry, ein Verkäufer, der eine Probefahrt sabotiert ist für mich gleich gestorben.
Zitat:
@benprettig schrieb am 25. Juni 2020 um 13:24:43 Uhr:
Sorry, ein Verkäufer, der eine Probefahrt sabotiert ist für mich gleich gestorben.
Wie kann man, ohne Einzelheiten zu kennen, solch einen Stuss von sich geben??
Der Verkäufer hat gute Beweggründe vorgebracht, warum das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Sicherlich ist die Probefahrt unabdingbar. Heißt für mich als Privatperson aber Kurz-KZ holen, versichern
und dann wiederkommen.
Der Verkäufer besteht zudem auf Vollkasko-Schutz, was meines Wissens nach für Kurz-KZ unmöglich ist.
Heißt mit anderen Worten, für mich als Privatperson nicht "probefahrbar" und somit schwer zu testen.
Das Kfz steht derzeit in einem "geräumigen" Parkhaus und kann dort bewegt werden. Ist aber
natürlich mit einer Probefahrt auf offener Straße + Autobahn nicht zu vergleichen.
Wirklich schwierig... der Ersteindruck des Verkäufers war nämlich sehr positiv.
TÜV besteht bis Sommer nächsten Jahres.