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Autokauf - Wie mach ich das mit der Zulassung? (Wohnort - Berlin)

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 10:44

Hallo zusammen,

Hab da ein problem und brauch jetzt mal rat.

Nächstes Wochenende kaufe ich mir mein erstes Auto.

(Besichtigung etc. Alles erledigt, er beseitigt noch paar Mängel und dann nehm ichs nächstes WE mit.)

Jetzt gehts um folgendes: Sonntag schließen wir den Vertrag ab, bis dahin ist das auto ja noch auf den Verkäufer angemeldet. Versicherung etc. Ist ja nicht das problem mit der ebv-Nummer.

Aber wenn der Verkäufer das auto am Montag abmeldet, und zu dem Zeitpunkt dann bei mir zuhause vor der tür steht (Öffentlicher Parkplatz -kein privater o.ä. ) dann steht er ja ab Zeitpunkt x unangemeldet, und das darf ein pkw ja nicht.

Da ich aber in Berlin wohne wird es nochmal ein bisschen Problematischer, da man hier bei der Zulassungsstelle einen Termin brauch, ohne termin geht in Berlin garnichts mehr. Deshalb rufe ich gleich Montag ein Zulassungsservice der mein Auto innerhalb 1-5 Tage zulässt (normale dauer 24-48h laut Homepage, plane also ein das es innerhalb 5 tage fertig ist)

Jetzt ist die frage, was mache ich mit dem Auto? So stehen lassen kann ich es ja nicht, ist ja nicht angemeldet... der Verkäufer hat auch kein Grundstück o.ä. Wo er es stehen lassen kann bis zur Anmeldung.

Daher meine frage, wie gehe ich jetzt am besten vor? Oder kann ich Ich Ihn stehen lassen da die Anmeldung im gange ist?

 

Ich bedanke mich bereits im voraus, für jeden nützlichen rat :)

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14 Antworten
am 17. Mai 2015 um 10:48

ist der verkäufer auch in berlin.

bitte beantworten, davon hängt die vorgehensweise ab.

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 10:58

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. Mai 2015 um 12:48:26 Uhr:

ist der verkäufer auch in berlin.

bitte beantworten, davon hängt die vorgehensweise ab.

Nein ist er nicht.

Der Verkäufer kann das Auto eigentlich nicht abmelden wenn du mit seinen Kennzeichen nach Hause fahren darfst! Er braucht zur Abmeldung die KZ da diese entstempelt werden! Du kannst in Berlin aber auch Online einen Termin zur Anmeldung machen und dies auch am heutigen Tag!

Alternativer Stellplatz wäre z.B. ein Parkhaus - kostet allerdings, z.B. OpernCarree 20,- € Tagessatz.

Ich habe bereits dreimal eine Anzahlung geleistet und den Fahrzeugbrief bekommen bzw. zugeschickt bekommen und bin mit den Papieren zum Verkäufer gefahren, Restzahlung und Fahrzeug mitgenommen. Dazu muß allerdings der Verkäufer das Fahrzeug abgemeldet haben. Diesen Weg halte ich für den einfachsten, falls keine weiteren Hindernisse aufkommen.

Ergänzung: Natürlch auch mit den fertigen Schildern.

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 11:16

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 17. Mai 2015 um 13:03:35 Uhr:

Der Verkäufer kann das Auto eigentlich nicht abmelden wenn du mit seinen Kennzeichen nach Hause fahren darfst! Er braucht zur Abmeldung die KZ da diese entstempelt werden! Du kannst in Berlin aber auch Online einen Termin zur Anmeldung machen und dies auch am heutigen Tag!

Er möchte ja sowieso das Kennzeichen wiederhaben.

kann ich das Auto dann ganz normal zulassen lassen (übern service ) mit einem neuen berliner kennzeichen, solange sein kennzeichen gespeert ist? Er lässt es nämlich sperren wenn das Auto bei mir zuhause steht.

Abernicht für den selbigen tag oder? Bei mir sind nämlich erst im juni wieder freie Termine, wird mir angezeigt.

am 17. Mai 2015 um 11:27

Also wenn er das Fahrezeug dir angemeldet übergibt, dann hast du auch seine Kennzeichen und wie soll er es dann sperren? Er teilt der Zulassungsstelle und Versicherung mit, das er es an dich verkauft hat. Wenn er dir die Kennzeichen, aus welchen Grund auch immer nicht mitgibt, dann hast du ein Problem. Dann wirst du es nicht zulassen können, dazu brauchst du die alten Kennzeichenschilder. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann brauchst du sowas wie ein Überführungskennzeichen um damit zu fahren

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 11:35

Zitat:

@ByTe-ErRoR schrieb am 17. Mai 2015 um 13:27:50 Uhr:

Also wenn er das Fahrezeug dir angemeldet übergibt, dann hast du auch seine Kennzeichen und wie soll er es dann sperren? Er teilt der Zulassungsstelle und Versicherung mit, das er es an dich verkauft hat. Wenn er dir die Kennzeichen, aus welchen Grund auch immer nicht mitgibt, dann hast du ein Problem. Dann wirst du es nicht zulassen können, dazu brauchst du die alten Kennzeichenschilder. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann brauchst du sowas wie ein Überführungskennzeichen um damit zu fahren

Okay, also zusammengefasst:

Ich kann mit dem Auto dann nach Hause fahren, er teilt seiner versicherung und zulassungsbehörde mit das er es verkauft hat An mich, dann kann ich es zuhause stehen lassen, und in ruhe anmelden lassen Mit neuem kennzeichen.

Ist das so richtig?

Die einzig sinnvolle Variante wenn der Verkäufer unbedingt abmelden möchte erscheint mir folgende:

Besorge dir eine zusätzliche EVB für ein Kurzzeitkennzeichen, gehe mit dem Verkäufer zu dessen ZuLaSt und nachdem er abgemeldet hat holst du dir dort ein Kurzzeitkennzeichen (HU und Fahrzeugdaten sind ja vorhanden) und beauftragst dann umgehend den Zulassungsservice, dann darfst du mit den KZK fahren und Parken und der Service hat 5 Tage Zeit dein Auto richtig zu Zulassen :)

Die wesentlich unkompliziertere Variante wäre das angemeldete übernehmen des Autos, du unterschreibst den Vertrag und eine Bestätigung an die Zulassungsstelle und der Verkäufer muss keine sorge mehr wg Knöllchen und Unfall haben, du hast auch die paar Tage Zeit bis der Zulassungsservice fertig ist :)

Das liegt aber beim Verkäufer ob er darauf ein geht.

Omegawuzzis Vorschlag funktioniert nicht, da der Verkäufer ja wohl auch keinen Platz hat das Auto ohne Zulassung bzw Kennzeichen abzustellen.

Grüße

Steini

am 17. Mai 2015 um 11:46

Zitat:

@Towelieee schrieb am 17. Mai 2015 um 12:58:35 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. Mai 2015 um 12:48:26 Uhr:

ist der verkäufer auch in berlin.

bitte beantworten, davon hängt die vorgehensweise ab.

Nein ist er nicht.

Nach neuem Zulassungsrecht ist es möglich sich ein Kurzzeitkennzeichen (KzK) am Wohnsitz zu holen, an dem man das Fahrzeug erwirbt. Ihr solltet Euch überlegen, ob Ihr die Übergabe einfach auf einem Samstagvormittag / Freitagabend verlegt.

Dann trefft ihr Euch bei ihm bei der zuständige Zula (vorher ein Termin machen); er meldet das Fahrzeug ab und du monitierst die KzK an das Auto und meldest das Fahrzeug endgültig dann in Berlin an.

das einzige was hier noch im Wege steht ist der Sonntag. ist der ein "Muss"?

Dann wäre die zweite Lösung das Fahrzeug angemeldet zu übergeben (Sonntag geht ja weder ein An- noch Abmeldung) und Du meldest das Fahrzeug einfach am Montag um. Wäre wohl am umkompliziertesten, wenn der Verkäufer sich darauf einlässt.

Der Verkäufer kann im Übrigen ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen das Auto nicht abmelden. Erster wird bei der Abmeldung entwertet; bei letzteren wird das Siegel entfernt.

gruß

edit: steini war schneller :-)

Das Problem ist wohl eher dass man in Berlin 3 Wochen auf einen Termin warten muß.... (was ehrlich gesagt eine frechheit der Stadt ist) und solange will der Verkäufer nicht warten und das Auto darf auch solange ohne Kennzeichen bzw. abgemeldet nicht auf öffentlich Straßen stehen.....

Themenstarteram 17. Mai 2015 um 11:56

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. Mai 2015 um 13:46:40 Uhr:

Zitat:

@Towelieee schrieb am 17. Mai 2015 um 12:58:35 Uhr:

 

Nein ist er nicht.

Nach neuem Zulassungsrecht ist es möglich sich ein Kurzzeitkennzeichen (KzK) am Wohnsitz zu holen, an dem man das Fahrzeug erwirbt. Ihr solltet Euch überlegen, ob Ihr die Übergabe einfach auf einem Samstagvormittag / Freitagabend verlegt.

Dann trefft ihr Euch bei ihm bei der zuständige Zula (vorher ein Termin machen); er meldet das Fahrzeug ab und du monitierst die KzK an das Auto und meldest das Fahrzeug endgültig dann in Berlin an.

das einzige was hier noch im Wege steht ist der Sonntag. ist der ein "Muss"?

Dann wäre die zweite Lösung das Fahrzeug angemeldet zu übergeben (Sonntag geht ja weder ein An- noch Abmeldung) und Du meldest das Fahrzeug einfach am Montag um. Wäre wohl am umkompliziertesten, wenn der Verkäufer sich darauf einlässt.

Der Verkäufer kann im Übrigen ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen das Auto nicht abmelden. Erster wird bei der Abmeldung entwertet; bei letzteren wird das Siegel entfernt.

gruß

edit: steini war schneller :-)

Kurzzeitkennzeichen wollte ich vermeiden, da die ja doch ein bisschen kosten.

Ja, es muss auf ein Sonntag sein, wir sind beide an den anderen tagen arbeiten, sonntag ist die einzige möglichkeit bei uns.

Gut, angemeldet bekomme ich das fahrzeug ja, der montag darauf ist feiertag, und wie gesagt, einfach hin zur zulassungsstelle ist nicht, ich brauche in berlin einen Termin, daher der zulassungsservice!

Da ich ja die Papiere dann alles hab, kann der Zulassungsservice dann aber problemlos mit neuem kennzeichen das auto auf mich zulassen, wenn der verkäufer ihn nicht abmeldet (abmelden kann) kennzeichen und papiere habe ich ja.

am 17. Mai 2015 um 12:01

ehrlich gesagt habe ich das nicht ganz glauben können und gerade nachgeschaut. tatsächlich unfassbar. die machen 500 termine am tag und trotzdem so ein rückstand.

dann weiß ich auch nicht mehr wirklich weiter :-(

entweder der verkäufer duldet die drei wochen (ist ja nachweisbar, wenn man versucht ein termin zu buchen) und man bezahlt die versicherung für den zeitraum oder

man muss irgendwie für eine unterstellung des fahrzeuges im nicht öffentlichen verkehraum kümmern oder alle 5 tage sich das kurzzeitkennzeichen besorgen (hierfür brauch man keinen termin) bis ein termin frei wird.

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