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Autolackierung nach Schaden selbst beim 4. Anlauf nicht ordentlich

Hallo liebe Autoliebhaber,

ich habe kein passendes Forum für mein Problem gefunden, einen vergleichbaren Beitrag ebenfalls nicht. Also bitte nicht steinigen, wenn ich hier total falsch bin.

Also, kurz zum Sachverhalt:

In 2018 ist mir beim Rausfahren aus der Garage "geknallt", da ich den Sender in der Hosentasche hatte und ihn irgendwie ausgelöst habe. *Lachen und Augen verdrehen an dieser Stelle erlaubt :) *

Dabei wurde die Haifischantenne herausgerissen und das Dach entsprechend verkratzt und verbeult.

Ich habe den Golf dann in eine eigentlich renommierte Werkstatt zwecks Reparatur und Lackierung gegeben. Der Kaskoschaden war so um die 3500,- Euronen.

Als ich den Wagen wieder bekam, musste ich feststellen, dass im Bereich der größten Beule am Dach die Oberfläche total wellig war. Ich also reklamiert und die Sache wurde behoben.

Danach musste ich feststellen, dass auf dem gesamten Dach kreisrunde, Unterteller große helle Flecken waren (viel bei schwarz met. sehr gut auf) Auch das wurde behoben. Nach Aussage der Werkstatt sei das normal, weil der Lack noch ausdünsten würde.

Dann habe ich im Frühsommer gesehen, dass einige Zentimeter vor der Antenne eine kleine Blase entstanden war. Diese wurde recht schnell größer und war auch deutlich sicht- und fühlbar. Ich mich wieder an die Werkstatt gewandt, die nach eigener Aussage die Sache behoben haben und quasi die Arbeiten der Erstreparatur noch einmal durchgeführt haben. Incl. Lackierung des ganzen Dachs etc.

Als ich den Wagen wieder bekam (nach einer Woche), habe ich kurz geschaut, ob der bemängelte Pickel am Dach ordentlich entfernt wurde, was auch der Fall war. Ich habe auch im Vorbeigehen am Auto gesehen, dass an manchen Stellen an der Scheibe, Türen etc. etwas Helles war, hielt es aber zu dem Zeitpunkt für Staub vom Schleifen. Den Wagen habe ich dann in die Garage gefahren und bin wegen des guten Wetters die nächsten 1,5 Wochen nur noch mit meinem MG Cabrio gefahren.

Vorgestern dann habe ich beide Autos gewaschen, wobei mir dann auffiel, dass die hellen Flecken kein Staub war, sondern offenbar Klarlack. Das Zeug befindet sich am Rücklicht und geht über die gesamt linke Seite bis zum Außenspiegel. Überall auf den Dichtungen und am Lack dieser Klarlack. Sogar an den inneren Dichtungen.

Ich habe die ganzen Stellen fotografiert und der Werkstatt die Bilder mit einem Schreiben geschickt, in dem ich geschrieben habe, dass das so nicht in Ordnung ist und ich gerne den Wagen frei von diesen "Mitlackierungen" hätte. Außerdem sind am Dach wieder diese hellen, kreisrunden Flecken.

Denkt jetzt bitte nicht, ich würde mich anstellen, denn die Stellen sind wirklich heftig.

Wie gesagt, Lackiererei wurde mit Bildern angeschrieben, aber keine Reaktion.

Jetzt habe ich ein bisschen weiter ausgeholt, musste aber sein, um den Sachverhalt zu schildern.

Die Frage ist nun, was tun. So wie es ist, kann es nicht bleiben. Ist die Lackiererei rechtlich verpflichtet, diese Spuren zu beseitigen? Es kann ja nicht sein, dass ich wegen einem anfangs durch das Garagentor verkratztem und leicht verbeulten Dach vier Mal in die Werkstatt muss, weil immer was Neues ist.

Oder wie seht Ihr das? Ich bin über jeden Tipp und Rat dankbar.

Besten Dank schonmal!!!

Anbei zwei Beispiele...

Klarlack auf li. Rücklicht
Bis hin zur Dichtung im Bereich AS
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23 Antworten

Da hilft wahrscheinlich nur, der Werkstatt nachzuweisen, dass diese Schäden tatsächlich durch deren fehlerhafte Lackierarbeiten entstanden sind. Und dazu musst du - wohl zunächst aus eigener Tasche - einen Sachverständigen beauftragen, der genau dies mit einem Gutachten nachweist. Mit diesem Gutachten musst du die Werkstatt auffordern, die Mängel zu beseitigen. Stellen die sich dann immernoch quer, hast du ja mit dem Gutachten gute Chancen, die Mängelbeseitigung gerichtlich durchzusetzen.

Aber ich glaube, es wird auch für einen Sachverständigen schwer, nach drei Jahren nachzuweisen, dass diese Schlieren tatsächlich von der Lackierarbeit genau dieser Werkstatt herrühren.

am 11. September 2021 um 10:49

wenn das 2018 war, ist die Gewährleistung wohl vorbei ;

auch wenn Du recht hast, bist Du wohl leider zu spät, um da noch eine Nachbesserung zu erhalten.......

das meiste wird man wohl wegpolieren können - auch Kunststoff und anderen Oberflächen wird es schwieriger

2018 war der Ursprungsschaden. Der Klarlack könnte bei der letzten Nachbesserung aufgetragen worden sein, wäre der Anspruch auf Nachbesserung der Nachbesserung demnach noch nicht verjährt.

Problem könnte die Beweisführung sein.

Richtig. Das mit dem Klarlack ist jetzt beim letzten Mal passiert. Also vor knapp 14 Tagen. Die erste, eigentliche Reparatur war 2018.

Mit Sprühnebel auf dem Lack hätte ich das kleinste Problem, was die Entfernung betrifft. Mir geht es in der Tat um die versauten Dichtungen und das Rücklicht und vor allem um die Frage, wie die rechtliche Grundlage ist.

Trotzdem schonmal dicken Dank für Eure Beiträge!!!

Moin!

Auch wenn der Schaden bereits in 2018 repariert wurde, wurde aber bis vor ca. 14 Tagen immer noch nachgearbeitet.

(...) dann zählt auch noch die Gewährleistung.

Unverständlich ist für mich allerdings, dass der TS sich mehr als 2 Jahre Zeit lässt, um sein Recht durchzusetzen.

G

Sprühnebel auf Dichtungen und Scheiben ist mir auch schon passiert. Bin zum Lacker wieder hin und habe dem Chef dort die Stellen gezeigt. Mit einem Lappen mit Azeton war das dann in ein paar Minuten manuell abpoliert. Auf Lackflächen wird es anders gemacht (kein Azeton), geht aber auch relativ leicht runter. Daher würde ich empfehlen, das lieber direkt vor Ort vorzuführen. Normalerweise sollte die Handwerkerehre die paar Minuten Arbeit entbehren können damit der Kunde wieder zufrieden vom Hof rollen kann. Sowas ist eher nichts für einen Rechtsstreit. Es wurde einfach nicht gut genug abgeklebt. Kommt vor. Ist aber kein Drama.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2021 um 14:08:37 Uhr:

Sprühnebel auf Dichtungen und Scheiben ist mir auch schon passiert. Bin zum Lacker wieder hin und habe dem Chef dort die Stellen gezeigt. Mit einem Lappen mit Azeton war das dann in ein paar Minuten manuell abpoliert. Auf Lackflächen wird es anders gemacht (kein Azeton), geht aber auch relativ leicht runter. Daher würde ich empfehlen, das lieber direkt vor Ort vorzuführen. Normalerweise sollte die Handwerkerehre die paar Minuten Arbeit entbehren können damit der Kunde wieder zufrieden vom Hof rollen kann. Sowas ist eher nichts für einen Rechtsstreit. Es wurde einfach nicht guz genug abgeklebt. Kommt vor. Ist aber kein Drama.

Kann vorkommen, sollte aber nicht. Beim Bezahlen sind sie ja auch immer korrekt. Ich habe als Kunde das Recht auf sauber abgelieferte Arbeit. Da sollte es nicht notwendig sein, zig mal das Auto wegen Mangel A bis F vorzuführen. Irgendwann ist dann nämlich auch mal gut!

Handwerkerehre wird heuer nicht mehr beigebracht.

Richtige Fehlersuche ja auch mich.

Schlagwort heute, Teile tauschen bis der Fehler weg ist. Oder auch nicht

Ich möchte die Sache auch nicht unnötig dramatisieren bzw, einen Rechtsstreit anzetteln. Wollte nur wissen, wie Ihr die Lage seht.

Vielen Dank für Deinen Beitrag!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2021 um 14:08:37 Uhr:

Sprühnebel auf Dichtungen und Scheiben ist mir auch schon passiert. Bin zum Lacker wieder hin und habe dem Chef dort die Stellen gezeigt. Mit einem Lappen mit Azeton war das dann in ein paar Minuten manuell abpoliert. Auf Lackflächen wird es anders gemacht (kein Azeton), geht aber auch relativ leicht runter. Daher würde ich empfehlen, das lieber direkt vor Ort vorzuführen. Normalerweise sollte die Handwerkerehre die paar Minuten Arbeit entbehren können damit der Kunde wieder zufrieden vom Hof rollen kann. Sowas ist eher nichts für einen Rechtsstreit. Es wurde einfach nicht gut genug abgeklebt. Kommt vor. Ist aber kein Drama.

Nicht zu vergessen, dass eigentlich der Verursacher auch die Kosten des Geschädigten zu zahlen hat, wie z.B.: Die Fahrtkosten.

Ich befürchte ohne Rechtstreit wird das nichts werden.

Nur mal so: Die Werkstatt hat ihr Recht (!) zur Nachbesserung verwirkt, du musst von denen nicht noch einen Reparaturversuch hinnehmen. Im Prinzip könntest du jetzt von anderer Werkstatt reparieren lassen und den Rechnungsbetrag von der ersten einfordern.

Alternativ: Guck mal ob es bei euch im Kreis nicht von der KFZ-Innung eine Schiedsstelle gibt, die helfen in vielen Fällen kostenlos und vermitteln zwischen Firma und Kunde. Da sitzen i.d.R. Sachverständige, Prüfingenieure und Meister die sich den Fall und das Auto angucken.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 14. September 2021 um 08:44:02 Uhr:

Alternativ: Guck mal ob es bei euch im Kreis nicht von der KFZ-Innung eine Schiedsstelle gibt, die helfen in vielen Fällen kostenlos und vermitteln zwischen Firma und Kunde.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Firma selbst Kfz-Innungsmitglied ist.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 11. September 2021 um 13:46:41 Uhr:

Unverständlich ist für mich allerdings, dass der TS sich mehr als 2 Jahre Zeit lässt, um sein Recht durchzusetzen.

G

Mal blöd gefragt, mit TS meinst Du mich, ja? Nur zum Verständnis, ich habe mir keine 2 Jahre Zeit gelassen. Die Sache mit dem Farbnebel, um den es hier geht, ist doch erst beim letzten Nacharbeiten Ende August passiert...

Es gibt aber unten im Thread Neuigkeiten von gestern...

Zitat:

@akl schrieb am 2. Oktober 2021 um 09:19:31 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 11. September 2021 um 13:46:41 Uhr:

Unverständlich ist für mich allerdings, dass der TS sich mehr als 2 Jahre Zeit lässt, um sein Recht durchzusetzen.

G

Mal blöd gefragt, mit TS meinst Du mich, ja? Nur zum Verständnis, ich habe mir keine 2 Jahre Zeit gelassen. Die Sache mit dem Farbnebel, um den es hier geht, ist doch erst beim letzten Nacharbeiten Ende August passiert...

Es gibt aber unten im Thread Neuigkeiten von gestern...

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