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Autorola.de vom Kaufvertrag zurücktreten!

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 2. August 2012 um 11:21

Hallo,

bin bei Autorola.de angemeldet und habe mir da ein Fahrzeug ersteigert.

Will aber jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten, nur ist die Firma da sehr streng.

Es gibt nur zwei Gründe vom Kaufvertrag zurückzutreten:

1. Todesfall

2. Fahrzeug ist nicht wie beschrieben (nur per Gutachter was auch mit Geld verbunden ist)

Alles andere wird nicht akzeptiert! Und wenn man trotzdem dagegen setzt muss man Gebühren in mehreren hundert Euro zahlen.

Was für ein Unternehmen ist das? :(

Hoffe könnt mir etwas helfen.

Beste Antwort im Thema

Was erwartest Du den jetzt? Du hast einen Wagen gekauft / ersteigert und hast einen Kaufvertrag geschlossen. Wenn man nicht genau weiß, was man tut, dann muss man mit den Folgen leben und ggfs. Vertragsstrafe bzw. Lehrgeld zahlen. Ein ganz normaler Vorgang.

 

 

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am 2. August 2012 um 11:34

Aus welchem Grund willst du denn überhaupt vom Kaufvertrag zurücktreten?

Moin,

 

nix für ungut, aber stand das nicht vorher in den Bedingungen ?

 

Wenn Du im Autohaus (oder bei welchem Kauf auch immer) einen Kaufvertrag unterschreibst, dann kannst Du ja hinterher auch nicht einfach so davon zurücktreten.

 

Du könntest versuchen zu klären, ob hier evtl. ein Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatzgesetz zutreffend sein könnte, ich vermute aber nicht, da Autorola wohl nur als Vermittler auftritt (muß mal auf die Seite schauen...)

 

Gruß

 

Uwe

 

Zitat:

Original geschrieben von bayerischpower

Will aber jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten, nur ist die Firma da sehr streng.

nö, die wissen nur dass es immer so Helden gibt, die bei rechtsgültigen Auktionen mitbieten und dann einen Rückzieher machen und sie somit um ihr Geld bringen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von bayerischpower

 

Alles andere wird nicht akzeptiert! Und wenn man trotzdem dagegen setzt muss man Gebühren in mehreren hundert Euro zahlen.

Was für ein Unternehmen ist das? :(

Was für ein Unternehmen das ist? Alleine hier stellt sich mir die Frage ob du voll Geschäftsfähig bist? Und was hat das in einem A4 spezifischen Forum zu suchen? Such dir einen Anwalt und lass dich aufklären wenn du dir nicht sicher bist wo du mitgeboten hast, denn wenn du das Fahrzeug nicht schleunigst abholst, wirds um so teurer(Standplatz, Verzugsgebühren, usw).

Ich schätze mal das haben die öfter und geben die Rechnung nach zur 2. Mahnung an ein Inkassobüro oder an denen ihren Rechtsanwalt.

Was erwartest Du den jetzt? Du hast einen Wagen gekauft / ersteigert und hast einen Kaufvertrag geschlossen. Wenn man nicht genau weiß, was man tut, dann muss man mit den Folgen leben und ggfs. Vertragsstrafe bzw. Lehrgeld zahlen. Ein ganz normaler Vorgang.

 

 

@bayrischpower

Es ist schon fraglich, wie man erst ersteigert und dann sagt.."Och nö, will ich doch nicht". So wird dass nicht funktionieren.

Im Volksmund nennt man solche Menschen auch "Spaß Bieter".

Im übrigen steht es unter http://www.autorola.de/dealer/conditions.do , Ziffer 3.6.1; 4.2.1 ganz deutlich.

Mit Abgabe eines Gebotes erkennen Sie unsere AGB`s an....was du letztendlich auch gemacht hast.

Im Umkerschluss werden / würden dir erhebliche Kosten bei Nichterfüllung entstehen.

Die da wären:

1.) ...zu annullieren und das Fahrzeug anderweitig zu vermarkten.

2.) ...Schadensersatz die Auktionsgebühren, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von

€ 250,-- zzgl. MwSt., ggf. der Mindererlös aus nachfolgendem Verkauf sowie ggf. Standkosten

beim Standorthändler in Rechnung gestellt.

Da kann eine hübsche Welle auf Dich los rollen ! Kurzum Vertraglich ist dass Wasserdicht. Bleibt dir nur den Vertrag zu erfüllen und den Wagen bei nichtgefallen wieder zu Verkaufen. Gefahr dabei dass du u.U. Geld verlieren kannst.

Kurzum, künftig genau Überlegen bevor man klickt.

P.S. Noch ein Zusatz...nach deinem Profil bist du 80 Jahre...dass kann ja wohl nach dem Schreibstiel nicht passen.....nur mal als Randbemerkung.

Moin Andreas,

 

es scheint ja für Internetauktionen gewisse Rücktrittsrechte gemäß BGB zu geben (vorausgesetzt die Bedingungen dafür sind erfüllt), ich hatte allerdings jetzt keine Lust mich da durchzuwühlen.....

 

@bayrischpower. Sofern Du jetzt ein echtes Problem haben solltest, das Auto abzunehmen, dann kann Dir eigentlich nur geraten

werden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um evtl. Rücktrittsmöglichkeiten zu klären - eine Erstberatung ist von

den Kosten her auch überschaubar....

 

Die Frage, warum Du denn nun zurücktreten willst, würde mich aber auch interessieren....

 

Gruß

 

Uwe

Ein Rücktritt ist doch möglich wie du ja selbst geschrieben hast. Bezahl die Gebühren und tritt zurück.

Die Firma hat dank dir einen nennenswerten Aufwand und der muss auch irgendwie bezahlt werden.

am 2. August 2012 um 13:48

Doch eine Möglichkeit gibts noch vom Vertrag zurück zutreten. Du bist 13 Jahre alt und somit "bedingt" geschäftsfähig und hast ohne deinen Vormund gehandelt. Ansonsten ....... Das sollte man sich vorher überlegen.

" Wer lesen kann ist voll im Vorteil "

Ich hatte mal vor ein paar Jahren als Verkäufer meinen "Spaß" mit denen.

Alles soweit fertig gemacht, nur wurde ich erst NACH dem letzten Klick darauf hingewiesen, dass ich das Auto über einen Zeitraum von XXX nicht frei veräußern darf. Vorher war keine Rede davon. Da fand ich mich ein wenig ****. :D

Damals haben ein paar gut formulierte Emails gereicht, um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die angedrohte Rechnung von 200 € ist nie gekommen. Du bist hier allerdings in einer anderen Situation als Käufer, insbesondere wenn die AGBs dort jetzt (neutral ausgedrückt) "besser" sind.

Meine Erfahrung damals hat mir gereicht, dass ich seit dem um das Unternehmen einen Bogen mache, insbesondere aufgrund der Art wie sie - damals - per Email aufgetreten sind. Das fand ich alles andere als professionell.

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403

Moin Andreas,

es scheint ja für Internetauktionen gewisse Rücktrittsrechte gemäß BGB zu geben (vorausgesetzt die Bedingungen dafür sind erfüllt), ich hatte allerdings jetzt keine Lust mich da durchzuwühlen.....

Hallo Uwe,

müsste ich mich jetzt auch erst Durchwühlen...einfach ist es jedenfalls nicht. Da gibt es bezügl. ebay schon massig Grundsatzurteile vom BGH.

Nur wenn ich dass Lese, auch zutreffend ist ???.....

Zitat:

Original geschrieben von 15max

Du bist 13 Jahre alt und somit "bedingt" geschäftsfähig und hast ohne deinen Vormund gehandelt. Ansonsten ....... Das sollte man sich vorher überlegen.

" Wer lesen kann ist voll im Vorteil "

...hat sich eigentlich schon alles erledigt. Schon eigenartig, so wie ich es kenne muss man sich mit dem Perso zumindest Legitimieren...nun ja :D findige Kid`s nehmen dann den von Papa....perfekte Situation um sich richtig Ärger an den Hals zu fahren.

Letztendlich ist es ja so, dass "Papa" davon gar nichts wusste...der Verkäufer von Papa an der Tastatur ausgeht. Da die Beweislast zu führen...wünsche ich aber unendlich viel Spaß.

Wie die Nummer letzendlich ausgeht...würde mich schon Interessieren :D

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel

Nur wenn ich dass Lese, auch zutreffend ist ???.....

Wie die Nummer letzendlich ausgeht...würde mich schon Interessieren :D

Moin,

 

so ging's mir auch...ohne den Einzelfall zu kennen, kann man da unmöglich zu einem Ergebnis kommen....

 

Und wie's ausgeht ? Der TE ist ja offenbar abgetaucht.....vielleicht hat Papa den Stecker gezogen....

 

Grüße

 

uwe

Themenstarteram 3. August 2012 um 10:38

Also Käufer und Verkäufer haben sich drauf geeinigt das der Vertrag nichtig gemacht werden soll aber um die Gebühren kommt man da glaube ich nicht.

Sonst könnte doch jeder den Vertrag "nichtig" machen, sich die Gebühren sparen und den Handel unter der Hand trotzdem ausführen.

Themenstarteram 3. August 2012 um 12:05

das ist ein argument.. naja dann tun wir so als ob ich den wagen gekauft habe und zahle die bebühren von dem verkäufer und meine

so komme ich günstiger raus

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