1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Autoüberführung mit ausländischen Kennzeichen / Auto ist noch im Ausland zugelassen.

Autoüberführung mit ausländischen Kennzeichen / Auto ist noch im Ausland zugelassen.

Themenstarteram 23. November 2017 um 17:31

Guten Abend,

Mein Onkel aus dem osteuropäischen Ausland hat mich gebeten, ein Auto für ihn zu finden.

Nach eingehender Suche bei www.autoscout24.de und www.mobile.de habe ich ein passendes Auto für ihn gefunden.

Dieses Auto bietet ein Händler an, der auch IM- & EXPORT macht.

Mein Onkel hat großes Interesse an dem Auto, und möchte es gerne kaufen.

Nun ist aber das Problem, dass es kein "Deutsches Auto" mit deutschen papieren ist, wo man ohne probleme Ausfuhrkennzeichen für bekommen kann, immer vorrausgesetzt, das Auto hat noch gültigen TÜV.

Auch 5 Tages Kurzzeitkennzeichen kommen leider nicht in Frage, da der mit diesen 5 Tages Kurzzeitkennzeichen nicht in sein Land einreisen darf, sondern nur mit einem "Original" zugelassenen Kennzeichen, oder eben mit Ausfuhrkennzeichen, die früheren "Zollkennzeichen".

Der Händler sagte, dass es kein Problem sei, denn er hätte noch die Original Kennzeichen und Zulassung, und mein Onkel kann damit ohne Probleme fahren.

Das Auto sei noch zugelassen.

Ich war auch schon beim Händler, und habe mir das Auto angeschaut und eine Probefahrt damit gemacht.

Alles ist in Ordnung, und das Auto ist einem wirklich guten technischen Zustand. Es lediglich kleinere Beulen und Kratzer, was aber absolut kein Problem darstellt, da mein Onkel das in seinem Land für ca. 15-20 % der Kosten in Ordnung bringen kann im Vergleich zu Deutschland.

Die Fahrgestell Nummer habe ich auch schon überprüfen lassen, und auch damit ist alles i.O.

Seht ihr jetzt irgendwelche Bedenken?

Beste Antwort im Thema

Wo ist das Auto zugelassen und wo soll es denn hin?

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Wo ist das Auto zugelassen und wo soll es denn hin?

Themenstarteram 23. November 2017 um 21:00

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 23. November 2017 um 18:55:55 Uhr:

Wo ist das Auto zugelassen und wo soll es denn hin?

In Frankreich zugelassen, und soll nach Ungarn.

Habe damit bereits eine

Probefahrt zusammen mit dem Händler gemacht. Dazu hatte er sogar extra die französischen Kennzeichen angebaut.

Ich habe Fahrgestell Nummer mit den Fahrzeugpapieren und auch die Kennzeichen verglichen. Alles passte.

Also,.... Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Wagen noch angemeldet ist...

Und angemeldete Autos sind auch versichert und umgekehrt....!

Kein Händler würde das Risiko eingehen, einen Kunden mit einem nicht versicherten Auto auf die Reise zu schicken.

Der macht sich nicht nur strafbar, sondern auch haftbar, sollte mit dem Auto ein Unfall passieren.

Ich selber hatte mal bei einem Händler ein abgemeldetes Auto gekauft, und da lagen noch die "alten" aber zum Fahrzeug dazugehörigen Kennzeichen hinter dem Beifahrersitz. Diese waren schon entstempelt.

Als der Händler das sah, wurde er richtig wütend auf seine Mitarbeiter, was das doch für Schlampen seien, denn wenn ein Kunde diese Kennzeichen wieder ans Auto schrauben würde, so würde er sich als gewerblicher Händler, also als Profi strafbar machen, und im Falle eines Unfalls sogar in die Haftung genommen werden können...

Er bekäme vor Gericht zumindestens Teilschuld, weil der die kennzeichen nicht aus dem Auto genommen hätte....

Themenstarteram 25. November 2017 um 18:52

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 24. November 2017 um 00:54:16 Uhr:

Also,.... Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Wagen noch angemeldet ist...

Und angemeldete Autos sind auch versichert und umgekehrt....!

Kein Händler würde das Risiko eingehen, einen Kunden mit einem nicht versicherten Auto auf die Reise zu schicken.

Der macht sich nicht nur strafbar, sondern auch haftbar, sollte mit dem Auto ein Unfall passieren.

Ich selber hatte mal bei einem Händler ein abgemeldetes Auto gekauft, und da lagen noch die "alten" aber zum Fahrzeug dazugehörigen Kennzeichen hinter dem Beifahrersitz. Diese waren schon entstempelt.

Als der Händler das sah, wurde er richtig wütend auf seine Mitarbeiter, was das doch für Schlampen seien, denn wenn ein Kunde diese Kennzeichen wieder ans Auto schrauben würde, so würde er sich als gewerblicher Händler, also als Profi strafbar machen, und im Falle eines Unfalls sogar in die Haftung genommen werden können...

Er bekäme vor Gericht zumindestens Teilschuld, weil der die kennzeichen nicht aus dem Auto genommen hätte....

Also kann man davon ausgehen, wenn ein professioneller Autohändler, der ja gewerblich Autos verkauft, einem Autokäufer (also einem Kunden) Kennzeichen übergibt, bzw. mitgibt, um damit nach Hause zu fahren, dass dann alles in Ordnung ist, und man sich definitiv keine Sorgen machen braucht.

Ist das richtig so?

Nein, das ist nicht richtig so. Frage: Du gibst ein Auto in Zahlung, der Händler meldet es einfach nicht ab, und gibt dann dem nächsten Käufer deines Autos den Wagen mit ins Osteuropäische Ausland - mit auf Dich laufender Zulassung und Versicherung - ich finde das weder richtig noch in Ordnung. Anders sieht es aus, wenn der Wagen auf den Händler zugelassen war und er das für seine eigene Verantwortung so entscheidet. Außerdem bleibt zu prüfen, ob das Auto tatsächlich versichert ist. Das ist ja nicht mal in Deutschland sichergestellt, dass ein Auto mit montierten Kennzeichen eine gültige Versicherung besitzt ...

Ein in einem anderen Land angemeldetes Auto mitzunehmen ist einfach nur falsch.

Ein angemeldetes Fahrzeug kann nicht ein weiteres Mal angemeldet werden. Hier in D benötigt man zur Zulassung die Abmeldebescheinigung; in anderen Ländern ist dies nicht anders.

Eventuell geht die Abmeldung über ein Konsulat, garantieren möchte ich es aber nicht.

Dann steht man da mit den Papieren, und das Fahrzeug nützt einem nichts.

Zitat:

@Touareg-2oo5 schrieb am 25. November 2017 um 19:52:55 Uhr:

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 24. November 2017 um 00:54:16 Uhr:

Also,.... Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Wagen noch angemeldet ist...

Und angemeldete Autos sind auch versichert und umgekehrt....!

Kein Händler würde das Risiko eingehen, einen Kunden mit einem nicht versicherten Auto auf die Reise zu schicken.

Der macht sich nicht nur strafbar, sondern auch haftbar, sollte mit dem Auto ein Unfall passieren.

Ich selber hatte mal bei einem Händler ein abgemeldetes Auto gekauft, und da lagen noch die "alten" aber zum Fahrzeug dazugehörigen Kennzeichen hinter dem Beifahrersitz. Diese waren schon entstempelt.

Als der Händler das sah, wurde er richtig wütend auf seine Mitarbeiter, was das doch für Schlampen seien, denn wenn ein Kunde diese Kennzeichen wieder ans Auto schrauben würde, so würde er sich als gewerblicher Händler, also als Profi strafbar machen, und im Falle eines Unfalls sogar in die Haftung genommen werden können...

Er bekäme vor Gericht zumindestens Teilschuld, weil der die kennzeichen nicht aus dem Auto genommen hätte....

Also kann man davon ausgehen, wenn ein professioneller Autohändler, der ja gewerblich Autos verkauft, einem Autokäufer (also einem Kunden) Kennzeichen übergibt, bzw. mitgibt, um damit nach Hause zu fahren, dass dann alles in Ordnung ist, und man sich definitiv keine Sorgen machen braucht.

Ist das richtig so?

JA!

Aber wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, dann befrage die Polizei deines Vertrauens, wie die sich verhalten würden, wenn die das Auto mit dem Kennzeichen anhalten würden....

Du kannst Ja das Kennzeichen aufschreiben / abschreiben, und der Polizei zwecks Überprüfung geben...

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. November 2017 um 20:36:13 Uhr:

Das ist ja nicht mal in Deutschland sichergestellt, dass ein Auto mit montierten Kennzeichen eine gültige Versicherung besitzt ...

Na klar ist das in Deutschland sichergestellt, solange sich Plaketten auf den Kennzeichen befinden:

Selbst wenn die Versicherung nicht mehr bezahlt sein sollte, so gibt es eine sog. "Nachhaftung"

Und die Versicherung ist verpflichtet, bei Nichtzahlung und somit drohender Kündigung die KFZ Zulassungsstelle anzuschreiben zwecks Entstempelung. Versäumt die Behörde hier etwas, so müßen die bezahlen.

Zitat:

@Deloman schrieb am 25. November 2017 um 21:41:40 Uhr:

Ein in einem anderen Land angemeldetes Auto mitzunehmen ist einfach nur falsch.

Ein angemeldetes Fahrzeug kann nicht ein weiteres Mal angemeldet werden. Hier in D benötigt man zur Zulassung die Abmeldebescheinigung; in anderen Ländern ist dies nicht anders.

Eventuell geht die Abmeldung über ein Konsulat, garantieren möchte ich es aber nicht.

Dann steht man da mit den Papieren, und das Fahrzeug nützt einem nichts.

Photo vom Auto mit Kennzeichen und Photo von den "neuen" Fahrzeugpapieren und das einscannen und per EMail absenden.

Das reicht als Beweis aus, dass das Auto neu angemeldet wurde.

In Deutschland ist es so: Man besorgt sich die Papiere des Autos (Zulassung und/oder COC-Papiere, Bestätigung der Fahrgestell Nr und ggf. Gutachten vom TÜV) und meldet das Auto an. Eine Bestätigung der Abmeldung gehört auch dazu. Die neuen Nr. Schilder schraubt man auf das Auto und gut ist. Ich habe mir vor ein paar Monaten selber ein Auto aus NL über einen Händler gekauft und ein guter bekannter eine Tageszulassung aus Ungarn.

In Ungarn wird es bestimmt ähnlich sein, das ist ja EU weit geregelt. Sieh zu, das Du die nötigen Papiere vom Händler bekommst und schicke die an Deinen Onkel, der meldet es in Ungarn an und schickt Dir die Schilder zu. Du schraubst die drauf und bringst das Auto zu Deinem Onkel.

Noch ein Tipp: Je nach dem wie alt das Auto ist, kann es eventuell umsatzsteuerlich und mit dem Zoll zu Problemen kommen. Das gilt aber meist nur für Neuwagen innerhalb der EU aber was ein Neuwagen ist, wird innnerhalb der EU unterschiedlich ausgelegt. Dein Onkel soll sich vorher bei seiner Zulassungsstelle erkundigen.

am 30. November 2017 um 0:38

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. November 2017 um 19:45:25 Uhr:

In Deutschland ist es so: Man besorgt sich die Papiere des Autos (Zulassung und/oder COC-Papiere, Bestätigung der Fahrgestell Nr und ggf. Gutachten vom TÜV) und meldet das Auto an.

Nicht ganz richtig: die Zulassung braucht man immer, und wenn das Auto vom Ausland kommt braucht man die COC papers oder ein Datenblatt vom Tüv, was circa 59 € kostet. Dann kann man damit eine normale Hauptuntersuchung machen, und dann zum Straßenverkehrsamt .

Zitat:

Eine Bestätigung der Abmeldung gehört auch dazu. Die neuen Nr. Schilder schraubt man auf das Auto und gut ist. Ich habe mir vor ein paar Monaten selber ein Auto aus NL über einen Händler gekauft und ein guter bekannter eine Tageszulassung aus Ungarn.

In manchen Staaten, Frankreich zum Beispiel, gibt es keine Auto Abmeldung.

Und wo ist keine Auto Abmeldung gibt, kann ich auch keine Abmeldebescheinigung vorlegen.

Zitat:

In Ungarn wird es bestimmt ähnlich sein, das ist ja EU weit geregelt. Sieh zu, das Du die nötigen Papiere vom Händler bekommst und schicke die an Deinen Onkel, der meldet es in Ungarn an und schickt Dir die Schilder zu. Du schraubst die drauf und bringst das Auto zu Deinem Onkel.

In Deutschland zum Beispiel muss das Auto beim TÜV vorgeführt werden, zwecks Erteilung der zwei Jahresplakette. Ohne Tüv Bericht keine Auto Anmeldung, und ohne Vorführung beim Tüv kein TÜV Bericht. In Ungarn wird es ähnlich sein oder genauso .

Zitat:

Noch ein Tipp: Je nach dem wie alt das Auto ist, kann es eventuell umsatzsteuerlich und mit dem Zoll zu Problemen kommen. Das gilt aber meist nur für Neuwagen innerhalb der EU aber was ein Neuwagen ist, wird innnerhalb der EU unterschiedlich ausgelegt. Dein Onkel soll sich vorher bei seiner Zulassungsstelle erkundigen.

Autos, die bis sechs Monate alt sind, gerechnet ab Tag der Erstzulassung, und weniger als 6000 km gelaufen haben, gelten in Tschechien zum Beispiel als Neuwagen, und müssen dann entsprechend verzollt und versteuert werden, und zwar mit 21 % Steuern.

Deswegen werden ja dann auch manche Autos auf circa 7000 km hoch gedreht, damit man diese 21 % Steuern nicht bezahlen brauchen muss.

Mein Autokauf Erfahrungen beziehen sich auf einen Neuwagen, da hat man noch keine Zulassung und TÜV ist auch kein Thema, aber bei nem gebrauchten muß man das ja auch noch beachten. Ich denke am einfachsten wäre es wenn er eine Bestätigung des Händlers bekommt, das das Auto verkauft wurde (da es ja eben keine Abmeldung giebt) und er packt das Auto auf nen Hänger und bringt es nach Ungarn (Achtung Zoll und Steuer an der Grenze) udn meldet ihn dann direkt in Ungarn selber ann.

Aber ich glaube am besten wäre, wenn es der Händler macht Der macht ja wohl auch Export oder er wendet sich an einen Händler oder ne Spedition in Ungarn. Die kennen sich mit solchen Dingen am besten aus.

Würde ich auch machen, Auto auf einen Hänger und rüberfahren oder Autospedition beauftragen wenn man keine Lust hat selber zu fahren...

Und noch was: Aus meiner Berufserfahrung (Buchhalter) weiß ich wie umständlich eine Einfuhrumsatzsteueranmeldung ist. Das ist ein gefühlter Stapel Formulare (4 oder 5 Seiten) Denn will man nicht wirklich ausfüllen. das sollte ein Spediteur machen.der kann das, der macht ja nix Anderes.

Deine Antwort
Ähnliche Themen