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Autounfall beim Linksabbiegen
Hallo.
Ich weiss nicht ob das das richtige Unterfoum ist, aber ich poste mal einfach hier.
Meine Schwester hatte heute morgen einen schlimmen Autounfall mit einem Motorradfahrer. Es hat sich so zugespielt:
Sie fuhr auf einer Landstrasse und wollte nach links abbiegen. Hinter ihr fuhr ein Auto und ein Motorrad, und hinter dem Motorrad war noch ein Motorrad mit dem Sie den Unfall hatte. Als meine Schwester beim Linksabbiegen war, setzte der 2te Motorradfahrer auf einmal zum Überholvorgang an, und fuhr voll in das Auto meiner Schweter rein.
Jetzt meinten die Polizisten am Unfallort das sie vielleicht eine Teilschuld bekommen soll!?!?!?
Aber das kann doch gar nicht sein! Was kann Sie denn dafür wenn der Motorradfahrer überholt und Sie nicht sieht!
Was meint ihr?
Danke!
Gruss
sniffx
Beste Antwort im Thema
Wenn, man kann nichts anderes vermuten, die Linksabbiegerin sich ordnungsgemäß eingeordnet hatte, dieses auch noch rechtzeitig durch "Linksblinken" angezeigt hatte und sich unmittelbar vor dem Abbiegen davon überzeugt hat, dass sie niemanden gefährdet, halte ich, meine Meinung, eine Mithaftung für ausgeschlossen.
Als Überholer hat man zudem noch besondere Sorgfaltspflichten und muss z. B. damit rechnen, dass andere Fahrzeuge vor einem abbiegen oder auch zum Überholen ansetzen wollen.
Da ich auch ein erfahrener Motorradfahrer bin, möchte ich auch erwähnen, dass man als erhöht gefährdeter Verkehrsteilnehmer besonders mit ein- oder abbiegendem Verkehr rechnen sollte, es sei denn, man möchte von dem Recht vorzeitig abzuleben Gebrauch machen.
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18 Antworten
zu wenig fakten für eine "beratung"...
wenn sie betrunken war kanns schon sein, wenn sie nicht geblinkt hat usw usf.
Nein, Sie war nicht betrunken, hat geblinkt usw...
Kein Gegenverkehr.
Sie ist ganz normal gefahren.
mit irgendwas müssen die polizisten ihre aussage ja begründet haben... und wenns war: "nachfolgenden verkehr nicht beachtet" oder sowas
Vermutlich hätte man den Motorradfahrer sehen müssen/können (Spiegel, Schulterblick).
Es ist leider bei den Motorradfahrern eine Unsitte, gleich ganze Kolonnen zu überholen. Wenn dabei ein Auto ausschert, kracht es.
Wenn, man kann nichts anderes vermuten, die Linksabbiegerin sich ordnungsgemäß eingeordnet hatte, dieses auch noch rechtzeitig durch "Linksblinken" angezeigt hatte und sich unmittelbar vor dem Abbiegen davon überzeugt hat, dass sie niemanden gefährdet, halte ich, meine Meinung, eine Mithaftung für ausgeschlossen.
Als Überholer hat man zudem noch besondere Sorgfaltspflichten und muss z. B. damit rechnen, dass andere Fahrzeuge vor einem abbiegen oder auch zum Überholen ansetzen wollen.
Da ich auch ein erfahrener Motorradfahrer bin, möchte ich auch erwähnen, dass man als erhöht gefährdeter Verkehrsteilnehmer besonders mit ein- oder abbiegendem Verkehr rechnen sollte, es sei denn, man möchte von dem Recht vorzeitig abzuleben Gebrauch machen.
wenn ich aus einer Kolonne zum überholen ausschere, muss ich die anderen darauf aufmerksam machen das ich überhole. Dies kann durch Lichthupe oder Hupen gemacht werden.
Da bei deiner Sis der Vorfall ungeklärt ist, sofort ab zum Anwalt.
Ist dem Motorradfahrer etwas passiert???
Manuel
Unfall Linksabbiegen
Ich glaube hier hilft nur der Gang zu einem guten Verkehrsanwalt.
Alles andere bringt da nichts.
Gallier13
Re: Unfall Linksabbiegen
Zitat:
Original geschrieben von sniffx
Jetzt meinten die Polizisten am Unfallort das sie vielleicht eine Teilschuld bekommen soll!?!?!?
Nun, darüber haben die Polizisten letztlich nicht zu befinden.
Zitat:
Original geschrieben von sniffx
Aber das kann doch gar nicht sein! Was kann Sie denn dafür wenn der Motorradfahrer überholt und Sie nicht sieht!
Der Motorradfahrer sieht´s anders: Was kann ich denn dafür, wenn die einfach rauszieht, ohne eine Rückschau durchzuführen.
Zitat:
Original geschrieben von the_quilla
zu wenig fakten für eine "beratung"...
Auch mit mehr Fakten ist eine (Rechts-)Beratung nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Es ist leider bei den Motorradfahrern eine Unsitte, gleich ganze Kolonnen zu überholen. Wenn dabei ein Auto ausschert, kracht es.
Wer eine Kolonne überholt, ist aber auch lange links.
Und damit lange sichtbar beim Blick nach hinten.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
halte ich, meine Meinung, eine Mithaftung für ausgeschlossen.
Ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Als Überholer hat man zudem noch besondere Sorgfaltspflichten
Als Linksabbieger auch.
Zitat:
Original geschrieben von MeggiGT
Ist dem Motorradfahrer etwas passiert???
Gute Frage.
Schön, dass das noch von Interesse ist.
Zitat:
Original geschrieben von Gallier13
Ich glaube hier hilft nur der Gang zu einem guten Verkehrsanwalt.
Alles andere bringt da nichts.
Ja.
Re: Autounfall beim Linksabbiegen
Zitat:
Original geschrieben von sniffx
Hallo.
...Sie fuhr auf einer Landstrasse und wollte nach links abbiegen. Hinter ihr fuhr ein Auto und ein Motorrad, und hinter dem Motorrad war noch ein Motorrad mit dem Sie den Unfall hatte. Als meine Schwester beim Linksabbiegen war, setzte der 2te Motorradfahrer auf einmal zum Überholvorgang an, und fuhr voll in das Auto meiner Schweter rein.
Jetzt meinten die Polizisten am Unfallort das sie vielleicht eine Teilschuld bekommen soll!?!?!?
Aber das kann doch gar nicht sein! Was kann Sie denn dafür wenn der Motorradfahrer überholt und Sie nicht sieht!
Was meint ihr?
Danke!
Gruss
sniffx
Hallo sniffix,
davon ausgehend, daß die Polizei mehr Kenntnisse von dem Unfall hat, als Du und wir, ist die Schuldfrage eine Frage des Beweises.
Z.B. Durfte Deine Schwester an der Stelle überhaupt nach links abbiegen?
Hatte sie sich auch zur Fahrbahnmitte eingeordnet, so daß die Motorradfahrer ( von hinte) ihr Blinklicht sehen konnten.
Oder fuhr sie ganz rechts am Fahrbahnrand und hat sich kurzfristig entschieden nach links abzubiegen.
Was haben die andern Unfallbeteiligten ausgesagt?
Du siehst, die Frage Teilschuld oder nicht, ist nicht einfach.
Viele Grüße
quali
Wir brauchen hier doch kein Stroh dreschen!
Hätte, könnte, wäre, müsste und wenn usw. was soll es, alles ist möglich und richtig, was ist beweisbar - siehe @qali.
Ein Überholer hat besondere Sorgfaltspflichten und besonders dann, wenn er eine Fahrzeugkolonne überholt, das dürfte unstrittig sein.
Ein regulärer Linksabbieger, die Schilderung lässt keine Unrechtsvermutung zu was die Ordnungs- und Rechtsmäßigkeit angeht, hat sicherlich auch Sorgfaltspflichten - aber das braucht glaube ich keine Erwähnung.
@quali, wenn der Motorradfahrer wegen Sichtbehinderung nicht erkennen kann ob jemand "blinkt" oder nicht, und trotzdem überolt, liegt da wohl eine schwerwiegende Verletzung seiner Sorgfaltsverpflichtung vor, ich denke da herrscht eh Einigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
... die Schilderung lässt keine Unrechtsvermutung zu was die Ordnungs- und Rechtsmäßigkeit angeht...
Was erlauben Polizisten...?
Zitat:
Original geschrieben vom TE
Sie fuhr auf einer Landstrasse und wollte nach links abbiegen. Hinter ihr fuhr ein Auto und ein Motorrad, und hinter dem Motorrad war noch ein Motorrad mit dem Sie den Unfall hatte. Als meine Schwester beim Linksabbiegen war, setzte der 2te Motorradfahrer auf einmal zum Überholvorgang an, und fuhr voll in das Auto meiner Schweter rein.
Es darf davon ausgegangen werden, dass es für diesen Geschehensablau einen Zeugen gibt der das Überholen des Motorradfahrers einer Fahrzeugkolonne gesehen hat. Hätte die Linksabbiegerin das so genau gesehen und der Polizei es auch so geschildert, was man bezweifeln kann, wäre sie ganz sicherlich in der Mithaftung.
So oder so, es gibt eine Zeugen- oder Geschädigtenaussage - zum Stichwort Anscheinsbeweis.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Es darf davon ausgegangen werden, dass es für diesen Geschehensablau einen Zeugen gibt der das Überholen des Motorradfahrers einer Fahrzeugkolonne gesehen hat.
Ja.
Dieser Sachverhalt entbindet einen Linksabbieger aber nicht von seiner Pflicht zur doppelten Rückschau.
Zitat:
Hätte die Linksabbiegerin das so genau gesehen und der Polizei es auch so geschildert, was man bezweifeln kann, wäre sie ganz sicherlich in der Mithaftung.
Hätte sie das so geschildert, stünde ihr (Mit-)Verschulden fest.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die Linksabbiegerin vom überholenden Motorrad überrascht wurde.
Zu klären wird sein, ob dies in einer eigenen fehlerhaften Verhaltensweise begründet war.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
.....@quali, wenn der Motorradfahrer wegen Sichtbehinderung nicht erkennen kann ob jemand "blinkt" oder nicht, und trotzdem überolt, liegt da wohl eine schwerwiegende Verletzung seiner Sorgfaltsverpflichtung vor, ich denke da herrscht eh Einigkeit.
Hallo Beukeod,
da gebe ich Dir Recht!
Viele Grüße
quali